Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 13 (1.4.1898)
- Date
- 1898-04-01
- Page
- Seite 149 (sequence 5)
- Language
- German
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WDWWWWDWMMMW^WffM^ «MWWWMW» »».»» » I imi»i|«IMIIii J'PIMJI sonstige Israeliten, welche im Synagogensprengel zu unmittelbaren Staatssteuern veranlagt sind, entweder nach den unmittelbaren Staatssteuern oder nach Schätzungsklassen (Nr. 22 vom 29. Mai 1896, S. 377) vertheilt. Bei den Klaffen werden auch die außerhalb des Synagogensprengels betriebenen Erwerbe sowie namentlich noch die Antheile der Gemeindemitglieder an gesellschaftlichen oder genoffenschaftlichen Betrieben berücksichtigt. Die Gebühren und die Umlagen werden auf jeweiligen Antrag des Synagogen-Vorstandes durch den k. Rentmeister, welcher hierfür dieselbe Vergütung bezieht, wie für gemeindliche Gefälle (Gemeindeordnung § 69), nach den für letztere geltenden Vorschriften erhoben und beigetrieben. 8 6. Die Wahl der Mitglieder des Synagogen-Vorstandes erfolgt nach den Vorschriften für die Wahl der Abgeordneten zum Konsistorium; alle 4 Jahre scheidet die — größere oder kleinere — Hälfte der gewählten Mitglieder aus. 8 7. Der Synagogen-Vorstand wählt auf je 4 Jahre aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Vertreter, ferner — gegebenen Falles auch aus Nichtmitgliedern — den Schriftführer und (8 5) den Rechner. In Fragen, welche die gottesdienstliche Ordnung oder die Handhabung der Kirchenzucht anlangt, stimmt der Rabbiner — nöthigen Falles schriftlich — mit ab; bei Stimmengleichheit entscheidet seine Stimme. 8 8. Jederzeit kann das Ministerium die gewählten Mitglieder des Synagogen-Vorstandes oder einzelne derselben abberufen. Im Falle der Auflösung erfolgt binnen 3 Monaten Neuwahl. 8 9. Vorbehaltlich der Beschwerde zum kaiserlichen Rathe entscheidet das Konsistorium a) die Einsprüche gegen die vom Synagogen-Vorstand festgestellte Wählerliste oder gegen die Wahlen; b) die Einsprüche gegen die Ortssatzung (8 5) und gegen die hiernach vom Synagogen-Vorstand vorgenommene Veranlagung zu Gebühren und Umlagen; c) über den zwischen den Betheiligten strittigen Umfang der Friedhofs- und der Synagogensprengel, über Benutzung der Grabstätten und der Synagogenplätze sowie über Ansprüche und Verbindlichkeiten aus dem Synagogenverbande; d) über Feststellung der Jahresrechnung der Synagogen-Rechner. 8 10. Ueber sonstige Beschwerden gegen den Synagogenvorstand, auch über Feststellung des Jahresvoranschlags der Synagoge entscheidet das Konsistorium vorbehaltlich der Beschwerde zum kaiserlichen Ministerium. 8 11. xDie Vollzugsbestimmungen erläßt jeweils das kaiserliche Ministerium." Von strenggläubiger Seite sind noch angeregt worden: die Wahl, weiterer 2 Rabbiner ins Konsistorium, Stimmrecht des Rabbiners auch in reinen V e r m ö g e n s angelegenheiten der Synagogen (oben 8 7); bei scinerzeitiger Vereinigung der drei Bezirksvertretungen zu einer Steuerbehörde fürs ganze Reichsland werden diese und andere Fragen zum Austrag gelangen. Einstweilen dürften obige Bestimmungen genügen. Aer Zionismus der Gegenwart. Bon Emanuel Baumgarten. f er Besitzwechsel im Bestände von Staaten und Reichen ist in der Regel auf die Degeneration der letzteren zurückzuführen. Wie in der physischen Welt jeder Körper ins Wanken geräth, wenn seine Direktionslinie außerhalb seines Centralpunktes verläuft, so erleiden Staaten und Reiche gewaltige Erschütterungen, 149 - wenn sie den inneren Halt verlieren, welchen ihnen die Beobachtung von Gesetz und Recht, von Sitte und Moral giebt. In