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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-07-01 · Heft 26 (1.7.1898) · p. Seite 308

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 26 (1.7.1898)
Date
1898-07-01
Page
Seite 308 (sequence 8)
Language
German
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308 Die Gesammtvertretung der jüdischen Religionsgemeinschaft im Staate wird die das religiöse Leben betreffenden Angelegenheiten in ihren Grundlagen einheitlich zu regeln haben, und zur Erfüllung dieser Aufgabe wird eine Einwirkung der Staatsregierung nicht erforderlich sein; es kann vorausgesetzt werden, daß die Staatsregierung eine größere Einwirkung auf die Centralleitung nicht wird ausüben wollen als jetzt auf die Leitung der einzelnen Gemeinden. Andererseits aber wird der Staat der Religionsgemeinschaft, als dem Inbegriff der mit Korporationsrechten bestehenden Einzelgemeinden, die Rechte einer juristischen Person nicht versagen können. Die Gesammtvertretung wird, gleichviel, ob sie durch die Staatsautorität die Eigenschaft einer öffentlichen Behörde erhält, oder ob sie nicht diese Begünstigung erlangt, vermöge ihrer thatsächlichen Bedeutung auf die öffentliche Charakterisirung des Judenthums und seiner Bekenner bestimmend einwirken. Wird sie fortgesetzt und unermüdlich den Charakter des Judenthums nur als Religion und den Charakter der Juden nur als Bekenner dieser Religion betonen und in ihren Anordnungen durchweg diese Auffassung bethätigen, so wird auch überall hin die Ueberzeugung sich Bahn brechen, daß Judenthum und Juden nichts anderes als die Bezeichnungen eines Religionssystems und seiner Bekenner bedeuten, und daß daSJudenthum im Prinzip das Bestreben hat, seine Glaubens- und Sittenlehren überall hin zu verbreiten und Jeden, der sich der reinen Gottes- und Sittenlehre des Judenthums aufrichtig anschließen will, freudig als Glaubensgenoffen, als Juden in vollster Bedeutung in sich aufzunehme». Die Propaganda für die jüdische Religion ist dem Judeuthum keineswegs sremd. Das Judenthum ist gestiftet und entwickelt, damit es den Götzendienst vom Erdboden vertilge, den Glauben an einen Gott, den Schöpfer und Herrn der Welt, allgemein verbreite und alle Die, welche sich ihm anschließen, voll und ganz in sich aufnehme; auch hat es in den letzten Jahrhunderten vor der Zerstörung Jerusalems durch die Römer und in den folgenden ersten Jahrhunderten mit vielem Erfolg für seine Verbreitung unter den Heiden gewirkt. Auch die aus diesen Zeiten herrührenden religionsgesetzlichen Bestimmungen über den Uebertritt zum Judenthum ergeben durchweg als zweifellos, daß das Judenthum nicht als Nationalreligion, sondern als der geschichtlich überlieferte Monotheismus anfgefaßt wurde, desien Anhänger, gleichviel welcher Abstammung, Glaubensbrüder bilden. Erst die christlichen Verfolgungen der Juden im Mittelalter und in der Neuzeit haben das Judenthum thatsächlich dadurch zu einer Stammesreligion gemacht, daß der Uebertritt vom Christenthum zum Judenthum mit den strengsten Strafen belegt worden ist. Die Aufgabe einer Gesammtvertretung der jüdischen Religionsgemeinschaft in einem Staate wird es sein, im Interesse jenes höheren Zweckes die Formen des Uebertritts zum Judenthum zu vereinfachen lind für Alle, sowohl für männliche als auch für weibliche Personen, gleich zu gestalten sowie manche andere weniger wesentliche Aenderungen in den Ceremonien vorzunehmeu, um die jüdische Religion zugänglicher zu machen. Die bisherigen Reformbestrebungen im Judenthum