Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 11 (18.3.1898)
- Date
- 1898-03-18
- Page
- Seite 125 (sequence 5)
- Language
- German
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125 zwungen werden könne. Oder glaube etwa die Versammlung, den Vorstand zwingen zu können, den Normaletat einzureichen? Bis jetzt hätten Vorstand und Repräsentanten eigentlich noch nie auf Kampffuß gestanden. Er hoffe, daß man auch diesmal über die Differenzen bei der Berathung hinwegkommen werde. Herr Justizrath Tiktin empfindet die Generaldiskusston als eine Zeitverschwendung. Bei der gleichen Berathung vor drei Jahren habe man auch eine Generaldebatte abgelehnt. Die bisher angeführten Spezialmomente gehörten in die Spezialdiskussion, der Normaletat zum Titel: Remunerationen und Gehälter. Die Etatsberathung als Grundlage der ganzen Gemeindeverwaltung lasse stch nicht aufhalten. Bezüglich des Normaletats sei ja beschlossen worden, die Berathung desselben neben der Etatsberathung einhergehen zu lassen. Zweifellos seien erhebliche Schwierigkeiten bei dem Normaletat, den auch er für zweckmäßig halte, vorhanden. Er halte es ebenso wenig für möglich, ihn in einigen Tagen fertig zu stellen, wie z. B. die soziale Frage in einer Nacht gelöst werden sollte. In keinem Falle könne die Etatsberathung davon abhängig gemacht werden. Sollte der Normaletat Aenderungen ergeben, so könne man ja einen Nachtragsetat machen. Herr Geheimrath Blumenthal bestreitet, daß man die soziale Frage mit dem Normaletat vergleichen könne. Ob die Generaldiskusston Zeitverschwendung sei, sei Geschmackssache. Je sorgfältiger der Etat berathen werde, um so besser sei es für die Gemeinde. Im Weiteren verwahrt er sich dagegen, gesagt zu haben, daß Ungerechtigkeiten vorgekommen seien. Im Gegentheil, um den Glanz der Gemeinde aufrecht zu erhalten, müsse ein Normaletat aufgestellt werden. „Verzögern wir den Etat, haben wir nicht schon vor drei Wochen gesagt, daß der Besoldungsetat aufgestellt werden soll? Wir sind nicht die Schuldigen. Es ist ein Hohn (!) auf die Beschlüsse der Repräsentantenversammlung. Man beschließt hier, und den Beschlüssen wird seitens des Vorstandes nicht die Achtung gewidmet, welche ihr gebührt." Die Versammlung gebe ihre Kraft aus den Händen, wenn sie ohne Normaletat in die Verhandlung eintrete. Statutengemäß hätte der Etat 3 Monate vor dem 1. April vorgelegt werden müssen. Wenn er zu spät vorgelegt sei, so habe man schon damit gerechnet, daß er nicht in 14 Tagen erledigt werden könne. Es sei gesagt worden, daß die Repräsentanten einen Besoldungsetat machen sollen. Das halte er wieder für einen Hohn! Seitens des Vorstandes wendet sich Herr Justizrath Meyer in wiederum sehr scharfer Weise gegen diese Art und Weife der Behandlung des Vorstandes. Niemals sei vom Vorstand ein Ton angeschlageu worden, der wie Hohn geklungen hätte. Durch diese Art werde die Verwaltung unmöglich gemacht. Sehr wider Willen sei er genöthigt, klar und offen zu sagen, was dem Vorstande hinderlich sei. Der Vorstand könne sehr vielen Beschlüssen nicht Nachkommen, weil dieselben so außerordentlich elastisch, so häufig nicht substanziirt seien, daß man in Wirklichkeit nicht wisse, was man damit anfangen solle. Er erwähne in dieser Beziehung den Beschluß auf Einforderung der Berichte von den Rektoren. Es habe jedoch keinen Zweck, hier in Kampfstimmung zu kommen. Die Versammlung habe es ja vollständig in der Hand, Abänderungen in dem Etat zu machen. Auch Herr Jacoby wendet sich in scharfer Weise gegen die Behauptung, daß der Normaletat in drei Tagen fertig zu stellen sei. Für den Vorstand wäre der Normaletat eine wesentliche Erleichterung. Der Gemeindeetat sei im Januar eingereicht worden, hierfür könne der Vorstand nicht verantwortlich gemacht werden. Das gebe der Versammlung aber keine Berechtigung, den Etat aufzuschieben. Herr Professor Lew in tritt zunächst dem „unbegreiflichen" Jrrthum entgegen, als hätte er dem Vorstand nicht antworten wollen. Er habe eine so hohe Werthschätzung für den Vorsitzenden, daß er sofort seinen Kollegen privatim von dem Briefe Kenntniß gegeben. Freilich habe er hinzugefügt, daß nichts mit dem Briefe anzufangen sei. Er habe noch am selben Tage an Herrn Rechtsanwalt Apolant geschrieben, sich mit ihm ins Einvernehmen zu setzen. Doch privatim