der Haushaltung der zu geschichtlichen Thatsachen sich verdichtenden Ereignisse besteht die weise Oekonomie, daß dasjenige der weiteren Erhaltung unwerth befunden wird, was nicht die erforderlichen Existenzbedingungen in sich birgt. Demgemäß mußte das jüdische Reich aus den Fugen gehen, weil die es zusammenhaltenden Klammern der Sittlichkeit und Gesetzlichkeit abhanden gekommen waren. An allen Ecken und Enden Gottlosigkeit, Zügellosigkeit, Rechtlosigkeit: was sollte und konnte noch den staatlichen Organismus integer erhalten? Israel ist also naturnothwendig aus der Reihe bestehender Völker verschwunden. * In der providentiellen Waltung der sich abspielenden Geschehnisse tritt die Tendenz hervor, daß kein Theilchen, das vom Ganzen sich abtrennt, verloren gehe, vielmehr auf dem Wege der Amalgamation sich neuerdings verbinde und als neues Gefüge in die Erscheinung trete. Auf diese Weise folgt auf jede Degeneration eine Regeneration. Wie lange jedoch der hierzu nothwendige Prozeß währt, wer will das wissen? Vielleicht wird seine Dauer nach dem Zeitausmaße bestimmt, welches der Psalmist als für den himmlischen Leiter aller Geschicke geltend annimmt: Tausend Jahre für einen Tag. Dieser Prozeß vollzieht sich, wie jeder chemische, nicht ohne Bewegung; sie ist die Vorbedingung der folgenden Verbindung. Der Bildung und festen Gliederung von neuen Staaten ging die Völkerwanderung voraus. Wenn auch nicht im Entferntesten damit zu vergleichen, wird man doch durch die zionistische Bewegung einigermaßen daran erinnert. Insofern ist diese auch nicht bedeutungslos. Im gegebenen Falle beweist sie, daß regsames Leben im Körper der Judenheit pulsirt und die Seele des Volkes trotz drangsalirender Verhältniffe nicht in Apathie verfallen ist. Jede dieser Bewegungen trug das Gepräge der Zeit an sich, in der sie entstand. Das gleiche ist nun rücksichtlich derjenigen der Fall, die in der Gegenwart die Aufmerksamkeit auf sich lenkt. Frei von jedem religiösen Enthusiasmus, um nicht zu sagen Fanatismus, welcher in früheren Zeiten solchen Bewegungen den Impuls gab, ist die gegenwärtige nüchtern, ruhig und kalt. Sie bezweckt, Remedur zu schaffen gegen die arge Bedrückung, welche wir politisch und sozial durch Unverstand, Bosheit, Intoleranz und Schlechtigkeit zu erleiden haben. Es soll nun unternommen werden, den heiligen Boden Palästinas für uns zn erwerben, wo wir — da alles im Einverständniß mit den hiervon berührten Staaten geschehen soll — werden unangefochten im Schweiße des Angesichts unser Feld bestellen, Weingärten anlegen, Feigenbäume pflanzen, deren Ertrag ruhig und ungestört genießen, dem Gewerbebetriebe uns hingeben, gleich anderen Staaten legislative und administrative Einrichtungen schaffen und einen wirksamen Rückhalt unseren Stammesgenossen bieten können, die im Auslande sich niederlaffen. Wie zur Verwirklichung eines jeden anderen Unternehmens, sollen auch bei diesem die Idee der Association und die Macht des Geldes zur praktischen Anwendung gelangen. Der Plan ist im Geiste moderner Anschauung und mit anerkennenswerther Geschicklichkeit entworfen. Gleichwohl muß die Möglichkeit seiner Ausführbarkeit mehr als angezweifelt werden. Man denke nur, was es besagen will, die an Palästina interessirten Staaten dahin zu bringen, daß sie sich mit dessen Ueberlassung an uns einverstanden erklären; man halte sich vor, welche enorme Summe die Türkei für dessen Abtretung zu fordern nicht anstehen wird; man überlege, welche Unsumme nöthig sein wird, um einerseits die für jeden Staat unerläßlichen nothwendigen Institutionen ins Leben