Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 12 (25.3.1898)
- Date
- 1898-03-25
- Page
- Seite 136 (sequence 4)
- Language
- German
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136 mit der Maßgabe, für eventuelle Mehrforderungen, die nach Durchberathung eines Normaletats auftreten könnten, dem Vorstand die Möglichkeit zu geben, innerhalb dieses Rahmens zu wirthfchaften. Nach kurzer Debatte wird dieser Antrag angenommen, die beschlossenen 60 000 Mark werden auf Vorschlag des Vorstandes dem allgemeinen Reservefonds entnommen. Darauf wird die in der letzten Sitzung unterbrochene Debatte beim Kapitel „Jugendgottesdienst" wieder ausgenommen. Noch einmal werden in großer Ausführlichkeit die bereits angeführten Bedenken gegen den Jugendgottesdienst von den Rednern der „orthodoxen" Partei geltend gemacht und die Bewilligung der Erhöhung der Position nur unter der Bedingung einer Aenderung der Agende in Ausstcht gestellt. Vom Vorstandstisch wies Herr Justizrath Meyer wiederum in scharfen Worten diese bedingte Feststellung des Etats zurück, da der Jugendgottesdienst eingehen müsse, wenn die Behörden nicht einig seien. Persönlich gab er seiner Geneigtheit Ausdruck, eine Aenderung der Agende für den Sabbath vorzunehmen. Wenn im Osten oder Norden eine neue Synagoge errichtet werde, so sei es möglich, daß das Gebetbuch der alten Synagoge gewählt werde, für die Lützowstraße ginge das nicht. Die Agende für den Jugendgottesdienst sei in der Kommission sehr eingehend durchberathen worden. Es sei bisher stets unter der Devise gekämpft worden: Gleiches Recht für Alle. Wo sei da die Gleichheit, wenn man jetzt plötzlich und ganz überraschend alles unter die Fahne der Orthodoxie bringen wollet Herr Leonhard Sachs hält die Aeußerung, daß der Jugendgottesdienst kein Gottesdienst sei, wie er in der jüdischen Gemeinde sein sollte, für ganz und gar unrichtig. Der Ritus müsse der Gegend angepaßt werden. Auf die von Herrn Geh. Rath Blumenthal geführte Klage über mangelnde Qualifikation der Prediger erwiedert er, daß die Kommission für die Festgottesdienste Maßnahmen für die Zukunft getroffen habe. Einer Anregung des Herrn Justizraths Ti ktin folgend, nimmt darauf Herr Professor Bag ins ky die Resolution auf, „den Vorstand zu ersuchen, eine Revision der für den Jugendgottesdienst und Sabbath- und Festgottesdienste zu Grunde liegenden Agende eintreten zu lassen". Er halte diese Resolution für einen glücklichen Ausweg, da sonst ja der Jugendgottesdienst ganz fortsallen würde. Der Vorstand könne überzeugt sein, daß ihm nichts ferner läge, als alles nach der orthodoxen Schablone zuzuschneiden „Sie kennen ja meine Orthodoxie!!!" (Stürmische Heiterkeit.) Hierauf wird das Kapitel bewilligt. Es folgt der Schuletat, den Herr Isidor Sachs als Referent vertritt. Die Wichtigkeit der Position resultire daraus, daß für die dreijährige Periode ca. y2 Million Mark erforderlich seien. Der Vorstand habe, veranlaßt durch die Aufbesserung der städtischen Lehrergehälter, ebenfalls eine Erhöhung beschlossen und habe für die seminaristischen Lehrer ein Grundgehalt von 1200 Mark festgesetzt, welches in dreißig Jahren auf 4200 als Maximum steige, und für die Litteraten der Knabenschule oder, wie es auf Anregung des Herrn Stadtrath Weigert zukünftig heißen soll, für die akademisch vorgebildeten Lehrer ein Grundgehalt von 1800 Mark, welches in 30 Jahren auf 4800 Mark als Maximum steigen soll. Die seminaristischen Lehrer treten mit ca. 21 Jahren, die akademisch vorgebildeten Lehrer mit ca. 26 Jahren ins Amt, so daß fle mit ca. 51 resp. 56 Jahren die Maximumgrenze der Alterszulage erreichen und noch eine Reihe von Jahren in deren Genuß stehen können. Die Anrechnung der Dienstzeit ist nicht gemäß der städtischen Usance (vom Tage der ersten eidlichen Verpflichtung ab) geregelt, sondern vom Vorstand auf Antrag des Schul- und Talmud Thora-Borslandes dahin festgesetzt, daß von derjenigen Dienstzeit, während welcher die Anzustellenden im öffentlichen Schuldienst, d. h. an staatlichen, städtischen und jüdischen Elementarschulen voll beschäftigt waren, die Hälfte angerechnet wird, bezüglich der an sonstigen Schulen ausgeübten Lehrthätigkeit aber die anzurechnende Zeit in jedem einzelnen Falle einem Gemeindebeschlusse Vorbehalten bleiben solle. Die von dem Schuldirigenten der Mädchenschule beantragte Gehaltsaufbesserung für die Lehrerinnen habe keine Zustimmung gefunden, da die Lehrerinnen sich hier viel besser ständen wie ihre Kolleginnen an den städtischen Schulen. Die Lehrerinnen der Mädchenschule bezögen ein Grundgehalt von 1500 Mark mit zweijährigen Alterszulagen von je 180 Mark, bis in 16 Jahren die Maximalhöhe von 2940 Mark erreicht sei, während die städtischen Lehrerinnen nach den neuen Bestimmungen