Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 29 (23.7.1898)
- Date
- 1898-07-23
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3228257-3228287--54764-3290930- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
3 und die jetzigen Schüler und brachten ihrem Lehrer einen sehr schönen Schreibtisch zum Geschenk, während Herr Dr. Gronemann ihm den Chaber-Titel verlieh. Den Höhepunkt des Festes bildete der Sabbathmorgengottesdienst, bei welchem Herr Dr. Gronemann die Festpredigt hielt, anknüpfend an Ahrons Friedensliebe, dessen blühenden und früchtetragenden Mandelstab. In geistvoller Weise wandte der Redner diese Bibelstelle auf den Jubilar an, welcher darauf, von dem Gedanken des Tages getragen, sinngemäß antwortete. Auch der D.-J. G.-B. gratulirte dem „verdienstvollen Beamten" telegraphisch, und das Lehrerkollegium des jüdischen Seminars zu Hannover wies in seinem Glückwunschschreiben darauf hin, daß es den Jubilar mit Stolz zu seinen Schülern zähle. Die zahlreichen Ehrengeschenke, brieflichen und telegraphischen Glückwünsche, welche im Laufe des Tages ankamen, sowie die vielen, zum Theil kostbaren Blumenspenden gaben einen sprechenden Beweis von der allgemeinen Beliebtheit, deren sich der Jubilar in seiner Gemeinde erfreut. Möge ihm eine lange, segensreiche Wirksamkeit in ungeschwächter Kraft beschieden sein, zum Segen für die Gemeinde! g. Vlotho, 8. Juli. Am 3. d. Mts. beging der Lehrer und Kultusbeamte Gut mann das 25jährige Jubiläum seines Wirkens in unserer Gemeinde. Die Gemeinde ließ sich die Gelegenheit nicht entgehen, um Herrn Gutmann einen Beweis zu liefern von der Beliebtheit, deren er sich infolge seiner treuen, gewissenhaften Pflichterfüllung allgemein erfreut, und den Tag festlich zu begehen. Die Feier begann mit einem Gottesdienst in der Synagoge, bei dem Herr Prediger Dr. Hulisch aus Herford die Festrede hielt. Mit warmen, von Herzen kommenden und in die Herzen Aller dringenden Worten pries er die treue, unermüdliche Arbeit des Jubilars in seinem schweren Berufe, der so verantwortungsvoll ist und doch so wenig materiellen Lohn bringt. Mitglieder der Vlothoer Liedertafel, namentlich Kollegen des Gefeierten, verschönten die Feier durch wirkungsvoll vorgetragene Gesänge. Eine Deputation ehemaliger Schüler gratulirte dann dem Jubilar in seinem Haufe und überreichte ihm ein ansehnliches Geschenk, der Vorstand der Gemeinde ehrte ihn durch eine kunstvoll ausgeführte Adresse. Herr Pastor Schmidt gratulirte als Lokalschulinspektor im Namen der Vorgesetzten Behörde, Herr Amtmann Brüggenschmidt Namens der Stadt, Herr Rektor Limberg im Aufträge des Lehrerkollegiums der evangelischen Schule. Zahlreiche Depeschen und Briefe von außerhalb liefen ein, eine große Menge von Gratulanten aus der Stadt brachten dem Jubilar persönlich ihre Glückwünsche dar. Ein Festmahl, das durch Reden heiteren und ernsten Inhalts gewürzt war, machte den Beschluß des Festes. Möge Herr Gutmann, der bald in den Ruhestand treten wird, sich noch lange eines heiteren Lebensabends erfreuen! -t München, 14. Juli. Bei der grundsätzlichen Bedeutung der über das Verbot der Schlachtung nach jüdischem Herkommen ergangenen Ministerialentschließuug nach Hof. dürfte der nachfolgende Wortlaut derselben von großem Interesse sein, wobei nur darauf hinzuweisen ist, daß dieselbe im Einverständniß zwischen den beiden betheiligten Ministerien des Innern und des Kultus ergangen M. Dieselbe lautet- „München, 14. Juni 1898. Auf den Bericht vom3. v. Mts., dessen Beilagen zurückfolgen, wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten Nachstehendes eröffnet. Mit Entschließung vom 12. April l. I. hat die k. Regierung, K. d. Innern, die von dem Rechtsanwalt Ofner in München Namens des Synagogenvereins Hof erhobene Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Schächtverfahrens im Hofer Schlachthause verworfen, da die diesbezüglichen Beschlüsse des Stadtmagistrats Hof und die betreffenden Bestimmungen der Schlacht- und Viehhofordnung aufsichtlich nicht zu beanstanden seien. Hiegegen hat Rechtsanwalt Ofner im Aufträge des genannten Vereins am 29. April d. I. Beschwerde erhoben mit der Bitte, den Stadtmagistrat Hof zur Aufhebung des Schächtverbots im Schlacht- und Biehhof zu veranlassen. Den Ausführungen des bezeichneten Regierungsbescheides kann keineswegs in jeder Richtung beigetreten werden. Nach Ziffer 4, Absatz 3 des Erlasses des königlichen Staatsministeriums des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten vom 29. Juni 1863, betreffend die Verhältnisse der israelitischen Kultusgemeinden (Cult. Min. Bl. 1865, S. 220), muß in jeder israelitischen