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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-07-15 · Heft 28 (15.7.1898) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 28 (15.7.1898)
Date
1898-07-15
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
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lautet: Graßherzogliches Bezirksamt X. wird beauftragt, dem Herrn Rechtsanwalt G. dort mit Bezug auf seine Eingabe vom 11. März b. I. zu eröffnen, das Ministerium sei, abgesehen davon, daß die Beschwerde als verspätet eingereicht anzusehen ist, nicht in der Lage, derselben eine weitere Folge zu geben. Die ablehnende Stellung, welche der Großherzogliche Oberrath (Religionskonferenz) als die „zur Aufrechterhattung echter israelitischer Religionsgrundsätze" sowie „zur Entscheidung über Anwendung eines Religionsgesetzes" berufene Behörde in vorliegender Angelegenheit einnimmt, stützt sich auf das israelitische Religionsgesetz, welches die Wiederausgrabung eines auf einem israelitischen Friedhof beerdigten Israeliten verbietet. Es handelt sich sonach vorliegend um die Entscheidung in einer dogmatischen, innerkirchlichen Angelegenheit, in welcher bei der heutigen Stellung des Staates zu den Kirchen und Religionsgemeinschaften ein Eingreifen seitens der Staatsbehörden nicht für angezeigt zu erachten ist, sofern nicht eine solche Maßregel im öffentlichen Interesse begründet erscheint. Ein öffentliches Interesse, wie es etwa in einem Falle des Enteignungs- oder Strafverfahrens gegeben wäre, liegt aber für die Gestattung der Wiederausgrabung der Leiche des im israelitischen Bekenntniß verstorbenen und nur auf ausdrückliches Ansuchen seiner Angehörigen auf dem israelitischen Friedhof beerdigten Justizraths N. umsoweniger vor, als ausweislich einer uns vorliegenden notariell beglaubigten Erklärung seitens der Tochter des Verstorbenen und ihres Ehemannes, des praktischen Arztes Dr. med. M. in G., vom 25. v. Mts. gegen dieselbe Protest erhoben wird. —t. München, 6. Juli. Mitglieder der israelitischen Kultusgemeinde München haben zum Andenken und zur Ehrung des am 4. März 1894 verstorbenen Rabbiners Dr. Josef Perles zu München eine Stiftung begründet. Die eine Hälfte der Erträgnisse der Stiftung ist Wohlthätigkeitszwecken zuzuführen. Die andere Hälfte wird zur Unterstützung von bayerischen Staatsangehörigen israelitischer Religion verwendet, welche durch hervorragende Leistungen fich bereits ausgezeichnet haben, eine bayerische Hochschule besuchen oder noch nicht länger als drei Jahre lang eine solche verlassen haben, einen geregelten, den bestehenden Vorschriften entsprechenden Studiengang eingehalten und die vorgeschriebenen Prüfungen stets bestanden haben, dem Abschluß ihrer Studien bereits nahegerückt find oder dieselben bereits abgeschlossen haben, in einer ausreichenden erwerbenden Stellung sich aber noch nicht befinden; bei Studirenden der Theologie und Solchen, welche dieses Studium bereits abgeschlossen haben, bildet der Besuch einer bayerischen Hochschule keine Bedingung der Zuwendung, insolange nicht innerhalb des Königreiches Bayern eine am Sitze einer Hochschule domizilirende Rabbinerbildungsanstalt mit Genehmigung der bayerischen Staatsregierung bestehen wird; dagegen sind Studirende der Theologie ausgeschlossen, wenn sie nicht im Befitz des Absolutoriums eines deutschen humanistischen Gymnasiums find. Die Zuwendung beträgt für den einzelnen Fall der Unterstützung mindestens 300 Mark. Die Verwendung dieser Hälfte auf den Zweck erfolgt durch den Berwaltungsausschuß des Studien- und Arbeitsbeförderungsvereins für Israeliten in Bayern, A. B., in München. Die Stiftung hat, was dankbar anerkannt werden muß, die landesherrliche Genehmignng erhalten, und kommen deren zu wissenschaftlichen Stipendien bestimmten Erträgnisse Heuer zum ersten Mal zur Vertheilung. Die Gesuche sind, was nebenbei bemerkt sein soll, bis zum 10. September an den jeweiligen Schriftführer des Studien- und Arbeitsbeförderungsvereins einzusenden. Die Begründer der Stiftung haben gelegentlich der Verwaltung anderer Stiftungen die Wahrnehmung gemacht, wie gerade ein dringendes Unterstützungsbedürfniß gegenüber Persönlichkeiten besteht, welche oft mit Auszeichnung ihre Universitätsstudien beendet haben, gerade aber, weil sie keine Universität mehr besuchen, von dem Genuß anderweitiger Stipendien ausgeschlossen find und doch noch nicht in der glücklichen Lage find, eine erwerbende Stellung gefunden zu haben. — Aus Anlaß der Beschwerde des Gemeinderathes Niederlustadt gegen den Bescheid der pfälzischen Kreisregierung wegen Leistung eines jährlichen Beitrags von 122 Mark zu den Kosten der israelitischen Schule in Oberlustadt wurde vom Verwaltungsgerichtshof der Negierungsbescheid dahin abgeändert, daß der Anspruch der israelitischen Kultusgemeinde Oberlustadt gegen die