Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 29 (23.7.1898)
- Date
- 1898-07-23
- Page
- Seite 339 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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339 Rückversicherung halber einen Theil seiner Leute zur Sozialdemokratie abkommandirt, aber in führende Stellungen. Die Masse der Juden wählt politisch zur Demokratie bezw. zum Freisinn. Hier findet das Judenthum seine wirthschaftlichen Interessen vertreten; die freie, schrankenlose Konkurrenz auf allen Gebieten sichert der semitischen Rasse das Uebergewicht über die arische. Zwar ist auch die Sozialdemokratie für diese schrankenlose Konkurrenz; aber der unpraktische, ideologische Sozialismus steht dem Judenthum als etwas Fremdartiges gegenüber; der Jude wird — Ausnahmefälle abgerechnet — nie aus ehrlicher Ueberzeugung für den Kommunismus schwärmen. Die Hetzereien des Antisemitismus sind in Deutschland auch nicht derart, daß sie das Judenthum in die Arme der Sozialdemokratie treiben würden. Uns scheint es, als ob das Judenthum sich um die antisemitischen Schreier überhaupt nicht sonderlich kümmere; nur die Leibdiener des Judenthums, Sozialismus und Demokratie, machen so viel Aufhebens vom Antisemitismus. Wir wollen uns übrigens gar nicht in den Wettlauf der beiden Parteien um die Gunst des Judenthums mischen. Der Sache des Centrums kann es nur nützen, daß die „Schwäbische Tagwacht" in vorstehendem Artikel ihre Liebe zum Judemthum so offen kundgegeben hat. Da frage man den christlichen Bauer, Handwerker und Arbeiter, ob es ihm wohl sein kann bei einer derart verjudeten und dem Judenthum sich hinwerfenden Partei. Kann der Arbeiter in einer derartigen Partei noch eine Arbeiterpartei erblicken? Kann er ihre Tiraden gegen den Kapitalismus noch für ernst nehmen? Kann er ihren heuchlerischen Versicherungen bezüglich des Christenthums noch Glauben schenken?" Uns kann beides ziemlich gleichgiltig sein: Das Mißfallen der Sozialdemokratie sowie das Wohlgefallen der Centrumsdemokratie. * Vor einigen Wochen konnten wir berichten, daß ein Staatsanwalt in Preußen das empörende Flugblatt über den Werth des jüdischen Eides endlich konfiszirt und unter Anklage gestellt habe. Heute müssen wir dagegen berichten, daß in einer anderen Stadt die Verbreiter dieses Flugblattes freigesprochen wurden. Aus Krefeld meldet man antisemitischen Blättern: „Vor der hiesigen Strafkammer stand auf Anzeige des „Vereins zur Vertretung der Interessen deutscher Juden" am 5. d. M. der verantwortliche Redakteur I. Jöken der hiesigen „Deutschen Zeitung", angeklagt, in der Nummer vom 10. Dezember v. I. einen Passus aus dem vom „Deutschen Antisemitenbund" herausgegebenen Flugblatt „Der Werth des jüdischen Eides" über das Kol Nidre-Gebet gebracht zu haben, welcher lautet: „Jüdische Sittenlehre. Der Jude kann sich von dem Rabbi von jedem Eid und Schwur entbinden lassen. Er darf also jederzeit falsch schwören." Der Angeklagte war beschuldigt, durch diesen Artikel die jüdische Religions-Gesellschaft beschimpft zu haben. (Vergehen gegen § 166 des Strafgesetzbuches.) Das Gericht stellte zwar fest, daß in dem Artikel eine Einrichtung der jüdischen Religionsgemeinschaft getroffen werde, es schloß sich indessen den Ausführungen des Verteidigers Rechtsanwalts Krüsemann an, indem es fernerhin ausführte, daß es an den erforderlichen Thatbestandsmerkmalen der Beschimpfung fehle, außerdem sei anzunehmen, daß dem Angeklagten das Bewußtsein der Beschimpfung gefehlt habe. Es erfolgte deshalb die Freisprechung des Angeklagten." In dieser Form kann die Begründung des Urtheils wohl nicht erfolgt sein. Aber es ist dringend zu wünschen, daß das Urtheil bald in extenso veröffentlicht werde. Das Gefürchtete ist eingetroffen. Die Exzesse gegen die Juden in Galizien haben sich auch nach der östlichen Hälfte jener Provinz verpflanzt. In Bursztyn haben schon am 17. große antisemitische Exzesse stattgefunden. Die Bauern drangen in die Wohnungen der Juden ein und plünderten dieselben. Dem Rabbiner wurde gleichfalls die Wohnung ausgeplündert und die Hand gebrochen. Die meisten der Exzedenten bestanden aus Bahnarbeitern. In Kosziezow