Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 16 (22.4.1898)
- Date
- 1898-04-22
- Page
- Seite 190 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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190 der berechtigten Geltung eines Lehrsatzes entweder aus der Schrift oder aus der Vernunft; aus der Vernunft, das ist vermöge der logisch gesetzlichen Ableitung, aus einem anderen Gesetz oder auch aus den Gründen desselben. Hier also kann ein eigentlicher Fortschritt in der Gesetzgebung, eine wirkliche Entwickelung derselben auf positivem Grunde stattfinden; es können also auch neue Gesetze entstehen. Es können und sollen namentlich auch neue Verordnungen getroffen werden, welche dem Geiste des Gesetzes entsprechen und irgend einer ethischen Zweckmäßigkeit dienen oder eine praktische Nützlichkeit in die gesetzlichen Grenzen eindämmen. — War diese schon seit Hillel grundsätzlich geübte Methode vorzugsweise darauf gerichtet, die alten Gesetze in ihrem Wesen auch auf völlig veränderte oder neu entstandene Lebensverhältnifle, öder neu auftauchende Verkehrsbedingungen anwendbar zu machen, so wurde darin so weit gegangen, daß Verordnungen getroffen wurden, welche ein ausdrückliches biblisches Gesetz außer Kraft setzten, oder eine Umgehung desselben sanktionirten, um den Geist und Zweck eben dieses Gesetzes auch jetzt zu erfüllen. — Ein glänzendes Beispiel dafür ist der ProsbuN) Hillels. Weder durften die jetzigen Gesetzeslehrer die hervorgetretenen nothwendigen Bedingungen des Verkehrs, welche unter dem alten Gesetz unerfüllbar geworden, mißachten, noch auch durfte etwa ihre Befriedigung der Willkür und dem Ungehorsam überlasien bleiben; — deshalb haben sie eine Einrichtung angeordnet, welche zwar dem engeren Inhalt und Wortlaut des alten Gesetzes widerspricht, aber dafür den Sinn und die Seele desselben — (nämlich Beförderung des Kreditverkehrs zu Gunsten des Bedürftigen) auf neugesetzlichem Wege desto sicherer erfüllt. 8 55. Traditionalismus wendet und gründet sich nur auf das Gedächtniß; der Rationalismus fordert die logische Arbeit des Geistes und die Schärfe des Gewiffens. In den talmudischen Schriften wird der Traditionalismus oft gepriesen, freilich auch zuweilen verspottet (Succah 28 a); er erstrebt und genießt einen Vorzug, dessen Werth in den Augen Vieler sehr hoch steht. Der Traditionalist ist in seiner Lehre fest und sicher: „ich habe es von meinen Lehrern gehört" oder: „ich habe es nicht gehört", — das ist alles. Man bedarf keines Suchens und keines Ringens in geistiger Arbeit; aller Streit der Ideen, der Kampf der Argumente ist abgewiesen, — da giebt es kein Schwanken und keinen Zweifel, aber auch keinen Fortschritt und keine Neuschöpfung! — Bei widersprechenden Ueberlieferungen — an denen es auch nicht gefehlt hat — kommen die Traditionalisten natürlich in arge Verlegenheit und in Gefahr, jenen Vorzug einzubüßen. Einer der unglücklichsten Auswege ist dann die Entscheidung nach der Anzahl Derer, von denen die Ueberlieferung stammt. Auf den ersten Blick erscheint es, als ob der Traditionalismus der Erfolg der Bescheidenheit wäre; bei genauer Erwägung aber läßt sich psychologisch erkennen und historisch Nachweisen, daß viel häufiger Stolz und Herrschsucht seine Quelle ist. 8 56. Wie theologische Fragen angesichts der verschiedenen Richtungen entschieden werden sollen, berührt uns hier nicht. Für die Wissenschaft der Ethik aber und die Stellung des Rabbinismus zu derselben ist jeder Zweifel ausgeschlossen. Wir werden weiterhin aus dem eigentlichen Kern und dem innersten Wesen des Ethischen 0 Prosbul ist ein Dokument, welches bei dem Gericht vor Eintritt des Erlaßjahres vom Gläubiger abgefaßt und von Zeugen bestätigt ist, worin erklärt wird, daß die Verpflichtung des Schuldenerlasses (Deut. 15,2) nicht für ihn gelten, die Einforderung ihm vielmehr jederzeit freistehen solle. Auf die Ermahnung in Deut. 15, 9 war für einen regeren Kreditverkehr nicht zu rechnen; sollte