Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 18 (6.5.1898)
- Date
- 1898-05-06
- Page
- Seite 207 (sequence 3)
- Language
- German
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207 Die Heranziehung der Rabbiner und Lehrer zu den Kommukalabgaben bildet seit Jahrest den Gegenstand von Beschwerden, Petitionen und Klagen. Bezüglich der Rabbiner ist auch eine befriedigende Lösung der Frage kaum zu erwarten, da die Behörden diese im Sinne des Landesgesetzes nicht als Geistliche anerkennen wollen. Dagegen ist hinsichtlich der Lehrer jetzt eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts erfolgt, die prinzipiell von großer Bedeutung ist. Der jüdische Elementarlehrer in einem Städtchen Hannovers wurde vor längerer Zeit zu den Kommunalabgaben herangezogen. Die niederen Instanzen, also Kreis- und Bezirksausschuß, haben den betreffenden beschwerdeführenden Lehrer abgewiesen. Allein das Oberverwaltungsgericht hat die ablehnenden Entscheidungen aufgehoben und die Angelegenheit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Kreisausschuß zurückgewiesen. Aus der diesem Urtheile beigefügten Begründung ist namentlich folgende Erwägung bemerkenswerth: „Nach § 1 Nummer 3 der im § 41 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 aufrecht erhaltenen Verordnung vom 23. September 1867 find Elementarlehrer hinfichtlich ihrer Besoldungen und Emolumente von allen direkten Kommunalauflagen befreit. Unter Elementarlehrern find die Lehrer an öffentlichen Volksschulen zu verstehen, das heißt an den der allgemeinen Schulpflicht dienenden Schulen, zu deren Einrichtung und Unterhaltung die öffentlich-rechtlichen Träger der Schullast verpflichtet find, die einerseits besucht werden müssen, andererseits den schulpflichtigen Kindern nicht verschlossen bleiben dürfen. Auf christliche Elementarschulen hat das Gesetz die Befreiung nicht beschränkt." Nach dem Rechtszustand bei Erlaß des Gesetzes vom 28. Februar 1822, so führt das Urtheil aus, konnten nur christliche Lehrer an öffentlichen Volksschulen angestellt und öffentliche jüdische Schulen überhaupt nicht errichtet werden, daher konnten damals nur christliche an christlichen Schulen angestellte Lehrer zu der Befreiung von Kommunalsteuern gelangen; allein darum ist doch nicht das christliche Bekenntniß des Lehrers oder der christliche Charakter der Schule eine gesetzliche Bedingung der Befreiung. Wenn also nach der späteren Gesetzgebung jüdische Lehrer an öffentlichen Volksschulen angestellt und jüdische öffentliche Schulen zugelaffen werden, dann muß auch die Befreiung von direkten Kommunalabgaben jüdischen Lehrern und Lehrerinnen an jüdischen Schulen zugestanden werden. Das von einem hohen Grade von Unbefangenheit zeugende Urtheil des Oberverwaltungsgerichts wird in weiten Kreisen lebhafte Genugthuung Hervorrufen, denn es ist damit ein erster und hoffentlich entscheidender Schritt auf dem Wege zur Beseitigung einer offenbaren Ungerechtigkeit gethan. Ein interessanter Beitrag zur Charakteristik der a n t i s e m i t i s ch e n Partei ist soeben in Zürich unter dem Titel: Herunter mit der Maske! von Hans Arndt, einem geschworenen Antisemiten, erschienen, der die Führer seiner Partei im Licht der Wahrheit zeigen will. Die Herren Liebermann von Sonnenberg, Adolf Stöcker, Leuß, Hammerstein, Pickenbach, Böckel, Zimmermann, von Lauge». Ahlwardt und die Kleinen, die wie der Sterne