Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 27 (8.7.1898)
- Date
- 1898-07-08
- Page
- Seite 324 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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AM 324 suchung über die Geschichte des Bibeltextes wird die Geschichte'der griechischen, lateinischen, deutschen, ägyptischen äthiopischen, arabischen, armenischen, englischen, finnischen, hebräischen, jüdischen, keltischen, - litthauischen, magyarischen, neugriechischen, georgischen, niederländischen, persischen, rumänischen, samaritanischen, skandinavischen, slavischen, syrischen und zum Schluß auch der Bibelübersetzungen der Mission ausführlich nach den neuesten Quellen dargestellt. Die hebräische Uebersetzung betrifft natürlich nur das Neue Testament, und bei der ausführlichen Geschichte der Targumim sind erfreulicherweise auch alle jüdischen Quellen benutzt; dagegen sind seltsamerweise die Uebersetzungen ins Judendeutsch, die nicht unwichtig sind, nur nebenher erwähnt und die deutschen Bibelübersetzungen von Zunz, Philippson und Herxheimer mit einem ebenso ungerechten wie gehässigen Satz flüchtig abgethan. Es wird nämlich Seite 142 von ihnen gesagt, sie „erstreben Treue und dienen in ihrem Judendeutsch der Synagoge". Man weiß wirklich nicht, was man zu dieser Behauptung sagen soll, aber so viel ist sicher, daß das Deutsch von Zunz, Philippson und Sachs mindestens ebenso gut wie das von Reuß, Ewald, Kautzsch und weit besser als das vieler Mitarbeiter der Realeneyklopädie ist. Abgesehen von diesem wenig objektiven Urtheil ist die ganze Arbeit aber eine vortreffliche, die Jedem, der sich über die einschlägigen Fragen orientiren will, die besten Dienste leisten wird. Kprechsaal. Sehr geehrter Herr Redakteur! <Mn der Nr. 25 Ihrer geschätzten Zeitung vom 24. Juni bringen Sie unter dem Titel „Sonderbare Verfügungen" einen Artikel, welcher den ergebenst Unterzeichneten betrifft. Ich bitte Sie, sehr geehrter Herr Redakteur, einer kurzen Erwiederung Raum zu geben. 1. Die hiesige jüdische Volksschule haben nur drei Kinder verlassen, um die evangelische Volksschule zu besuchen. Ein viertes Kind ist nicht aus der hiesigen jüdischen Schule, sondern aus der Privat- Mädchenschule, welche es zwei Jahre besucht, in die evangelische Schule übergetreten. Die genannten drei Kinder, von welchen zwei Mädchen die Töchter eines hiesigen jüdischen Gemeindebeamten sind, haben die jüdische Schule lediglich aus persönlichen Differenzen verlassen, aber nicht, weil sie, wie Ihr Korrespondent mittheilt, „hofften, in der evangelischen Schule mehr gefördert zu werden als in der jüdischen Schule", da die Lehrpläne aller hierorts bestehenden drei konfessionellen Volksschulen fast gleichlautend sind. 2. Die in Rede stehende Verfügung hatte keineswegs den Zweck, wie ihr Korrespondent mittheilt, „dem Lehrer neben seinem Diensteinkommen ein beträchtliches Nebeneinkommen zukommen zu lassen", denn sie ist in erster Reihe an die katholische Schule ergangen, woselbst die Schüler Gelegenheit haben, auch bei in der Nähe wohnenden katholischen Lehrern Religionsunterricht zu genießen; wenn die Aufsichtsbehörde in sinngemäßer Anwendung diese Verfügung auch für die jüdische Schule gelten läßt, so will sie lediglich dem Mißbrauche der jüdischen Schule und des Lehrers entgegentreten, welcher darin besteht, daß die betreffenden jüdischen Eltern ihre eigene Schule, deren Lehrer dieselbe Vorbildung genossen und dieselben Prüfungen bestanden hat wie die christlichen Lehrer, und welcher sich der Anerkennung dieser Aufsichtsbehörde erfreut, für minderwerthig halten; für einen kostenlosen Religionsunterricht in derselben jüdischen Schule und von demselben jüdischen Lehrer ertheilt aber schwärmen und nun in den Zeitungen über Verletzung der Parität, Belastung mit Schulsteuern u. drgl. mehr lamentiren. Ihre geschätzten Leser und Sie selbst, sehr geehrter Herr Redakteur, wird es aber interessiren, endlich einmal an diesem krassen Falle zu konstatiren, wer an dem Rückgänge unserer jüdischen Volksschule und an dem allmäligen Schwinden derselben die Schuld trägt. Wollstein, 26. Juni. Ganz