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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-06-17 · Heft 24 (17.6.1898) · p. Seite 281

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 24 (17.6.1898)
Date
1898-06-17
Page
Seite 281 (sequence 5)
Language
German
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ein gemeinsames Mittagsmahl unterbrochen, welches durch Tischreden der Herren Rofenbaum I, Dr. Löwenthal und durch einen sehr humorvollen Toast des Kollegen Abraham-Königshütte gewürzt wurde. Als Punkt HI der Tagesordnung gelangte nach dem Mahle der Vortrag des Kollegen, Waisenhausdirigenten Katz-Rybnik über „Innere Kolonisation" zur Erledigung. Der Vortragende zeigte, was unter „Innere Kolonisation" zu verstehen sei, welche Umstände fie nothwendig machte, und welche Momente besonders die Juden auf die Betheiligung am Acker- und Gartenbau hinwiesen. Redner hob alsdann hervor, wo die Anhaltspunkte für das Gelingen des Werkes zu finden seien, und beschrieb den Weg, der an das Ziel führen dürste. Sodann beleuchtete er die Angelegenheit vom Standpunkt des Erziehers und forderte die Betheiligung der Schule an diesem bedeutsamen Werk. Die an den Vortrag sich anschließende Debatte nahm einen erfreulichen Verlauf. Es zeigte stch ein schönes Berständniß für diese, die gesammte Judenheit betreffende Frage, deren Lösung der Judenheit zum Segen gereichen würde. Folgende Anträge des Referenten fanden einstimmig Annahme: 1. Die „Freie Vereinigung jüdischer Lehrer Oberschlesiens" erklärt stch mit den Beschlüssen einverstanden, welche auf der Berliner Konferenz vom 24. Oktober 1897 — betreffend die Betheiligung deutscher Juden an heimischer Landwirthschast — gefaßt wurden. 2. Sie hält es für wünschenswerth, daß stch sämmtliche Vereine jüdischer Lehrer Deutschlands für diese Frage interesstren. 3. Sie empfiehlt den jüngeren Lehrern Oberschlestens die Betheiligung an einem in Rybnik abzuhaltenden Gartenbaukursus. 4. Die Erwerbung eines Grundstückes in Rybnik zur Anlage eines Muster- - oder Lehrgartens für die Lehrer ist in Aussicht zu nehmen. v 5. Die Lehrer mögen dahin streben, daß an ihren Schulen Schulgärten angelegt werden. Zu diesem Zweck ist die Mithilfe staatlicher Behörden, des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes und der Vereine der Förderung des Ackerbaues und Handwerks unter den Juden in Anspruch zu nehmen. 6. Die „Freie Bereinigung jüdischer Lehrer Oberschlestens wird sich zu diesem Zweck mit dem Vorstände des Verbandes der jüdischen Lehrervereine im Deutschen Reiche ins Einvernehmen setzen. Nachstehende Lehrer erklärten stch bereit, an einem stattzufindenden Kursus im Gartenbau Theil zu nehmen: Die Herren Lehrer Lewin- Nikolay, Semmel und Plaut-Laurahütte, Malachowski-Zabrze, Jakob- Loslau, Chaim-Rosdzin. Schließlich fand auch noch der Plan Anklang, daß Ahlem gleichfalls Lehrerkurse während der Sommerferienzeit einrichte, an welchen stch die Lehrer des westlichen Deutschlands betheiligen könnten. Bor Schluß der Versammlung berichtet Kollege Bernhard- Tarnowitz über die Verhandlungen des Vorstandes des Verbandes jüdischer Lehrer zu Berlin. Die Grundzüge des Statuts der Penfions- und Reliktenkasse für die nicht staatlich angestellten jüdischen Lehrer werden von dem Herren Referenten in der in Berlin festgestellten Form, in welcher die Möglichkeit einer Penfions- und Reliktenversorgung herbeigeführt werden soll, eingehend behandelt. Da die ganze Angelegenheit jedoch noch im Stadium der Vorverhandlungen mit den zuständigen Behörden sich befindet, so beschränkt stch die Berichterstattung wesentlich auf vertrauliche Mittheilungen, an deren Schluß der Herr Referent die Hoffnung ausspricht, daß es den Bemühungen des Verbandsvorstandes unter seinem tharkräftigen Vorsitzenden, Herrn Dr. Adler, gelingen werde, die Schwierigkeiten, die dem edlen Werke noch entgegenstehen, zu überwinden. Die Bestimmung des Ortes und