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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-03-18 · Heft 11 (18.3.1898) · p. Seite 126

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 11 (18.3.1898)
Date
1898-03-18
Page
Seite 126 (sequence 6)
Language
German
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guten Geschmacks. Wenn er die Ehre gehabt hätte, Vorsitzender dieser Versammlung zu sein, so hätte diese Bemerkung nicht ungerügt passiven dürfen. Die Versammlung tritt nunmehr in die Spezia lberathung des Titels ein. Bei dem Titel „Einnahmen" rügt Herr Professor Lew in, daß meist alle Plätze in den Synagogen vermiethet seien. Ein Theil der Plätze müßte unvermiethbar gehalten werden. Herr Justizrath Meyer bezeichnet es als seinen persönlichen Wunsch, die Vermiethungen in geringerem Umfange stattfinden zu lassen. Für die bestehenden Synagogen lasse fich hier keine Aenderung treffen; die Gemeinde kaufe, so weit es möglich sei, die Plätze, sobald der Besitzer verstorben sei, zurück. Ueber die neue Synagoge in der Lützowstraße soll der Versammlung in sehr kurzer Zeit eine Vorlage zugehen. Das Gebetbuch soll beibehalten werden und eine gemischte Deputation zur Berathung aller Interna eingesetzt werden. Hierauf wird der Etat der Einnahmen genehmigt. Beim Titel „Ausgaben" werden zunächst die Punkte über Anleihezinsen und Hypothekenschulden nach kurzer Debatte bewilligt. Aus dem Punkt „Gemeindeanstalten" werden dann auf allgemeines Verlangen alle Personalien ausgeschieden und in die geheime Sitzung verlegt. Von sämmtlichen Synagogenvorständen ist beschlossen worden, die Trauungsgebühren von 30 auf 35 Mark zu erhöhen, da die Unkosten nicht gedeckt würden. Der Vorstand hat noch hinzugefügt, die Summe für die Auswärtigen auf 50 Mark zu erhöhen; im Jahre 1896 haben sich 27, im Jahre 1897 42 Brautleute von auswärts hier trauen lassen. Herr Professor Lew in bittet, es bei der bisherigen Summe zu belassen, da 5 Mark bei ärmeren Leuten schon eine Rolle spielen. Die Trauungen müßten überhaupt gratis sein, da die Rabbiner gut genug bezahlt würden; die Gemeinde könne das Plus der Einnahmen sicherlich entbehren. Herr Professor Baginsky will die Gebühren nach der gezahlten Steuerquote bemessen, doch weist Herr Justizrath Meyer diesen Vorschlag zurück, weil damit keineswegs den Censiten gedient sein würde. Bei den Auswärtigen lasse sich zudem gar nicht die Steuerquote feststellen. Beide Erhöhungen finden die Genehmigung der Versammlung. Dem Synagogenchor ist die petitionirte Erhöhung des Gehalts nicht bewilligt, dagegen für den Monat Tischri eine Gratifikation von 15 Mark gewährt worden. Für die alte Synagoge wird die Summe für die Chorknaben um 300 Mark erhöht, 1682 Mark werden als einmaliger Beitrag für die Ausbesserung der Thorarollen genehmigt. Für die Kaiserstraße wird für eventuelle Verstärkung des Knabenchors 300 Mark, als muthmaßliche Ausgabe für die elektrische Beleuchtung 3000 Mark, für Ausbesserung einer Thorarolle 265 Mark bewilligt. Für die Synagoge Lindenstraße wird die Erhöhung der Unkosten für die Feiertage um 400 Mark beschlossen. Bei dem Etat für die Synagoge Lützowstraße erhebt sich wieder eine längere interessante Debatte. Es sollen für das erste Jahr 40 000 Mark, sür 98/99 30 000 Mark als Dispositionsfonds bereit gestellt werden. Herr Geheimrath Blumenthal bittet bei diesem Titel um Revision des bisherigen Gebetbuches, das ja nach den heutigen Ausführungen des Vorsitzenden auch für die Lützowstraße eingeführt werden soll. Er stelle den formellen Antrag, den Beitrag von 40 000 Mark abzusetzen und die Beschlüsse der Versammlung abzuwarten. Würde die Summe bewilligt werden, so stände man vor einem feit, accompli. Die Angelegenheit müsse noch vor den Wahlen durch die jetzige Majorität der Versammlung erledigt werden. Für die Liberalen, was man so „liberal" nenne, möge ja das bestehende Gebetbuch genügen! Sehr lebhafte Unterstützung erhält der Redner durch Herrn Prof. Lew in, der ebenfalls den Titel bis zur Entscheidung über das Gebetbuch abfetzen will. Seitens des Vorstandes macht zunächst Herr Jaeoby darauf aufmerksam, daß dieser Betrag erst ausgegeben werden könne, wenn eine Verständigung betreffs des Gebetbuches erzielt sei. Doch müsse man Vorsorge treffen für den hoffeutlichen Fall des Verständnisses. Der Chorführer müsse bereits jetzt engagirt werden, wenn die Synagoge zum Herbst eröffnet werden