Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 24 (17.6.1898)
- Date
- 1898-06-17
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3228257-3228282--54679-3290834- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
3 Danziger Gemeinde die auswärtigen Gäste eingeladen hatte, und welches unter ernsten und heiteren Tischreden recht stimmungsvoll verlief. Ein Ausflug nach Zoppot und ein gemüthliches Beisammensein am Abend bildeten den Schluß des Gemeindetages. Ob. Thorn, 13. Juni. Einen schweren Verlust hat unsere Gemeinde durch das plötzliche Hinscheiden des Lehrers Jacob Kramer erlitten. Am 8. d. Mts. unternahm die hiesige Bürgerschule ihren üblichen Sommerausflug nach dem nahe gelegenen Ziegeleiwäldchen, an welchem sich auch Herr Kramer als Religionslehrer der Anstalt betheiligte. Um den Abendgottesdienst nicht zu versäumen, benutzte er zur Rückfahrt die Pferdebahn; kaum hatte er dieselbe bestiegen, beste! ihn ein Ohnmachtsanfall, und in wenigen Minuten hauchte er seine Seele infolge einer Herzlähmung aus. Was Herr Kramer in den letzten drei Dezennien in unserer Gemeinde geleistet, von der Achtung, die er in allen Schichten der hiesigen Bevölkerung genoß, gab der große Leichenkondukt beredtes Zeugniß, an dem sich die Schüler und Schülerinnen der Religionsschule, fast alle Gemeindemitglieder und die Lehrer der öffentlichen Lehranstalten betheiligten. In zu Herzen gehenden Worten schilderte Herr Rabbiner Dr. Rosenberg die Vorzüge seines Charakters sowie die segensreichen Resultate feines Wirkens. Möge der Verblichene, der hier auf Erden treu und redlich gearbeitet, süße Ruhe im Grabe finden. ztz Hannover, 12 Juni. Ein Prozeß wegen Beleidigung und groben Unfugs spielte sich letzthin vor der Strafkammer I des hiesigen Landgerichts ab. In der vorjährigen Weihnachtszeit wurde auf den Straßen ein Flugblatt an die Passanten vertheilt mit der Überschrift: „Die Judengefahr in Hannover". Darin wurde ausgeführt, in welcher außergewöhnlichen Weise sich die Zahl der jüdischen Geschäfte, speziell in den Hauptgeschäftsstraßen, seit 25 Jahren vermehrt habe, daß deutsch-christliche Geschäfte ihnen hätten weichen müssen und, in die Nebenstraßen gedrängt, zum Theil zu Grunde gerichtet feien. Die Frage, wer daran schuld sei, wurde dahin beantwortet, daß die Deutschen selbst in der Hauptsache die Schuld hätten, und hieran die eindringliche Mahnung geknüpft, wenigstens zum Weihnachtsfeste bei dem deutschen und christlichen Kaufmann und Handwerker zu kaufen. Aus Veranlassung des „Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" wurde nun gegen den Verleger und Drucker des Flugblattes Strafantrag gestellt, und zwar gegen den Apotheker Oehlmann aus Wülfel bei Hannover (Vorsitzenden des hiesigen Deutsch-sozialen Reformvereins) als Verfasser und den Buchdruckereibesttzer Ahlfeld als Drucker. Die Staatsanwaltschaft lehnte zuerst die Erhebung der Klage ab; sie wurde aber infolge des Einspruchs der Interessenten bei der Oberstaatsanwaltschaft veranlaßt, das Hauptverfahren zu eröffnen. Die Anklage lautete auf öffentliche Beleidigung und groben Unfug. Angeklagter Oehlmann bekannte sich als Verfasser des Flugblattes, erklärte, dessen Inhalt vertreten zu können, und bestritt die Absicht der Beleidigung. Letzteres erklärte auch der zweite Angeklagte. Der Staatsanwalt führte aus, es lägen in einzelnen Ausdrücken objektive Beleidigungen vor, und die subjektive Beleidigung sei begründet, da die Nebenkläger deutlich gekennzeichnet seien. Es liege auch grober Unfug vor; denn es hätte sehr wohl eine Beunruhigung des Publikums eintreten können. Er beantrage gegen Oehlmann eine Geldstrafe von 100 Mark und gegen Ahlfeld eine solche von 50 Mark. Der Vertreter der Nebenkläger führte aus, daß das Flugblatt mit Beleidigungen gespickt sei, daß die Juden als Fremdlinge und als Gefahr für das deutsche Vaterland bezeichnet seien. Der Vertheidiger sagte, er habe von einer Beleidigung im Flugblatt nichts finden können, es enthalte nur „bittere Wahrheit". Uebrigens befinde stch unter den Nebenklägern diejenige Firma, welche als erste wegen Uebertretung des Gesetzes, betreffend unlauteren Wettbewerb, bestraft sei. Er beantrage kostenlose Freisprechung seiner Klienten. Diesem Anträge entsprach das Gericht mit der Begründung, daß das Flugblatt wohl einzelne objektive Beleidigungen enthalte, die aber nicht gegen die Nebenkläger, sondern gegen die jüdischen Geschäfte im Allgemeinen gerichtet seien. zz Mannheim, 14. Juni. Eine prinzipiell bedeutungsvolle Entscheidung in der „groben Unfugs"-Frage enthält ein Urtheil, das die 1. Strafkammer des hiesigen Landgerichts fällte. Der Redakteur des hiestgen Antisemitenblattes „Deutscher Bolksbote", Franz Goebel aus Dirschau, war vom Schöffengericht wegen groben Unfugs zu einer Geldstrafe von 25 M. event. 