Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 26 (1.7.1898)
- Date
- 1898-07-01
- Page
- Seite 307 (sequence 7)
- Language
- German
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- 307 -- gegenwärtigen Zustande vorzuziehen ist. Wer kann etwas dagegen haben, daß diese geknechteten Menschen, wenn ihnen eine günstige Gelegenheit zur Auswanderung nach Ländern geboten wird, in welchen sie ein menschenwürdiges Dasein zu führen hoffen, diese Gelegenheit benutzen? Und wenn die Mittel hierzu ihnen unter der Form des Zionismus, wie er sich gegenwärtig kund thut, geboten werden, wer darf sich dagegen ablehnend verhalten? Das letzte Ziel des Zionismus, die Bildung eines jüdischen Staatswesens, kann die Juden in den Kulturstaaten nicht hindern, den rein kolonisatorischen Bestrebungen des Zionismus Jntereffe entgegenzubringen. Wird jenes Ziel erreicht, oder wird es nicht erreicht, in den Verhältniffen der Juden in den Kulturstaaten tritt dadurch keine Aenderung ein, für sie ist der neue Judenstaat ein fremder Staat mit Einwohnern, welche vorwiegend die jüdische Religion bekennen. 4» «V Ganz anders aber liegen die Verhältniffe in den von Juden bewohnten Kulturstaaten — in Europa sind dies das Deutsche Reich, Oesterreich-Ungarn, Frankreich, England, Italien, Skandinavien, Holland, Belgien und die Schweiz — dem Zionismus gegenüber. Die Juden nehmen in diesen Staaten an der Kultur thätigen Antheil. Auf den Gebieten der Kunst und Wiffenschaft, des Handels und der Industrie, überhaupt überall da. wo es sich um eine Förderung der staatlichen Wohlfahrt handelt, besteht nirgends unter den vorurtheilsfreieren Nichtjuden ein Bedenken, die Leistungen der Juden anzunehmen und anzuerkennen, sich mit ihnen zur Ausführung von Arbeiten und dauerndem geschäftlichen Zusammenwirken zu vereinigen. Aber gesellschaftlich, besonders hinsichtlich des Familienverkehrs. bleiben die Juden von den Nichtjuden wegen ihrer absondernden religiösen Einrichtungen, insbesondere wegen des Ausschluffes der religiösen Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden, getrennt. Daher die im Stillen vorhandene Abneigung zwischen Christen und Juden, welche einen ungezwungenen, freundschaftlichen Verkehr unter einander erschwerte. Diese Abneigung, durch christliche Intoleranz gefördert, führte immer in Zeiten der politischen Reaktion zur Judenhetze, dem sog. Antisemitismus. Eine liberale Strömung kann diesen zeitweise unterdrücken, aber niemals vernichten. Würden die Juden ihre absondernden religiösen Einrichtungen aufgeben, so würden sie damit ihrem Gottesglauben den Boden der religiösen Tradition entziehen. Denn für den Bekenner der jüdischen Religion ist der traditionelle Glaube an die Existenz eines einzigen, außerweltlichen Gottes mit der traditionellen göttlichen Gesetzgebung, wie sie uns durch den Pentateuch überliefert ist, iunigst verknüpft; wird das Eine von Beiden negirt, so fällt dadurch von selbst das Andere. Der Jude als solcher kann also die religiösen Einrichtungen des Judenthums nicht ohne Weiteres fallen lassen. Diese anscheinend unüberwindliche Schwierigkeit für die Juden der Kulturstaaten, eine völlige Gleichstellung mit ihren christlichen Mitbürgern zu erreichen, kann aber die zionistische Bewegung nicht rechtfertigen. Denn trotz der gesellschaftlichen Trennung im Familienverkehr, trotz der antisemitischen Hetzereien und trotz der Beschränkungen der staatsbürgerlichen Rechte der Juden seitens der vom Antisemitismus beeinflußten Regierungen ist das bürgerliche Verhältniß der Juden in den Kulturstaaten noch immer ein recht erträgliches, wenigstens soweit erträglich, daß an eine Massenauswanderung nach einem fernen, der Kultur erst zu erschließenden Lande ernstlich nicht gedacht werden kann. Die Geschichte kennt kein Beispiel, daß eine Bevölkerungsklasse deshalb ihre Heimath und wohlgeordnete bürgerliche