Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 24 (17.6.1898)
- Date
- 1898-06-17
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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*<;*:>d 62. Jahrgang, «r. 24. ^|)j»£ £ ttt ft0 f £♦ Lerim. 17. Luni 1898. Vertage zur „Allgemeinen Zeitung des ZuöenLHums". Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. 8. Berlin, 12. Juni. Die Repräsentanten - Versammlung hatte sich zur heutigen Sitzung wieder eine recht lange Tagesordnung zurecht gelegt, von Der jedoch kaum drei Punkte in dreistündiger Debatte zur Erledigung gelangten. Auf Wunsch einiger Mitglieder der Versammlung werden vom Borsttzenden die Punkte 2, 6 und 8 zunächst zur Diskussion gestellt. Nach nur kurzer Debatte konnte Punkt 2 — Vorlage betreffend die Höhe der Auflage des neuen Gebetbuches — verabschiedet werden. Die Kommission hat die Anzahl von 3000 Exemplaren für nöthig befunden, während der Gemeindevorstand nur 2000 Stück in Druck geben will. Kontraktlich muß die neue Auflage drei Monate vorher der Druckerei übergeben und somit schon jetzt eine Entscheidung herbeigeführt werden, falls man nicht in die Verlegenheit kommen wollte, keine Gebetbücher zu den Feiertagen und zur Eröffnung der Synagoge Lützowstraße zum Verkauf stellen zu können. Zwar beantragten Herr Professor Lew in und Herr Oppenheim in Rücksicht auf die bereits früher angeregte Aenderung der Gebetordnung die Vertagung und Rückverweisung der Vorlage an den Ausschuß III, jedoch konnte dieser Antrag aus den oben erörterten, vom Vorstand geltend gemachten Gründen die Majorität der Versammlung nicht auf sich vereinigen, und die Vorlage wurde im Sinne des Vorstandes genehmigt. — Eine weit ausgedehntere Debatte erforderte der zweite Gegenstand, die Gebetordnung für die Synagoge in der Lützowstraße. Der Referent, Herr Leonhard Sachs, führte <aus, daß die Komission beschlossen habe, das bisher bestehende Gebetbuch „vorerst" einzuführen, ferner aber eine Kommission einzusetzen zur Revision des Gebetbuches behufs Herstellung eines einheitlichen Gebetbuches für alle Orgelsynagogen. Der Gemeindevorstand habe sich dem ersten Anträge angeschlossen, wolle aber das Gebetbuch nicht als Provisorium, sondern als ein Definitivum einführen. Nach der Begründung des Vorstandes empfehle es sich in keiner Weise, in der Synagoge Lützowstraße ein neues Gebetbuch einzuführen. Biele Besucher der Neuen Synagoge wie derjenigen der Lindenstraße hätten sich um Plätze in der Lützowstraße bemüht, würden also keine Wünsche für ein neues Gebetbuch äußern. Es habe ferner das bestehende Gebetbuch nach jeder Richtung hin Anklang gefunden und sei von vielen Gemeinden ebenfalls Angeführt worden. Nach den weiteren Ausführungen des Referenten sei die Angelegenheit sehr eingehend im Ausschuß III berathen worden, doch habe sich letzterer vollständig auf den Standpunkt der Kommission gestellt und sei der Ansicht gewesen, daß das augenblicklich vorhandene 'Gebetbuch sehr viele Mängel aufweise, die zu beseitigen sehr wünschenswert sei. Durch den getroffenen Beschluß solle eine Verzögerung der Eröffnung der Synagoge Lützowstraße vermieden werden, ein einheitliches Gebetbuch für die Orgelsynagogen werde jedoch durchaus ersorderlich werden. Auch das Rabbinat habe sich durchaus nicht abgeneigt gezeigt, in eine Erörterung über Aenderungen im Gebetbuche der Neuen Synagoge einzutreten in der Voraussetzung, daß sodann dieses Gebetbuch einheitlich eingeführt werde. Als Kommissar vertritt Rechtsanwalt Fuchs den Beschluß des Gemeindevorstandes: Der Vorstand stehe prinzipiell auf dem Standpunkte, für absehbare Zeiten ein Definitivum zu schaffen. Das neue Gebetbuch sei im Wesentlichen ein einheitliches, nur einige Kürzungen seien in einzelnen vorgenommen worden. Jeder habe andere Wünsche, und selbst nach einer Revision werde ein Gebetbuch herauskommen, das 300 Wünsche befriedige und 600 unbefriedigt lasse. Nirgends sei die Tradition so berechtigt wie gerade bei einem Gebetbuche, und das der Neuen Synagoge habe eine gewisse Vergangenheit für sich, die respektirt werden könne. Dem großen Prinzip gegenüber müsse man «ine gewisse Resignation üben, umsomehr, als ja das