soll. Der Beschluß des Vorstandes betreffs des Gebetbuches sei zurückzuführen aus ein Gutachten des Rabbinats, das keine Aenderungen in dieser Hinsicht wünsche! Nach dem Voranschläge des Etats sei die Steuerquote für die Censiten fixirt worden, davon lassen sich nicht plötzlich 40 000 Mark absetzen. Herr Martin Simon weist alsdann zurück, daß dem Vorstande politische Motive untergeschoben werden. Bei dieser Position sei absolut nichts von dem Ausfall der Wahlen abhängig gemacht worden. Nachdem noch Herr Justizrath Ti kt in die Nothwendigkeit betont, die Mittel zu bewilligen, um die Synagoge zu eröffnen, wird die Vorlage bewilligt. Eine längere Debatte, welche noch nicht einmal zum Abschluß gekommen ist, rief ebenfalls, die Position der Festgottesdienste incl. Jugendgottesdienst hervor, für welche im ersten Jahre 40 000 Mark, in 1898/99 36 000 Mark veranschlagt worden find. Wie bereits berichtet, ist ein fernerer Jugendgottesdienst sür den Nordosten, und für 1899/1900 im Norden ein Gottesdienst beschlossen worden, der auch dem ärmeren Theil der Bevölkerung gegen geringe Preise der Plätze zugänglich fein soll. Herr Geheimrath Blumenthal und Herr Oppenheim bitten hierbei um Revision des Jugendgottesdienstes! Die Agende müsse auch sür Diejenigen eingerichtet werden, welche einen anderen Standpunkt vertreten. Herr Löwenberg beklagt fich über die Art und Weise des Jugendgottesdienstes, der gar kein jüdischer Gottesdienst sei. (sie!) Herr Professor Lewin will sich ebenfalls nicht durch die Bewilligung der Summe die Hände binden lassen und der Position nur zustimmen unter Einrichtung eines Jugendgottesdienstes nach dem Ritus der Heidereutergasse. Herr Leonhard Sachs verspricht, da Herr Geheimrath Marcuse und er Mitglieder der Kommission seien, diese Wünsche zur Kenntniß zu bringen; er bezweifelt, daß durch die Bewilligung der Summe die Hände gebunden feien. Vom Vorstandstisch vertheidigt Herr Jaeoby die Vorlage, da die Summe bewilligt werden müsse, wenn der Jugendgottesdienst erweitert werden soll. Herr Justizrath Tiktin hält die Frage noch nicht für geklärt und stellt einen Antrag auf Vertagung der Sitzung, welcher die Zustimmung der Versammlung findet. Auf Bitte des Vorsitzenden, Herrn Landsberger, erklärt sich die Versammlung einverstanden, am nächsten Sonnabend eine Abendsttzung und nächsten Sonntag ebenfalls eine Sitzung anzuberaumen. — Also eine Rückwärtsredigirung des Gebet" buches. Das ist jetzt die Hauptsorge unserer sogenannten Orthodoxie. In der That, der liberale Wahlverein könnte nichts Besseres thun, als die markantesten Aeußerungen dieser Herren sammeln und ohne jeden Kommentar an alle Gemeindemitglieder verschicken. Dann würde die Ernüchterung rasch eintreten. Uon den Onellen der jüdischen Sittenlehre. Von Prof. Dr. M. Lazarus. III. 8 27. Wie der Gedanke der Freiheit mit dem der sittlichen Berufung, also mit der von Haus aus sittlichen Natur und Aufgabe des Menschen zusammenhängt, das hat der rabbinische Geist mit der üppigsten Triebkraft zu erquickender Anschauung gebracht. Nicht am Rothen Meer, am Sinai erst wurde Israel erlöst, und mit Israel die Menschheit, lehren die Rabbinen an vielen Stellen, u. a. auch in der Allegorie, daß Gott Moses befohlen habe, das Gesetz in allen 70 Sprachen aufzuschreiben, damit alle Völker es empfangen können. Vergl. dazu die Stelle in Mechilta Jithro P. Bachodesch: „die Offenbarung wurde öffentlich in der freien Wüste gegeben (d. h. in einem Landstrich, der Keinem eigen ist); denn wäre sie im Lande Israel gegeben worden, so hätten die Israeliten sagen können: die anderen Völker haben nicht Theil daran; darum wurde sie öffentlich in der freien Wüste gegeben; sie ist das Eigenthum der ganzen Welt, Jedem steht es frei, sie anfzunehmen". 8 28. Als letzten, aber vielleicht wichtigsten speziellen Erfolg der ausgebauten, auf allseitig anerkannte Autorität gegründeten Gesetzgebung kann man es betrachten, daß dadurch die geistige Einheit in der Gesammtheit herbeigeführt wurde. Ohne eine geschloffene Gesellschaft, traten die gesetzlichen Vorschriften gleichwohl als eine objektive Sozialethik in die Erscheinung. Eine äußere, greifbare Einheit ist nicht vorhanden, aber innere, geistige Einheit des ganzen Stammes mehr als je vorher und als vielleicht bei irgend einem Volk; und mit voller Klarheit des Bewußtseins wird diese Einheit erstrebt und

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