Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 20 (20.5.1898)
- Date
- 1898-05-20
- Page
- Seite 232 (sequence 4)
- Language
- German
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^uw» I*»-.»« W2V«^"»ZK^ 232 eben weil sie nicht zu einer Gesammtheit organisirt ist. Und gerade jetzt, wo die Lösung der Rabbinerfrage von Gesetzeswegen näher rückt, kann eine stramme Organisation aller intelligenten Juden zu gemeinsamem Vorgehen nicht genug energisch und entschieden gefordert werden. Wenn es je in Galizien eine gute Gelegenheit zur Durchführung einer nicht zu unterschätzenden Kulturmission gegeben hat, so liegt sie gerade in der Lösung dieser Frage, die, wie gesagt, vom Gesetze gefordert und unterstützt wird. Dieses Gesetz an sich hat aber auch eine eigene Geschichte, die eines gewissen kulturhistorischen Interesses nicht entbehrt. Ich meine das Gesetz vom Jahre 1890 betreffend „die Regelung der inneren Verhältniffe der israelitischen Kultusgemeinden". Diese Novelle hat unstreitbar viele Lücken, aber dafür den einen unbestreitbaren Vorzug, daß sie überhaupt regelt, daß sie etwas Ordnung hineinträgt in die zerfahrenen Verhältniffe. Es wird da den Juden eine ziemlich weitgehende Autonomie in ihren Gemeindeangelegenheiten, besonders in religiösen und rituellen Fragen, gelassen. Jedoch wird die Qualifikation der Rabbiner nach festen Normen geregelt. Es scheint, daß hierbei die in Deutschland herrschenden Zustände dem Gesetzgeber als Muster vorgeschwebt haben. Die Rabbiner müssen also, was ihre allgemein weltliche Ausbildung betrifft, eine Mittelschule absolvirt haben. Für Galizien ist dieses Bildungsmaß nur bezüglich 25 größerer Gemeinden festgesetzt. In dieser Fassung lag der Entwurf dieses Gesetzes ursprünglich vor. Nun kamen die Wühler — man könnte richtiger sagen: der Wühler! — und setzten Klauseln durch. Der eigentliche Schöpfer dieser Klauseln war ein gewisser Mordche Pelz. Dieser geberdete sich wie so ein kleiner Windthorst oder gar wie ein Rampolla und leitete hochdiplomatisch die Geschäfte der extremen Orthodoxie, und zwar gestützt auf die Autorität seines Chefs, des Beizer Rabbi, dessen Privatsekretär er war: Vier Wochen atichambrirte dieser Herr in Wien bei allen niöglichen Hofräthen und Sektionschefs. Ueberall hin führte ihn Ritter von Sochor — jetzt Herrenhausmitglied —, der freilich das Rcichsrathsmandat aus seiner Hand erhielt. Aus diesen Konferenzen gingen, wie gesagt, manche Klauseln hervor. Zunächst wurde für Galizien eine Ausnahmestellung erwirkt: für dieses Land soll das Gesetz erst im Jahre 1898 in Kraft treten. Zweitens aber wurde dem jeweiligen Statthalter das Recht zuerkannt, von Fall zu Fall — in „berücksichtigungswürdigen Fällen" — den betreffenden Rabbinatskandidaten von dem vorgeschriebenen Bildungsnachweis zu dispeusiren. Nun, die „Berücksichtigungswürdigkeit" ist hier nicht schwer nachzuweisen. Dazu giebt es Mittel und Wege, besonders wenn man bedenkt, daß die Regierung die Kreise der Orthodoxie nicht gern stört, da sie bei Wahlen ihre zuverlässigste Stütze ist. Näher besehen, ist freilich dieses Gesetz durch diese Verklausulirung zum Theil illusorisch gemacht, wenn man bei der Regierung nicht den guten Willen und den gehörigen Ernst voraussetzt. Aber es ist immerhin ein Gesetz, und an den Fortschrittlichen ist es, auf dessen präzise Durchführung zu dringen. Denn das ist klar: die jetzt in den galizischen Städten amtirenden Rabbiner können unmöglich einem modernen Juden entsprechen. Sie können eigentlich zum großen Theil überhaupt Niemandem mehr genügen. Die Zeit ist nämlich unwiederbringlich dahin, in der die großen „Geonim" — wirkliche Leuchten der rabbinischen Wissenschaften, wenn auch sonst unwissend — die Rabbinatssitze in Galizien inne hatten. Heute kann man sie an den Fingern einer Hand abzählen, die talmudischen Autoritäten auf dem Rabbinerstuhl. Die Uebrigen wissen wenig oder gar nichts. In tausend