Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 13 (1.4.1898)
- Date
- 1898-04-01
- Page
- Seite 153 (sequence 9)
- Language
- German
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153 setzung und Beschämung je nach dem Gemüthsznstande beider Betheiligten naheliegend. Aus den „Zwei-Büchsen" aber wird die Gabe frei von jedem bedrückenden Gefühl empfangen, wie sie frei von jeder persönlichen Gunst, von jeder momentanen Stimmung, nur dem ethischen Gesetze folgend, gewährt wird. Aus der ganzen Einrichtung leuchtet die energische Triebkraft hervor, mit welcher die Idee des Wohlwollens im Gemüthe der Begründer wirksam gewesen ist; denn um die Wohlthat gesichert mit Zartsinn zu vollbringen, hat ihr Geist mit klugem Bedacht die feine Erfindung ersonnen. Ein besonderer idealer Werth wächst dieser Einrichtung aber noch dadurch zu, daß das höchste ethische Prinzip, dessen Bedeutung weit über jede einzelne Idee (also auch über die des Wohlwollens) hinausreicht, darin zur Erscheinung kommt. Indem nämlich hier bei der Wohlthat die Persönlichkeit Beider, dessen, der sie ausübt, und dessen, der sie empfängt, gänzlich zurücktritt, ist es nur der sittliche Gemeingeist, der in allen Gebern und in allen Empfängern sich thätig erweist: die Gesammtheit wirkt als eine ethische Einheit: in dem sittlichen Thun und nur durch das sittliche Thun und für dasselbe entsteht eine innere Zusammenschließung, die sittliche Seelengemeinschaft aller Betheiligten. Nicht unerwähnt darf schließlich bleiben, daß die ganze Vorkehrung einen hohen Grad von Vertrauen einschließt, welches in die Mitglieder der Gemeinde gesetzt ist: Keiner werde ohne Noth zum Nehmer, Jeder nach Vermögen zum Geber werden. Dieses Vertrauen ist nicht unbedingt eine Tugend; es kann auch leichtfertig sein. Hier mm hat die Geschichte mit ihrem Zeugniß über reale Thatsachen der Ethik zu dienen; sie muß lehren, ob das Vertrauen ethisch berechtigt war; zwar — jedes Einzelnen That kann hier Gott allein richten; hat inan sich doch freiwillig der Möglichkeit begeben, sie festzustellen, — aber der statistische Erfolg des Gesammtverkehrs der „Zwei-Büchsen" im Laufe der Zeiten bestätigt die psychologische Ansicht, daß dies Vertrauen, welches in Alle gesetzt und von ihnen empfunden wird, zu den stärksten und reinsten Antrieben gehört, welche den Willen des Menschen zum Guten leiten. Im vorliegenden Fall hat sich das Vertrauen glänzend bewährt. 8 38. Ebenso können auch im Volke verbreitete Sitten und Gebräuche, welche nicht auf einer gesetzlichen Vorschrift ruhen, also auch nicht Gegenstand der Sittenlehre sind, sich als Zeugnisse und erzeugende Kräfte ethischer Gesinnung erweisen. Der nur sittenmäßigen Regel im Bereiche der Halachah: an die Vollendung einer Gesetzeserfüllung den Beginn irgend einer anderen unmittelbar anzureihen,') folgt z. B. auch der Brauch, am Abend nach dem Versöhnnngstage, also nachdem der volle Tag zugleich als strenger Fasttag nur dem Gottesdienste gewidmet war, gleich nach dem ersten Imbiß, irgend etwas zur Bereitung der Laubhütte zu thun, deren Fest doch erst 4 Tage später gefeiert wird. Schöner und für das nachwachsende Geschlecht wirksamer kann die Bereitwilligkeit und Hingebung, das Gesetz zu erfüllen, nicht zum Ausdruck gelangen. Schiller hat für die sittliche Erziehung des Menschen den Umweg über das ästhetische Gefühl als nothwendig dargestellt; viel niehr psychologisch begründet ist der in allen höheren Religionen, besonders aber im Judenthum eingeschlagene pädagogische Weg: zum Ziele ethischer Gesinnung durch religiös-symbolische Handlungen zu gelangen. 