Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 19 (13.5.1898)
- Date
- 1898-05-13
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
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V 2 F. Berlin, 10. Mai. Die „Wissenschaftliche Bereinigung jüdischer Schulmänner zu Berlin" hielt amEApril und7. Mai zwei Sitzungen ab, von denen die erste eine wissenschaftliche war. Nach Aufnahme eines neuen Mitgliedes wurde die Debatte über die Thesen, welche die Kommission im Anschluß an das Referat des Kollegen Hanfs über „nothwendige Reformen im Religionsschulwesen" aufgestellt hatte, fortgesetzt und zu Ende geführt. Die Thesen lauten in ihrer mit großer Mehrheit angenommenen Fassung: I. Aufgabe der Religionsschule: Die Religionsschule als selbständige Anstalt findet ihre Berechtigung in der Thatsache, daß der Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen nicht in dem für die religiöse Erziehung der jüdischen Jugend nothwendigen Umfange ertheilt werden kann; sie hat aber in ihrer Organisation auf den an öffentlichen Schulen ertheilten Unterricht Rücksicht zu nehmen. II. Lehrgegenstände der Religionsschule sind: 1. Hebräisch: Der Unterricht im Hebräischen hat vor allem die Aufgabe, die Schüler zur verständnißvollen Theilnahme am Gottesdienste zu befähigen. 2. Biblische und jüdische Geschichte. 3. Bibellesen. 4. Religionslehre. 5. Liturgischer Gesang (fakultativ): Die Schüler sind zur Betheiligung am Gemeindegefang vorzubereiten. Anmerkungen: a) Schüler, welche am Religionsunterricht ihrer Schule theilnehmen, sind auf Verlangen der Eltern vom Unterricht in der Geschichte und Religionslehre der Religionsschule zu dispenstren; b) die hebräische Kursivschrift bildet keinen Zweig des jüdischen Religionsunterrichts. III. Stundenzahl: Die Gesammtstundenzahl darf 5 Stunden wöchentlich nicht übersteigen. I V. Unterrichtszeit: Die Unterrichtszeit ist in Rücksicht auf den Stundenplan der öffentlichen Schulen möglichst auf 4—6 Uhr Nachmittags, resp. auf Sonntag von 9 Uhr ab festzusetzen. V. Unterrichtstage: Es empfiehlt sich, neben den herkömmlichen Unterrichtstagen — Sonntag Vormittag, Mittwoch und Sonnabend Nachmittag — noch andere Nachmittage für den Religionsunterricht zu verwenden. VI. Für sämmtliche Religionsschulen einer und derselben Gemeinde ist Einheitlichkeit in Organisation wie im Lehrplan erforderlich. VII. Anstellung der Lehrpersonen: Die Anstellung der Lehrpersonen erfolgt durch die Gemeindeverwaltung. — Ein Antrag des Oberlehrers Dr. Blaschke zu These V, den Religionsunterricht auf die schulfreien Nachmittage zu verlegen, wurde gegen 2 Stimmen abgelehnt. — Die Sitzung vom 7. Mai war fast ausschließlich dem gemüthlichen Zusammensein gewidmet. Der Vorsitzende ertheilte zunächst das Wort zur Berichterstattung über die Sitzung der Darlehnskommission dem Kollegen Dr. Fiegel. Dieser legte unter Hervorhebung der leitenden Gesichtspunkte die Satzungen der Darlehnskaffe der Versammlung vor. Es wurde beschlossen, etwaige wünschenswerthe Aenderungen dem Vorsitzenden der Kommission schriftlich einzureichen, der dann mit den Mitgliedern der Kommission darüber berathen wird. — Die Kollegen Dr. Joel und Pincus wurden beauftragt, in der nächsten Sitzung Vorschläge für einen Ausflug im Monat Juni zu machen. — Die nächste Sitzung findet am 4. Juni statt; in derselben wird Kollege Dr. Kellermann sein Referat über die geschichtliche Entwickelung der Bar-mizwah halten und darauf nochmals eine freie Aussprache über die Anstellung der Lehrpersonen an den Religionsschulen stattfinden. L2 Berlin, 9. Mai. Das Komitee des „Kinder-Spar- V er eins" hielt am 7. Mai eine Sitzung ab. Es wurde berichtet, daß von den 1376 Sparkästchen 1244 geleert sind, welche 8777 Mark enthielten. 132 Sparkästchen waren noch ungeleert. Es wurde beschlossen, im nächsten halben Jahre bis zu 5000 Mark zu vertheilen. Für die jüdische Kinder-Kolonie in Elmen wurden 500 Mark, für die Taubstummen-Anstalt in Weißenfee 300 Mark pro 1898 und auf sonstige Anträge die gewünschten Summen bewilligt. Die Vorsitzende des Vereins ist Frau Cäcilie Friedländer, Bellevuestraße 9. 