drastischen und recht despektirlichen Redewendungen spricht schon heute das Volk von der Unwissenheit seiner Rabbiner. Zur Illustration der krassen Unwissenheit der Rabbiner in rabbinisch-talmudischen Fächern möge folgendes, übrigens vollständig verbürgtes Geschichtchen dienen. Ein allmächtiger Wundetrabbi in Ostgalizien hat mit seinem Machtworte seinen Sohn zum Rabbiner „geschlagen". Dieser „Prinz-Rabbiner" befindet sich nun einmal in Gesellschaft, und einer der Anwesenden wagt an ihn die Frage zu stellen, wie es denn komme, daß an einer Bibelstelle von dem Gebot, sechs Tage Mazzot zu essen, gesprochen werde. „Nein!" ruft der Rabbiner erzürnt, „so steht es nicht!" Der Fragende schlägt ruhig eine Bibel auf und hält ihm in aller Bescheidenheit die betreffende Stelle vor (Deut. XVI, 8.) „Das haben diese verfl . . . Missionäre gefälscht!" schreit der „Rabbiner", außer sich vor Verzweiflung über diese gräßliche Unthat. So sieht die rabbinische Gelehrsamkeit der jetzigen Rabbinergeneration aus. Der Nachwuchs verspricht noch schlimmere Leistungen, d. h. sofern es noch einen Nachwuchs giebt. Die Reihen der Talmudjünger in Galizien sind heute sehr stark gelichtet, und Diejenigen, die noch in der „Klausen" das Talmudstudium pflegen, thun es lange nicht mehr mit dem Eifer, mit dem die Früheren zu „lernen" pflegten. Da werden die neuesten Kompositionen der „Chasonim" wiederholt, die interessantesten Wunder der Rabbis erzählt, oder sonst Allotria getrieben. Jedenfalls große Talmndisten werden aus diesem Geschlecht nicht mehr hervorgehen, und es ist für Galizien hohe Zeit, sich nach Rabbinern umzusehen, die zwar eingestandenermaßen weniger große Talmndisten sind, aber dafür in ihrer sonstigen — nicht zum mindesten auch judaistischen — Ausbildung Aequivalente bieten. Nun liegen die Dinge augenblicklich gerade so, daß man es nicht einmal' nöthig hat, Jemanden zu verdrängen. Die größten Gemeinden sind nämlich vakant, und zwar Gemeinden mit einer Judenzahl von zehn bis etliche und zwanzig Tausend. Eben diese Vakanzen, die durch „Rabbinatsverweser" und ähnlich benannte Substituten provisorisch ausgefüllt sind, können als schlagender Beweis für die gerade in diesem Punkte herrschende Verlegenheit dienen. Es ist bei der inneren Zerklüftung der jüdischen Gemeinden heute schlechtweg unmöglich, daß sich alle Parteien auf einen Rabbiner einigen sollen. Es würde weit über den Rahmen eines Aufsatzes hinausgehen, wollte ich alle diese Parteien und Parteischattirungen, in die jetzt die jüdischen Gemeinden Galiziens zerfallen, aufzählen und einzeln charakterisiren. Für meinen Zweck genügt es, wenn ich konstatire, — was dem mit den Verhältnissen Vertrauten ohnedies klar ist. — daß es jetzt einfach undenkbar ist, mit einer einheitlichen Besetzung der größeren Rabbinerposten auszukommen. Die extremen Orthodoxen, die gemäßigt Konservativen, die geniäßigt fortschrittlichen und die extremen Freisinnigen, — alle diese Gegensätze können sich unmöglich unter einer und derselben Fahne sammeln. Dabei hat sich auch im Laufe der Zeit eine, man könnte sagen, sichtbare Scheidewand zwischen den beiden extremen Parteien aufgerichtet. Ich meine die immer mehr sich verbreitende Errichtung von „Tempeln" mit einem modernen Kantor und Chor. Die beiden Hauptstädte des Landes, Lemberg und Krakau, haben auch Prediger. Der orthodoxe Rabbiner aber darf, wenn ihm sein Leben lieb ist, einen „Tempel" nicht betreten. Daraus ergiebt sich nun, daß die Fortschrittlichen, die vom Rabbiner nicht rituelle Entscheidungen, sondern ausschließlich Predigten und Funktionen bei Hochzeiten und sonstigen Anlässen verlangen, von ihm rein gar nichts haben. Andererseits läßt sich den strengen Orthodoxen schwerlich zumuthen, daß sie in rituellen Fragen den Entscheidungen eines modernen Rabbiners rückhaltlos vertrauen sollen. Es läßt sich ja nicht leugnen, daß der moderne Rabbiner aus seinem Seminar lange nicht das