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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-05-27 · Heft 21 (27.5.1898) · p. Seite 247

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 21 (27.5.1898)
Date
1898-05-27
Page
Seite 247 (sequence 7)
Language
German
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247 Besserung der herrschenden traurigen Zustände kann nur durch ein geschlossenes, einmüthiges Zusammenhalten, durch ein energisches, kräftiges Zusammenwirken Aller, durch wo hlorganisirte und ebenso gut disziplinirte Vereine und Verbände erfolgen. Die Zeit der Lehrerkonferenzen ist gekommen; Ihr Lehrer, steht nicht länger bei Seite, wo es sich um Euer Wohl und Wehe, um das Eurer Familien, um die Zukunft unserer Schule, ja um die Zukunft des deutschen Judenthums handelt! Auf, Ihr Lehrer alle, zu den Lehrerkonferenzen! Dum Kchabuot-Feste. <Lin Mahnruf an die jüdisch-theologischen Hochschulen und Lehrer-Seminare. Bon M. Klein, Sekretär der Synagogen-Gemeinde zu Königsberg. uf drei Dingen steht die Welt: Auf der Gotteslehre, dem Gottesdienste und der Uebung von Liebeswerken. (Sprüche der Väter I, 2.) Fast will es scheinen, als ob die Judenheit der Gegenwart nur noch „die Uebung von Liebeswerken" als den alleinigen Grundpfeiler aller Religion hielte und Gotteslehre und Gottesdienst als überflüssigen Ballast über Bord werfen zu dürfen glaube. Wir sind die Letzten, welche den Segen des „praktischen Judenthums" unterschätzen, und der Satz: „Die Erforschung der Lehre ist nicht die Hauptsache, sondern die Ausübung" (Sprüche der Väter I, 17) ist uns wohlbekannt. Wir glauben jedoch, sämmtliche Lehrer unserer heiligen Religion, von der äußersten Rechten bis zur äußersten Linken, hinter uns zu haben, wenn wir behaupten, daß ohne Thora und Abodah „Lehre und Gottesdienst" das Judenthum unaufhaltsam seinem Untergang entgegengehen würde. Soll dies vermieden werden, so ist zweierlei unbedingt erforderlich : I. Unsere Rabbiner müssen als „Lehrer", II. Unsere Lehrer müssen zu „Kultusbeamten" ausgebildet werden, d. h. sie niüssen auf den Seminarien die Befähigung erlangen, in würdiger Weise den öffentlichen Gottesdienst zu versehen. Das Schabuot-Fest wird in unseren Gebeten als „die Zeit der Ertheilung unserer Lehre" bezeichnet. Allerdings ist es in erster Reihe das Fest der Offenbarung, an welchen, Israel zum Träger des Sittengesetzes für die Gesammt-Menschheit ausersehen wurde. Aber der Sinai hatte außer der Offenbarung des Gotteswortes noch eine andere Bestimmung. „Wenn du das Volk aus Mizraim geführt haben wirst, sollt ihr auf diesem Berge Gott dienen." (2. Buch Mosis, Kap.-3, Vers 12.) Also „Gotteslehre" und „Gottesdienst". Es ist eine unbestrittene Thatsache, die wir von Theologen der verschiedensten Richtungen, seien sie aus dem orthodoxen Seminar, dem jüdisch-theologischen Seminar in Breslau, der Lehranstalt für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin hervorgegangen, zugegeben worden ist, daß sie an all diesen Anstalten in den verschiedensten Disziplinen unterrichtet werden, Disziplinen, welche sie in ihrer späteren Berufsthätigkeit zuweilen niemals weiter zu pflegen Gelegenheit haben, daß dagegen die Wissenschaft der Pädagogik auf keiner dieser Anstalten gelehrt und keinem der jungen Theologen eine praktische Unterweisung in Ertheilung des Religionsunterichts zutheil wird. Der junge Rabbiner von heute steht meist rathlos da, wenn er in seiner Gemeinde als Religionslehrer und Leiter des Religionsunterrichts wirken soll. Er soll der erste