Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 12 (25.3.1898)
- Date
- 1898-03-25
- Page
- Seite 137 (sequence 5)
- Language
- German
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137 tagen nicht mehr bewilligt werde, eine allgemeine rituelle Verpflegung habe auch vor der Aenderung der Verhältnisse nicht bestanden. Der Minister habe stch nicht in der Lage gesehen, die Sache zu ändern. Debattelos werden dann für verschämte Arme 8000 Mark, für die Centralstelle der Wohlthätigkeitsanstalten 6000 Mark (bisher 4000 Mark), für die Fürsorgekommisston 4300 Mark pro Jahr, für die Waisenkommisfion 44 000 Mark pro Jahr (bisher 35 000 Mark), für das Reichenheim'sche Waisenhaus 28 000 Mark Zuschuß pro Jahr, für das „zweite Waisenhaus in Pankow" ein Zuschuß von 726 Mark bewilligt. Für das jüdische Krankenhaus werden statt 50150 Mark als Zuschuß 51050 Mark eingestellt. Bei diesem Titel rügt Herr Professor Baginsky die mangelhafte Kost, Herr Professor Lewin die niedrigen Gehälter der Assistenten. Die Erörterung der letzten Frage wird auf Bitte des Borsttzenden bis zur Rückkehr des Herrn Louis Sachs vertagt. Für das „Hospital" waren 26100 Mark an Zuschuß für 60 Sieche gefordert worden. - Der Vorstand hat die gleiche Summe, aber nur für 55 Sieche beschlossen, da er der Meinung ist, daß das Hospital mit dieser Summe für 60 Sieche nicht auskommen könne. Trotz warmer Befürwortung durch Herrn Rechtsanwalt Apolant tritt die Versammlung dem Borstandsbeschlufse bei. Für die Altersversorgungsanstalt werden für das erste Jahr 7950 Mark, für die folgenden zwei Jahre 6000 Mark veranschlagt, der Kommission für Beschaffung des Koscherfleisches werden 14860 Mark (bisher 15 500 Mark), für das Quellbad 2800 Mark (bisher 2536 Mark) bewilligt. Der Kommission für die Friedhofsangelegenheiten wird ein jährlicher Zuschuß von 5644 Mark, für den Penstonsfonds 10 000 Mark genehmigt. Der Dispositionsfonds ist vom Vorstand im Etat mit 7000 Mark veranschlagt, von der Kommission aber auf 10 000 Mark erhöht worden. Nach der durch den Vorstand gegebenen Aufklärung, daß eine Abrechnung über den Dispofitionsfonds nicht erfolge, und daß die Revistonskommisfion kein Monitum über die Ausgaben habe, wird die Erhöhung nicht bewilligt. Für unvorhergesehene Ausgaben inkl. Beschneidungskosten werden 8000 Mark jährlich bewilligt. Herr Justizrath Meyer führt hierbei aus, daß die Beschneidung mehreren Aerzten anvertraut sei, und die Gemeinde die Kosten dafür übernommen habe. Herr Professor Baginsky erkennt die Vorsorge des Vorstandes dankbar an, da gerade in diesem Augenblick der Ansturm selbst jüdischer Aerzte gegen die Beschneidung ein ganz beträchtlicher sei. Er regt an, ob nicht der Chef des jüdischen Krankenhauses veranlaßt werden könnte, die Aufmerksamkeit seiner Assistenten auf diesen Punkt zu richten. Herr Isidor Sachs fragt an, ob es nicht rationell wäre, die Namen Derjenigen, welche das Amt der Beschneidung übernommen haben, zu veröffentlichen, bei denen ein Monitum nicht vorausgesetzt werden könne. Der Vorstand will nur im speziellen Fall für Abhilfe Sorge tragen. Unter Trennung beider Titel werden beide Positionen bewilligt. Der Etat für Reparaturen an den Gemeindegrundstücken wird von 30 000 Mark auf 36 000 Mark erhöht, an Subventionen für gottesdienstliche Zwecke werden 45 000 Mark (anstatt bisher 36 000 Mark) genehmigt. Es folgen die bereits in einer früheren Sitzung beschlossenen Zuwendungen an das Mädchenhaus in Pankow für diese Etatsperiode. Es sind ferner veranschlagt für den Deutsch-Israelitischen Gemeindebund pro Jahr 2000 Mark, für den Arbeitsnachweis 2000 Mark, für Wohlthätigkeits- und Bildungszwecke 4000 Mark. Die Kosten für das Büreau der jüdischen Gemeinde haben keine Erhöhung erfahren. Für die Bibliothek des Büreaus werden nur 600 Mark bewilligt, die Finanzkommisston hat die geforderten 1000 Mark beanstandet. Bei diesem Titel wird von mehreren Rednern der Mangel einer Gemeindebibliothek mit Recht beklagt. Es wird deshalb von Herrn Justizrath Tiktin der Antrag gestellt, „den Vorstand zu ersuchen, der Versammlung wegen Einrichtung einer Gemeindebibliothek eine Vorlage zu