Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 20 (20.5.1898)
- Date
- 1898-05-20
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
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„uuji jhu.ju ", in -mi..■..■'4,t.-,--..!:... .m .'.' ' I I j: 62. Jahrgang. Ur. 20. Ot^* Lerlm. 20. Mai 1898. Weitage zur „Allgemeinen DeiLung öes IuöenLtzums". § Korrespondenten und Nachrichten. Deutschland. 8. Berlin, 15. Mai. Die heutige Sitzung der Repräsentanten-Versammlung nahm einen recht ruhigen Verlauf. Im geschäftlichen Theil lag ein Dankschreiben des Herrn Dr.Apolant vor. Der Kommission wurde alsdann für den Abschluß der Mazzoth- Vertheilung und für die Speisung der Gefangenen während des Pessachfestes Decharge ertheilt. In beiden Fällen ist ein Minderverbrauch vorhanden, und zwar von 370,97 resp. 99,95 Mark. — Der sehr wichtige Antrag der Herren Geheimrath Blumenthal und Rechtsanwalt Apolant betr. Eintheilung der Gemeinde in fünf Parochialbezirke, der eine Abänderung des Gemeindestatuts enthält, gelangte, wie vorauszusehen war, nicht zur Berathung. Wir kommen auf diesen Antrag noch ausführlich zurück. Herr Justizrath Ti kt in zog den tz 70 des Gemeindestatuts an, der bei Abänderungen des Statuts die Anwesenheit von mindestens 17 Mitgliedern verlange, während der heutigen Sitzung nur 15 Herren beiwohnen. Herr Stadtrath Weigert meint, daß der Diskussion nichts im Wege stünde; zur Beschlußfassung werde es doch schwerlich kommen. Herr Leonhard Sachs will den Antrag zunächst dem Ausschuß III. überwiesen sehen. Inzwischen ist ein Antrag von Herrn Louis Sachs eingegangen: Die Repräsentanten-Versammlung wolle beschließen, der Gemeindevorstand möge in einer gemischten Kommission mit den Repräsentanten berathen, ob und auf welche Weise die Theilung der Gemeinde in verschiedene Parochien angängig sei. Vom Vorstandstisch aus bittet Herr Jufiizrath Meyer, diesen Antrag abzulehnen, da der Vorstand allzu sehr belastet sei. Die Geschäftsordnung fordere auch, daß jeder Antrag zunächst an den Ausschuß der Repräsentanten gehe. Nachdem Herr Justizrath Ti kt in noch einmal mit Rücksicht auf den 8 70 für die Ueberweisung des Blumenthal-Apolant'schen Antrages sowie des Antrages Sachs an den Ausschuß III eingetreten, wird demgemäß beschlossen. Es gelangt alsdann die bereits in der vorigen Sitzung erörterte Petition des Centralvereins, betreffend Bekanntmachungen der Gemeinde, zur Verhandlung. Der Referent, HerrLeonhard Sachs, berichtet, daß die „Allgemeine Zeitung des Judenthums" auf Anfrage des Gemeindevorstandes sich bereit erklärt habe, die Anzeigen der regelmäßigen Gottesdienste unentgeltlich aufzunehmen. Herr Stadtrath Weigert bringt bei diesem Punkt noch einmal den Wunsch zum Ausdruck, daß die Anzeigen der Gottesdienste in den Kirchenzettel ausgenommen werden mögen. Herr Justizrath Meyer erklärt, daß der Kirchenzettel viel zu spät für die Gemeindeanzeigen erscheine, doch werde sich der Vorstand in dieser Angelegenheit mit den Tagesblättern in Beziehung setzen. Der Ansicht des Vorsitzenden, Herrn Landsberger, daß hiermit die Angelegenheit erledigt sei, widerspricht Herr Justizrath Tiktin, er beantragt, die Petition dem Vorstande zur Bescheidung zu überweisen. Der Antrag Tiktin wird angenommen. Herr Leonhard Sachs berichtet dann über eine Reihe von Subventionen an Religionsvereine. Die Gesuche seien in dem Ausschuß sehr eingehend geprüft, meistentheils in der gewünschten Höhe bewilligt worden. Die Berichte über die Religionsschulen seien nicht alle günstig, namentlich werde bei einigen über mangelhafte Disziplin geklagt. Man wäre sich in der Kommission darüber einig gewesen, daß hier eine Aenderung geschaffen werden müsse, und zwar in Form einer speziellen Aufsicht. Es werden alsdann die Subventionen theils debattelos, theils nach kürzeren Debatten bewilligt, und zwar fast durchgehends nur für das Etatsjahr 1898/99. Dem Luisenstädtischen Brüderverein Ahawas Reim (220 Schüler) werden 3000 Mark, der Gemeinde Bnei Brith (126 Kinder) 2000 Mark und als Extrabewilligung zur Deckung eines Defizits 1000 Mark überwiesen. Ueber den Restbetrag des Defizits in Höhe von 497 Mark sollte sich die