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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-06-10 · Heft 23 (10.6.1898) · p. Seite 270

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 23 (10.6.1898)
Date
1898-06-10
Page
Seite 270 (sequence 6)
Language
German
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U. j.!ppllllppllil 270 Entwickelung des Gottesdienstes und endlich Geschichte des jüdischen Volkes seit dessen Rückkehr aus dem babylonischen Exil, verbunden mit der Lektüre der Geistesprodukte hervorragender Männer aus der nachbiblischen Zeit. Der Unterrichtsplan soll drei aufsteigende Stufen umfassen (Volksschule, Realschulen und Gymnasium bis zur Untersekunda und als oberste Stufe Obersekunda und Prima). Der Referent verdichtete seine hochinteressanten Ausführungen, die lebhaften Beifall ernteten, zu folgenden Thesen: 1. Die Generalversammlung der Rabbiner Deutschlands hat die nothwendig erscheinenden Schritte zu veranlassen, daß der jüdische Religionsunterricht in allen öffentlichen Lehranstalten und iy allen unter Aufsicht der Regierung stehenden Privatschulen als obligatorischer Unterrichtsgegenstand eingeordnet und die jüdische Religionslehre bei Abschluß- und Abiturientenprüfungen unter die Gegenstände derselben ausgenommen werde. 2. Die Unterrichtszweige, die das Referat als für den jüdischen Religionsunterricht unentbehrlich ansteht, bilden die Gegenstände des obligatorischen Religionsunterrichtes. 3. Es ist eine Kommission zu wählen, welche, so die verehrte Versammlung die ersten zwei Thesen angenommen hat, alles sodann Nothwendige vorzubereiten und darüber wie auch über geeignete Religionsbücher, die sich mit Einführung des obligatorischen Religionsunterrichts als unerläßlich erweisen dürsten, an den Vorstand des Rabbiner-Verbandes Vorschläge machen wird. Der Korreferent, Herr Dr. Prager-Kassel, kam nach längeren, nicht minder interessanten Ausführungen zu folgenden Thesen: Die Generalversammlung des deutschen Rabbiner-Verbandes hat die geeigneten Schritte zu veranlassen: 1. daß kein israelitisches Kind während des schulpflichtigen Alters ohne ausreichenden Unterricht in seinem Glauben bleiben darf, 2. daß an allen öffentlichen Schulen ein ausreichender Religionsunterricht für alle jüdischen Zöglinge als obligatorischer Unterrichtsgegenstand bestimmt werde, 3. daß, sofern nicht ein Höheres erreicht werden kann, als Gegenstände des genannten Religionsunterrichtes zu gelten haben der Unterricht im Hebräischen, der Liturgie, der biblischen und nachbiblischen Geschichte, der systematischen Religion; 4. Zur Erreichung dieses Zieles wird eine Kommission von 11 Mitgliedern ernannt, welche a) auf Grund einer Sammlung des erforderlichen Materials über Verlauf der bisherigen Bemühungen sowie der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen die Schritte zu veranlassen hat, welche zur Erreichung der ausgesprochenen Ziele führen, b) Lehrplan, Lehrziel und Lehrbücher im Sinne der ausgesprochenen Forderung zu schaffen hat. In der Diskussion erklären sich die meisten Redner mit den Ausführungen der Referenten einverstanden. Dr. Rosenthal-Köln fürchtet,, daß der Zwang zum Unterrichte dazu führen werde, daß die Eltern aus der jüdischen Gemeinde austreten, was von Dr. Werner-München für Baiern lebhaft bestritten wurde. Dr. Levy-Birkenfeld hält die Vorbedingung nicht für erfüllt, da das Lehrermaterial ungenügend vorgebildet sei. Dr. Salfeld-Mainz beantragt, die Frage in einer Kommission von 9 Mitgliedern einschließlich der beiden Referenten zur Entscheidung zu bringen, und zwar soll auf Antrag Horovitz das Plenum 5 Mitglieder, der Centralausschuß 2 Mitglieder ernennen. Dr. Guttmann- Breslau hält es für erwünscht, mit dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebund in dieser Frage gemeinsam vorzugehen; Dr. Chodowski-Oels erwähnt eine ministerielle Verfügung von 1856, wonach die Eltern polizeilich angehalten werden können, ihre Kinder bis zum 14. Jahre am jüdischen Religionsunterricht Theil nehmen zn lassen. Dr. Kopfstein- Beuthen ist der Ueberzeugung, daß sich im Unterricht auf dem Gymnasium keinerlei Unterschiede bemerkbar machen werden; es handele sich vorzugsweise darum, die jungen Leute zu charakterfesten Juden zu machen. Dr. Jacob-Göttingen hält die Debatte für noch nicht allgemein genug, es hätte auch gegen den obligatorischen Unterricht gesprochen werden müssen; es frage sich, ob es dort besser stehe, wo der Unterricht obligatorisch sei, auch hätte die vollständige Trennung von Kirche und