Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 18 (6.5.1898)
- Date
- 1898-05-06
- Page
- Seite 206 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3228257-3228276--54564-3290707- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
-- 2106 Ebenso erklärt ein Religionslehrer derselben Richtung: „Kein neues Gebetbuch, aber wesentliche Kürzung der Pijutiq für die Feiertage, wie sie noch in den meisten Gemeinden „gesagt" werden, im Interesse der wirklichen Andacht und eines geordneten Gottesdienstes."^ Ein derselben Richtung angehöriger jüngerer Lehrer sagt dagegen „Auf kirchlichem Gebiete möge der orthodoxen Richtung strikte Rechnung getragen werden. Nach meinen Erfahrungen ist die althergebrachte Form des Gottesdienstes die beste. Für uns giebt es daher keine Gebetbuchfrage." Als Mittel zur Beseitigung der auch von ihm anerkannten Uebelstände weiß der fragliche Begutachter nichts anderes zu bezeichnen als bessere Handhabung der Synagogen-Ordnung. „Denn welche Szenen sich oft im Gottesdienste abspielen, das will ich lieber nicht weiter ausführen," fügt er schließlich doch noch bei. 1 Von ähnlichen Anschauungen ausgehend, begrüßt es ein anderer Hauptlehrer mit großer Freude, daß es in dem Schooße des großherzoglichen Oberraths als zeitgemäß betrachtet zu werden scheine, an die Einführung eines den gegenwärtigen Verhältnissen entsprechenden Gebetbuchs zu denken. Ebenso wenig als die nicht mehr zeitgemäßen Gebete, könnten solche, die keinen inneren Gehalt haben oder ästhetisch Anstoß erregen oder nicht verstanden werden, zur Hebung und Förderung der Andacht beitragen. ' Ein anderer sehr verdienter Religionslehrer giebt sich der Hoffnung hin, daß alle religiösen Schattirungen, also auch die orthodoxe Richtung, in friedlicher Gemeinschaft und unter Beachtung des Rufes des königlichen Sängers: „Machet die Thore weit!" an der Schaffung eines befriedigenden Gebetbuchs Mitwirken werden. Wenn man vorurtheilslos der historischen Entwickelung des Gebetbuchs nachgehe, so werde sich bald die Wahrheit Herausstellen, daß jede der verschiedenen Zeitepochen ihre Aenderungen und Zusätze gemacht habe, und daß der Glaube der Unkundigen, als ob das Gebetbuch an allen Orten und zu allen Zeiten dasselbe geblieben sei, sich nicht aufrecht erhalten lasse. Eine sehr eingehende Arbeit über die gottesdienstlichen Einrichtungen in Landgemeinden hat einer der älteren Hauptlehrer geliefert. Obgleich er seit vielen Jahren in einer der konservativsten Landgemeinden wirkt und selbst stets als konservativ gegolten hat, spricht er sich sehr entschieden für die Nothwendigkeit von Verbesserungen aus. „Es zieht ein Sehnen durch Hunderte von jüdischen Herzen nach einem Gottesdienste, der nicht, wie der gegenwärtig bestehende, kalt und unbefriedigt läßt, sondern wieder wird, was er einst unseren Vätern gewesen ist: ein Freund in guten, ein Tröster in schlimmen Tagen. In meiner Gemeinde sind drei Gruppen, eine konservative, eine entschieden fortschrittliche und eine mittlere, vorhanden.. Alle drei stick darin einig, daß der Gottesdienst, abgesehen von Neujahr und Veysöhnungstag, zu lange dauert und abgekürzt werden sollte. Im Uebrigen sind diejenigen Gebete beziehungsweise Gebetstellen auszuscheiden: 1. welche den mittelalterlichen Verfolgungen ihre Entstehung verdanken; 2. welche unserem religiösen Empfinden nicht entsprechen; 3. welche abgelebte Zustände als noch bestehend voraus^ setzen; 4. welche bildlich aufzufaffende Schriftworte und Midraschim als Thatsachen hinstellen; 5. welche unserer Kenntniß der Naturerscheinungen widersprechen; 6. welche wegen ihres geistlosen Inhalts ohne Werth sind oder wegen ihrer Anspielungen auf entlegene oder gar verloren gegangene Midraschim unverständlich