Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 14 (8.4.1898)
- Date
- 1898-04-08
- Page
- Seite 160 (sequence 4)
- Language
- German
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in der „Straßburger Post" vom 13. April 1895 und in dem Züricher „Jsr. Wochenblatt" 1897 Nr. 25; vgl. „Allg. Jsr. Wochenschr." 1897 Nr. 26 und „Gebweiler Kreisblatt" 1897 Nr. 50. Herr Geigel beginnt: „Die reichsländischen Synagogen beanspruchen („Straßb. Post" vom 18. März 1898) „das Recht, ihre Vorstände selbst zu wählen"." Am Schluffe seines Vorschlags bemerkt er dann: „Von strenggläubiger Seite sind noch angeregt worden: Die Wahl weiterer 2 Rabbiner ins Konsistorium, Stimmrecht des Rabbiners auch in reinen Vermögensangelegenheiten der Synagogen." Nun stellt aber ein und derselbe, von Herrn Geigel citirte Sprechsaalartikel der ^Straßb. Post" — deffen Verfaffer B. j. über den Grad seiner Gläubigkeit nichts verlauten läßt — alle diese drei Forderungen auf! Man wird Herrn Geigel ohne Weiteres darin beistimmen können, daß es nicht nöthig sei, den Rabbinern auch das Stimmrecht in reinen Vermögensangelegenheiten zu geben. Was aber solche Fragen mit der Strenggläubigkeit zu thun haben sollen, ist nicht recht ersichtlich, zumal, da im Reichslande die evangelischen Pfarrer das Recht besitzen, welches in dem Sprechsaalartikel ad 2 für die Rabbiner gewünscht wird. Es liegt ebenso im Jntereffe der Liberalen wie der Konservativen, daß nicht sämmtliche Rabbiner des Bezirks eine quantite negligeable bleiben, während der Rabbiner der Bezirkshauptstadt, d. i. der Oberrabbiner, in allen theologischen Angelegenheiten des ganzen Bezirks nach Gutdünken schalten und walten darf. Ein Rabbiner, der, wie die Gemeinderabbiner in Elsaß-Lothringen, nur das Recht hat, zu schweigen und sich zu fügen, nimmt auch in den Angen der Liberalen eine bedauernswerthe und unwürdige Stellung ein. Der Vorschlag des Herrn Geigel in § 7, daß künftig der Gemeinderabbiner bei Fragen der gottesdienstlichen Ordnung mit abstimmen dürfe, ist auch für jeden Liberalen schlechterdings unannehmbar. Wohin sollte es führen, wenn ein paar Dorfvorsteher dem Rabbiner die gottesdienstliche Ordnung diktiren dürften?! Ich verweise auf das Buch des Rechtsanwalts Dr. Auerbach, Das Judenthuni und seine Bekenner (Berlin 1890) S. 437: „Sie (die Rabbiner) haben wegen ihres Wiffens und der Anerkennung deffelben durch ihre Berufung zu Rabbinern in allen den religiösen Angelegenheiten der Gemeinde, welche nur auf Grund tviffenschaftlicher Forschung entschieden werden können, einen thatsächlich und forinell bestimmenden Cinflliß, der allein in der Anordnung der Vorgesetzten Behörde seine Grenzen hat." Und weshalb sollen denn nicht noch 2 Rabbiner neben dem Rabbiner der Bezirkshauptstadt, d. i. dem Oberrabbiner, im Bezirkskonsistorium sitzen, wenn bei den Evangelischen hier zu Lande sogar alle Pfarrer dem Konsistorium angehören? Man bedenke doch nur, daß der gegenwärtige Oberrabbiner von Colmar es nicht einmal der Mühe werth findet, die Rabbiner oder die Religionslehrer seines Bezirks auch nur zu Konferenzen einzuladen (vgl. Miilhausener „Expreß" 1897 Nr. 139)! Es sind wirklich nicht allein die Strenggläubigen, welchen die gegenwärtigen Zustände in mehr als einer Hinsicht unerträglich dünken. Es sind wirklich auch Liberale, die entrüstet sind darüber, wie wenig Anregung unsere Konsistorien geben, weil in ihnen das sachverständige Element zu schwach vertreten ist. Der Religionsunterricht (soweit er nicht an öffentlichen Schulen, also von Staats wegen ertheilt wird) ist vernachlässigt, die Ausbildung tüchtiger Religionslehrer verabsäumt, Jugendgottesdienste nirgends eingeführt! Deutsche Gebete kennt man noch nicht! Eine Todtenfeier