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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-06-10 · Heft 23 (10.6.1898) · p. Seite 268

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 23 (10.6.1898)
Date
1898-06-10
Page
Seite 268 (sequence 4)
Language
German
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268 Volk und die Gemeinden widerstandsfähiger gemacht haben zu Zeilen großer Bedrängniß, und die sogenannten Orthodoxen werden nicht umhin können, anzuerkennen, daß im geistigen Leben kein Stillstand existire, jede Zeit ihre besonderen Anforderungen mache, und das Judenthum am allerwenigsten das Denken beseitigen wolle. In den Zielen und Zwecken des Rabbinerverbandes werden die Vorstände aller jüdischen Gemeinden mit dem Verbände gehen und hinter ihm stehen. Mit dem Wunsche, daß die Rabbinerversammlung dazu beitragen möge, unter Gottes Segen den Frieden zn erhalten, schloß Herr Justizrath Meyer seine Rede. Alsdann ergriff Dr. Maybaum-Berlin zur Begrüßung der Versammlung das Wort. Er erkenne es dankbar an, daß der Vorstand der Berliner Gemeinde an den Arbeiten des Rabbinerverbandes stets den wärmsten Antheil genommen habe. Seit der Reorganisation des Verbandes sei letzterer kein Parteiverband mehr. Ein Zusammenarbeiten aller Kollegen sei nicht nur nöthig, sondern geradezu geboten. Zwei Fragen haben besonders die ganze Aufmerksamkeit des geschäftsführenden Vorstandes in Anspruch genommen. Bezüglich der Angelegenheit der jüdischen Strafgefangenen, der Aufhebung der erfolgten Decentraliflrung derselben in verschiedenen Gefängnissen und der Wiederverschaffung der Erlaubniß ritueller Verpflegung seien die Vorstellungen des Vorstandes beim Ministerium des Innern und der Justiz nicht von Erfolg gewesen. Es werde zu erwägen sein, ob nicht ein letzter Versuch mit einer Jmmediatvorstellung bei Sr. Majestät zu unternehmen sei, der wie sein erhabener Vorfahr am allermeisten bemüht sei, dem Volke die Religion zu erhalten. Bezüglich der zionistischen Frage konnte, da Eile geboten war, nicht mehr die Zustimmung des Centralausschusses eingeholt werden. Die Erklärung des Vorstandes habe allseitige Zustimmung gefunden, sie sei zum klassischen Ausdruck der vaterländischen Gefinnnng der westeuropäischen Juden geworden und habe andererseits auch auf die Zionisten mäßigend eingewirkt. Zum Schluffe gab Herr Dr. Maybaum seiner herzlichen Freude über die so stattlich besuchte Versammlung Ausdruck. Je länger, je mehr werde auch hier die Jsolirung als ein allseitiger Schaden erkannt werden. Die Diskussion in den religiösen Fragen von so eminenter Tragweite, wie sie die Tagesordnung biete, werde die Mitglieder der Versammlung nicht trennen, sondern um so fester verbinden. Die Liberalen mögen jetzt ihre besondere Anstrengung darauf richten, sich ihren Besitzstand, den sie sich in Wissenschaft und Leben schwer genug erkämpft haben, zu erhalten und vor jeder Verkümmerung zu bewahren. Lebhafter allseitiger Beifall folgte der wirkungsvollen Rede. Vom streng orthodoxen Standpunkte aus begrüßte dann Herr Dr. Auerbach-Halberstadt die Vereinigung der verschiedenen Parteien im Rabbinerverbande. Man habe jetzt erkannt, daß sowohl aus orthodoxer wie auf liberaler Seite das Bestreben vorherrsche, das Beste des Judenthums zu fördern. Die Aufstellung des Paragraphen 16 des Statuts, nach dem „in den Generalversammlungen des Verbandes nur solche religiöse Fragen erörtert werden dürfen, die keinen Verstoß gegen die religionsgesetzlichen Bestimmungen der maßgebenden Decisoren in sich schließen", habe erst jedoch die Möglichkeit zu gemeinsamem Wirken gegeben, insofern, als hiermit alle diejenigen Punkte g. limine abgewiesen werden, die zu Kollisionen führen können. Es erstattete alsdann Herr Dr. Werner-München den Kassenbericht. Der Verband zählt gegenwärtig 146 Mitglieder. Aus Elsaß sei nur ein Einziger beigetreten, nächstdem komme Württemberg, das sehr spärlich vertreten sei. Der Kassenbestand beträgt 1337,95 M., von denen in einem Sparkassenbuch 1225 M. angelegt seien. Die zu Revisoren ernannten Herren Dr. Prager-Cassel und Goldschmidt-Königshütte bestätigten am Schluffe des zweiten Berhandlungstages die Richtigkeit der Rechnungslegung. Es konnte nunmehr in die Tagesordnung eingetreten werden und Herrn Dr. Horovitz-Frankfurt a. M. das Wort zum ersten Punkt: „Die zionistische Bewegung" ertheilt werden. Der Referent bemerkte, daß er keine Resolution vorzufchlagen habe, sondern nur die Versammlung bitten wolle, die bekannte Erklärung des Vorstandes als die Quintessenz dessen zu betrachten, was er über den Zionismus zu sagen habe. In längerer Rede rechtfertigte er die drei Punkte der Erklärung und geht dann auf das Wesen des Zionismus näher ein, der in der Kritik der bestehenden Verhältnisse, in der Anerkennung der gegenwärtigen Nothlage zwar durchaus Recht habe, aber in der Heilung der Krankheit sehr verlegen sei. Es wäre doch weit richtiger, als Ziel die