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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-04-15 · Heft 15 (15.4.1898) · p. Seite 174

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 15 (15.4.1898)
Date
1898-04-15
Page
Seite 174 (sequence 6)
Language
German
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174 Abgeordneten ausgesiebt werden sollte, wandten sich die Juden —tfi so oft getadelter Verkennung ihrer Stellung im Staate — gegen seine Wahl. Er tröstete sich damit, daß damals am Rhein auch die Katholiken sich gegen die Wahl katholischer Abgeordneter erklärt hatten. Was aber die Berliner Gemeindeverwaltung anbetrifft, so stand sie. als Makower im Jahre 1866 in dieselbe eintrat, vor vollständig neuen Aufgaben. Alles war umzugestalteii. ES gab keine Verwaltungskommission, welche nicht von Grund ausneu hätte gebildet, man möchte sagen, hätte geschaffen werden müssen. Daß es hierbei nicht ohne Kämpfe abgehen konnte, lag auf der Hand. Nicht allein die Anhänglichkeit an alte Gewohnheiten und Gebräuche, -nicht allein die Freude am hergebrachten Besitz und das bequeme Beharren'an den einmal bestehende» Zuständen war zu überwindeist; es galt auch den Kampf gegen die Hartnäckigkeit der jüdischen uitd das Befferwissen der Berliner Köpfe. Nur in diesem Kampfe war überhaupt etwas zu erreichen; denn, wie Veit schon 1844 an Sachs geschrieben hatte, „was ohne Widerspruch durchgeht, hat in Berlin keine Existenz". Die Armenpflege mußte von Grund aus umgewandelt werden. Das ging aber nur langsam vorwärts, und es dauerte drei Jahre, nämlich bis zum Oktober 1869, bis die Trennung der Waffenvoll der allgemeinen Armenpflege durchgesetzt werden konnte. Jeder, der die heutige Lage dieses Verwaltnngszweiges der jüdischen Gemeinde kennt, und der weiß, wie schon seit Jahren an der neuerlichen Umgestaltung auf moderner Basis gearbeitet wird, ohne daß eine Entscheidung herbeigcführt werden kann, wird die Zeit von drei Jahren nicht für gar zu lange halten. Und deshalb ist es nicht verwunderlich, wenn cs noch ein weiteres Jahr dauerte, bis die Waisenkommisfion endlich in Thätigkeit treten konnte. Makower war gleich bei seinem Eintritt in die Repräsentantenverfammlung in den Ausschuß für die Wohlthätigkeitsanstalten und Armensachen gewählt worden und hat in eifriger Arbeit, man kann vielleicht sagen, mit bestimmendem Einfluß, die Entwickelung durchführen helfen. Weit heftigere und länger dauernde Kämpfe waren bei der Umwandlung des Krankenpflege-Wesens zu bestehen. Die Umwandlung des Jubiläumsfonds, die Ausgleichung der wirklichin und mancher vermeintlichen Rechte dieses Institutes, erforderten jahrelange Verhandlungen. In zäher, energischer Arbeit galt es, Einzelwünsche dem allgemeinen Besten unterzuordnen, und es gehörte die Willenskraft eines ganzen Mannes dazu, um immer wieder uüd wieder Verhandlungen zu führen, die zum Ausgleich dienten und endlich zum erwünschten Ende führten. Das Krankenhaus der jüdischen Gemeinde und seine hervorragenden Aerzte haben in ganz Deutschland verdienten Ruhm erworben, seine Chirurgen von Langen deck bis auf Israel haben seinen Namen auch im Auslande wohlbekannt gemacht. Nicht vergesien ist ferner der Streit um das Beerdigungswesen, der im Jahre 1870 begann. Er war nicht minder heftig als die bisher geschilderten. Aber er setzte zu laut ein, und deshalb war er ziemlich schnell vorüber. Alte Gewohnheiten wurden schnell beseitig. Der Gebrauch von Eiern und Wein beim Waschen der Leichen, das Mitgeben von Schlösiern in die Gruft wurde einfach untersagt. Die Benutzung von Särgen wurde allgemein eingeführt. Erst 13 Jahre später flackerte der Kampf von Neuem auf, als der christliche Kaufmann Fricke um eine Grabstelle neben seiner als Jüdin beerdigten Frau bat. Die Bitte wurde im