Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-05-20 · Heft 20 (20.5.1898) · p. Seite 237

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 20 (20.5.1898)
Date
1898-05-20
Page
Seite 237 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3228257-3228278--54605-3290756
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

237 den Schutzjuden Westpreußens erhalten werden und sich jeden Handels enthalten. Die freien Ideen, welche in der napoleonischen Zeit aus Frankreich heriiberwehten, dazu der warme Pulsschlag eines idealeren, menschlichen Denkens kurz vor den Freiheitskriegen brachten den Juden im Jahre 1812 die Aufnahme als Staatsbürger in allen Provinzen des preußischen Staates. Da gab es aber vielerlei zu ordnen, als plötzlich das bisher nur geduldete Volk nach dem allgemeinen Gesetz behandelt werden sollte. Vor allem mußten die Juden brauchbare Namen, bestehend aus Vor- und Zunamen, annehmen. Bei den erst so wenig geordneten jüdischen Verhältnissen in Westpreußen machte dies besondere Schwierigkeiten. Die königliche Regierung in Westpreußen ließ deshalb am 12. September 1812 von Marienwerder eine Verfügung an die Magistrate der westpreußischen Städte ergehen, worin es heißt: In dem Edikt vom 11. März 1812 und der darauf erlassenen Instruktion ... ist der Unterzeichneten Kgl. Polizei-Deputation der westpreußischen Regierung bei der Regulirung des Juden-Wesens in der Provinz und Aufnahme der Juden als Staats-Bürger überlassen worden, nach ihrem Ermessen die Familiennamen der armen jüdischen Staatsbürger zu verwerfen, wenn dieselben nicht zweckmäßig gewählt sein sollten. Nach Anleitung einiger schon eingereichten Nachweisungen der neuen jüdischen Bürger haben indeß mehrere Unter-Behörden gestattet, daß sich jüdische Einsaaßen 1. bloße Vornamen zum künftigen Familiennamen wählen, z. B. Isaak, Jacob, Johann u. a. m., 2. daß dieselben Familien-Namen wählen, die einen Jrrthum und Verwechslung mit andern in der Nähe des Orts wohnenden bekannten Familien veranlassen könnten, 3. daß an einem Orte 3 bis 4 Familien stch einen gleichen Namen geben, z. B. 3 bis 4 mal Levin in einer und derselben Tabelle Vorkommen Dies ist jedoch eben so wenig zulässig als 4. unanständige oder lächerliche Namen anzunehmen. Um daher einzelne Erinnerungen und Zurücksendung vieler Tabellen zu vermeiden, schlägt die Regierung vor, es sollten Namen aus Beiwörtern gewählt werden, als: Wohlgemuth, Freundlich, Groß, Klein, Lang u. a., oder von Farben: Schwarz, Grün, Roth u. a., oder von Thieren: Hirsch, Löwe, Bär u. a., oder von Sachen: Stein, Waar, Holz, Zucker, Thaler, Schiff, Boot; bei gleichen Namen könnte auch der Ort hinzugefügt werden: Levin Berent, Frank aus Könitz, Frank- Tuchel. Diese wohlmeinenden Vorschläge haben die westpreußischen Juden in allen Städten angenommen. Die Namen Wohlgemuth, Freundlich, Hirsch, Löwe, Bär, Wolf, Stein, Berent, Tuchler, Konitzer, Flatauer, Danziger u. a. sind häufige westpreußische Judennamen geworden. Das Certifikat als Staatsbürger erfolgte gegen Zahlung von 1 Thaler 45 Groschen, und die Legitimation darüber, daß der Jude am 24. März 1812 in seiner Kommune zu wohnen rechtlich befugt war, war ein wesentliches Erforderniß zur Qualifikation als Staatsbürger; die Gewinnung des Bürgerrechts in der Kommune mußte natürlich noch besonders nach den geltenden Sätzen geschehen. Die bisherigen Juden-Aeltesten, welche bisher zwischen Gemeinde und Obrigkeit verhandelten, wurden seitdem von allen öffentlichen Funktionen, die nicht religiöse oder synagogale Angelegenheiten betrafen, entbunden. Der deutsche Bildungszustand der Juden war damals ein geringer, denn die meisten konnten ihren Namen nur mit wenig exakten hebräischen Buchstaben schreiben. In dem abschließenden Erlaß der königlichen Regierung aus Marienwerder, den 12. Oktober 