Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 13 (1.4.1898)
- Date
- 1898-04-01
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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WMWPMWW-WWWWWMMMWWWMMMWxMMW W > '^M^1' >u^lU...... U 62. Lahrgang. Nr. 13. ^ß^f( 0jj4 Berlin, 1. April 1898. Menage zur „Allgemeinen Zeitung öes IuöenLHurns". Korrespondenten und Nachrichten. Drntschlan). 8. Berlin, 27. März. Von einem eigenartigen Mißgeschick war die gestrige Abendsitzung der Repräsentantenversammlung betroffen. Kaum eröffnet, mußte sie schon wieder geschlossen werden, da fast sämmtliche auf der Tagesordnung befindliche Vorlagen theils das Stadium der Kommissionsberathung noch nicht passirt hatten, theils nicht eingegangen waren. Zur Erledigung des Punktes 6 der Tagesordnung, betreffend eine Grundstücksofferte, wurde vom Vorsitzenden, Herrn Justizrath Tiktin, der Versammlung nur die Mittheilung gemacht, daß die Protokolle und Begleitschreiben vom Gemeindevorstand eingeliefert seien und zunächst der bauleitenden Kommission für die Synagoge in der Lützowstraße überwiesen werden sollen. — Auch die für den nächsten Tag anberaumte Sitzung verlief nicht ohne Zwischenfall. Dieselbe konnte nicht eröffnet werden, da zur Beschlußfähigkeit des Hauses ein Mitglied fehlte. Das Telephon wurde nach allen Himmelsrichtungen in Thätigkeit gesetzt, bis nach 1V4 Stunden die Rettung durch Herrn Louis Sachs erfolgte. Nach der von Herrn Geheimrath Blumen-! thal beantragten Verlesung der Präsenzliste gelangte unter dem! Vorsitze des Herrn Justizrath Tiktin die Tagesordnung der vorigen! Sitzung zur theilweisen Erledigung. Gemäß dem Ausschußantrage j werden für die laufende Etatsperiode der „Israelitischen Er-! ziehungsan stalt in Ahlem" 500 Mark als Subvention bewilligt j und dem jüdischen Krankenhause zur Auswechselung des elektrischen j Motors, dessen Tragkraft sich für die neuerdings erhobenen Ansprüche j als zu gering erwiesen hat, 500 Mark nachbewilligt. Die Nachj bewilligung in Höhe von 363,30 Mark für die Einrichtung von! Gasglühlicht in der II. Neligionsschule findet ebenfalls die Genehmigung der Versammlung. Die beiden letzten Punkte mußten von! der Tagesordnung abgesetzt werden, weil die Vorlage betreffend die! Satzungen der Armenkommission noch nicht eingegangen und für j die Petition betreffend den Neubau von Synagogen der Referent, Herr Oppenheim, entschuldigt war. — In seiner letzten geheimen! Sitzung hat das Repräsentantenkollegium den rühmlichst bekannten! königlichen Konzertmeister F. Rehfeld einstimmig zum Chordirigenten > der neuen Synagoge in der Lützowstraße gewählt, unstreitig eine vor-! zügliche Acquisition, die man mit aufrichtiger Genugthuung be-! grüßen darf. o. Berlin, 29. März. Den fünften in der Reihe der Sonntagsvorträge zum Besten des Stipendienfonds der Lehranstalt hielt am 21. d. Mts. Herr Rabbiner Dr. S. Weiss e über das Thema: „Geistesleben der Juden am Beginn der Neuzeit". Der Redner zeigte in geistreicher und spannender Rede, wie der Beginn der Neuzeit, so wenig er j auch Besserung der äußeren Lage den Juden brachte, doch auf ihr geistiges Leben einen äußerst günstigen Einfluß geübt hat. In Deutschland, wo Luther sich ihnen Anfangs freundlich, allmälig aber immer abgeneigter zeigte, wurden sie von den Humanisten als Lehrer des Hebräischen geschätzt, hatten aber viele Bedrückungen zu erdulden, in denen ihnen eifriges Talmudstudium geistige Stärkung und Trost gewährte In Italien, besonders am Hofe der Medici, und in Ferrara entfalteten jüdische Gelehrte eine rege Thätigkeit nicht nur auf dem Gebiete religiöser Forschung, sondern auch in der Medizin, Philosophie u. s. w, wodurch ihnen manche angesehene Stellung als Leibärzte kirchlicher und weltlicher Fürsten, als Universitätslehrer u. a. zugänglich wurden; sie wandten sich mit großem Erfolg der Pflege der Künste zu und wurden bald für die Kulturvölker nicht nur die Zwischenträger des Welthandels, sondern auch der Wissenschaften, letzteres besonders durch die Uebersetzung philosophischer Werke aus dem Arabischen. Am besten war ihre Lage in den mohammedanischen Ländern. Hier wurde Don Joseph Nasi Fürst von