sind gleichfalls zahlreiche jüdische Wohnungen geplündert worden. Es steht zu befürchten, daß das Beispiel ansteckend wirken und nunmehr auch in Ostgalizien sich dieselben traurigen Erscheinungen wiederholen werden deren Schauplatz Westgalizien eine ganze Woche lang gewesen ist. * Eine Frage von prinzipieller Bedeutung ist die des Schadenersatzes für die Plünderung und Beraubung der Juden in Westgalizien. Baron A. G. von Suttner, der Präsident des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus in Wien, regt diese Frage in folgendem bemerkenswerthen Schreiben an die „Welt" an: Harmannsdorf, im Juli 1898. Geehrte Redaktion! In der vorletzten Nummer der „Welt" eröffnen Sie eine Subskription zu Gunsten österreichischer Staatsbürger, die von ihren Mitbürgern ausgeplündert und beraubt worden sind. Also soll wieder einmal nach österreichischem Gewohnheitsrechte die öffentliche Mildthätigkeit für Solche in Anspruch genommen werden, die ein gesetzlich begründetes Recht haben, den vollen Ersatz des ihnen zugefügten Schadens zu fordern! § 34 der galizischen Gemeindeordnung lautet: „Wenn Jemand aus Anlaß der Vernachlässigungen der Gemeinde in den ihr hinsichtlich der Ortspolizei obliegenden Verpflichtungen zu Schaden kommt, so ist die Gemeinde zum Ersätze des erlittenen Schadens verpflichtet. . . . Insbesondere ist die Gemeinde für denjenigen Schaden, welcher innerhalb ihrer Grenzen durch eine mit Zusammenrottung verübte öffentliche Gewaltthätigkeit zugefügt wurde, Ersatz zu leisten verbunden, wenn nicht ein einziger Thäter zu Stande gebracht wird, und der Gemeinde eine Vernachlässigung in Betreff der Verhinderung dieser Gewaltthätigkeit zur Last fällt. Das Erkenntniß über die Verpflichtung zum Ersätze des Schadens ist von der politischen Bezirksbehörde nach vorläufiger Einvernahme des Bezirksausschusses zu fällen. Kommt über das Maß der Entschädigung zwischen der Gemeinde und dem Beschädigten kein Einverständniß zu Stande, so ist diese Entschädigung im ordentlichen Rechtswege geltend zu machen." Ich denke, der Fall trifft hier nach dem Buchstaben zu, und unsere Pflicht wäre es, mit aller Hartnäckigkeit die strikte Ausführung des Gesetzes durchzusetzen. Eine Sammlung wird nie so viel ergeben, um den Status quo ante herzustellen; wohl aber dürften wir das Erforderliche zu Stande bringen, um einige unserer tüchtigsten Advokaten zu bestimmen, die Sache der galizischen Judenschaft in die Hand zu nehmen und mit aller Energie durchzuführen. Dadurch würde einfür allemal ein warnendes Beispiel ausgestellt werden. Dem galizischen Mob und dessen Anstiftern würde kein größerer Dienst erwiesen werden, als wenn Andere das Geld beisteuerten, und sie mit ein paar Wochen oder Monaten Arrest durchschlüpften. Man muß sie der Strafe unterziehen, die für sie die empfindlichste ist, und diese Strafe wäre zweifellos die, wenn sämmtliche Gemeinden, in denen Unruhen und Plünderungen vorgekommen sind, solidarisch zur Zahlung des vollen Schadens hergenommen würden. Das wird Manche so hart treffen, daß sie das Jahr 1898 zur Warnung für sich und ihre Nachkommenschaft schwarz einrahmen werden. Wir aber wollen endlich den österreichischen Staatsangehörigen aller Konfessionen die Gewißheit verschaffen, daß sie vor dem Gesetze alle gleich sind, und daß die Behörde von den Steuerträgern zu dem Zwecke erhalten wird, um die Gesetze zur Sicherheit der Staatsbürger zur vollen Geltung zu bringen. Diesmal ist der Regierung in eklatanter Weise Gelegenheit geboten, uns die Beruhigung zu geben, daß wir in einem Rechtsstaats leben, und zu diesem endgiltigen Beweise muß sie mit allen Mitteln gedrängt werden. Hochachtungsvoll A. G. Freiherr von Suttner, Präsident des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus. Der Vorschlag ist durchaus beachtenswerth. Er dürfte nicht nur ausführbar, sondern auch ein geeignetes Abschreckungsmittel sein, um Plünderungsszenen, wie sie in Galizien vorgekommen sind, unmöglich zu machen. Heber die jüdischen Kolonien in Argentinien gingen in den letzten Wochen wieder sehr beunruhigende Nachrichten durch die Presse. Wir entnehmen deshalb dem „Jewish Chronicle" die folgende