ergebenst H. Becker, Lehrer an der jüdischen Volksschule. ft Geehrter Herr Redakteur! Akeder Freund der geistigen Freiheit, welche ja doch die Bedingung der Gotteslehre ist, wird mit Freuden den Beschluß des Rabbinerververbandes begrüßen, daß in Zukunft an Seminarien und Lehranstalten für Rabbiner die Zöglinge nicht nach dem Maße der Studienzeit, sondern der Befähigung fürs Amt beurtheilt werden mögen. Hingegen hätte doch wohl das Recht der Ertheilung vonRabbinats- Befähigungsattesten wohl erst quellenmäßig geprüft werden mögen, ehe über dasselbe ein Beschluß hätte in die Welt hinaus gesandt werden sollen, gegen welchen Herr Oberlandesrabbiner Dr. I. Hamburger mit Recht Stellung nahm. Zwischen dem Gottesgelehrten, der einer Schule, Jschibah vorsteht, oder Demjenigen, der ein geistliches Oberhaupt einer Gemeinde ist, sofern Beide berechtigten wissenschaftlichen Ansehens sich erfreuen, finden wir in Lehre und Ueberlieferung keinen Unterschied. *) Eine Ordination ist ohnehin seit talmudischer Zeit erloschen, und kann höchstens nur eine Vollmacht, über religiöse Fragen zu entscheiden, von berufener Stelle aus ertheilt werdend) Am geeignetsten zur Ertheilung der Rabbinats-Befähigungszeugniffe ist für unsere Zeitverhältnisse in erster Reihe ein landesherrlich anerkannter Oberrabbiner (Rabbiner) und in zweiter Reihe ein anerkanntes Dreikollsgium von Sachverständigen eines Rabbinats oder einer Fachschule. *) In jeglichem Falle aber ist die nachweisbare geistige Bedeutung der Persönlichkeit für die Ausübung des Amtes derselben maßgebend. Ist aber die Befähigung des für das geistliche Amt Berufenen oder Auserwählten anerkannt, so ist die Ablehnung der geistlichen Stellung oder Thätigkeit von seiner Seite im höchsten Grade unzulässig. °) In Ungarn bestand vor der Errichtung des Landesrabbinats- Seminars die Praxis, daß der Staat geistliche Autoritäten ernannte, welche in bestimmten Distrikten Rabbinatsdiplome mit rechtlicher Wirkung zu ertheilen berufen wurden. Zu diesen staatlichen Autoritäten gehörte in erster Reihe der in diesen geschätzten Blättern (Nr. 48 d. I.) gewürdigte sel. Oberrabbiner Leopold Loew in Szegedin. Ich kann diesen Bericht nicht schließen, ohne dem verehrten Vorstande und den verehrlichen Mitgliedern des Rabbinerverbandes meine verehrungsvollste Begrüßung zu widmen. Möge der Verband in Einheit und Eintracht wachsen, blühen und gedeihen! Baja (Süd-Ungarn), 12. Juni. Professor Dr. S. Nascher, Rabbiner. * Geehrter Herr! er berüchtigte Kantor Cohn aus Elsaß, vor welchem in den jüdischen Zeitungen gewarnt wurde, hat auch in Westpreußen sein Unwesen unter gleichen Manipulationen wie früher getrieben und ist von den Unterzeichneten am Freitag den 17. d. Mts. in Marienburg entlarvt und dadurch unschädlich gemacht, daß ihm sämmtliche bei ihm Vorgefundene Empfehlungen von Rabbinern und Kantoren abgenommen worden. Es ist festgestellt worden, auf Grund bei ihm Vorgefundener Papiere, von französtschen Behörden ausgestellt, daß er nicht Cohn, sondern Roos Emanuel heiße, und daß ein Bruder desselben noch jetzt als Kantor in Dijon, Frankreich, fungiren soll. Folgende Empfehlungen befinden sich in unseren Händen, welche auf Wunsch zurückgesandt oder vernichtet werden: Rabbiner Dr. Bähr-Prenzlau, Kantor Sarasohn-Stettin, Kantor Wollfsohn-Dresden, Kantor Neubauer-Zittau, Kantor Frank-Halle a. S., Kantor Abraham-Frankfurt a. O., Kantor Tintner-Bunzlau, Kantor Böhm-Dernburg, Bloch-Wronke, Großmann-Görlitz, Hurwitz-Cöthen, Bauer-Cöslin, Silberstein-Packosch, Wollf-Forst, Nischkowski-Wongrowitz, Lewin-Filehne, Wolf-Aschersleben. Im Interesse unserer Standesehre ersuchen wir die p p. Herren Rabbiner und Kollegen dringend, in Zukunft keinem Unbekannten, er sei wer er wolle, Empfehlungen irgend welcher Art auszuhändigen. Dirschau, 19. Juni. Rowitscher-Marienburg. Kroll-Dirschau. *) Joreh Deah 243, 2 Jsierles. 2) Sifthe Kohen zu Jfferles Joreh Deah 242, 14. 3) Jnd Hachsakah, H. Sinhedrion 4, 5 (Maimonides). 4) Joreh Deah 242, 14 (Jfferles). 5) Sottah 22° Raschi. Druck und Verlag von Rudolf Masse in Berlin. Verantwortlich für die Redaktion: Max Bauchwitz in Berlin.