Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 25 (24.6.1898)
- Date
- 1898-06-24
- Page
- Seite 290 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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die um Wiederherstellung des Opferdienstes oder um Zurückführung nach Palästina u. s. w. Doch müssen die verbesserten Formeln und Abänderungen sich dem herkömmlichen Wortlaut möglichst anschließen. Der Gedanke der geschichtlichen Mission Israels und seiner Auserwähltheit sowie die Erinnerung an Zion müssen entschieden zum Ausdruck gelangen. Unter dem Hebräischen ist der Inhalt der Gebete in sachgemäßer, aber dem Grundtext treu sich anschließender und doch gut lesbarer deutscher Uebersetzung wiederzugeben. Die deutschen Gebete und Gesänge sollen einfach gehalten, biblischen Inhalts, hauptsächlich den Psalmen entlehnt sein und die religiösen Grundprinzipien unter Geltendmachung des bezüglichen sabbathlichen oder festtäglichen Charakters, mit besonderer Berücksichtigung der den Männern der großen Synagoge zugeschriebenen Gebete, zum Bewußtsein bringen. Eine besondere Beachtung würde dem Umstande zu schenken sein, daß der Hauptgottesdienst nicht übermäßig verlängert werde, da die Sammlung und die Andacht darunter leiden. Ein besonderes Augenmerk wäre im Gebetbuch der häuslichen Andacht zu schenken. Auf dem Grunde dieser unmaßgeblichen Vorschläge, die selbstverständlich noch vielfach zu erweitern wären, könnte wohl ein Werk geschaffen werden, das alle fortgeschrittenen jüdischen Gemeinden Deutschlands befriedigen und einen Quell religiöser Erbauung bilden würde für Alle, denen noch ein Funke der Liebe zu Gott und Religion in der Seele glüht, das aber auch sich als geeignet erweisen würde, seine heiligende Kraft und seinen segenvollen Einfluß nach außen als das würdigste Denkmal der Einigkeit des fortgeschrittenen deutschen Judenthums zu bethätigen. Me Woche. Berlin, 22. Juni. f er erste Theil der Wahl sch lacht ist vorüber, und obwohl die thatsächliche Entscheidung erst am nächsten Freitag erfolgen wird, kann man doch schon heute mit Sicherheit behaupten, daß die Physiognomie des neuen Reichstags keine wesentliche Aenderung erfahren wird. Es kann für uns natürlich irrevelant bleiben, wie die einzelnen Parteien aus diesem Wahlkampf hervorgehen. Aber soviel dürfen wir wohl sagen, daß die Parteien, die den Juden freundlich gegenüberstehen, die keine Schmälerung ihrer Rechte zugeben und gegen alle Ausnahmegesetze stimmen würden, in der gleichen Stärke wieder in den neuen Reichstag einziehen werden, daß dagegen die Antisemiten in dieser Wahlkampagne schlecht abgeschnitten haben. Abgesehen davon, daß sie fast überall sehr stark an Stimmenzahl verloren haben, sind ihnen auch eine große Anzahl Sitze verloren gegangen. Bis jetzt sind nm Liebermann von Sonnenberg, Werner, Vielhaben in Hessen, Gräfe und Lotze in Sachsen definitiv gewählt. In die Stichwahl kommt die Deutsch-soziale Reformpartei in 7 Wahlkreisen und zwar in Nordhausen (Aschendorf gegen Dr. Wiemer von der Freisinnigen Volkspartei), Flensburg (Raab gegen den Sozialisten Holzhausen), Marburg (Dr. Böckel gegen den Konservativen Bartenwerffer), Ueckermünde (Schröder gegen Gaulle, fr, V.), Alsbach (Bindewald gegen Schade, nat.-lib.),Gießen (Köhler gegen den Sozialisten Scheidemann), Waldeck (Müller gegen den Nationalliberalen Fink). Die Partei hat also 5 Sitze erhalten und kommt in 7 Wahlkreisen zur Stichwahl. Selbst wenn sie aus allen sieben Wahlen siegreich hervorginge, was sehr unwahrscheinlich ist, würde sie im Ganzen 12 Mandate haben, während sie 1893 mit 18 Mandaten in den Reichstag einzog. Es darf allerdings nicht übersehen werden, daß die Deutsch-soziale Partei auch Succurs von den Konservativen, dem Bund der Landwirthe 290 - und den Christlich-Sozialen erhalten wird. Denn auch Stöcker ist in Siegen bereits definitiv gewählt, während Ahlwardt in