der Zeit für die nächste Versammlung bleibt dem Vereinsvorstande überlassen, in welchen die Kollegen Abraham-Königshütte und Eisenberg-Beuthen neu gewählt wurden. Die Schriftführer: Eisenberg-Beuthen. Schwarz-Beuthen. üiääi Für Handwerk und Ackerbau. Bon Maurermeister Marcus Adler. G. n einer der letzten Nummern brachte die „Allgemeine Zeitung des Jr|p Judenthums" einen Bericht über die am 8. v. Mts. stattgefundene Generalversammlung der „Gesellschaft zur Verbreitung der Handwerke und des Ackerbaues unter den Juden in Preußen". Da hierzu die Lehrlinge mit ihren Eltern und Vormündern eingeladen und erschienen waren, so war die Aula der jüdischen Knabenschule reichlich besetzt. Ich wurde vom Vorstand aus diesem Anlässe beauftragt, an die Eingeladenen eine Ansprache zu halten, weil eine solche für nöthig gehalten wurde, und ich halte es auch für weitere Kreise für nützlich, da die hervorgehobenen Punkte zeitgemäß und auch von allgemeinem Interesse sind und m. E. auch auf ähnliche Vereine nicht ohne Einfluß sein dürften, diese hier im Auszug wiederzugeben. Aus den trockenen geschäftlichen Jahresberichten ersehen unsere Gönner und Förderer in knappen Zügen unsere Thätigkeit, ich glaube aber, daß wir getrost mit unseren Anstrengungen und Einwirkungen programmmäßig unsere Grundzüge auch einmal öffentlich bekannt geben dürfen, um dadurch auch propagandistisch zu wirken und die Gleichgiltigen etwas aufzurütteln. Zum Theil betraf meine Ansprache Punkte, die ganz selbstverständlich sind und in jedem ordentlichen Hause anzutreffen sein werden; zum Theil aber betraf sie weiter liegende Gesichtspunkte, auf die wir aufmerksam machen müffen. Unsere Gesellschaft besteht seit 1813, seitdem es den Juden in Preußen gestattet ist, das Handwerk zu erlernen und zu betreiben. Vorher war dies den Juden verboten. Sie blieben nur auf den Handel und Schacher angewiesen. Also die Eltern der ersten Handwerkslehrlinge waren Händler und Schacherer und wohl zumeist in unvermögenden Verhältnissen. Daher gründeten angesehene und bemittelte Berliner Gemeinde- Mitglieder unsere Gesellschaft und setzten fest: Junge Leute jüdischer Religion, welche Lust und Fähigkeit haben, ein Handwerk oder technisches Gewerbe zu erlernen, während der Lehrzeit materiell zu unterstützen und ihnen zur Aneignung theoretischer Kenntnisse in entsprechenden Fachschulen Hilfe jund Beistand zu leisten. Und wenn nach beendeter Lehrzeit sie nach vier Gesellenjahren bei gutem Verhalten gearbeitet und sich tüchtig befähigt zeigen, können zum Zweck selbständiger Niederlaffung Geldvorschüffe gegen Rückzahlung, sobald es die Umstände gestatten, bewilligt werden. Aus diesen ganz genau angegebenen Zwecken geht hervor, daß unsere Gesellschaft keine Armenkommission ist und keine Armenunterstützung gewährt, sondern direkt erziehliche Aufgaben zu erfüllen übernommen hat und verpflichtet ist. Es muß dieser Unterschied hier ganz besonders hervorgehoben werden, damit sich weder die Eltern noch die Lehrlinge durch unseren Beistand bedrückt fühlen. Wir wollen Beiden die Ausbildungsgelegenheiten erleichtern, ganz ebenso, wie Gymnasiasten und Studenten oder dergl. Stipendien zu gleichen Zwecken von anderer Seite gewährt werden. Neben diesem eben geschilderten Zweck haben wir auch auf Aneignung und Vervollkommnung in jüdischer Religion, jüdischer Geschichte und des Lesens im hebräischen Urtext hingewirkt, indem wir ani Sonntag Nachmittag von 3—5 Uhr in zwei Klaffen Religionsunterricht für diejenigen Lehrlinge ertheilen lassen, die solchen noch nothwendig haben. Und es sind deren gar Viele; ja wir sehen, daß manche Knaben vorher gar keinen Religionsunterricht genossen hatten unb ohne jedes Wiffen bis dahin aufgewachsen sind. Unsere jüdische Geschichte, unsere Religion und unsere Sittenlehre sind aber heilige Alterthümer, sie sind vorbildlich geworden allen Religionen, die nur

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