8 39. Schöpft man aus der Erfahrung, so kommt es darauf an, nicht was die Meisten, sondern was die (Besten in i) Auf Grund einer freien Ausdeutung von Ps. 84,(8 und der Umwandlung einer Verheißung in eine Forderung. ihrer Seele erlebten, zu beachten. — Aber auch bei den Besten sind nicht ihre Werke, sondern ihre Ideale für uns als sittliche Norm der Lebensführung auszuprägen. Die Ideale selbst aber können nicht blos aus der Verwirklichung erschlossen, sie müssen durch den Einblick in das Gemüth der Handelnden als thatsächlich vorhanden erkannt werden. 8 40. Es bedarf aber keiner langen Erörterungen, sondern nur der Hinweisung darauf, daß in all den historischen und anekdotischen, in den biblischen und legendarischen Erzählungen dessen, was erlebt oder erdichtet war, das Negative der Sittlichkeit ebenso wie das Positive in die Erscheinung tritt und zur Quelle der ethischen Belehrung gemacht wird. Neben den erhebenden und erweckenden Vorbildern des Guten stehen die ermahnenden und abschreckenden Beispiele des Gemeinen und des Schlechten. Sodann stehen neben den vorleuchtenden Idealen auf der einen Seite auf der anderen die Gewissensbisse, die Reue und Zerknirschung Derer, die gefehlt,, aber ihre Fehler erkannt haben. — In Demjenigen, der mit seiner persönlichen Wirklichkeit sich negativ gegen den Gesammtgeist verhält, der also, einfach gesagt, das Gesetz verletzt, ist die Pein des Gewissens, die er empfindet, die Offenbarung des sittlichen Geistes. Von diesem aus der Verneinung und Verletzung geborenen inneren Erlebniß des sittlichen Geistes als Reue tritt allerdings in der Regel wenig in die Erscheinung, während die Handlung ebenso eine verletzende positive Thatsache war, wie das Gesetz schlechthin positiv ist.') 8 41. Allein aus dieser durch die Verletzung des Gesetzes erzeugten Manifestation desselben im Gemüthe können gerade die gewaltigsten positiven Wirkungen und Schöpfungen des sittlichen Geistes hervorgehen. Die Bußpsalmen des königlichen Sängers (Ps. 32, 51 und dergl.) sind Zeugnisse dieser Macht, welche dem Guten aus seiner Verletzung zuwachsen kann. Deshalb haben die Rabbinen auch allezeit und in endlosen Abhandlungen der Forderung der rouyn Umkehr, Reue und Besserung Ausdruck gegeben;-) sie immer unmittelbar neben die positive Schöpfung des Guten gestellt. Und nicht blos zusammen-, sondern in der Redewendung 2'Vvül murn vorangestellt haben sie dieselbe, weil ihnen die durchschnittliche (Erfahrung vor Augen stand, daß derMensch sich aus der Verletzung zur Erfüllung des Gesetzes erst erheben muß, daß das Gewissen an dem geschehenen Unrecht sich schärft?) Aber nicht blos Wiederherstellung des Sittlichen im Gemüth, sondern eine Läuterung und Steigerung desselben wurde von der wahren, tiefdringenden und aufregenden Reue erwartet und.deshalb der Bußfertige höher gestellt als der Schuldlose, dem das eigene Erlebniß gefehlt hat, an welchem er den Abgrund des Unsittlichen und die Erhabenheit des Sittlichen energisch ermessen konnte. (Berach. 34 a, Sanh. 99 b.) 1) Als Trost für den Verlust des (Sühneopferdienstes wird ausdrücklich hervorgehoben: Reue und Zerknirschung sind gleich der Darbringung sämmtlicher Opfer zusammengenommen. Wajikra rabba c. 7. Und dasselbe gilt von der positiven Ueberwindung einer bösen Neigung. Sotah 8 b und Sanhedrin 43 b. 2) Auf religiösem Boden wird deshalb mit Recht auch für die Reue ein positiver Ausdruck als Oyn)) Bekenntnis;, Beichte gefordert und weiterhin auch Buße und endlich auch gleichsam schuldausgleichende, besonders gute Werke, frei gewählte Opserthaten. Auf ethischem Gebiet kommt dieser Gedanke nur ganz gelegentlich und in einzelnen Richtungen, z. B. im Strafrecht, zur Geltung; eine Schuldaustilgung durch überschüssige „gute Werke" kennt die (Ethik und das Judenthum nicht. ") Darüber, daß deshalb auch in den ältesten Gesetzgebungen (auch in den Zehn-Geboten) die meisten negativ gefaßt sind, vergl. Leben der Seele. Bd. ffl, 3. Auf!., S. 377 ff.