machen". Damit ist die Beratbung des Gemeindehaushaltsetats für die öffentliche Sitzung erledigt und die weitere Beschlußfassung über sämmtliche Personalien wird in die geheime Sitzung verlegt. Zum Schluß wünscht Herr Oppenheim noch unter Absetzung der Personenfrage eine Generaldiskussiön über Titel 3: „Gehälter der Rabbiner", weil hierbei verschiedene Punkte berührt werden müssen, welche die Oeffentlichkeit interesfiren. Vom Vorfitzenden, Herrn Landsberger, darauf aufmerksam gemacht, daß dieser Punkt bereits in die geheime Sitzung verlegt sei, behält es stch Herr Oppenheim vor, das Protokoll über diesen Punkt später in der öffentlichen Sitzung zur Sprache zu bringen. Aus Ostpreußen. Bon Moritz Scherbel. m 29. Januar tagte in Insterburg die 15. Generalversammlung des Ostpreußischen Gemeindeverbandes unter Vorsitz des Stadtroths und Gemeindevorstehers Herrn Kaufmann Isaak Eichelbaum daselbst. Gegen 10 Uhr Vormittags eröffnete der Herr Vorsitzende die Versammlung mit der Begrüßung der zahlreich erschienenen Delegirten der Provinz. Die Hauptgemeinde Königsberg, welche durch Herrn Dr. Vogelstein, Herrn Gemeindesekretär Klein und Herrn Lazar vertreten war, hat zwar aus verschiedenen Gründen ihren Anschluß an den Verband bis jetzt noch nicht vollzogen, wird solches aber, wie es von den Herren Delegirten in Aussicht gestellt, baldigst geschehen lasten. Nach der Wahl des Büreaus, welches sich aus den dasselbe bisher bildenden Herren wieder zusammensetzte, erfolgte der Verwaltungskassenbericht von Seiten des Ausschustes, darauf die Wahl der Kastenrevisoren und die Entlastung des Kassirers. Zu Punkt 5 standen die Berichte der Herren Schulinspektoren zur Behandlung; es geschah aber weniger in dem Sinne, daß die eingegangenen Berichte der Inspizienten zur Verlesung gekommen, als vielmehr, daß eine allgemeine Erörterung der Frage zu Tage trat: ob auch Schüler der Inspizienten einer Revision zu unterziehen seien, daß also Gemeinden, die einen Rabbiner zum Leiter der Religionsschule besitzen, der Inspektion ihrer Religionsschule von Seiten eines anderen Herrn sich zu fügen hätten. Wir können uns nicht erinnern, ob in diesem Punkte ein fester Beschluß gefaßt worden ist, welches umsoweniger zu bedauern, da die Frage überhaupt als nur von untergeordneter Bedeutung zu betrachten ist. Ernster erschien uns schon „der Bericht über die bisherige Thätigkeit und Beschlüsse der Kommission für Regelung, Anstellung, Besoldung und Versorgung der jüdischen Religiouslehrer Ostpreußens und Beschlußfaffung über den Antrag der Kommission auf Beihilfe seitens des Verbandes zu einer zu gründenden Lehrer-Versorgungs¬ und Unterstützungskasse". Das Referat hierüber hatte der Herr Rechtsanwalt Schey- Allenstein übernommen und sich mit rühmenswerther Ausführlichkeit seines Auftrages entledigt. Wir gestehen, daß wir den edlen Eifer des genannten Herrn bewunderten, mit welchem er sich einer Sache gewidmet, die kaum mit seiner beruflichen und gesellschaftlichen Stellung etwas gemein hat, und es kann unserem Judenthum nur zur ganz besonderen Ehre gereichen, wenn in einer Zeit des so argen religiösen Jndifferentismus und Verflachung des religiösen Geistes doch noch Männer von solchem Werthe vorhanden sind, welche ihre dauernde Anhänglichkeit an die väterliche Religion in so eklatanter Weise zum Ausdruck bringen. Herr Rechtsanwalt Schey hat bei der Zusammenstellung seines Referats einer kolossalen Mühe sich unterzogen, und man muß sein unverdroffenes Eingehen auf das Einzelne und die überzeugende Darlegung seines Entwurfes im Allgemeinen verfolgt haben, um das Erreichbare — und das ist ja die Hauptsache — des gestellten Zieles daraus hervorleuchten zu sehen. Freilich fehlte es andererseits auch nicht an Einwürfen und Ausstellungen bei den von ihm gemachten Vorschlägen, und war es besonders Herr Rechtsanwalt Cohn-Tilsit, der seinem Kollegen in der Rechtspraxis manches entgegenhielt, das nicht ohne Würdigung bleiben konnte und geblieben ist. Allein, wo gäbe es fruchttragende, heilsame Beschlüsse, die ohne Opposition zur Welt gekommen wären, was würden wir von einem Parlainente z» erwarten haben, das