Kommission, gemäß einem Antrag Baginsky, noch einmal informiren, doch wird dieser j;/ Antrag von der Versammlung nicht genehmigt. Die längste Debatte!; rief die Subvention an die Reformgemeinde hervor. Bisher wurde i ein Beitrag seitens der Gemeinde von 15 000 Mark gezahlt, der Vorstand j der Reform wünscht die Summe auf 20 000 Mark erhöht, da er die ■ Gründung einer dritten Religionsschule in Aussicht genommen habe j und eventuell noch einen Prediger anstellen will. In der Kommission! ist die gewünschte Summe mit großer Majorität, und zwar für die gesammte Etatsperiode von 3 Jahren, bewilligt worden aus dem Grunde, weil die Verhältniffe sich in einem solchen Zeitraum nicht wesentlich verschieben. Der Gemeindevorstand hat nur 18 000 Mark für 1 Jahr! bewilligen wollen, während der Finanzausschuß die Forderung in der \ ersten Form gutheißt. Herr Justizrath Meyer hält die Erhöhung um 3000 Mark schon für eine wesentliche, außerdem lägen die neu zu treffenden Maßnahmen der Gemeinde erst in der Zukunft. Man wisse noch gar nicht, ob sie aus geführt würden. Herr Justizrath Tiktin ist ■ der entgegengesetzten Ansicht. Gerade aus dem Gesichtspunkte, daß die Dinge erst in der Zukunft lägen, müsse man die Forderung, jj und zwar in der vom Finanzausschuß beantragten Höhe, bewilligen. Herr Geheimrath Blumenthal ist für den Antrag des Vorstandes.!jj Auf die Möglichkeit, daß die Einrichtungen erfolgen sollen, könne man!| j nichts bewilligen. Die Mitglieder der kleineren Gemeinden brächten |j viel größere Opfer als die Mitglieder der Reform. Er sehe durchaus jj keine Veranlassung, hier zu knapsen und dort die Tausende hinzugeben. j Herr Rechtsanwalt Apolant mißt der Frage, ob 18 000oder 20000 Mark jj zu bewilligen seien, keine prinzipielle Bedeutung bei. Jedenfalls biete $ die Reformgemeinde weit größere Gegenleistungen als die kleineren Gemeinden. Im Uebrigen hält er die dreijährige Etatsperiode für „ein kleines Unglück" und regt die Frage nach einer diesbezüglichen Statuten- | änderung an. Für den Antrag des Finanzausschuffes sprechen noch -! Herr Manheimer und der Referent, dagegen Herr Maurermeister I Fränkel, der die Forderung nur für 1 Jahr, wie sämmtlichen anderen? Vereinen, bewilligen will. Schließlich wird die Subvention im Sinne Lj des Finanzausschusses angenommen. Der Gemeinde Beth Zion (193 Lj Zöglinge) werden nach dem Referat des Herrn Isidor Sachs 800 Mark bewilligt. Der Referent benutzt diese Gelegenheit, gegen die Veranstaltung von Vergnügungen seitens jüdischer Vereine zu eifern. k Er halte es nicht für würdig, daß unter der Flagge der Geselligkeit; j ein Zwang auf die Gemeindemitglieder ausgeübt werde. Der Gemeinde Ahawas Scholaum werden 1060 Mark, der Gemeinde Lipmann ji Tauß 1500 Mark, dem Maybaum'schen jüdischen Kinderheim 300 Mark, dem Religionsverein der Oranienburger Vorstadt j (130 Kinder) 2200 Mark, der Israelitischen Vereinigung in Friedrichsberg 1000 Mark als Beitrag für das Etatsjahr 1898/99! gewährt. — Zum letzten Punkt der öffentlichen Sitzung wurden 300 Mark i seitens der Versammlung zur Anschaffung eines Aktenspindes bewilligt. §£ä Berlin, 17. Mai. Bezüglich des jüdischen Religionsunterrichts an hiesigen Schulen erließ die städtische Schuljj deputation, wie wir vor einiger Zeit berichteten, an die Direktoren der höheren Mädchenschulen, an die Rektoren der Gemeindeschulen sowie L an die Vorsteher der Privatschulen eine Verfügung, wonach der Minister y der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten anordnete, sj daß sich die Leiter der Schulen von jedem die Schule besuchenden Kinde [ jüdischer Religion innerhalb des schulpflichtigen Alters eine bescheinigte i Nachweisung darüber erbringen zu lassen haben, daß und von wem dasselbe; Religionsunterricht in seinem Glauben erhält. Im Anschluß an diese Anordnung werden jetzt die Leiter qu. Schulen von der Schulj deputation im Aufträge des königlichen Provinzialschulkollegiums veranlaßt, ein Verzeichniß derjenigen jüdischen Kinder, welche die von ihnen geleiteten Anstalten besuchen und keinen jüdischen Religionsunterricht j erhalten, aufzustellen und binnen wenigen Tagen der städtischen Schul- I