Staat einmal gestreift werden sollen. Dr. Leimdörfer-Hamburg widerspricht der Anschauung, daß die Rabbiner nicht pädagogisch genügend geschult seien. Dr. Rülf-Braunschweig schlägt vor, ein Organ zu gründen, worin sich alle Kollegen, die etwas davon verstehen, äußern sollten; dann werde man nach Jahren zu einem Resultate kommen. Dr. Lewinski- Hildesheim führt die günstigen Resultate in Hannover auf den obligatorischen Religionsunterricht zurück. Dr. Frank-Köln führt aus, daß, um der Gleichgiltigkeit, dem Atheismus in den gebildeten Kreisen zu steuern, der Weg in den Vereinen für jüdische Geschichte und Litteratnr gegeben sei. Diese Vereine feien ein unermeßliches Gebiet für die praktische rabbinische Wirksamkeit, und es sei eine nicht zu unterschätzende Erscheinung, daß gerade Juristen, Mediziner und andere in ähnlicher Berufsstellung sich befindende Glaubensgenossen an der Spitze solcher Vereine stehen. Durch die Vereine werde Religiosität, Interesse für das Judenthum und seine Geschichte, ja auch der Friede in den Gemeinden gefördert. Es wurde nunmehr ein Antrag auf Schluß der Debatte angenommen, der Antrag Salfeld-Mainz zur Abstimmung gestellt und von der Versammlung einstimmig genehmigt. In die Kommission wurden gewählt die Herren Dr. Cohn-Ansbach, Knoller- Hannover, Jaeob-Göttingen, Leimdörfer-Hamburg und Baßfreund-Trier. Es folgte nunmehr ein kurzes Referat des Herrn Dr. Maybaum zur Frage der Einführung einer Predigt am Freitag Abend. Der Predigtgottesdienst am Freitag Abend sei in Berlin als Konzession für die Förderer des Sonntagsgottesdienstes geplant. Gegen die Einführung spreche, daß hierdurch der Sabbath seine letzte auszeichnende Weihe einbüßen würde, weil bei nur einem Prediger die Predigt am Sabbath deshalb ausfallen müßte. Geholfen werde mit der Einrichtung nicht werden. Den übrigen Inhalt des Referates ergeben die nachstehenden Thesen des Referenten: 1. Die Einführung der Predigt beim Freitag-Abendgottesdienste ist unter normalen Verhältnissen nur da zu empfehlen, wo die nöthigen Kräfte dazu vorhanden find. 2. Wo aber die Gemeinde zu keiner anderen Zeit am Sabbathtage für Gottesdienst und Predigt mehr zu haben ist, da ist die Verbindung der Predigt mit dem Freitag-Abendgottesdienft auch nur bei einem Prediger zu versuchen. 3. Dasselbe gilt für die Einführung eines besonderen Predigt-Gottesdienstes am Freitag Abend, der sich nicht dem bisherigen Ahendgottesdienst anschließt, sondern sich im Rahmen einer eigenen Agende vollzieht, nur daß hier noch an der Bedingung festgehalten werden muß, daß das bisherige traditionelle Abendgebet von der neuen Einrichtung nicht verdrängt werden darf. Der Korreferent, Herr Dr. Plaut-Frankfurt a. M., hatte Berlin zeitig verlassen müssen. Es konnte deshalb nur seine These, die stch inhaltlich mit den Maybaum'schen deckte, durch Herrn Dr. Selver- Darmstadt zur Verlesung gebracht werden. In der sehr ausgedehnten Debatte befürworteten einige Redner die Einführung, andere sprachen sich sehr dagegen aus, da man keine Rücksicht zu nehmen habe auf Diejenigen, welche am Sonnabend die Synagoge zu besuchen durch ihre geschäftliche Thätigkeit verhindert seien. Dr. Weiffe-Berlin ist erstaunt, daß im Vorstand des Rabbinerverbandes die Frage des Sonntagsgottesdienstes für eine religiöse gehalten worden sei; es wäre viel akuter gewesen, den Sonntagsgottesdienst zur Erörterung zu bringen. Herr Dr. Horovitz erwiederte darauf, daß im Centralausschuß einmüthig beschlossen worden sei, diese Frage nicht auf die Tagesordnung zu setzen, da sie in einer Rabbinerversammlung undiskutirbar sei. Hervorheben wollen wir aus der Diskussion nur noch die Ausführungen von Dr. Werner-München, da diese zur Entscheidung des Punktes führten. Herr Dr. Werner war nämlich dafür, daß der Gegenstand gar nicht zu einem Beschluß führen dürfe, da die Frage von lokalen Verhältnissen abhängig sei. Er beantragte deshalb, keine Thesen anzunehmen. Auf Wunsch der Versammlung wird dieser Antrag als der weitgehendste zuerst zur Abstimmung gebracht und mit überwiegender Majorität angenommen. Dadurch erübrigt sich die Abstimmung über die Maybaumschen Thesen. Wegen der sehr vorgeschrittenen Zeit wurde auf Vorschlag des Herrn Dr. Frank-Köln Punkt 7 „Dimissoriale bei Trauungen" von der Tagesordnung abgesetzt und zu Punkt 6: „Stellung der Halacha zur Beterinärkunde" nur die folgenden Thesen der Herren Dr. Auerbach- Halberstadt und Gronemann-Hannover der Versammlung zurKenntnißnahme mitgetheilt:

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