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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-06-17 · Heft 24 (17.6.1898) · p. Seite 282

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 24 (17.6.1898)
Date
1898-06-17
Page
Seite 282 (sequence 6)
Language
German
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282 an einen Gott glauben, und jeder Jude muß sich dessen bewußt werden und bleiben. Die Lehrlinge sollen wißen, daß alle Anfeindungen, Lästerungen und Beschimpfungen gegen die Juden nidji aus den Religionsgesetzen, sondern aus anderen, unlauteren Motiven, wie Haß, Rachsucht, Neid und Verfolgungstrieb, entsprungen sind. Gerade in der heutigen Zeit, wo der Antisemitismus mit so unglaublich feindseligen Mitteln seine hetzerische Arbeit betreibt, muß der jüdischen Jugend die Heiligkeit und Lauterkeit unserer Sittenlehren und Religionsgesetze gelehrt und eingeschärft werden, um standhaft zu sein gegen die Angriffe und ausgerüstet zu sein zur Abwehr. Das vom Deutsch-Israelitischen Gemeindebund herausgegebene Heftchen: „Die Grundsätze der jüdischen Sittenlehre", das bereits zur Vertheilung gekommen, möge dazu benutzt werden. Zur direkten Beobachtung der Lehrlinge theilen sich vier bis fünf Inspektoren in diese Arbeit, so daß je einem Inspektor eine bestimmte Anzahl unterstellt sind. Die Inspektoren halten Umfrage bei den Lehrmeistern, sie vermitteln bei Streitigkeiten und Zwist und stiften Frieden, so daß Zerwürfniffe mit gutem Erfolge beigelegt werden konnten. Es wird sich immer empfehlen, wenn die Inspektoren dazu angerufen werden, weil sich dann eher ein guter Ausgleich herbeiführen läßt, als wenn die streitenden Parteien, manchmal wegen kleinlicher Ursachen, sich noch mehr entzweie». Vertrauensvoll mögen sie sich an uns wenden. Zur Kontrolirung des Schulbesuchs haben wir jedem Lehrling ein Kontrolbuch übergeben, worin der betreffende Lehrer die Anwesenheit bescheinigt und der Lehrherr einen Vermerk einträgt wegen entschuldbarer Schulversäumniß. Diese Kontrolbücher sind auch anderwärts vielfach in Anwendung und sind auch gar nicht zu entbehren, denn eine andere Kontrole ist nicht möglich, und doch müffen wir auf pünktlichen und regelmäßigen Schulbesuch sowohl im allgemeinen als auch im besonderen Jntereffe der Lehrlinge sehen. Wir wiffen sehr wohl, daß aus zwingenden Gründen manchmal Hindernisse eintreten können, und wir lasten begründete Entschuldigung gelten. Wenn aber aus Unlust, Gleichgiltigkeit, Böswilligkeit oder wenn gar die Meister und selbst auch die .Eltern in unberechtigter Weise die Abwesenheit verursachen, so können wir dem nicht gleichgiltig zusehen und suchen durch Ermahnung einzuwirken; bleiben diese unbeachtet, so stellen wir die Entziehung unserer Beihilfe in Aussicht, und wenn auch das vergeblich bleibt, so setzen wir. die Beihilfe aus und kommen schließlich, wenn alles fruchtlos bleibt, zur Streichung des Lehrlings aus unseren Listen. Wir berühren hier den wundesten und betrübendsten Punkt all unserer Bemühungen; denn zu unserem großen Bedauern finden sich stets Lehrlinge, Meister und Eltern, die vollste Gleichgiltigkeit und Geringschätzung unseren Aufforderungen entgegenstellen. Wenn der Meister die Zeit zum Besuch der Fortbildungsschulen nicht gewährt, so verstößt er gegen die Berufsgewerbeordnung und kann zur Gewährung angehalten werden. Wenn aber den Eltern die Hauptschuld zufällt, so ist das. am allerunverständlichsten, da sie dadurch ihr Kind am meisten schädigen. Sei es, daß sie lieber wegen eines kleinen Gelderwerbes oder wegen Gleichgiltigkeit, Nachgiebigkeit, Schwäche oder Leichtgläubigkeit den Sohn zum Schulbesuch nicht streng anhalten, oder letzteren dann zu spät veranlasten. Es ist beim heutigen Stand der fortschreitenden Technik nicht blos eine vollendete Handfertigkeit des gewöhnlichen Handwerksbetriebes erforderlich, sondern es ist die Uebung im Zeichnen, Rechnen, Stilübung in jedem Betrieb erforderlich, und diejenigen Handwerker, welche diese Ausbildung vernachlässigt haben, bleiben