Zustände im Stich läßt und in der Ferne eine neue Heimath aufsucht, weil ihre politischen Rechte im Heimathsstaate geschmälert werden. Nur bei einer den mittelalterlichen Verhältniffen analogen Unterdrückung der Juden, bei einer Vertreibung derselben oder bei einer Aufhebung ihrer bürgerlichen Freiheiten würde die Bewegung für eine Massenanswanderuiig berechtigt sein. Aber solche Zustände kommen in den Kulturstaaten nicht wieder, so lange die Kultur nicht der tiefsten Barbarei weicht. Für eine solche traurige Prognose liegt jedoch nicht der geringste Anhalt vor. Die zionistische Bewegung in den Kulturstaaten ist demnach thöricht und, da sie, wie oben gezeigt ist, in der Geschichte des Judenthums nicht begründet ist, völlig grundlos. Außerdem ist sie aber auch für die Juden in den Kulturstaaten überaus gefährlich, indem sie den Verleumdungen ihrer Gegner, daß die Juden nicht blos eine Religionsgemeinschaft, sondern auch ein Sondervolk im Staate bilden wollen, Boden schafft. Da die Menschen leicht geneigt sind, die Thorheit Einzelner zu verallgemeinern, so wird der Raffen- Antisemitismus durch die zionistische Bewegung einen Vorschub erhalten, er wird bei der großen Menge berechtigt erscheinen, und die Regierungen und Landcsvertretungen werden sich zu weiteren Beschränkungen der politischen Rechte der Juden für befugt halten. Mögen sich also die Juden in den Kulturstaaten von einer Bewegung fern halten, welche im Judenthum nicht begründet ist und für die Juden nur schädlich wirkt; mögen sie das bleiben, was sie bisher waren: Bekenner der jüdischen Religion und treue Angehörige der Staaten, in welchen sie und ihre Vorfahren ihre Heimath gefunden haben. Ihre Heimath freundlicher zu gestalten, als dies bisher geschehen, sind die Juden wohl in der Lage, vor allem durch eine einheitliche Organisation des Judenthums in denjenigen Staaten, in welchen diese noch nicht besteht. In Preußen und in einer Reihe anderer deutscher Bundesstaaten sowie auch in Oesterreich bilden regelmäßig die Juden jeder Ortschaft eine Einzelgemeinde, welche in keiner organischen Beziehung zu den anderen jüdischen Gemeinden im Staate sicht. Das Judenthum im Staate wird durch keine Körperschaft rcpräsentirt und vermag sich demzufolge nicht gegen hetzerische Angriffe selbständig zu vertheidigen. Daß der Antisemitismus in Preußen seinen verderblichen Einfluß so weit, wie geschehen, hat ausdehnen können, ist in erster Reihe auf den Mangel einer Gesammtvertretung des Judenthums im Staate znrückzusühren. Das Eintreten einer Einzelgemeinde bei den zuständigen Behörden gegen Judenhetzen ist wiederholt mit dem Bedeuten zurückgewiesen worden, daß die Einzelgemeinde wohl für ihre eigenen Interessen, nicht aber für die Jntereffen des Judenthums im Staate eintreten könne. Die Vereinigung sämmtlicher jüdischen Gemeinden des Staates zu einer jüdischen Religionsgemeinschaft, welche von einer durch Wahlen gebildeten Gesammtvertretung sämmtlicher Religionsgescllschaften im Staate rcpräsentirt wird, würde dem Judenthum und seinen Bekennern im Staate zum Segen gereichen. Nicht jede Einzelgemeinde für sich, sondern die jüdische Religionsgemeinschaft im ganzen Staate -bildet dann eine einheitliche Kirche mit einheitlicher, gemeinsamer Gottesverehrnng. — Die individuelle Freiheit der Bekenner des Judenthums wird dadurch nicht berührt, kein Mitglied der Gemeinschaft kann genölhigt werden, die Glaubenssätze der Gemeinschaft zu theilen, am Gottesdienst oder Religionsunterricht seiner Gemeinschaft theilzunehmen oder gottesdienstliche Gebräuche derselben zu verrichten, ebenso wenig, wie er jetzt genöthigt ist, an diesen religiösen Einrichtungen der Einzelgenieinde, welcher er angehört, theilzunehmen; nur kann er nicht verlangen, daß von der Gemeinschaft in ihren gemeinsamen Einrichtungen seinen abweichenden Religionsansichten Rechnung getragen werde.