politische Gemeinde Niederlustadt auf eine jährliche Beitragsleistung als unbegründet zurückzuweisen sei. Nach den Entscheidungsgründen kann der Anspruch auf Artikel 1 des Schuldotationsgesetzes nicht gestützt werden, da keine Gemeindeanstalt in Frage steht, vielmehr die Schule lediglich für israelitische Elementarschüler mit obligatorischem Charakter bestimmt ist. Beiträge wurden zwar von der Gemeinde Niederlustadt geleistet, und zwar für die diese Schule besuchenden israelitischen Elementarschüler dieser Gemeinde, ohne daß jedoch eine rechtliche Verpflichtung in dieser Richtung übernommen wurde. Ebenso wenig besteht ein anderweitiges Vertragsverhältniß zwischen politischer Gemeinde und Kultusgemeinde rückstchtlich regelmäßiger jährlicher Beitragsleistungen. Oesterreich - Ungarn. □ Wien, 11. Juli. An Stelle des infolge seiner Skandalaffären verabschiedeten Stadtraths Purscht wurde unter Anwendung der üblichen Kampfesweise neuerdings ein antisemitischer Stadtrath gewählt. Der Stadt mag es wirklich gleichgiltig sein, von wem sie verwaltet wird, von einem Purscht oder Genossen. — Trotz des Ausnahmezustandes werden von den polnischen Blättern noch immer neuerliche Angriffe auf die Juden und ihre geringe Habe gemeldet, man befürchtet, daß jetzt die Bauernbewegung auch nach den ostgalizischen Bezirken hinübergreifen werde. So berichtet man aus Tarnopol, daß im dortigen Bezirke, insbesondere im Städtchen Mikulince, Bauern und Kleinhäusler sich massenhaft versammeln, um über die Lage zu berathen. Es sollen schon Exzesse und Schlägereien vorgekommen sein. In Porkowa (Bezirk Buczacz) überfielen zahlreiche Bauernjungen ein neu erbautes Haus, in welchem ein jüdisches Gasthaus eröffnet wurde. Die Exzedenten zertrümmerten sämmtliche Fensterscheiben, zerbrachen sämmtliche Thür- und Fensterrahmen und demolirten schließlich das ganze Haus. In Rzeszow haben nun die ersten Strafprozesse infolge der Ruhestörungen in Westgalizien stattgefunden. Sämmtliche Angeklagten wurden des Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit schuldig erkannt und zu Gefängnißstrafen in der Dauer von zwei bis drei Monaten verurtheilt. — In Lemberg hatte fich Bohdan Czaykowski, der Redakteur des mittlerweile schon eingegangenen antisemitischen Blattes Nowy Narod, vor dem Schwurgericht wegen Ehrenbeleidigung und Verleumdung zu verantworten, weil er in mehreren Artikeln zwei jüdische Kaufleute in Lemberg in unfläthigster Weise unehrenhafter Handlungen beschuldigte. Czaykowski, welcher nach bekanntem Wiener Muster „gearbeitet" hatte, vermochte trotz des rüden Tones, dessen er sich bei seiner Verantwortung befleißigte, keinerlei Wahrheitsbeweis für die im Nowy Narod enthaltenen Behauptungen zu erbringen. Auf Grund des Wahrspruches der Geschworenen wurde er zu sechs Monaten Arrest und zum Ersatz der Kosten des Strafverfahrens verurtheilt. — Wie verlautet, soll das Stand recht schon am 1. August und der Ausnahmezustand im September aufgehoben werden. Die bisherigen Erhebungen haben ergeben, daß im Alt-Sandecer Gebiete der Schaden über 100 000 fl. beträgt. Im Ganzen wurden im Bezirke Jaslo 24 Schänken geplündert, 4 gänzlich demolirt, 4 jüdische Häuser verwüstet und eine Fabrik angezündet. Verhaftet wurden im Ganzen 330 Personen, von denen 180 auf freien Fuß gestellt wurden. Die Anklage wird auf das Verbrechen des Diebstahls und der öffentlichen Gewaltthätigkeit lauten. — In Baden bei Wien ist der ehemalige Generalsekretär der böhmischen Westbahn, Hofrath Angelo R. v. Kuh, im 79. Lebensjahre gestorben. Hofrath Kuh war zuerst bei der Nordbahn, später bei der böhmischen Westbahn, wo er als Generalsekretär bis zur Verstaatlichung der Gesellschaft fungirte. Derselbe gehörte auch Jahre lang dem Vorstand der hiesigen Kultusgemeinde an. Er war ein Bruder des Dichters Emil v. Kuh und selbst ein feingebildeter, in litterarischen Kreisen beliebter Mann. Ehre seinem Andenken! — Nachdem der Oberst Ritter v. Eis in Pension getreten, ist abermals ein Jude zum Regimentskommandeur ernannt worden: Oberst Eduard Ritter v. Schweitzer, der als Kommandant des 26. Infanterieregiments von Gran hierher versetzt wurde. — Rabbiner Dr. Frankl-Grün in Kremfier hat eine „Geschichte der Juden von Kremster" verfaßt und dem Kaiser Franz Josef zur Annahme vorgelegt. Der Kaiser ließ dem Verfasser für die in dem Buch bekundete loyale Gesinnung seinen Dank aussprechen. — Der berüchtigte Antisemitenführer Sezemsky in Jungbunzlau, welcher zu den fanatischsten Hetzern gegen die Juden gehört, obwohl er die Erzeugnisse seiner Kerzen- und Parfümeriefabrik fast nur an jüdische Kundschaft in Ungarn und Galizien absetzt, hat am 10. März d. I. gegen den Kaufmann B. Federn auf offener Strafe ein Attentat verübt. Er wurde in erster Instanz freigesprochen, wogegen der Staatsanwalt

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