Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 28 (15.7.1898)
- Date
- 1898-07-15
- Page
- Seite 327 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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327 sammelt hatten, zurief: „Führt die Pferde in Eure Kirche oder auf Euren Friedhof, dort werden fie gut untergebracht sein!" Warum gerade als Ruheplatz für die Pferde ein Friedhof ausgesucht wurde — und es macht wohl in Oesterreich keinen Unterschied, daß es ein jüdischer war, denn die Stätte, wo Menschen begraben liegen, beansprucht immer Ehrfurcht —, werden die mit dm militärischen Nothwendigkeiten nicht Vertrauten schwer einzusehen vermögen. Trotzdem war die Aeußerung des Angeklagten höchst unanständig und ungebührlich, und daß er deswegen der Herabwürdigung der Einrichtungen der katholischen Kirche angeklagt und verurtheilt wurde, ist durchaus in Ordnung. Aber damit hat sich die Gerechtigkeit in Rzeszow nicht begnügt. In diesem einen Satze wurde nicht nur das Vergehen nach § 303, sondern auch das Verbrechen nach Z 87 erkannt, und der Angeklagte wurde wegen des Ausrufes zu einem Jahre schweren Kerkers verurtheilt. Der § 87 des Strafgesetzes betrifft das Verbrechen der öffentlichen Gewaltthätigkeit, und Jakob Hagel soll sich dessen schuldig gemacht haben, indem er aus Bosheit eine Handlung verübte, wodurch eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit, die körperliche Sicherheit von Menschen oder in größerer Ausdehnung für fremdes Eigenthum entstehen konnte. Das Gericht nahm nämlich an, daß jene Amßerung geeignet war, die Bauern zu provoziren, das heißt, sie so aufzuregen, daß sie zu Angriffm wider die körperliche Sicherheit oder wider das Eigenthum der Juden hingerissen werden konnten. Wir kaffen es unerörtert, ob diese Wirkung eingetreten wäre, und ob sich der Angeklagte dieser Wirkung seiner Worte bewußt war, ja nur bewußt sein konnte. Denn da der Mann zu Jenen gehörte, deren körperliche Sicherheit oder deren Eigenthum er angeblich durch seine Worte gefährdete, so ist schwer einzusehen, warum er planmäßig an der Herbeiführung dieser Gefahr gearbeitet haben sollte. Die Bosheit der Juden kann man so hoch taxiren, als man will; daß sie so groß ist um Plünderungen an ihrem Besitz oder Prügel für ihre Person absichtlich herbeizuführen, das scheint denn doch recht unwahrscheinlich." Soweit die „Arbeiterzeitung". Also die plündernden Bauern erhalten bis zu zwei Monaten leichten Arrest, der Jude aber, der sich darüber bitter beklagt, ein Jahr schweren Kerkers. O weise Richter, o gerechte Richter! * Trauriger als alle antisemitischen Ausschreitungen des Pöbels und seiner Führer sind die gehässigen Allüren unserer akademischen Jugend, die die Zukunft des Landes bildet. So schreiben die „Akademischen Blätter", das Organ der „Vereine Deutscher Studenten", im Hinblick auf den Ausfall der Reichstagswahlen: „ . . . Bei diesem Mißerfolg des offenen politischen Antisemitismus ist es umsomehr unsere Pflicht, die Augen offen und das Feuer warm zu halten, damit der immer weiter sich verbreitende gesellschaftliche und sonstige politisch latente Antisemitismus nicht auch Schaden nimmt, sondern rüstig fortschreitet, bis er stark genug ist, auch politisch die Entscheidungsschlacht zu schlagen. Für die Förderung des „gesellschaftlichen und sonstigen politisch latenten Antisemitismus" in den Kreisen der studirenden Jugend wird wahrlich seit zwei Dezennien nach Kräften gesorgt. Der obige Appell des „Akad. Bl." sollte aber für die nichtantisemitischen Studenten ein Antrieb sein, viel mehr als bisher die Bekämpfung der gegnerischen Bestrebungen sich angelegen sein zu lassen. Es bleibt da noch viel zu thun übrig. * Frankreich beginnt allmälig aus der Hypnose zu erwachen, in die die Rede Cavaignacs bei der Dreysus-Jnterpellation fast das ganze Land versetzt hatte. Auf den ersten Blick schien es allerdings, als habe sich die ganze Volksvertretung nahezu einmüthig Cavaignacs Argumentation zu eigen gemacht. Aber das dürfte ein falscher Schluß sein. Vermuthlich haben manche Abgeordnete, die innerlich von