Kultusgemeinde unter Anderem auch für Beschaffung ritualmäßigen Fleisches Sorge getragen sein; diese setzt voraus, daß den Israeliten geschachtetes Vieh zu Gebote steht. Durch die Schlacht- und Viehhofsordnung der Stadtgemeinde Hof vom 7. August 1896 und bezw. 27. Juli 1897 ist aber den dortigen Israeliten das Schächten von Vieh unmöglich gemacht, indem nach § 2 der Schlachthauszwang bestimmt, nach Z 26 aber das Schächten im Schlachthause ausgeschlossen ist; damit ist die Stadtvertretung von Hof zu weit gegangen. Wohl kann dieselbe aufstchtlich nicht verhalten werden, das Schächten im gemeindlichen Schlachthause zuzulaffen; wenn indeß die Stadtvertretung von dem Ausschluß des Schächtens im Schlachthause nicht abgehen will, so wird der Schlachthauszwang insoweit zu beanstanden sein, als er dem Rechte der Israeliten entgegensteht, und es wird den Israeliten nicht benommen werden können, zum Schächten von Vieh selbst eine zweckentsprechende Schlachtstätte einzurichten. Hienach ist unter Modifikation der Regierungs - Entscheidung vom 12. April l. I. das weitere Geeignete zu verfügen und den Betheiligten Eröffnung zu machen, (gez.) Frhr. v. Feilitzsch." Oesterreich -Ungarn. □ Wien, 18. Juli. Bor einigen Tagen wurde in Graz der berüchtigte Freund Deckerts, der famose Judawits von Sülelmed, der getaufte Jude, der sich fälschlich als Rabbiner ausgab, verhaftet; in Graz hat sich der Verbündete des Weinhauser Pfarrers für den Direktor des Taubstummeninstituts in Klagenfurt ausgegeben und in dieser Eigenschaft Gelder herausgelockt. Bei den Erhebungen wurde konstatirt, daß Dr. Lazar Samuel Judawits Edler v. Sülelmed, diese so überaus interessante Erscheinung, weder adlig noch Rabbiner ist. Der Mann, nach dem nicht nur der Pfarrer von Weinhaus, sondern auch die Sicherheitsbehörde große Sehnsucht zeigte, heißt Georg Samuel Judawits, ist ein getaufter Jude, aus Kelence, Komitat Szilagy, gebürtig und steht gegenwärtig im 34. Lebensjahre. Judawits, der sich für ledig ausgab, ist verheirathet, und seine Frau lebt in Ungarn. Anfangs Februar trat Judawits, der schon vorher seinen eigenthümlichen Beruf darin gesehen hatte, wohlhabende Judenfamilien zum Uebertritt zum Christenthum zu bewegen, mit dem Pfarrer von Weinhaus, Josef Deckert, in Verbindung, und Beide besprachen, da Pfarrer Deckert sich die Verbindung mit Judawits angelegen sein ließ, einen geheimnißvollen Plan, der in diesem Monat hätte zur Ausführung gelangen sollen. Der Zeitpunkt der That wurde nur deshalb verschoben, weil Pfarrer Deckert vor der inzwischen absolvirten Pilgerfahrt nach Palästina stand. Bisher ist der geheimnißvolle Plan nicht zur Ausführung gelangt. — Eine Deputation des Ausschusses des Verbandes der israelitischen Religionslehrer an den österreichischen Mittelschulen, bestehend aus dem Obmann Dr. Ad. Weiß, Professor M. Kanitz und dem Schriftführer Dr. H. Pollak, wurde, nachdem bereits früher eine Petition dem Unterrichtsminister überreicht worden war, Montag den 4. Juli von dem Ministerpräsidenten Grafen Thun und dem Finanzminister Dr. Kaizl in Audienz empfangen, um ihre Bitten, betreffend die Rechtsstellung der an Mittelschulen wirkenden Religionslehrer, vorzutragen. Der Deputation wurde überall ein huldvoller Empfang zu Theil und derselben eine wohlwollende Beurtheilnng ihrer. Angelegenheit zugesichert. — In Saaz wurde der antisemitische Stadtverordnete Hopfenhändler Anton Christ!, welcher in öffentlicher Stadtverordnetenfltzung den liberalen Stadtverordneten Advokaten Dr. Janka beschimpft hat und hierfür vom Saazer Bezirksgericht zu einer Geldstrafe von zwanzig Gulden verurtheilt worden ist, auf Berufung des Dr. Janka bei der Appellverhandlung vom Kreisgericht zu zwei Tagen Arrests verurtheilt. — Am 13. d. M. fand in Jaslo vor dem Kreisgericht unter dem Vorsitz des Präsidenten Podwin die erste Strafverhandlung wegen der Theilnahme an den antisemitischen Exzessen in dem Bezirk statt, und zwar gegen die Bauern aus Tarnowice Stanislaus Dabrowski und Johann Hadala. Beide Angeklagten wurden des Verbrechens des Diebstahls und der Uebertretung der boshaften Beschädigung fremden Eigenthums für schuldig erkannt; unter Berücksichtigung von Milderungsgründen wurden Dabrowski zu vier Monaten und Hadala zu zwei Monaten Kerkers mit einmaligem Fasten in jeder Woche sowie zum Schadenersätze von 36 Gulden 93 Kreuzer für den geschädigten Schänker aus Tarnowice verurtheilt. Ebenso wurden in Wadowiee wegen der antisemitischen Exzesse verurtheilt: Acht Personen wegen boshafter Beschädigung fremden Eigenthums zu je drei Monaten schweren Kerkers, eine Person wegen desselben Deliktes