2gK Aus Westpreutzen, 9. Mai. Der im vorigen Jahr zu Thorn konstituirte Verband westpreußischer Rabbiner hielt am 1. Mai im Centralhotel zu Dirschau seine zweite ordentliche Generalversammlung ab. Erschienen waren Rosenstein-Graudenz, Rosenberg- Thorn, Guttmann-Culm, Blumenthal-Danzig, Muenz-Berent, Nord- Heimer-Schwetz, Schneck-Zempelburg und Silberstein-Elbing. Der Vorsitzende Rosenstein begrüßt in herzlichen Worten die anwesenden Kollegen und verliest die Tagesordnung. Zunächst wird die im Aufträge des westpreußischen Gemeindebundes für die Revision der Religionsschulen entworfene Information einer eingehenden Besprechung unterzogen. Rosenberg bemängelt einige Punkte dieser Information, insbesondere erachtet er es für überflüssig, daß der öffentlichen Prüfung noch eine interne Revision vorangehen soll. Kollege Blumenthal macht hierauf einige Mittheilungen über die Entstehung jener Information und erklärt, daß dieselbe keineswegs als eine verbindliche Norm anzusehen sei, sondern nur als ein Schema, das vorläufig bei der Vornahme der Schulrevisionen benutzt werden könne. Er schlägt vor, daß der Vorstand des Verbandes einen neuen Entwurf auf Grund der gesammelten Erfahrungen ausarbeite und diesen der nächsten Generalversammlung vorlege. Bon allen Rednern wird anerkannt, daß nur ein einmüthiges Zusammengehen mit dem westpreußischen Gemeindeverband ersprießliche Resultate auf dem Gebiet des Religionsschulwesens zeitigen könne. In der weiteren Debatte wurden verschiedene Mißstände, die bei den Schulinspektionen hervorgetreten waren, berührt. Es wird eine fünfgliedrige Kommission gewählt, welche einen Normal-Lehrplan für Religionsschulen mit einer Lehrkraft ausarbeiten und Vorschläge betreffs einheitlicher Lehrbücher machen soll. Diese Kommission ist zusammengesetzt aus dem Vorstand des Verbandes, Rosenstein, Rosenberg, Guttmann, sowie den Kollegen Blumenthal und Silberstein. Von mehreren Setten wird betont, daß die Fürsorge des Gemeindebundes insbesondere denjenigen Gemeinden zuzuwenden sei, die bisher jedes Religionsunterrichts entbehrten. Hier müsse durch Einsetzung von Wanderrednern und ähnliche Veranstaltungen Wandel geschaffen werden. Rosenberg bringt eine schwierige halachische Zeitfrage vor und schlägt vor, daß dieselbe auf der nächsten Versammlung eingehend erörtert werde. Zu Referenten werden Baehr-Graudenz und Schneck-Zempelburg bestimmt. Alsdann verliest Blumenthal die Statuten der Hilfskasse für jüdische Beamte der Provinz Pommern, Ost- und Westpreußen, schildert in einigen Worten die Wohlthaten dieses Instituts und fordert zu zahlreichen Beitritten auf. Nachdem noch Guttmann-Culm in aller Kürze über den Stand der Verbandskasse berichtet hatte, schließt der Vorsitzende die Versammlung, indem er die Hoffnung ausdrückt, mit den anwesenden Kollegen bei der demnächst stattstndenden Tagung des Allgemeinen Rabbiner-Verbandes ein frohes Wiedersehen zu feiern. Guttmann-Culm, Schriftführer. 1. Dirschau, 6. Mai. Am 27. v. M. tagte in Danzig die statutenmäßige Generalversammlung der Hilfskasse für die Beamten der Provinzen Ost-, Westpreußen und Pommern, zu welcher außer den in Danzig wohnhaften Vorstandsmitgliedern zwei außerordentliche Mitglieder, die Herren Rabbiner Dr. Blumenthal-Danzig und Kultusbeamter Kroll-Dirschau, erschienen waren. Nach Erledigung der Tagesordnung. Rechnungslegung, Dechargeertheilung und Wahl zweier Revisoren, als welche die Herren Rabbiner Dr. Blumenthal und Kantor Kalischer-Danzig gewählt wurden, wurde der Antrag, die der Hilfskaffe den Jahresbeitrag bis dato restirenden Mitglieder unter Androhung des Ausschlusses und Festsetzung eines Termines, bis zu welchem Zahlung zu erfolgen habe, zur Entrichtung der für längere oder kürzere Zeit schuldenden Beiträge aufzufordern, zum Beschluß erhoben. Bedauerlicherweise stehen der Hilfskasse, die mit einem in Werthpapieren vorhandenen Vermögen von ca. 14000 Mark bisher Ersprießliches geleistet und das Wohl der Beamten und deren Hinterbliebenen zu fördern zum Zwecke hat, die Letzteren zum überwiegend größten Theile leider noch fern. Herr Dr. Blumenthal erbot sich in dankenswerther Weise persönlich und durch seine Herren Kollegen die Gemeindebeamten zum Beitritt anzuspornen bezw. anspornenzu lassen, und soll dies auf der demnächst in Berlin abzuhaltenden Rabbinerversammlung zur Sprache gebracht und durch Bertheilung von Jahresberichten und anderen Agitationsschriften der Kasse angeregt werden. — Die Synagogengemeinde Marienburg baut ein prächtiges, würdiges Gotteshaus, welches im Spätsommer eingeweiht werden soll. — Der in der jüdischen Gemeinde Flatow seit 2 Jahren obwaltende Verwaltungsstreit wegen Einführung direkter Steuern ist von der königlichen Regierung zu Danzig dahin entschieden worden, daß der alte Modus der indirekten Gemeindesteuer in Gestalt der sog. Krupka (Schlachtsteuer) abgeschafft und direkte Steuern vom 1. April er. ab eingeführt werden sollen, was bereits geschehen ist. — Dem neueren Beschluß der Repräsentanten, auf dem Terrain, auf welchem früher ein Gemeindehaus gestanden, ein solches wieder zu errichten, ist der Vorstand nicht beigetreten, und ist diese Angelegenheit wiederum der Regierung zur Schlichtung unterbreitet, somit der Friede bedauerlicherweise noch nicht hergestellt.