der Nothwendigkeit einer Revision des kriegsgerichtlichen Urtheils gegen Dreyfus überzeugt sind, der amtlichen Verbreitung der Rede Cavaignacs zugestimmt, weil diese den Befürwortern der Revision 'neue Anhaltspunkte bietet. Denn um den Kern der Frage ist Cavaignac herumgegangen. Nicht darum handelt es sich in erster Reihe, ob Hauptmann Dreyfus ein Berräther war oder nicht, sondern darum, ob das Gerichtsverfahren gegen ihn den gesetzlichen Vorschriften entsprochen hat, und diesen Beweis ist auch Cavaignac schuldig geblieben. Nach wie vor seiner Rede bleibt die Thatsache bestehen, daß Alfred Dreyfus auf Grund von Beweisstücken verllrtheilt worden ist, die weder ihm noch seinem Vertheidiger vorgehalten wurden. Cavaignac hat sich auf Schuldbeweise gegen Dreyfus berufen, die erst nach dessen Verurtheilung erlangt wurden; diese haben mit der Revisionsfrage nicht das Mindeste zu thun. Die Gesetzmäßigkeit des Verfahrens gegen Dreyfus zu beweisen oder auch nur seine Gesetzwidrigkeit zu verneinen, hat Herr Cavaignac nicht unternommen, darum wird seine Rede trotz des frenetischen Beifalls, den sie bei der Kammermehrheit gefunden hat, und trotz ihrer amtlichen Veröffentlichung durch Maueranschlag in allen Gemeinden des Landes ihren Zweck, die Befürworter der Wiederaufnahme des Dreyfusprozesses zum Schweigen zu bringen, verfehlen und nur eine Episode in dem politischen Drama bleiben, das sich an den Namen des unglücklichen Verbannten auf der Teufelsinsel knüpft. * Da es im heiligen Rußland nichts giebt, was an eine Kammer erinnert, die das Recht besäße, die Wünsche des Volkes zu erörtern, so sind es durch die Macht der Verhältnisse die Provinzial- und städtischen Versammlungen, die die allgemeinen Bedürfniffe der Gegend zur Sprache bringen; sie machen die Regierung, wenn auch in sehr devoter Weise, auf die dringstlichsten Reformen aufmerksam. In dieser Form gelangen die Bedürfnisse der Bevölkerung zur Kenntniß der Regierung. Von diesem Standpunkt aus ist die Lage der Juden eine doppelt niedrige. Einerseits sind sie in einer großen Anzahl von Städten von jedem Antheil an der städtischen Verwaltung ausgeschlossen; sogar in Territorien, wo oft fast die gesammte Bevölkerung aus Juden besteht, ist die Vertretung ihrer Interessen sehr ungenügend organisirt und sehr eingeschränkt; andererseits haben die^russischen Juden — durch Ausnahmegesetze — ganz besondere Steuern zu tragen; so zahlen sie Abgaben, von welchen die anderen Mitbürger befreit sind. Sie besitzen kein einziges gesetzmäßiges Mittel, ihre Wünsche bezüglich dieser Gewaltmaßregeln bekannt zu geben. Es ergeben sich dadurch oft Folgen, von denen der „Woschod" ein auffallendes Beispiel anführt: „Die jüdische Bevölkerung, welche in den Provinzen außerhalb des Territoriums wohnt, empfindet immer mehr die Folgen des neuen Städtegesetzes von 1892, welches die Israeliten aus den Sitzungen des Stadtrathes weist. Dieser hingegen macht sich kein Gewissen daraus, darüber zu verhandeln, ob den Israeliten eine neue Steuer auferlegt werden soll. Eine Thatsache unter anderen beweist, welchen Gebrauch die Verwaltungen von dieser Befugniß machen. Nach dem bis 1888 in Kraft stehenden Gesetz durften sich die Juden nicht länger als drei Tage in Kiew aufhalten. Um die Durchführung dieser Verordnung besser beaufsichtigen zu können, ließ die Stadt drei Gasthäuser bauen, in welchen die in Kiew ankommenden Juden absteigen mußten. Durch diese Maßnahme verschaffte sich die Stadt einen Reingewinn von 6000 Rubel, indem sie diese Gasthöfe meistbietend verpachtete. Als nach 1888 die Juden das Recht erhielten, in Privathäusern zu wohnen, versiegte diese Einnahmequelle der Stadt. Um dies zu ersetzen, errichtete der General Vasiltchikoff aus eigener Macht neue Steuer auf das koschere Fleisch. Die Erhebung dieser Steuer wird, wie gewöhnlich versteigert; der Kaufpreis wurde von Jahr zu Jahr höher, und aus ihm werden die nothwendigen Bedürfnisse der jüdischen Gemeinde des Ortes gedeckt; indessen — und dies ist interessant, hervorzuheben — ehe dieses Geld seinem Zwecke zugeführt wird, werden vor-