bleiben; 7. welche schon äußerlich durch zu große Länge Veranlassung zur Langeweile geben; 8. welche am gleichen Tage wiederholt Vorkommen." Im Ganzen ist die Majorität also, für eine Reform des Gottesdienstes und des Gebetbuches. Man darf auf die Fortsetzung gespannt sein, aber wohl schon jetzt Herrn Regierungsrath Dr. Mayer, dessen unablässigen Bemühungen diese Arbeit zu danken ist, für sein Bestreben, ein einheitliches Gebetbuch für alle jüdischen Gemeinden Deutschlands zu schaffen, die wärmste Anerkennung aussprechen. Wir haben die feste Zuversicht, daß diese Bemühungen früher oder später zu dem ersehnten Ziele führen müssen. _rö B erlin, 3. Mai. wir es in der vorigen Woche vorausgesagt, zielen in der (gfjfK That alle Bestrebungen auf Einführung einer konfessionellen Eidesformel zunächst gegen die Juden. Man will die Scheidewand zwischen den Bürgern eines Staates zu einer festen und dauernden machen. Das hat die Reichstagsverhandlung vom 28. v. Mts. wieder klar und deutlich bewiesen. Zu dem betreffenden Paragraphen der Civil- und Strafprozeßordnung wurde von dem Centrumsabgeordneten Rintelen der Antrag gestellt: „Dem Schwörenden ist gestattet, den Schlußworten der Eidesformel eine seinem Glaubensbekenntniß entsprechende Bekräftigungsformel hinzuzufügen." Dazu beantragte der konservative Abgeordnete von Salisch bestimmte Formeln für die evangelischen und katholischen Staatsbürger. Man merkt die Absicht. Der Staatssekretär Nieberding sprach sich mit Entschiedenheit gegen beide Anträge aus, und auch die Abgeordneten Dr. von Cuny und Albert Träger erklärten sich gegen alle konfessionellen Zusätze. Der Letztere hielt den Antrag Salisch geradezu der Verfassung widersprechend und bemerkte mit Recht: „In der alten preußischen Gerichtsordnung bestand anch eine besondere Eidesformel für die Juden. Man hat diese Verschiedenartigkeiten beseitigt, um eine möglichst knappe Eidesformel zu erzielen. Es sei nicht zulässig, für die Christen solche einznführen oder zuzulassen und die Juden und Angehörigen anderer Bekenntnisse nicht zu erwähnen. Der gerichtliche Eid müsse für alle vor dem Gericht Vereidigten derselbe sein, und er müsse so gefaßt sein, daß ihn Jeder ohne Gewissensbedrängniß ablegen könne." Herr von Salisch wandte sich natürlich gegen diesen Vorwurf. Er meinte, daß die gleichwerthige Behandlung von Juden und Christen bei der Eidesleistung die größte Ungerechtigkeit sei, und wenn man den Juden gestatte, den Eid mit dem Hut auf dem Kopf abzulegen, muß man den Christen gestatten, die ihren konfessionellen Bedürfnissen entsprechenden Formeln dem Eid zuzufügen. Schließlich fiel die Entscheidung über die Frage der Zulässigkeit der Zusetzung einer konfessionellen Bekräftigungsformel in dem Sinne, daß entsprechend dem Anträge Rintelen ein solcher Zusatz zulässig und in das Belieben des Schwörenden gestellt sein soll, obwohl Staatssekretär Nieberding bis zuletzt sich gegen eine Beschlußfassung in diesem Sinne allsgesprochen hatte. Für uns ist die ganze Verhandlung nach zwei Seiten sehr lehrreich. Einmal, weil sie uns zeigt, wessen wir uns von den Konservativen zu versehen haben, sodann aber auch, weil sie eine eindringliche Warnung für unsere Orthodoxie enthält, unseren Feinden nicht durch unnöthige und übertriebene Zusätze zur bürgerlichen Eidesformel die Waffen gegen uns selbst in die Hand zu liefern. Der Vorgang jenes Mannes, der sich kürzlich vor Gericht weigerte, unbedeckten Hauptes zu schwören, ist, wie wir sehen, auf jener Seite nicht unbeachtet geblieben. Aber durch solche Vorgänge gefährdet man die schwer und blutig errungenen Rechte und Freiheiten, führt man uns unausbleiblich wieder ins Ghetto zurück. Das sollte man bei solchen Anlässen überall bedenken. *