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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-04-22 · Heft 16 (22.4.1898) · p. Seite 182

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 16 (22.4.1898)
Date
1898-04-22
Page
Seite 182 (sequence 2)
Language
German
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182 Jahre 1892 hat das Hauptorgan der Konservativen, die „Kreuzzeitung", feierlich den Wunsch ausgesprochen, daß der Talmud von Amtswegen durch die Behörden geprüft werden möge, um zu erfahren, ob derselbe Lehren enthalte, die unter anderem „auch den christlichen Zeugeneid anzutasten wagen und die Ablegung eines Falsch- oder Meineides vor christlichen Richtern für Juden unter gewissen Umständen für erlaubt darstellen". Diese nichtswürdigen Insinuationen wurden mit dem höchsten sittlichen Pathos ausgesprochen. Seither hat es nicht an Versuchen gefehlt, die Sache weiter zu verfolgen, und es ist wahrscheinlich nicht die Schuld der verbündeten Konservativen und Antisemiten, wenn diese Versuche bisher keinen Erfolg gehabt haben. Im Grunde genommen haben diese Versuche seit der Aufhebung des Eides niore judaico nicht geruht, nur in der Zeit von 1870 bis 1880 wagten sie sich nicht hervor. Jetzt aber, wo die Reaktion Morgenluft wittert, scheint ihr die Zeit gekommen, nunmehr auch gegen dieses Gesetz Sturm zu laufen, und wie der Erfolg im Reichstag gelehrt, hat sie den Zeitpunkt für ihr Beginnen sehr passend gewählt. Eine andere Frage ist freilich die, ob dieses Sturmlaufen auch wirklich einen positiven Erfolg haben werde. Die „Kölnische Zeitung" meint, daß es nach solchen Urtheilen wie dem von Professor von Schulte und anderen berühmten Juristen dem Bundesrath leicht sein würde, den Beschluß des Reichstages vom 2. April 1897 für immer in seinen Akten zu begraben. Nun, wir wünschen, daß das rheinische Blatt Recht behalte, denn die Sache hat noch einen andern Hintergrund. Wenn diese konfessionelle Eidesformel zum Gesetz erhoben wird, dann ist auch die andere Forderung, daß jede Partei nur vor einem Richter ihres eigenen Bekenntnisses den Eid abzulegen habe, kaum mehr abzuweisen. Auch diese Forderung hat ihre Geschichte. Jahrelang hat man die Zulassung der Juden zum Richteramt damit abgelehnt, daß sie nicht im Stande seien, alle ihnen als Richter obliegenden Pflichten zri erfüllen, namentlich christliche Eide abzunehmen. Der Justizminister Graf zur Lippe hat an diesem Motiv bis zum Jahre 1862 festgehalten, obwohl das Abgeordnetenhaus sich wiederholt mit Entschiedenheit dagegen ausgesprochen hatte, da der richterliche Eid keine mit der Religionsübung zusammenhängende Einrichtung sei. Unter Religionsübung sei nur die Erfüllung einer religiösen Pflicht aus religiösen Gründen zu verstehen, nicht aber die Eidesleistung, durch welche eine religiöse Pflicht nicht erfüllt werde. Erst 1869 ließ der Justizminister Leonhardt diese Motivirung fallen. Heute denkt man auch darüber anders, und die Gefahr liegt durchaus nicht so fern, daß auch diese zweite Forderung mit Nachdruck erhoben werden wird, obwohl auch diese, ja gerade diese, am meisten dem Reichsgesetz und der Verfassung gegenübersteht. Logischerweise würde aber dieser zweiten noch eine dritte Forderung folgen, der von konservativer Seite ja auch schon wiederholt Ausdruck gegeben worden. Hat man erst einmal den konfessionellen Eid, so wird man auch die konfessionelle Eheschließung als obligatorisch fordern. Alles Uebrige ergiebt sich dann von selbst. Man sieht, zu welchen Konsequenzen schon der erste Schritt führen würde, und es erscheint fraglos, daß die Konservativen und Antisemiten, die sich sonst ja heftig befehden, die aber in holder Eintracht leben, sofern es gegen die Juden geht, sich dieser Konsequenzen wohl bewußt sind. Es ist nur ein Glück, daß die antisemitischen Bäume nicht so rasch in den Himmel wachsen