Friedeberg-Arnswalde sich mit dem Konservativen Ring messen wird. Schließlich ist auch noch der durch Karl Paasches Enthüllungen vortheilhaft bekannte Herr v. Langen in Stralsund-Rügen gewählt. Aber diese Heroen des Antisemitismus werden im neuen Reichstag kaum irgend welchen Schaden zu stiften vermögen. Und so können wir. auch diesmal mit dem Trost des frommen Nahum schließen: „Garn su letauwoh“. & Seit Jahren -wird in allen großen Städten ein antisemitisches Flugblatt gegen den jüdischen Eid ungestraft vertrieben. Erst in der letzten Woche ist es beschlagnahmt worden. Es führt den Titel: „Der Werth des jüdischen Eides", Druck von Thormann & Goetsch in Berlin SW., Verlag der Geschäftsstelle des deutschen Antisemitenbundes, Berlin SW., Junkerstraße 5/6. Die Beschlagnahme ist vom Amtsgericht zu Landsberg a. W. angeordnet worden. Das Blatt giebt, wie es in einer Bekanntmachung des Ersten Staatsanwalts heißt, das Kol-Nidrei-Gebet der Juden wieder und knüpft daran Schlußfolgerungen über den Werth des Eides der Juden. Die Beschlagnahme ist auf Grund des § 166 St.-G.- B. erfolgt (öffentliche Beschimpfung einer der christlichen Kirchen oder einer anderen mit Korporationsrechten innerhalb des Bundesgebietes bestehenden Religionsgesellschaft oder ihrer Einrichtungen oder Gebräuche). Es wäre interessant, zu erfahren, auf wessen Veranlassung diese Beschlagnahme erfolgte. Hat der Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens hier eingegriffen, so darf man ihm dafür herzlich dankbar sein. * Sonderbare Verfügungen sind neuerdings seitens der königlichen Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen, zu Posen bezüglich der Ertheilung des Religionsunterrichtes ergangen. So wird uns aus Wollstein unterm 9. d. Mts. geschrieben: Seit Jahren besuchen verschiedene israelitische Kinder die hiesige evangelische Schule, welche fünfklassig ist, und in welcher die Kinder bedeutend mehr gefördert werden als in der einklasstgen israelitischen Schule, die freilich nur von ca. 20 Kindern besucht wird. Es hat bisher noch Niemand darin etwas gefunden, daß jene in Rede stehenden Schulkinder an dem Religionsunterricht theilnahmen, welcher in der israelitischen Volksschule den sie besuchenden Kindern ertheilt wurde; müssen ja doch die Schulbeiträge auch für diese Kinder voll und ganz an die jüdische Schulkasse gezahlt werden neben dem an die evangelische Schulkasse zahlbaren Fremdenschulgeld. Heute theilt nun der jüdische Lehrer im Aufträge des Kreisschulinspektors Hoche hier den Hausvätern, welche ihre Kinder nicht die jüdische Schule besuchen lassen, mit, daß nach einer Entscheidung der königlichen Regierung zu Posen Schüler der evangelischen Volksschule an dem Religionsunterricht einer anderen Schule nicht mehr theilnehmen dürfen. Bis zum 15. Juli er. soll der Nachweis geliefert werden, daß jene Kinder ordnungsmäßigen Privatunterricht in jüdischer Religion empfangen. Da ein anderer geprüfter Religionslehrer am Ort nicht vorhanden ist, schließt die Verfügung für die Hausväter den Zwang in sich, einem Lehrer neben seinem Diensteinkommen ein beträchtliches Nebeneinkommen zukommen zu lassen, umsomehr, als derselbe an irgend eine Taxe gar nicht gebunden ist. Den Eltern, die schon bisher, um ihren Kindern eine bessere Schulbildung angedeihen zu lassen, doppelte Kosten übernommen haben, werden jetzt also noch fernere Kosten auferlegt. Unter der angedeuteten Entscheidung der Regierung ist jedenfalls eine auf Anregung des genannten Kreisschulinspektors unterm 24. Mai 1898 — J.-Nr. 3896/98 Ila ergangene Verfügung zu verstehen, welche an eine arme Wittwe, Frau Bertha Findeklee Hierselbst, ergangen ist. Eine Tochter dieser der katholischen Konfession angehörigen Wittwe besucht schon seit etwa 6 Jahren die evangelische Volksschule hier, nahm aber stets ohne irgend welche Einwendungen der Lehrer und des früheren Kreisschulinspektors Dr. Kaute