Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 18 (6.5.1898)
- Date
- 1898-05-06
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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62. Jahrgang. Nr. 18. ^(rll^CtltCittC Berlin» 6. Mai 1898. eitung des Audenlhums. Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen vierteljährl.3 M. Redacterrrr Gustav Karpeles. Begründet von Rabbiner H*- Ludwig Phittppson-Oonn Verlags-Erpedition: iöerlin, Jerusalemerstr. 48/49. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judenthums", Berlin SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Moffe, Berlin. 1 Leitartikel r Eine religiöse Enquete. — Die Woche. — Drei Fragen. Von Dr. M. Lev in. — Provinzial-Konferenz des israelitischen Lehrervereins des. Großherzogthums Hessen. — Von den Quellen der jüdischen Sittenlehre. IX. Von Prof. Dr. M. Lazarus. — Leopold Löw und seine Werke. Von Dr. S. Nascher. — Cosas de Espana. — Feuilletonr Der Narr. Erzählung von Ida Oppenheim. (Forts.) — Sprechfaul. Der Gemeindebote. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin, Wittenberge, Posen, Aus der Provinz Posen, Erfurt, Hannover, Dresden, Hamburg, Obermarsberg, Homburg v. d. H., Karlsruhe, Mülhausen, Wien, London. — Don Nab und Fern. — Miseellen. Eine religiöse Enquete. Berlin, 3. Mai. er Versuch ist neu und darum höchst interessant, durch eine Umfrage in den betheiligten Kreisen Auskünfte zu erlangen über die Stimmung, welche in Bezug auf religiöse Reformen in Stadt- und Landgemeinden augenblicklich vorherrscht. Ein Rundschreiben des großherzoglich badischen Oberraths der Israeliten vom 7. Oktober v. I. hat diesen dankenswerthen Versuch unternommen, und Nr. 2 des Verordnungsblattes berichtet darüber. Und man muß sagen, daß der Erfolg ein überraschender sei. Die Behauptung der modernen Orthodoxie, daß die Reform begraben und daß sie nunmehr die Herrschaft angetreten, wird durch diese Berichte aus dem als schwarz verschrieenen badischen Oberlande in drastischer Weise illustrirt. Im Ganzen sind 40 Aeußerungen eingekommen, darunter mehrere Kollektivgutachten. Die meisten Gutachten beziehen sich auf die Verhältniffe der Landgemeinden, über die naturgemäß von den Lehrern die eingehendsten Aufschlüsie ertheilt werden konnten, zumal da sie ihre Erfahrungen nicht ÄoS in einer Gemeinde, sondern in mehreren gesammelt und dadurch einen erweiterten Gesichtskreis haben. Sie behandeln die Einrichtung des öffentlichen Gottesdienstes, den Religionsunterricht und das Gebetbuch. Ein in vorgerücktem Alter stehender Religionslehrer, der seine Erfahrungen nur in konservativen Landgemeinden gesammelt hat, ist dafür, daß die bessernde Hand angelegt werde. „Das Bedürfniß danach hat sich längst geltend gemacht. Die im Gotteshaus Erscheinenden verlassen dasselbe wieder, ohne erbaut, ohne besser geworden zu sein. Gerade das, was unsere Weisen beim Beten verlangten, das Herz, das ist es, was da fehlt. Eitel Lippenwerk! — Diese AndachtSlosigkeit rührt natürlicherweise daher, weil die Männer nicht wissen, was sie sagen. Gleiches hört man von den Frauen sagen." Aehnlich spricht sich der Religionslehrer einer anderen konservativen Gemeinde aus: „Der Gottesdienst unserer Landgemeinden liegt sehr im Argen mid bedarf dringend der Verbesserung. Der Gottesdienst sollte gekürzt und statt der vielen Pijutim sollten Belehrungen in deutscher Sprache eingeführt werden." Die gleiche Klage kehrt in der Aeußerung des Vorstehers und Abgeordneten zur Synode B. Herzberger in Brette» wieder. Er ist der Ansicht, „daß die Einführung eines einheitlichen deutsch übersetzten Gebetbuches wünschenswerth ist". Noch bestimmter spricht sich der Vorsteher und Abgeordnete zur Synode E. Rothschild in Konstanz aus. Die Herausgabe eines verbesserten Gebetbuchs mit deutscher Uebersetzung, aus dem die überflüssigen und nicht mehr zeitgemäßen Stücke ausgeschieden sein sollten, betrachtet er als dringendste Nothwendigkeit. Der Vorsteher M. Cahn in Wertheim, stellvertretendes Mitglied der Synode, meint, an den Gebeten für Werktag und Sabbathe werde wohl nichts zu kürzen sein. „Jedenfalls aber wäre es freudig zu begrüßen, wenn die Jozer-Liturgien für die Festtage ganz abgeschafft oder wenigstens auf das Wichtigste beschränkt würden." Zwei Bezirksälteste und ein Ersatzmann zur Synode, welche sich gemeinschaftlich geäußert haben, erachten die Abfassung und Einführung eines geänderten Gebetbuchs nicht für zweckmäßig, „da eine Verbesserung der Werktags- und Sabbathliturgie wohl unmöglich sei". Entschieden ablehnend verhalten sie sich gegenüber einer etwa geplanten Vermehrung der deutschen Gebete. Zehn Vorsteher des Bezirks Mosbach, van welche» einer der Synode angehört, sprechen sich in gemeinsamer Eingabe gegen jede Aenderung des Gebetbuches, überhaupt gegen jedes Rütteln an den bestehenden religiösen Einrichtungen ans. Rechtsanwalt Dr. Friedberg in Karlsruhe, Abgeordneter zur Synode, regt an, die Gebetbuchfrage wie etwaige andere Ritualanträge, ehe sie der Synode unterbreitet werden, einer vom großherzoglichen Oberrath einzuberufenden Kommission von Rabbinern und „geistlich gebildeten" Laien zur Begutachtung vorzulegen. Während zwei Religionslehrer die allgemeine Einführung des Mannheimer Gebetbuchs befürworten, welches jedoch nach der Ansicht des Einen durch Weglassung aller den heutigen Anschauungen widersprechenden Stellen, insbesondere der Zionismen und der auf den Opferdienst bezüglichen Stücke, verbessert werden sollte, spricht sich ein Dritter gegen die Thunlichkeit einer einheitlichen Gestaltung des Gottesdienstes für sämmtliche Gemeinden aus. Interessant sind die Aeußerungen einiger Religionslehrer, welche als streng konservativ bekannt sind und deshalb dem Gedanken einer Neubearbeitung des Gebetbuchs nicht sympathisch gegenüberstehen, gleichwohl aber nicht umhin können, die gegenwärtige Gestaltung des Gottesdienstes sehr unbefriedigend zu finden und Aenderungen vorzuschlagem Einer hält eine wesentliche Kürzung der Liturgie der drei Wallfahrtsfeste für wünschenswerth. „Die allzu große Länge der Liturgie steht auch der Einführung und Pflege des Gemeindegesanges hindernd im Wege."