derselbe also nicht zum größeren Nachtheil des Armen unterbrochen werden, so mußt« man einen gesetzichen Ausweg für ihn schaffen. erkennen, daß die Lehre überall auf die energische Arbeit des Geistes, auf klare Einsicht und lebendiges Gewissen zu gründen ist. Vieles Einzelne kann ja ohne Schaden für das Ganze des Sittlichen, sei es des Systems oder der Gesinnung, der Individualität der Zeiten und Personen überlassen bleiben, so wie es aus der Individualität der Lebensanschauung und der Umstände hervorgeht. Es wird nur die Technik des Lebens betreffen, welche bei der Gleichheit der Ethik verschieden sein kann. Von dem Spruch — um nur ein Beispiel anzuwenden — in Aboth 4, 15 von Rabbi Matthia: „sei lieber der Schwanz unter den Löwen als das Haupt unter den Füchsen" findet sich schon das Widerspiel, als Sprichwort') bezeichnet, im jerusalemischen Talmud, und es wird dort (Sanhedr. 4,10) auf den Gegensatz ausdrücklich hingewiesen. 8 57. Das Wichtigste aber für die Lösung des Problems der geforderten und vorhandenen Einheit des ethischen Systems auf der einen Seite und der Verschiedenheit von Lehren und Vorschriften auf der anderen Seite (etwa des Verhaltens zum Nebenmenschen in gegebenen Fällen, der Vorkehrungen für gewisse Ereignisse und der Folgen aus denselben) ist nun dieses: Das Ganze der Sittlichkeit offenbart und gestaltet sich in der Wirklichkeit als eine Mehrheit verschiedener Ideen, welche bei der Anwendung auf den gegebenen Fall, aber auch schon bei der Festsetzung einer bestimmten Vorschrift einander ausschließen; Recht und Gnade z. B., Strenge und Milde machen sich beide als ideale Forderungen geltend. Die Technik des Lebens hat je für ihre Zeit und ihr Lebensgebiet"), die Ethik aber für alles Menschliche und die menschliche Gesammtheit die harmonische Einheit herbeizuführen; sie hat jeder Idee das Maß ihrer Berechtigung und die Art ihrer Zusammenordnung mit Anderen vorzuschreiben, alle Kollisionen der Pflichten zu entscheiden und die Gewissen von jedem Zweifel zu erlösen. 8 58. Für die Geschichte der ethischen Wissenschaft aber und ihre allmälige Entwickelung ist es überaus lehrreich zu beobachten, wie dieser Kampf der Ideen sich gestaltet, wie er, oft bei gleicher Hoheit und Reinheit der Gesinnung, individuell unter dem Einfluß, bald der wechselnden Lebensverhältniffe, bald der fortschreitenden geistigen Bildung entsteht oder ausgeglichen wird. Wiederum nur an einem Beispiel soll dies anschaulich gemacht werden. lieber die Behandlung des sogenannten pi^n ai? d. h. der durch die Guerillakriege, die ja am meisten geistig und moralisch verwüsten, in Rohheit verfallenen Masse des Landvolks, besitzen wir schroff entgegengesetzte Aussprüche. Gleichwohl liegt diesem offenkundigen Streit der Meinungen nicht ein ethischer Gegensatz oder auch nur ein sittlicher Gradunterschied zu Grunde, sondern eine, durch andere psychologische Ansicht verschiedene Erwartung ihres Erfolges. Der Eine hofft, der Andere verzweifelt; der Eine will, daß man deßhalb zu den Niederen hinuntersteige und sie mit Sanftmuth heraufführe, der Andere will die Reinen von den Unreinen, die Sanften von den Wilden trennen, um die Sitte rein zu erhalten. Der Eine will von den Personen retten, was zu retten ist und, wenn es mißlingt, in der Hingebung an die Personen seine Schuldigkeit Das Sprichwort ist nur weltklug, aus dem praktischen Verstände geboren. Der Geist des Rabbi aber ist auf den ethischen Zweck gerichtet. Dieser zieht deshalb den Anschluß an Höherstehende mit bescheidener Unterwerfung, jenes aber zieht die Führerrolle vor, und wäre es auch nur über Untergeordnete. 2) Der Rechtsstaat z, B. oder die Religionsgemeinschaft oder kommunale und sonstige Genossenschaften haben ihre eigenen engeren Entscheidungen zu treffen, und sie werden selbst bei gleicher Lauterkeit der ethischen Gesinnung verschieden ausfalleu, weil die besonderen Zwecke jeder Gemeinschaft und die Mittel, über die sie verfügt, verschiedene sind.