Naxos, und hier schrieb Joseph Karo seinen berühmten Ritualkodex, den Schulchan Aruch. Mit dem Hinweis darauf, daß der jüdische Stamm, der die ewigen Wahrheiten durch die Geschichte getragen, wie stets, so auch in der behandelten Epoche sich den Wissenschaften freundlich gezeigt habe, und dem Ausdruck der Zuversicht, daß auch wir in unserer Zeit durch Treue zum Glauben vereint, mit redlicher Arbeit alle Vorurtheile besiegen werden, schloß der Redner seine höchst interessanten und mit großem Beifall aufgenommenen Ausführungen. — Den letzten der öffentlichen Vorträge hielt gestern Herr Rechtsanwalt Breslauer über Hermann Mako wer. Der Vortragende schilderte in warm empfundenen Worten das Leben und Wirken des Mannes, der als Jurist eine Zierde der Wissenschaft und als ehrlicher und überzeugter Jude der Stolz seiner Glaubensgenossen war. Ein ausführliches Referat können wir uns diesmal ersparen, da wir in der angenehmen Lage sind, den Vortrag schon in der nächsten Nummer bringen zu können. Das zahlreich versammelte Publikum folgte mit Spannung den Ausführungen des Redners und gab seine Anerkennung durch lebhaften Beifall kund. 22 Berlin, 28. März. Der Beschluß der Repräsentantenversammlung, eine jüdische Gemeindebibliothek ins Leben zu rufen, hat allgemeine Zustimmung gefunden. Aber es ist bei den Verhandlungen über diese Angelegenheit seltsamerweise die Thatsache nicht hervorgehoben worden, daß seit mehreren Jahren die mit großen Opfern ins Leben gerufene „Jüdische Lesehalle und Bibliothek" diesem Bedürfnis mit Erfolg zu entsprechen sucht. Von Tag zu Tag mehren sich Abonnenten und Leser dieses gedeihlich wirkenden Instituts, das unter der verdienstvollen Leitung des Herrn Kommerzienraths Julius Jsaac steht, und das in seiner gegenwärtigen Einrichtung sehr wohl den Grundstock einer entsprechenden Gemeindebibliothek bilden könnte, wie solche in Wien, Frankfurt a. M., Prag, Nürnberg, München und anderen Gemeinden bereits seit Jahren bestehen. o. Berlin, 28. März. Am 27. d M. fand unter Vorsitz des Herrn Moritz Manheimer die 94. Generalversammlung der Gesellschaft Magine Reim (Verein zu gegenseitiger Hilfe) statt. Es wurden einige Statutenänderungen beschlossen, hauptsächlich die Erhöhung des Höchstbetrages der an die hilfsbedürftigen Mitglieder sowie an die Wittwen und Waisen zu zahlenden Unterstützungen. Die ausscheidenden Vorsteher Syndikus Dr. Minden, Alb. Phil. Meyer und Oscar Berlin wurden wiedergewählt; ebenso die Stellvertreter Ferdinand Meyer und Louis M. Bamberger, neugewählt als Stellvertreter Isidor Meyer. 22 Berlin, 28. März. Die Frage, ob orthodoxe Juden berechtigt sind, bei der Eidesleistung vor Gericht sich den Hut aufzusetzen, hat jüngst zu gerichtlichen Erörterungen geführt. In einem Civilprozeß hatte ein jüdischer Kandidat der Philosophie für den Verklagten Zeugniß abgelegt, er hatte sich aber geweigert, den Eid anders zu leisten als unter Bedeckung des Kopfes. Die 46. Abtheilung des Amtsgerichts I hatte darauf durch Zwischenurtheil den Eid des Zeugen für verweigert erklärt, da es keine gesetzliche Vorschrift gebe, die den Bekennern der mosaischen Religion die von dem Zeugen beanspruchte Vergünstigung gestatte. Hätte eine solche etwa früher bestanden, so wäre sie ebenso wie die von der allgemeinen Gerichtsordnung den nicht unirten Griechen und Muhammedanern gewährten Vergünstigungen und Feierlichkeiten (wie Zuziehung eines Geistlichen, Küssen des Kreuzes rc.) durch die §8 443, 444 der Civilprozeßordnung als beseitigt zu erachten. Mangels einer die Zulässigkeit gewisser Zusätze und Zeichen ausdrücklich aussprechenden Vorschrift müssen diese für unerlaubt angesehen werden. Hiergegen legte der Vertheidiger sofortige Beschwerde ein und führte aus, daß sich das angefochtene Urtheil mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts und mit einer im Justizministerialblatt von 1880 wiedergegebenen Ansicht des Justizministers in Widerspruch setze. Das Reichsgericht habe ausgesprochen, und auch der Justizminister habe diese Ansicht vertreten, daß nur solche Zusätze bei der Eidesleistung unzulässig seien, welche mit dem Wesen des Eides nicht vereinbar sind oder auf eine