Vorstand der Gemeinde abgeschlagen, und die Repräsentantenversammlung schloß sich Mit Stimmengleichheit dem Vorstand an. Schon 8 Jahre früher war ein Antrag Makowers, „daß Ehefrauen von Gemeindemitgliedern, auch wenn elftere nicht der jüdischen Religion angehören, chei eintretenden Todesfällen auf dem Friedhof der Gemeinde beerdigt werden können", mit Stimmengleichheit abgelehnt worden; später hat dann die Gemeindeverwaltung diesem Vorschlag ihre Zustimmung ertheilt. Wichtiger aber als die Umwandlung dieser Gemeindeeinrichtungen waren diejenigen auf dem Gebiete des Gottesdienstes. Vorweg sei daran erinnert, daß die Kaiserstraben-Synagoge im Jahre 1862, die Neue Synagoge im Jahre 1873 dem Gottesdieilste übergeben worden ist, daß im Jahre 1884 die Philharmonie und gleich darauf eine weitere Anzahl öffentlicher Säle für die Feiertage zu gottesdienstlichen Verrichtungen bereitgestellt, und im Jahre 1888 die Lindenstraßen-Synagoge errichtet worden ist. Es ergiebt sich hieraus, daß in zwanzig Jahren mehr für die Abhaltung des Gottesdienstes geleistet worden ist, als in irgend einer anderen Zeit, und daß die gegen die Gemeindeverwaltung in dieser Beziehung gerichteten Vorwürfe eine Berechtigung nicht gehabt haben. Makower hat bei all jenen Einrichtungen aufs Eifrigste mitgewirkt. Er hat stets in reiflicher Abwägung des Bedürfnisses und der Leistungsfähigkeit der Gemeinde dahin gestrebt, die Ausübung des Gottesdienstes zu ermöglichen und zu erleichtern. Er hat dabei aber stets vor Ueberstürzung gewarnt und das Drängen allzu eifriger Bestrebungen abgewehrt. Denn mit der Errichtung der Gotteshäuser ist noch nichts erreicht; die Gotteshäuser erfordern auch geeignete Kultusbeamte, erprobte Rabbiner und geübte Kantoren, sie erfordern einen große» Kreis von Beamten und einen »och größeren Fonds zum Unterhalt. Noch eifriger als an der Ermöglichung des Gottesdienstes hat Makower aber an seiner Vertiefung mitgearbeitet. Nichts bcrührteinen feinfühligen Menschen peinlicher als die Unruhe und das Getöse, welche in früheren Zeiten den Gottesdienst begleiteten. Wird es gar Manchem doch schon schwer, in großer Gemeinschaft Anderer diejenige Sammlung und diejenige Ruhe des Gemüths zu bewahren, welche das inbrünstige Gebet zunr Schöpfer aller Dinge erfordert. Ordnung und Ruhe in den Gottesdienst zu bringen, ihn würdig auszugestalten, so daß er nichts von seiner Heiligkeit verliert, aber doch der höheren Kulturstufe und der wachsenden Bildung gerecht wird, — das war eine würdige, aber auch eine schwere Aufgabe. Die Aufgabe ist im Lause der Jahre gelöst worden, und fast überall in Berlin entspricht — dank der eifrigen Mitarbeit der damit befaßten Verwaltungsinitglieder — der Gottesdienst in den Synagogen berechtigten Anforderungen. Dazu kam dann die Einführung eines neuen Gebetbuches. Schon am 19. Juli 1866 wurden die Grundsätze für seine Ausarbeitung bahin angenommen, 1. daß der Inhalt des Gebetes unserer Ueberzeugung entsprechen müsse, 2. daß Kürzung des Gottesdienstes nothwendig sei, 3. daß die Einführung des deutschen Elementes in den Gottesdienst zulässig fei. Es kann jetzt auf die damaligen Streitigkeiten über diese Grundsätze nicht näher eingegangen werden. In der Gegenwart und der nächsten Zukunft werden sich die Streitigkeiten vielleicht wieder erneuern. Der reaktionäre Zug, der durch alle Welt geht, konnte auch an den Juden nicht spurlos vorübergehe». Man wird vielleicht auch versuchen, diese Grundsätze umzumodeln, und es wird dann auch hierüber zu heftigen Kämpfen kommen. Aber die Kämpfe werden nur den Grlindsätzen von 1866 zu größerem Siege verhelfen. Denn diese entsprechen dem Wesen des Gebetes überhaupt, und sind aus tiefstem Gemüth geschöpft. Insbesondere wird sich immer

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