und daß die verbündeten Regierungen wohl kaum die Absicht haben, an dem Reichsgesetz zu rütteln und jenem Beschluß des Reichstages ihre Zustimmung zu geben. Pi* Woche. Berlin, 20. April. fast bei Beginn jedes neuen Schulsemesters kommen die Antisemiten mit einer ad hoe zusammengestellten Schulstatistik, um die Ueberfüllung der höheren Schulen mit Juden als eine der größten Kalamitäten zu beklagen. Die Schlüffe, die sie aus ihren Angaben, welche keineswegs zuverlässig sind, ziehen, sind aber ebenso unberechtigt wie gefährlich. Ein hiesiges Gymnasium hatte im letzten Semester 345 evangelische und 291 jüdische Schüler — daruin der große Lärmt Es wird aber wohlweislich verschwiegen, daß dieser Fall vereinzelt ist, daß andere Schulen 700 evangelische und 50 jüdische, oder auch 300 evangelische und 4 jüdische Schüler hatten. Natürlich! Denn sonst könnte man ja die Schlußfolgerung nicht ziehen, daß die wirthschaftliche Lage der jüdischen Familien, die ihren Kindern eine bessere Schulbildung angedeihen lassen können, die der deutschen „geradezu in erschreckender Weise" übersteige, und daß, wenn dieser „ungesunde Entwickelungsgang" sortdauere, die höheren Lehranstalten einschließlich der Universität nur noch für die jüdische Bevölkerung da seien. So wird dem einfältigen Leser jener Blätter vor den Wahlen das Gruseln beigebracht. Denn ein Satz wie der: „So entwickelt sich das Judenthum zu einer bevorrechtigten, alles beherrschenden Kaste, während das Deutschthum auf jene soziale Stufe hinabsinkt, die den Sklaven im allen Rom zugewiesen war", muß doch einen Leser, der auf dem gleichen Geistesniveau steht, in solchen Schrecken versetzen, daß er nicht einmal mehr die natürliche Konsequenz aus jenen Betrachtungen zu ziehen in der Lage ist: daß ja den Juden alle Lehranstalten und Universitäten nichts nützen würden, da ihnen der Zugang zu allen Stellen im Staatsleben verschlossen ist. Aber so weit denkt eben ein antisemitischer Leser gar nicht. 4r> Die Freisprechung des Antisemitenführers Max Rägis durch den Gerichtshof in Algier hat die Lage der dortigen Juden nur noch verschlimmert. Obwohl der Hetzer wieder ins Gefängniß zurückgeführt wurde, da er sich noch wegen der Pariser Revolten zu verantworten hat, steht die Sache doch so, daß er und Drumont augenblicklich in Algier mehr zu sagen haben als der Generalgouverneur selbst, der für sein Leben zittern muß und den Juden nur wenig Schutz bieten kann. Die französischen Blätter, die sich der Zustände in Algier noch schämen, — ihre Zahl ist gering, — registriren mit Eifer die Thatsache, daß die spanische und italienische Bevölkerung Algiers stärker ist als die französische, und daß der Pöbel, der den großen Antisemiten auf Weg und Steg begleitet, das buntscheckigste Gemisch, den Janhagel der in Nordafrika zusammengewürfelten Nationalitäten darstelle. „Frankreich den Franzosen!" heißt sein Wahlspruch, aber die „Damen", die am lautesten schreien „Nieder mit den Juden!" sind spanische Cigarrenmacherinnen, welchen der Antisemitismus einen erwünschten Vorwand geboten hatte, jüdische Gefährtinnen durch Mißhandlungen aus der Fabrik zu vertreiben, und die „Patrioten", die sich in den Versammlungen am meisten Hervorthun, sind großentheils neapolitanische Orangen-, Korallen- und Schildpatt-Händler, welche einheimischen Konkurrenten schaden wollen. Der Gemeinderath von Algier, der früher den Antisemiten die Stange hielt, hat seit der Ankunft Drumonts und dem Treiben der Italiener zu Gunsten der Freilassung von Max Rsgis die Gefahr der Lage plötzlich erkannt und einen Beschluß gefaßt, wonach die vollständige Naturalisirung der Italiener im Allgemeinen und der Brüder Max und Louis Rsgis im Besonderen zu dem Zwecke, das fremdländische Element bei Abstimmungen nicht überwuchern zu lassen, erschwert werden soll.

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