haben für daffelbe geringen oder keinen Werth gehabt, weil sie von einzelnen Personen ausgingen, nur in Einzelgemeinden zur Anwendung kamen und in vielen Fällen weit über das Maß des Erforderlichen hinausgingen. Sie werden dagegen durchgreifenden Erfolg haben, wenn eine Gesammtvertretung sämmtlicher Gemeinden eines Staates Reformen, besonders auf den Gebieten des Uebertritts zum Judenthum und der religiösen Eheschließung, soweit dies dem oben betonten Zwecke entspricht, einführt. Dies alles kann geschehen, wenn der Staat die Vereinigung der jüdischen Einzelgemeinden zu einer mit Korporationsrechten ausgestatteten Religionsgemeinschaft zuläßt, und ein innerer Grund für die Annahme, daß der Staat einen entsprechenden Antrag der Gemeinden zurückweisen wird, ist nicht vorhanden. Sollte jedoch der Staat in vermeintlichem kirchenpolitischen Jntereffe diese Vereinigung nicht zulaffen, dann freilich müffen die Bekenner des Judenthums auf die volle Verwirklichung der politischen Gleichstellung der Juden mit den Christen im Staate verzichten und mit den bestehenden Verhältniffen rechnen; sie müffen dann sich und ihre Kinder von den ihnen thatsächlich verschloffenen Staatsanstellungen fernhalten und dafür den freien Künsten und Wiffenschaften, dem Handel, der Industrie und dem Ackerbau widmen, da diese Gebiete ihnen nicht verschlossen werden können. Es dürfte nahe liegen, daß die von Staatsanstellungen ausgeschloffenen Juden sich selbst von bloßen Titeln und von Orden fernhalten, ihre Mitbürger nur nach ihren persönlichen Eigenschaften und nicht nach ihren amtlichen Stellungen schätzen und in ihrem eigenen Verhalten in allen Lebenslagen das Prinzip der Gleichheit und der Brüderlichkeit allen ihren Mitbürgern gegenüber zum lebendigen Ausdruck bringen. Dadurch werden die Juden genug Freunde im Staate erlangen, um ein Weiterumsichgreifen des Antisemitismus zu verhindern und sich selbst eine geachtete Stellung im Staate, trotz der Ausschließung von Aemtern und ähnlichen Einrichtungen, schaffen. EUILLETON Nie Kose von Saron. Line Erzählung. Erstes Buch. I. ^ur Zeit, da Salomo der Weise Zion beherrschte, und seine Macht gefürchtet war von den kunstreichen Städten Phöniziens bis an den Euphrat und bis zu den Pyramiden Aegyptens, begaben sich große und seltsame Geschichten innerhalb des Gebietes Israels. Es hauste damals ein unglücklicher Jüngling in den Klüften am todten Meere, doch wußte man nichts von ihm zu Jerusalem und unter den Stämmen Israels. Dieser Jüngling war aus den Ländern gekommen, wo der Weihrauch wächst und köstliche Myrthen, aus den Ländern Arabien und Aegypten, vom Hofe des großen Pharao am Ufer des Nils. Sein Alter war zart und kaum über achtzehn, seine Miene war düster und seine Seele voll Schmerz. Nie näherte sich seiner öden Wohnung ein menschliches Wesen. Seine Nahrung suchte er weit vom Ufer des Sees in schattigen Klüften, wo saftige Beeren reiften, und die Vögel ihre nährenden Eier hinlegten. Da nun einst die Sonne untergegangen war, und Kühlung auf die heißen Berge niederwehte, geschah eine seltsame Zusammenkunft am Ufer des Sees. Es war die Nacht rasch heraufgekommen, aber der glänzende Mond schimmerte über Berg und Thal und leuchtete hell herab auf das Gestade. Die Kluft, worin der einsame Jüngling wohnte, war in der Nähe des Jordan befindlich, wo der Fluß mit rauschenden Wellen in das tobte Meer hereinfloß. Als die Nacht niedergesunken war, hatte sich der Jüngling in seine Höhle zurückgezogen.

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