ist, trotz der Empfehlung durch die französischen Oberrabbiner vor 50 Jahren, im Elsaß unerhört! Weit über 100 Landgemeinden bekommen während des ganzen Jahres nur 1—2 mal eine Predigt zu hören! Dagegen blüht bei der Thoravorlesung der Mi-scheberach, bei welchem die Spendenbeträge in der Landessprache ausgerufen werden, damit nur jedes Kind sie verstehe! Man betet für das Wohl des babylonischen Exilarchen, obwohl der letzte dieser Würdenträger schon vor Jahrhunderten ins Grab gesunken ist. Beibehalten wird auch — und das ist noch viel bedenklicher — manches mittelalterliche Gebet, das um Rache für die blutigen Verfolgungen ruft. Von der Entstehung solcher Gebetstücke gilt das Wort: „Tout comprendre, c’est tout pardonner“, aber die Verewigung ist unverzeihlich. Wenn in einer von jüdischer Seite dem Vorschläge des Herrn Geigel angefügten Bemerkung „das Weitere einstweilen einer hoffentlich nicht allzu fernen Zukunft überlassen" wird, so bedarf es zu solcher Hoffnung wirklich einer ^Gläubigkeit, wie sie kaum einer unserer „Strenggläubigen" besitzt. Das Weitere wird überhaupt nicht erreicht werden, wenn wir es nicht jetzt bei dieser Gelegenheit erreichen. Gleich jetzt muß die völlig unberechtigte und schädliche Bestimmung fallen, daß von den sechs Laienmitgliedern des Konsistoriums vier in der Bezirkshauptstadt zu wohnen haben! Gleich jetzt muß das sachverständige Element im Konsistorium gegenüber dem plutokratischen gestärkt werden! Gleich jetzt muß ein Oberkonsistorium geschaffen werden, auch wenn die Strenggläubigen gegen eine solche dringend »othwendige Instanz Bedenken haben sollten. Ueber die wünschenswerthe Zusammensetzung derselben verweise ich auf das oben citirte Buch von Auerbach, Seite 450: „Den rabbinischen Vertretern in Bezug auf solche religiöse Angelegenheiten, deren sachgemäße Erledigung ein rabbinisches Wiffe» voraussetzt, eine» bestimmenden Einfluß in der Gesammtvertretung einzuräumen, dürfte nicht nothwendig sein, da wohl angenommen werden kann, daß zu den weltlichen Mitgliedern der Gesammtvertretung eine hinreichende Anzahl wissenschaftlich gebildeter Personen gehören werden, die für die Bedeutung historischer Ueberlieferungen in der Religion das genügende Verständniß haben werden, uni den theologischen Deduktionen der rabbinischen Mitglieder folgen zu können. Andererseits ist mit Rücksicht auf die Beschränkung des Centralorgans auf religiöse Angelegenheiten eine einflußreiche, berufsmäßige Vertretung in dieser Körperschaft — zur Hälfte — erforderlich." Im Konsistorium des Oberelsaß freilich sitzt außerdem Oberrabiner auch nicht ein einziger wissenschaftlich gebildeter Mann! Herr Geigel vertröstet uns schließlich auf die Zeit, wo die drei Konsistorien zu einer Steuerbehörde fürs ganze Reichsland vereinigt sein werden. Ich weiß nicht, ob eine solche Zeit jemals kommen wird; ich weiß auch nicht, ob gerade eine Steuerbehörde kompetent ist, derartige Fragen zuni Austrag zu bringen: aber ich weiß, daß unsere Konsistorien, auch vereinigt, niemals eine Neuordnung befürworten werden, die der Wissenschaft größere Rechte einräumt. Die Regierung wird jetzt, anläßlich einer Petition, eingehend prüfen, was nothwendig für das Wohl des. israelitischen Kultus im Reichslande ist, und sie wird sich von der Verwirklichung heilsamer Gedanken gewiß nicht durch das Stirnrunzeln eines Plntokraten abschrecken lasse». «za#* Briefe aus England. Bon Rev. Dr. Chotzner. fas alte Sprichwort: „Es giebt nichts Neues unter der Sonne" hat in neuerer und neuester Zeit viel von seiner früheren Glaubwürdigkeit eingebüßt, und dies mit Recht, da im jetzige» modernen Zeitalter zuweilen Vorkommnisse eintreten, die in früheren Jahrhunderten kaum denkbar waren. So lebt z. B. jetzt