Religionslehrer oder zum mindesten doch Inspizient des Religionsunterrichts sein und tritt ohne jede Vorbereitung für diesen hochwichtigen, ja, wir behaupten wichtigsten Theil seiner Thätigkeit in das Amt. Hier muß Wandel geschaffen werden; jeder evangelische Theologe muß. wenn er zur zweiten Prüfung zugelassen wird, Nachweisen, daß er mindestens einen sechswöchentlichen Kursus an einem Lehrer-Seminar „mit Erfolg" durchgemacht hat. Der evangelische Theologe hat zudem stets geschulte Lehrer unter sich, die hinreichend qualifizirt sind, Religionsunterricht zu ertheilen, was von unseren Lehrern bezw- Kultus-Beamten nicht immer gesagt werden kann. Nichtsdestoweniger wird von den, künftigen Lokal- oder Kreisschul-Jnspektor verlangt, daß er das erforderliche Zeug besitze, um Lehrer und Schule auch inspiziren zu können; um wie viel mehr ist dies beim jüdischen Religionsunterricht erforderlich. Viäeunt consules! Ein nicht minder großer Uebelstand ist es, daß die Zöglinge unserer Lehrer-Seminarien einen so spärlichen Unterricht in unserer Liturgie erhalten, so daß nur ein kaum nennenswerther Bruchtheil derselben im Stande ist, den berechtigten Ansprüchen der Gemeinden zu genügen. Nur eine verschwindend kleine Zahl von Gemeinden im Deutschen Reiche ist es, die außer einem Rabbiner noch einen Kantor besonders, außerdem einen Lehrer und alsdann noch einen Schochet halten können. Nach unserem Dafürhalten erscheint es am zweckmäßigsten, wenn das Amt des Schochets etwa mit dem des Synagogen-Dieners — Schammes — verbunden wird; der Religionslehrer dagegen muß genügend vorgebildet sein, um den Gottesdienst würdig leiten zu können, d. h. als Vorbeter und Thora- Vorleser zu fungiren; er braucht kein Gesangskünstler zu sein, aber er muß so viel hebräisch-liturgisches Wissen besitzen, um sich vor den Mitgliedern der Gemeinde in der Ausübung dieser Funktionen nicht offenbare Blößen zu geben. Wir geben zu, daß der Kursus auf den Seminarien hierdurch wahrscheinlich von drei auf vier Jahr verlängert werden müßte. Es hätte dies jedoch demgegenüber nichts zu sagen, da anderenfalls die Gemeinden zu der unglücklichen Kombination des Vorbeters mit dem Schochet gedrängt werden. Wir dürfen dem Kenner unserer Gemeinde-Verhältnisse gegenüber wohl nicht besonders betonen, wie sehr es unseren modernen ästhetischen Begriffen widerspricht, wenn Derjenige, welcher an den Werktagen Fleischern und Dienstpersonal gegenüber funktionirt, beim Gottesdienst an Sabbath- und Festtagen als „Schliach Zibbur"jder Gemeinde amtiren soll. Aber auch von der materiellen Seite betrachtet, erreichen die Lehramts-Kandidaten ganz andere Chancen, wenn sie in der Lage sind, auch als gottesdienstliche Funktionäre zu wirken. Förderung von Thora und Abodah in diesem Sinn möge auch eine der vornehmsten Aufgaben der demnächstigen Versammlung deutscher Rabbiner in Berlin sein. Generalversammlung des Vereins jüdischer Lehrer der Provinz Brandenburg. s war am 19. Mai, als von allen Theilen der Mark Brandenburg zahlreiche jüdische Lehrer der ehrwürdigen Stadt Küstrin zuströmten, denn dort fand die Generalversammlung des Vereins jüdischer Lehrer der Provinz Brandenburg statt. Bereits am Bahnhof von den Küstriner Kollegen und von anderen Küstriner Herren empfangen, begaben sich die an der Versammlung Theilnehmenden nach Hotel Michael. Die Präsenzliste ergab eine imposante Zahl lieber Kollegen sowie auch fast sämmtliche Mitglieder der Synagogengemeinde Küstrin, an der Spitze derselben Vorstand und Re-

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