5 Tagen Gefängniß verurtheilt worden, weil er in seiner Zeitung kurz vor Weihnachten v. I. die „deutsche Hausfrau" aufgefordert hatte, ihre Weihnachtseinkäufe nicht bei Juden zu decken. Das Gericht zweiter Instanz sprach Goebel auf seine Berufung hin. frei und bürdete die Kosten der Staatskasse auf. Wie in den Entscheidungsgründen ausgeführt wird, gehe aus dem Wortlaut des § 860 Ziff. 11 R.-St.-G.-B. hervor, daß dieser sich nur auf Handlungen beziehe, durch die das Publikum belästigt oder gefährdet werde. Das Publikum sei aber durch die Auslassungen des „Volksboten" weder belästigt noch gefährdet worden. Dem Schöffengericht habe vielleicht vorgeschwebt, daß es stch um eine Aufreizung handle. Dann hätte aber Verfolgung nach § 180 R.-SL.-G.-B. eintreten müssen. Dieser Tatbestand läge aber nicht vor, zumal der Artikel ja nicht an allen Plakatsäulen angeheftet wurde, sondern nur in einer Zeitung erschien, die eben las, wer gerade Interesse daran hatte, jedenfalls aber nur ein beschränkter Kreis. Al. Hamburg, 5. Juni. Das seltene Fest der Diamant- Hochzeit beging heute ein angesehenes Mitglied unserer Gemeinde, Herr M. Meyersberg, und dessen Gattin, geborene Plaut. Der Jubilar, der im 88. Lebensjahre steht, und seine Gemahlin, die 79 Jahre zählt, erfreuen sich Beide einer außerordentlichen körperlichen und geistigen Frische. Herr Meyersberg bekleidet in vielen Wohlthätigkeitsvereinen und Institutionen das Amt eines äußerst thätigen Vorstandsmitgliedes, aber auch im kommunalen Leben Hamburgs ist der Jubilar stets thätig gewesen, während seine Gattin stch mehr der stillen Wohlthätigkeit für die leidende Menschheit widmete. Von 1869 bis 1894 war Herr Meyersberg Mitglied der Bürgerschaft und des Bürgerausschusses, auch bekleidete er verschiedene Male das Amt eines Alterspräsidenten in der Bürgerschaft. Trotzdem das Jubelpaar sich alle Ovationen verbeten hatte, ließen die zahlreichen Verwandten und Freunde es stch nicht nehmen, diesen seltenen Tag festlich zu begehen. Vor der Wohnung am Alsterdamm lag ein prachtvoll dekorirtes Flaggenboot, die Wohnung selbst glich einem Blumengarten, so zahlreich hatten stch die Kinder Floras eingefunden. Durch Vermittelung der preußischen Gesandtschaft wurde dem Ehepaar aus dem Civilkabinet des Kaisers die Ehestandsmedaille nebst einem huldvollen Schreiben überreicht. Eine Deputation der Bürgerschaft überreichte nebst einer kostbaren Blumenspende eine Glückwunschadresse. Werthvolle Ehrengeschenke wurden von Geschäftsfreunden übersandt, von Nah unv Fern liefen während des Tages Glückwunschtelegramme und Adressen ein. Bewundernswerth war die Rüstigkeit des Ehepaares, welches für jeden der Gratulanten während des ganzen Vormittags Worte des Dankes hatte. Es möge noch besonders erwähnt sein, daß das Jubelpaar den Tag nicht vorüber gehen ließ, ohne viele Wohlthätigkeitsinstitutionen hier und auswärts mit größeren Summen zu bedenken. Möge es dem Jubelpaar vergönnt sein, feinen Lebensabend in voller Gesundheit zu verbringen. — Die städtischen Kollegien in Altona haben beschlossen, den Zuschuß zu den Erhaltungskosten der hiestgen israelitischen Gemeindeschule in Rücksicht auf die laut dem neuen Besoldungsgesetz nothwendige Erhöhung der Lehrergehälter auf 4000 Mark jährlich zu erhöhen. — Zum Empfang des Kaisers, welcher anläßlich der Einweihung des Kaiser Wilhelm-Denkmals am Sonnabend, den 16. d. Mts. die hiesige Stadt mit seiner Anwesenheit beehren wird, erhielt auch unser Oberrabbbiner eine offizielle Einladung, ebenso mehrere Honoratioren der hiestgen Gemeinde. Die Knaben und Mädchen der israelitischen Gemeindeschule sowie das gesammte Lehrerkollegium erhielten ihren Platz bei dem Empfang unter den anderen öffentlichen Schulen angewiesen,, und ein Mädchen der ersten Klasse dieser Schule wurde designirt für die auserlesene Schaar von Schülerinnen zum speziellen Empfang der Kaiserin. Oesterreich - Ungarn. LZ Wien, 14. Juni. Die antisemitischen Exzesse in Galizien haben noch nicht aufgehört. Die Aktion der jüdischen Abgeordneten beschränkte sich aber bis jetzt auf nachstehendes Communique in den Wiener Blättern: „In jüngster Zeit haben stch gewaltthätige antisemitische Exzesse an verschiedenen Punkten Galiziens wiederholt. Die jüdischen Abgeordneten aus Galizien Haben darüber ausführliche Berichte erhalten, welche auf einen gemeinsamen Herd dieser Hetzen Hinweisen und darüber Beschwerde führen, daß es an energischer Abwehr seitens der Lokalbehörden hier und da mangelt. Die genannten Abgeordneten find heute zusammengetreten, um im Verein mit Vertrauensmännern aus Galizien die Be-