erst nach 21 Jahren 2600 Mark erhielten bei 1000 Mark Grundgehalt und 300 Mark Miethsentschädigung.) Für die technischen Lehrerinnen, für welche in der Gemeinde keine Normativbestimmungen beständen, werde die Gehaltssrage und Alterszulage in jedem einzelnen Falle geregelt. Bei den Religionsschulen der Gemeinde soll das Lehrergehalt nach Maßgabe derjenigen Remunerirung, welche den den jüdischen Religionsunterricht an den höheren staatlichen Anstalten ertheilenden Lehrern zugebilligt worden sei, gleichfalls auf 135 Mark jährlich für die Wochenstunde (statt bisher 125 Mark) erhöht werden. Der Staat nehme 45 Wochenstunden pro Jahr an, wovon er bis jetzt die Hälfte und die andere Hälfte die Gemeinde gezahlt habe, die Gemeinde habe außerdem ihre Hälfte auf das Doppelte erhöht, so daß schon jetzt für die Wochenstunde 135 Mark gezahlt werden. Die Stadt besolde die Lehrkräfte allein und erwähle auch diese allein, während der Staat die Lehrkräfte bisher auf Vorschlag der jüdischen Gemeinde angestellt habe. Eine Theilung der Präparandenanstalt in 2 Klassen fei vorgeschlagen; auf Bitte des Referenten wird jedoch die Motivirung hierfür in die geheime Sitzung verlegt. Auf die Ausführungen des Herrn Oskar Berlin, daß konfessionelle Schulen keine Berechtigung hätten, erwiedert der Referent, daß die Schulen in allem Vorzügliches leisten, und daß bei dem starken Zuzug von außerhalb sich diese Schulen auch darin sehr segensreich erwiesen, als ste in vielen Fällen die Eltern mit erziehen, welche durch die Kinder die Disziplin und die modernen pädagogischen Anschauungen verstehen lernen. Herr Sanitätsrath Jastro witz hatte angeregt, 600 Mark in den Etat zur Grtheilung von Prämien an sämmtlichen von der Gemeinde unterhaltenen Schulen einzustellen. Herr Justizrath Meyer führt aus, daß der Schulvorstand sich im Prinzip dafür ausgesprochen habe, die vier Schuldirigenten seien getheilter Ansicht gewesen. Der Gemeindevorstand wolle einen Versuch machen, aber er könne nicht für die subventionirten Schulen eintreten, da. hier jede Aufsicht über die Verwendung verloren gehe. Vom Vorstand werden nur 400 Mark zunächst für die vier Religionsschulen beantragt. Ein wesentliches Motiv für den Vorstand sei das gewesen, nicht sowohl den Eifer Mzuspornen, als durch die Prämien nützliche Bücher aus der jüdischen und biblischen Litteratur in die Familien einzuführen. Herr Sanitätsrath Jastrowitz tritt mit warmen Worten für die volle Bewilligung der Vorlage ein und unterstützt lebhaft die im Lause der Debatte von Herrn Geheimrath Blumenthal aufgeworfene Frage nach einem Unterrichtsplan für die Religionsschulen. Justizrath Meyer theilt darauf mit, daß die Kommission zur Berathung des Unterrichtsplanes in nächster Zeit durch Herrn Dr. Lachmann einberufen werden solle. Inzwischen ist von Herrn Rechtsanwalt Apolant ein Antrag auf Vertagung der Etatsberathung eingelaufen, der die allgemeine Zustimmung der Versammlung erhält. — In der Sonntagssitzung werden zunächst debattelos 474 Mark zur Beseitigung der Wrasenentwickelung in der Küche des jüdischen Krankenhauses nachbewilligt. — Für die Bewilligung der vom Vorstand beantragten 400 Mark für Prämien wird die Dringlichkeit ausgesprochen und beschlossen. Der Antrag wird mit großer Majorität zum Beschluß erhoben. Punkt 3 der Tagesordnung, betreffend Bewilligung einer Subvention an die Erziehungsanstalt in Ahlem, und Punkt 4, Petition betreffend den Neubau von Synagogen, werden abgesetzt, weil die Borberathung dieser Punkte in der Kommission noch nicht zum Abschluß gelangt ist. Darauf tritt die Versammlung in die weitere Berathung des Gemeindehaushaltsetats ein. Beim Kapitel „Armenanstalten" wird der Etat mit nur geringer Erhöhung auf 73 000 Mark festgesetzt, da höhere Miethen und Gehaltserhöhungen erforderlich seien. Die Folgen des neuen Statuts lassen sich noch nicht, wie Herr Martin Simon ausführt, übersehen, doch ist für die Zukunft voraussichtlich eine Minderausgabe zu erwarten. Der Etat für Unterstützung von hilfsbedürftigen durchreisenden Glaubensgenossen wird von 9200 Mark auf 11 000 Mark erhöht. Es ist eine neue Instruktion ausgearbeitet worden, um die Durchreisenden möglichst weit bis zur Grenze und noch weiter hinaus zu befördern. Der Vorschlag des Herrn Professor Lewin, den Durchreisenden auch Mittel an die Hand zu geben, um in anderen Ländern festen Fuß fassen zu können, wird sowohl vom Kommissar wie auch von Herrn Rechtsanwalt Apolant zurückgewiesen. Für die „Speisung in Gefangenenanstalten" werden 1200 Mark pro Jahr in Ansatz gebracht. Herr Justizrath Tiktin fragt bei diesem Kapitel an, was der Vorstand gegen das Verbot der rituellen Beköstigung gethanhabe. Herr Martin Simon erwiedert, daß nur die bessere Speisung an den hohen Feier-