Gebetbuch nicht Selbstzweck sei, sondern nur Mittel zum Zweck. Den Erinnerungen an gewisse Einzelheiten könne Jeder im stillen Gebete Ausdruck geben. Justizrath Apolant gab alsdann aus den Motiven, welche Herrn Geheimrath Blumenthal zum Anträge einer Abänderung des Gebetbuches angeregt halten, einige Mängel an. Es kämen gewisse fundamentale Glaubenslehren des Judenthums nicht zum Ausdruck, der Hinweis auf Zion sei vollständig gestrichen, der Gedanke der Auserwähltheit sei einmal gestrichen, einmal aber stehen geblieben, die deutschen Uebersetzungen seien zum großen Theil so frei, daß sie den jüdischen Text entstellen, es fehle ihnen auch die Wärme des Tones, der den Gebetbüchern von Geiger, Jo6l und Stein in so hohem Maße zu eigen sei. Das Gebetbuch der jüdischen Gemeinde habe übrigens nur in untergeordneten Gemeinden Eingang gefunden, das Geiger'fche habe einen viel größeren Wirkungskreis. Von einer Rückwärtsredigirung des Gebetbuches könne gar nicht die Rede sein, übrigens ließe sich dieser Befürchtung ja schon durch die Zusammensetzung der Kommission Vorbeugen. Der Vorstand sollte erklären, daß er in einer gemischten Kommission die Frage unter Zuziehung des Rabbinates erörtern wolle. Professor Lew in bemerkt, daß unter dem vom Vorstand eingeforderten Gutachten des Rabbinates die Unterschrift des Herrn Dr. Weiffe fehle, ein Beweis, daß im Rabbinat auch darüber prinzipielle Verschiedenheiten herrschen. Die beiden vom Vorstand geäußerten Gründe gegen die Einsetzung einer Kommission ständen vollständig in der Luft, Niemand habe die Aenderungen in dem Gebetbuche begrüßt. Es sollen nur ein paar Religionsgrundfätze in das Gebetbuch hineinkommen, der Gottesdienst werde deshalb nicht länger dauern als bisher. Mehr werde nicht verlangt werden, und es sei eine gewisse Gewähr vorhanden, daß die Repräsentanten späterer Zeiten ganz bestimmt nicht mehr verlangen werden, als jetzt gewünscht werde. Die gewünschten Punkte sollen nicht in auffälliger Weise ausgenommen werden, nur die Grundgedanken sollen zum Ausdruck gelangen. So werde man selbst bei den Liberalsten keinen Widerspruch erleben. Das, was früher von Juden gebetet sei, dürfe man sich nicht scheuen, noch heute unter allen Umständen zu jeder Zeit zu vertreten. Hierbei dürfe man nicht von inopportun reden. Heute heiße es, entweder nach rechts oder nach links Stellung nehmen, die Mittelparteien verschwinden überall. Er bitte, den Antrag der Kommission zu Recht bestehen zu lassen; ein Boden zur Verständigung werde sicher gefunden werden. Rechtsanwalt Fuchs führt demgegenüber aus, daß eine Revision sicher unabsehbare Wünsche nach sich ziehen werde. So werde hier wieder für Jahr und Tag ein Zankapfel in die Gemeinde hineingeworfen. Hier müsse es heißen:?ririeixii8 obstal Der Vorstand sei durchaus der Einsetzung einer Kommission entgegen. Nicht der Vorstand habe zu beweisen, daß keine Wünsche nach Aenderung des Gebetbuches geäußert seien, sondern Diejenigen haben die Gründe anzugeben, welche sagen, daß sie etwas Neues schaffen wollen. Auf die Garantie für spätere Zeiten könne der Vorstand nicht eingehen, Justizrath Tiktin spricht für den Antrag des Vorstandes. Die Differenz, um die es sich handle, sei eine ganz minimale. Die pathetischen Ergüsse darüber seien nicht nöthig gewesen, sondern es hätte die Angelegenheit in der geschäftsmäßigsten Weise zur Erledigung gebracht werden können. Die Einsetzung einer Kommission könne im Uedrigen ja gar nichts schaden; entschieden werde doch von der Majorität der Versammlung, gleichviel, was die Kommission beschließe. Die Frage sei keineswegs eine prinzipielle. Herr Leonhard Sachs hält es für unbegreiflich, daß gegen die Einsetzung einer gemischten Kommission so schwere Bedenken erhoben werden. Geheimrath Senator hält ebenfalls den Widerstand des Vorstandes nicht für verständlich. Allen Wünschen werde ein Gebetbuch niemals entsprechen, dazu seien die innersten Gefühle der Juden zu verschieden. Professor Baginsky erachtet das bestehende Gebetbuch schon wegen der „ganz trostlosen" deutschen Uebersetzungen für revisionsbedürftig. Vom Borstandstische erwähnt noch Herr Dr. Lachmann, daß thatsächlich in der Kommission