Chor sich um diese Sonnen lagern, werden in dieser Schrift in sehr drastischer Weise geschildert. Neues Material bringt der Verfafler eigentlich nicht vor, aber es ist wohl auch kaum nöthig, da die Fülle des vorhandenen Materials wohl ausreicht, um die Schlußfolgerung des Verfaffers begreiflich zu machen: „Die jetzige antisemitische Parteileitung muß von ihrem Platz!" Ob aber dieser Mahnruf etwas nützen wird? Wir glauben kaum. Denn es ist dafür gesorgt, daß die — Antisemiten nicht alle werden. $ Das soeben ausgegebene vierte Heft der Vierteljahrsschrift des Königlichen Statistischen Büreaus hat eine reiche Fülle von statistischen Daten auch über die Juden in Preußen. Wir entnehmen demselben die folgenden Ziffern über die Bevölkerungsbewegung der Israeliten in Preußen und fügen die Ziffern der Vorjahre zum Vergleich bei. Im Jahre 1896 starben: 1896 1895 1894 Kinder unter 15 Jahr . . . 1264 1497 1409 Erwachsene über 15 Jahr . . 4069 4086 3874 5373 5583 5373 Wir sehen also ein sehr günstiges Resultat der Sterblichkeit, aber es ist dies vorzugsweise der überaus geringen Kindersterblichkeit zu danken, und diese hat zum Theil in der sehr geringen Geburtenziffer ihren Grund. Vergleichen wir die Zahlen mit den allgemeinen Angaben: Es starben im Jahre 1896 überhaupt Juden Sollziffer Kinder unter 15 Jahr . . 342 612 1364 4082 Erwachsene über 15 Jahr. 324065 1009 8356 ° Es ist eine sehr interessante Erscheinung, die sich schon seit mehreren Jahren zeigt, daß nämlich die Sterbeziffer der Erwachsenen erheblich mehr steigt als dies nach dem Verhältniß zu der Präsenzziffer der Juden in der Bevölkerung hätte sein dürfen. Offenbar hat sich durch die fortwährend andauernde Verringerung der Geburtenziffer sowie durch die stärkere Auswanderung der jüdischen Elemente in den Altersklassen von 15—30 Jahren die Schichtung der preußischen Juden nach Altersklaffen zu Ungunsten derselben verschoben. Es sind wohl viel Alte, aber wenig Junge unter den preußischen Juden, und nur dies erklärt die hohe Sterbeziffer unter ihnen. Betrachten wir nun die Geburten: 1896 1895 1894 1896 1895 1894 Aus rein jüdischen Ehen . . . 7732 7811 8084 — — — uneheliche Kinder jüdischer Mütter 271 260 273 — — Mischehen: jüdischer Vater, evangel. Mutter . — — — 247 232 236 „ „ kathol. „ ' - — — 41 50 49 » sonst. „ . - — — 17 12 3 evangel. „ jüdische „ . — — — 226 202 205 kathol. „ ' - — — 61 65 54 sonst. „ . - — — 18 12 16 305 296 282 - — — 8308 8367 8639 - Also wiederum eine weitere Verminderung der Geburten, besonders derjenigen aus rein jüdischen Ehen. Dieses Fallen hält nun schon seit mindestens 22 Jahren konstant an, und in diesem Zeitraum ist die Zahl der Geburten aus rein jüdischen Ehen allmählich von 10 781 im Jahre 1875 auf 7732 im Jahre 1896 gefallen. Diese trübe Entwickelung macht sich auch gegenüber der allgemeinen Geburtenziffer geltend: es wurden überhaupt 1226107 Kinder in Preußen geboren, es hätten demnach 13 731 Kinder jüdischer Eltern zur Welt kommen sollen, während 8308 nur 60 Prozent dieser Ziffer ergeben. Trübe Aussichten für das deutsche Judenthum. Mit den Eheschließungen steht es nur wenig beffer. Es wurden geschlossen Ehen 1896 1895 1894 jüdischer Mann, jüdische Frau. . . 2470 2502 2383 „ „ evangelische Frau . 160 182 133 „ „ katholische 43 39 20 „ „ sonstige 3 6 5 evangelischer Mann, jüdische „ . 146 115 113 katholischer 39 48 34 sonstiger 6 7 5 397 397 310