1812, wurden solche jüdische Naniensunterschriften verboten; wer nicht deutsch oder lateinisch schreiben konnte, mußte drei Striche, Kreuze oder Nullen machen. Durch diese Erlaffe hörte die Judenschaft auf, ein Staat im Staate zu sein; sie hatte die Rechte und Pflichten der übrigen Staatsbürger, vor allem die bald so ernste nationale Wehrpflicht. In Westpreußen hat sich seit dieser Gleichstellung die Zahl der Juden wegen des Zuflusses aus Polen und durch eigene Vermehrung sehr vergrößert. Erst in den letzten Jahrzehnten scheint ein Stillstand einzutreten. Da zugleich in diesem Jahrhundert auch die evangelischen und deutschen Elemente, unterstützt durch Zufluß aus anderen Provinzen, in Westpreußen emporstrebten, so ist es nicht zu verwundern, daß die Juden Westpreußens in politischer und kultureller Beziehung mit diesem aufstrebenden Theil der Bevölkerung Hand in Hand gehen. Der Salon 1898. Von M. Friedeberg. f ie diesjährige Kunstausstellung im Landesausstellungspark darf ebenso wie ihre Vorgängerinnen die Bezeichnung als Kulturwerk für sich in Anspruch nehmen, denn wenn schon alles, was für die Ausbildung und Erleuchtung des Einzelnen geschieht, nicht blos als individueller Gewinn zu erachten ist, da die Wirkung eines veredelten Individuums für die Allgemeinheit oft außerordentlich groß ist, so symbolisirt uns diese, mit mühevollem Fleiß und gesammelter Geisteskraft veranstaltete Anhäufung neuer künstlerischer Werke den sich immer mehr anbahnenden Fortschritt der ganzen Menschheit. Wenn man früher behaupten wollte, daß die Juden ohne künstlerische Begabung wären, so erweist sich das angesichts der Thatsachen als geschichtliche Unwahrheit; heute nimmt die Zahl hervorragender jüdischer Künstler von Jahr zu Jahr zu. Man hat sogar, um unseren Altvordern etwas am Zeuge zu flicken, behauptet, daß die Juden des Alterthums ohne Natursinn waren, und daß dem Juden des Mittelalters der sich in jedem Frühjahr erneuende Wiesenteppich der Natur nur insoweit intereffant erschienen wäre, als er ihn in Gedanken mit der Elle meffen konnte (Bogumil Goltz). Die erstere Behauptung ist schon allein durch die Psalmen widerlegt, wie bereits Alexander v. Humboldt im Kosmos anerkennt, wo ausdrücklich das tiefe Naturgefühl und die erhabene Empfindung, die sich z. B. im Psalm „Borchi nafschi" ausspricht, ausführlich hervorgehoben wird. Wo sollte allerdings in den mittelalterlichen Ghettis, in einer Zeit, da man den Juden jeden Fußbreit Erde für ein Wohnplätzchen mit der Zwingruthe zumaß, der Sinn für Schönheit in Natur und Kunst entwickelt werden, — war es doch die Religion der Väter allein, welche die allenthalben Gedrückten erhob, und diese Kraft des Geistes und Gemüths war etwas Größeres als das, was die heutigen Modemenschen als ästhetisches Empfinden kultiviren. Das ideale Stoffgebiet des Judenthums und vor allem die Bibel, das Buch der Bücher, befruchtet noch heute die schöpferische Phantasie von Künstlern jeden Glaubens. Man kann beispielsweise auf dem Gebiet der Plastik im diesjährigen Salon geradezu von einer Bevorzugung biblischer Stoffe sprechen. Auf Gebhard Fugels „Moses im Gebet während der Schlacht gegen die Amalekiter" wollen wir noch näher eingehen, zumal bereits Rauch in genialster Weise seine bekannte Gruppe: Moses, gestützt von Aron und Hur, geschaffen hat. Im Vordergründe der Abtheilung Bildwerke im diesjährigen Salon steht jetzt, sicher nicht zum Wenigsten wegen der dankbaren Verwendung der Aktstudien, zunächst der — Sündenfall. An Reinhold Begas und Peter Breuer, die mit ihren Gruppen „Adani und Eva" in frühereit Jahrgängen der Ausstellung gezeigt hatten, wie die auf den ersten Blättern der Bibel aufsteigende schlichte Einfachheit über alle Manierirtheit und alles gemachte Pathos hinausheht,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.