schon als Gesellen und später, wenn sie selbständig werden, gegen bester Ausgebildete zurück. Diese Zurückstellung tritt sofort ein nach dem Auslernen. Der neue Geselle ist dann nur ein ganz gewöhnlicher Arbeiter. Der Bessere aber, der sich mit Schularbeiten legitimiren kann, wird immer, vorgezogen, Dieser bekommt leicht und stets, der Andere schwer und manchmal erst nach langen Pausen Beschäftigung. Solches Feiern als jugendlicher Mensch macht ihn mißmuthig; alles Umfragen nach Arbeit bleibt nutzlos, und wenn er wirklich Arbeit bekommt, so wird er bei nächster Gelegenheit sofort wieder entlasten; denn solche schwache, einseitig ausgebildete Gesellen sind alle Augenblicke zu haben. Kann er sich aber mit noch anderen Fähigkeiten dem Meister nützlich machen, so wird er länger in Arbeit gehalten, es werden ihm bessere Stellungen eingeräumt, und er kann sich mit der Zeit so nützlich erweisen, daß er zu höheren Stellen aufrückt. Vergehen so einige Jahre mit ungenügendem Erfolge, dann fällt es dem jungen Mann gar ein, sich selbständig zu machen, und er glaubt, dadurch ein besseres Fortkommen zu erlangen. Der Wille ist wohl wie auch die Absicht gut, aber danach geht es bei der freien Konkurrenz nicht allein. Er wird früher oder später verspüren, daß ihm Andere vorgezogen werden, weil sie gründlicher kalkuliren, gut ausgearbeitete Offerten einreichen, weil sie mit erklärenden Zeichnungen die Offerten verständlicher machen können. Der billige Preis allein ist nicht immer maßgebend, denn die Arbeit ist dann auch danach minderwerthig. Dann wundert sich so ein junger Anfänger, daß er zu wenig Aufträge erhält, daß er schließlich weniger verdient als früher, wo er noch Geselle war, dann werden Ersparniffe, erborgte Betriebsmittel zugesetzt. Die Schulden mehren sich, und endlich muß der selbständige Betrieb, der Noth gehorchend, eingestellt werden. Dann wird auf die gesellschaftlichen Zustände, auf die kapitalistische Produktionsweise geschimpft, dann tritt der Neid und die Mißgunst gegen bester gestellte Handwerkskollegen ein, statt mit sich selbst zu Rathe zu gehen und Selbsterkenntniß zu üben, daß man doch nicht so ganz unschuldig an dem Mißlingen des eigenen Geschäftsbetriebes ist. Nun wird das Handwerk auf die Seite gelegt, und der Handel und der kleine Schacher muß aushelfen, ja noch weiter geht das Mißgeschick., Man muß Wohlthätigkeit in Anspruch nehmen, man wendet sich in seinen jungen Jahren schon an die vielerlei Vereine, — und gut oder übel — das Elend, die Entbehrung, der Mangel am Nothwendigsten bleibt im Hause, und die Sorge und der Kummer weichen nicht mehr daraus. Und all das trifft ein,, weil in der Jugendzeit die Schulbildung leichtsinnig vernachlässigt worden ist. Was ich bisher geschildert habe, kenne ich aus meinen eigenen Erlebniffen, nicht vom Hörensagen, denn ich stamme auch aus einem unbemittelten Hause, aber mit religiös-jüdischen Grundsätzen, war Handwerkslehrling und Geselle. Ich ging mit Gott und Stock zu Fuß auf die Wanderschaft, befolgte die elterlichen Lehren und Ermahnungen; während der winterlichen Ausbildungszeit genoß ich auch der Beihilfe ähnlicher Vereine wie der unsrige und empfing Wohlthaten von fremden Familien, so daß ich bei nothdürftigster Lebensweise und emsigstem Fleiße immer weiter vorwärts kam und nach elfjährigem Aufenthalt in der Fremde und nach Ablegung der Prüfungen in zwei deutschen Staaten mich endlich als Baugewerksmeister hier niederlaffen konnte. Ich hielt mich für verpflichtet, wie geschehen, zu unseren Zöglingen zu sprechen, sie aufmerksam zu machen und anzuregen. Aber ich wende mich nunmehr an alle jüdischen Eltern mit der Mahnung, rechtzeitig ihre Kinder anzuhalten zur Ordnung, Pflichterfüllung, zur Berufsfreude, zur Arbeitslust und -Liebe und Ausdauer, mit der Warnung um ihrer selbst willen in ihren alten Tagen, streng zu sein gegen ihre Kinder, denn reichlich werden sie Vergeltung genießen und werden vorbildlich für Andere sein!

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