Kolonisation ins Auge zu fassen und als Mittel, diese Kolonisation besser betreiben zu können. die Schaffung einer öffentlich rechllich gesicherten Heimstätte zu erstreben. Wenn man dm Zionismus entkleide der idealen Seite eines nationaljüdischen Staates, wmn man den Zionismus herabdrücke zü einer Kolonisationsbestrebung, dann sei derselbe abgethan. Der Zionismus dürfe das Gute für sich in Anspruch nehmen, viele Kreise aus ihrem Schlafe aufgerüttelt zu haben Besser sei es aber, wenn das Judenthum gesund sei und solcher Mittel nicht bedürfe. Der Zionismus verstoße gegen das Judenthum, gegen die mesfianischen Bestrebungen des Judenthums. Er verstehe die messtanische Hoffnung dahin, daß Gott die jüdische Lehre hinaustragen lassen wollte nach allen Enden der Welt und die Juden heimkehren sollten, wenn sie die Gotteslehre allen Völkern geschenkt haben. Ganz fern habe es dem Vorstand gelegen, die Zionisten in ihrer Vaterlandsliebe zu kränken. Es mußte jedoch die Auffassung der Tagesblätter widerlegt werden, daß der Zionismus das Judenthum sei, und daß das Judenthum sich abwende von den nationalen Bestrebungen im eigenen Vaterlands. Der Zionismus, der erst zwei Jahre alt sei, habe die Kolonisation Palästinas eigentlich gar nicht geübt, sondern Männer, die man auf dem Baseler Kongreß nicht gerade ritterlich behandelt habe. Nur eine vernünftige, planmäßige Ansiedelung kann zum Ziele führen, aber nicht eine überstürzte, wie sie die Zionisten wollen. In kurzen Worten betHyte der Korreferent, Herr Dr. Bogelstein-Stettin, daß der Vorstand nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet war, mit der Erklärung an die Oeffentlichkeit zu treten. Die Gefahr sei viel zu lange verkannt worden. Die Erklärung selbst sei kräftig und darin der Standpunkt des Judenthums vollinhaltlich und in der Form gewahrt. Das letzte Ziel des Zionismus sei nicht erstrebenswerth, weil man von den idealen Bestrebungen des Judenthums dadurch zurückgeschreckt werde. Mit einem warmen Appell an die Versammlung, in der Förderung der Kolonisation Palästinas, für welche ja Alle mit ganzem Herzen einträten, den Verein „Esra" thalkräftig unterstützen, und mit der Bitte, die vom Vorstand erlassene Erklärung gegen den Zionismus einmüthig billigen zu wollen, schloß der Redner seine Ausführungen. Der Antrag des Herrn Dr. David, die Resolution des Vorstandes nachträglich gutzuheißen, wurde fast einstimmig angenommen, nur Herr Dr. Gronemann-Hannover wollte eine Kommission ernannt wissen, die angesichts der veränderten Verhältnisse eine neue Resolution abzufassen habe. Der Antrag, der vom Vorsitzenden auf den Schluß der Tagesordnung gesetzt wurde, konnte jedoch keine Erledigung mehr finden, da die Tagesordnung selbst nicht erschöpft worden ist. Freudige Zustimmung fand der von Herrn Dr. Rahmer-Magdeburg gestellte Antrag, ein Ergebenheitstelegramm an den deutschen Kaiser zu senden. Hierauf trat eine längere Frühstückspause ein. Es referirten alsdqnn über Punkt 3 der Tagesordnung: „Die Stellung des Rabbiners in Deutschland" die Herren Dr. Cohn-Kattowitz, Kopfstein-Beuthen und Werner- München. Herr Dr. Cohn-Kattowitz führte aus, daß, um eine gedeihliche Entfaltung der Thätigkeit des Rabbiners bewirken zu können, die Rechte und Pflichten desselben auf gesetzlicher Grundlage bastrt sein müßten. Die gegenwärtige Stellung der Rabbiner in den altpreußischen Provinzen beruhe auf dem Judengesetz von 1847. Die von der Staatsregierung geplante Revision dieses Gesetzes scheine sich nur auf eine Unifizirung der jetzt in den verschiedenen Provinzen noch verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen und auf eine thatsächliche Durchführung des obligatorischen Religionsunterrichtes. zu beziehen, nicht aber auf eine Aenderung der die Kultusangelegenheiten betreffenden Anordnungen. Das Ergebniß der zur Berathung über diesen Gegenstand eingesetzten Kommission habe folgende Punkte als die wichtigsten in der Generalversammlung des Rabbinerverbandes zur Besprechung zu bringen: 1. Mitwirkung der Rabbiner bei Entscheidung von Kultusfragen und religiösen Angelegenheiten; 2. definitive Anstellung der Rabbiner, Bildung von Bezirks-Rabbinaten und 3. die Frage, wer soll Rabbiner sein? Zu Punkt 1 ist von den Herren Dr. Cohn-Kattowitz und Kopfstein-Beuthen eine Rundfrage erlassen worden bei sämmtlichen Kollegen der altpreußischen Provinzen, deren Ergebniß so interessant ist, daß es hier etwas ausführlicher wiedergegeben zu werden verdient. Von 100 Rabbinern haben 66 die Anfrage beantwortet. Die Antworten ergeben eine wahre Musterkarte von Einzelbestimmungen. In 14 Gemeinden können Kültusfragen und religiöse Angelegenheiten nur mit Zustimmung des Rabbiners entschieden werden. In 30 Gemeinden ist der Rabbiner Mitglied der Kultuskommisston, oder derselbe wird um seine Ansicht befragt, oder es wird ein Gutachten von ihm eingefordert. Zwei Rabbiner haben die

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