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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-06-10 · Heft 23 (10.6.1898) · p. Seite 269

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 23 (10.6.1898)
Date
1898-06-10
Page
Seite 269 (sequence 5)
Language
German
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MUMM w.gr-7— 269 „oberste Kontrole" über die religiösen Angelegenheiten. Drei entscheiden in religiösen Angelegenheiten gemeinschaftlich mit dem Vorstand. In einer Gemeinde heißt es im Statut, daß das Gutachten des Rabbiners „möglichst berücksichtigt werden müsse". In 36 Gemeinden ist weder im Gemeindestatut noch in dem Vertrag mit dem Rabbiner eine Bestimmung über die Mitwirkung desselben bei Entscheidung religiöser Angelegenheiten enthalten. Bon den Rabbinern dieser Gemeinden theilen zwei mit, daß trotzdem ihre Ansicht gehört werde, zwei, daß ihre Ansicht beachtet werde, einer, daß er trotzdem eine maßgebende Stimme in religiösen Angelegenheiten habe, einer, daß er thatsächlich bisher das Recht des Veto gehabt habe, und einer, daß nichts ohne Mitwirkung und Zustimmung des Rabbiners geschehe. In den Kultusangelegenheilen müsse nach der Ansicht des Referenten dem Rabbiner eine gesetzlich gesicherte Mitwirkung züstehen. Die Behauptung, daß hierdurch eine Hierarchie heraufbeschworen würde, bedürfe gar nicht der Widerlegung. Es handle sich nicht um eine Machtfrage, sondern nur um die Erfüllung des natürlichen Wunsches, da nicht unberücksichtigt zu bleiben und einen entscheidenden Einfluß zu haben, wo es sich um die eigentlichen Aufgaben des Rabbinerberufes handele. Eine dahingehende These wurde vom Referenten zur Verlesung gebracht. Herr Dr. Kopfstein- Beuthen kam in seinem kurzen Referate zu dem Schluß, daß es wahlberechtigt erscheinen müsse, daß der Rabbiner ^nuch einem dreijährigen Provisorium eine definitive Anstellung erreichen müsse, zur Erhaltung der nothwendigen Institutionen von mehreren nahe an einander gelegenen Gemeinden Bezirksrabbinate errichtet werden müssen. Ueberall da, wo die Gemeinden in der Lage seien, müßte außer der lebenslänglichen Anstellung den Rabbinern die Pensionsberechtigung nach bestimmten Normen zugesprochen werden. Die Statistik habe ergeben, daß nur in 25 Gemeinden die Anstellung eine lebenslängliche sei, in einigen Gemeinden sei der Rabbiner nur auf 1 Jahr, ja in einigen sogar ohne Zeitbestimmung nur auf sechsmonatliche Kündigung angestellt. Zum dritten Punkt der von der Kommission ausgestellten Fragen: Wer soll Rabbiner sein? führte Herr Dr. Werner-München aus, daß die für den Rabbinerberuf vorbereitenden Anstalten zu bitten seien, in Ausnahmefällen auch solche Kandidaten zur Prüfung zuzulaffen, welche nicht die festgesetzte Zeit die Anstalt besucht, aber sich anderweitig für den Beruf vorbereitet hätten. Falls dies nicht durchführbar, sollte der Rabbiner-Verband Kollegien ernennen, an welche sich die Kandidaten behufs Ablegung der Prüfung wenden könnten. Es müsse die Möglichkeit geschaffen werden, daß die jungen Theologen in dem letzten Jahre an Religionsschulen hospitiren. Den Rabbinern mangle es sehr an Korpsgeist. Ueber die am Schluffe dieser drei vorzüglichen Referate gegebenen Thesen entspann sich nun eine lebhafte Debatte. Zu den Resolutionen liefen zahlreiche Amendements ein, so zahlreich, daß sie nicht einmal zur Verlesung gebracht wurden. Das von Dr. Bloch-Posen gestellte Ansuchen, die Resolutionen vervielfältigen zu lassen, wurde aus materiellen Gründen zurückgewiesen. Auf Antrag von Dr. Horovitz-Frankfurt wurde endlich eine aus sieben Mitgliedern einschließlich der drei Referenten bestehende Kommission gewählt, welche die definitive Fassung der drei Resolutionen übernehmen soll. In diese Kommission wurden gewählt die Herren Dr. Bloch-Posen, Salfeld- Mainz, David-Düsseldorf und Gronemann-Hannover. Gleichzeitig wurde jedoch bestimmt, daß die redigirten Resolutionen am zweiten Berhandlungstage ohne Debatte zur Abstimmung gebracht werden sollen. Mit der an die Mitglieder der Versammlung gerichteten Einladung zur Betheiligung am Sommerfeste des Vereins „Esra" schloß der Vorsitzende den ersten Berhandlungstag. Zweiter Berhandlungstag. Nach Verlesung der eingegangenen Entschuldigungsschreiben und nach Beschluß der Absendung eines Begrüßungstelegramms an den Rabbiner Herrn Dr. Ungerleider in Wien wurden zunächst die Stimmzettel zur Wahl des Central-Ausschusses vertheilt und die dazu eingesetzte Kommission mit der Zusammenstellung des Resultates betraut. Es wurden dann seitens der Referenten die drei Thesen des ersten Verhandlungstages über die Stellung der Rabbiner in Deutschland zur Verlesung gebracht, welche durch die Kommission folgenden Wortlaut erhalten haben: These I (Dr. Cohn-Kattowitz): Bei Verhandlung über religiöse Angelegenheiten ist der Rabbiner zuzuziehen. Bestehende Kultuseinrichtungen können nur mit Zustimmung der Gemeindebehörde und des Rabbinates geändert werden. These II (Dr. Kopfstein-Beuthen): 1, Die Anstellung der Rabbiner soll derart geregelt werden, daß dieselbe nach höchstens drei Jahre dauerndem Provisorium eine definitive wird. 2. Zur Wahrung der religiösen Angelegenheiten und zur Hebung des religiösen Unterrichts sollen Bezirksrabbinate gebildet werden. These III (Dr. Werner-München): 1. An die für den Rabbinerberuf vorbereitenden Anstalten ist die Bitte zu richten, in Ausnahmefällen auch solche Kandidaten zur Prüfung zuzulaffen, welche sich anderweitig die erforderlichen Kenntnisse erworben haben und als würdig für den Beruf befunden werden. 2. Der Rabbiner-Verband erwählt Prüfungskommissionen, welche zur Ausstellung von Rabbinatsdiplomen ermächtigt werden. 3. Der Rabbiner-Verband erklärt es als unstatthaft, daß außer den für den Rabbinatsberus vorbereitenden Lehranstalten und den in Nr. 2 in Aussicht genommenen Kommissionen seitens einzelner Rabbiner Autorisationen ertheilt werden. Diese drei Resolutionen wurden seitens der Versammlung angenommen. Ein schriftlicher und, als dieser seine Wirkung verfehlte, ein überaus lebhafter mündlicher Protest wurde seitens des Oberlandesrabbiners Dr. I. Hamburger gegen den zweiten Punkt der dritten These, der übrigens nur 44 gegen 23 Stimmen auf sich vereinigen konnte, erhoben. Zum vierten Punkt der Tagesordnung: „Gründung einer Relikten - kaffe", hatten die Herren Dr. Guttmann-Breslau und Rahmer-Magdeburg das Referat übernommen. Der erste Referent führte nur theoretisch die Nothwendigkeit der Gründung einer Kasse vor. Die Rabbiner seien schlechter gestellt als alle anderen Beamten der jüdischen Gemeinden. Durch die Gründung würde das nicht immer würdige Bewerbungswesen, ferner auch das Unwesen einer provisorischen Anstellung beseitigt werden. Der Korreferent gab zu diesem Thema praktische Vorschläge und empfahl, da die Rabbiner aus eigenen Mitteln keine Pensionskasse schaffen könnten, und auf Staatshilfe nicht zu rechnen sei, sich an schon bestehende Institutionen im Versicherungsfach anzulehnen, wie die Stuttgarter Allgemeine Versicherungsgesellschaft, den Beamtenverein in Hannover und besonders den Privatbeamtenverein in Magdeburg, der den Rabbinern mannigfache Bortheile zu gewähren gewillt sei. Auf jeden Fall aber werde noch die Gründung einer eigenen Hilfskasse nothwendig sein, um den Amtsgenossen, welche die Prämien nicht zahlen können, unter die Arme zu greifen. Bezüglich der Gründung der letzteren Kasse soll ein Appell an die größeren Gemeinden und an einige hochherzige Männer gerichtet werden. Der vom Vorsitzenden zur Debatte gestellte Antrag, der auch dann von der Versammlung genehmigt wurde, den Centralausschuß zu ermächtigen, einer einzusetzenden Kommission (die beiden Referenten und Mitglieder aus dem Plenum bis zur Zahl von 7 Mitgliedern) die vollständige Durchführung des Grundgedankens zu übertragen, veranlaßte nur eine kleine Diskussion. Herr Dr. Werner- München erwähnte, daß die Regelung der Pensionirung in Baiern bereits gesetzlich geregelt sei. Der Staat zahle dort jedem Rabbiner tzie Hälfte der zu leistenden Beiträge. Eine weit ausgedehntere Diskussion und zum Theil recht lebhafte Erörterungen rief der nächste Gegenstand der Tagesordnung, der obligatorische Religionsunterricht, hervor, über den die Herren Dr. Bäck-Lissa und als Korreferent Herr Landrabbiner Dr. Prager-Kassel Bericht erstatteten. Der erste Referent führte Folgendes aus: In keiner Frage differiren die Ansichten so sehr wie in derjenigen des obligatorischen Religionsunterrichtes. Da das Ziel Aller ein gemeinsames sei, werde schon ein Weg zur Verständigung gefunden werden. Der Religionsunterricht müsse jetzt das Haus, die religiöse Erziehung des Hauses ersetzen. Durch den Unterricht müsse das Kind die Eltern für die Religion gewinnen und zu ihr wieder zurückführen können. Der Unterricht, wie er namentlich an den höheren Schulen Preußens ertheilt werde, reiche nicht fürs Leben aus. Der obligatorische Unterricht sei ein nothwendiger, ein wohlthätiger Zwang, der, sobald er allgemein werde, aufhöre, ein Zwang zu sein und ein Recht werde. Außer dem Obligatorium müsse auch die Aufnahme der jüdischen Religionslehre unter die Gegenstände der Maturitätsprüfung erwirkt werden. Es komme bei dem Unterricht nicht so auf die Fülle des Lehrstoffes als auf die Heranbildung für ein religiöses Empfinden und Leben an. Als Unterrichtsgegenstände sollen gelehrt werden: hebräische Sprache, biblische Geschichte, Liturgie, in der obersten Stufe

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