hätten sie nicht berathen können. Drei Wochen habe er sehnsüchtig auf die Berufung der Kommission gewartet. Der Rücksichtslosigkeit stehe also ein sehr großes Maß von Rücksicht gegenüber. Die Generaldebatte sei nicht unnöthig gewesen. Er habe so reichliche Wünsche, daß der Etat zweifellos nicht bis zum 1. April fertig werden könne. Man habe das Bestreben, nach bestem Können das Beste der Gemeinde zu wollen. Deshalb solle der Vorstand die Versammlung nicht zwingen, eine maschinelle Abstimmung vorzunehmen. Der Einwand des Kollegen Blumenthal über die späte Einreichung des Etats sei durchaus berechtigt. Es bestehe auch nicht die Absicht, den Etat aufzuschieben, sondern er wünsche nur, die nicht zusagenden Positionen zurückgesetzt zu sehen. Herr Justizrath Meyer betont noch einmal, daß der Vorstand den Etat nicht hätte früher einreichen können, da er von den Kommissionen abhängig sei. Man könne auch keine Kommissionen ins Blaue hinein berufen. Er bitte um Abschrift des von Herrn Rechtsanwalt Apolant ausgestellten Normaletats. Herr Rechtsanwalt Apolant bemerkt darauf, daß statutarisch der Vorstand Vorschläge über den Normaletat zu machen habe, oder solle etwa jedes der sechs Mitglieder der Kommission einen Etat einreichen? Er habe den Antrag Lewin ausgenommen, weil gerade jetzt, wo das Beamtenheer sehr vermehrt werden müsse, der richtige Zeitpunkt sei. Die Schwierigkeiten des Normaletats liegen nur darin, ob er für alle Beamten oder nur für gewisse Klassen zweckmäßig sei. Sehr viel weiter werde man mit der Berathung des Haushaltsetats faktisch auch nicht kommen, da sehr viele Gattungen ausgeschieden werden müßten. Herr Rechtsanwalt Holz findet in dem Antrag Blumenthal auch nichts Ungewöhnliches, und er würde es für unbegreiflich finden, bei einem derartig großen Etat von drei Jahren nicht die nothwendigen Wünsche zum Ausdruck zu bringen. Der Vorstand hätte Veranlassung nehmen sollen, der Anregung des Herrn Blumenthal sympathisch näher zu treten. Der formell giltige Beschluß der Repräsentantenversammlung hätte eine Erledigung erheischt. Es sei aber überhaupt nichts geschehen, und diese Frage werde immer und immer wieder angeschnitten werden. Er bitte auch, die einzelnen Positionen, die nicht Zusagen, auszuscheiden. Herr Justizrath Meyer hält sich für berechtigt, einen Referenten zu ernennen. Wenn er ein Mitglied allerdings privatim um Auskunft gebeten hätte, so sei es fein gutes Recht, und er habe die Anwartschaft, darauf eine Antwort zu bekommen. Er berufe die Kommission nicht eher ein, ehe er nicht wisse, wohin es ziele. Herr Sanitätsrath Jastrowitz hält die Generaldebatte in Bezug auf das, was sie gezeitigt habe, für durchaus gerechtfertigt. Wenn der Beschluß betreffs der Berichte der Rektoren unklar gewesen wäre, so wäre es nicht Sache des Vorsitzenden, daran Kritik zu üben. Der Normaletat sei nothwendig, um für alle Zukunft den Vorwürfen vorzubeugen. Die beanstandeten Titel sollen so lange abgesetzt werden, bis der Normaletat eingereicht sei. Die Versammlung habe das Recht hierzu. Er könne auf den Lehrerbesoldungsetat exemplifiziren, der erst nachträglich eingefügt worden sei. Herr Justizrath Tiktin freut sich, heute mit Herrn Professor Lewin einer Meinung zu sein, daß die Debatte pro nihilo gewesen sei. Wenn der Etat gründlich berathen werden solle, müsse man doch mit ihm anfangen. Er glaube auch, daß der private Briefwechsel, so dankenswertb er an sich sein möge, für den Augenblick nicht fördernd sei. Der Inhalt des Briefes sei nicht bekannt, ebenso wenig wie der von Herrn Apolant aufgestellte Besoldungsetat. Es sei doch ein Armuthsattest für den Vorstand, daß letzterer nicht das können sollte, was Herr Apolant in l3/4 Stunden fertig gestellt habe! Doch komme es darauf an, ob sich dieser Normaletat den Verhältnissen der jüdischen Gemeinde anpassen lasse. Herrn Holz, der es unbegreiflich finde, von einer Generaldiskussion Abstand zu nehmen, fehle wohl das Verständniß hierfür, da er vor drei Jahren noch nicht der Versammlung angehört habe. Nach Ablehnung eines Schlußantrages wird die Debatte fortgesetzt, in deren Verlaufe Herr Geheimrath Blumenthal unter allgemeinem Beifall seinen Vertagungsantrag zurückzieht. Es folgt dann eine Reihe recht scharfer persönlicher Bemerkungen, die wir um deswillen nicht fortlassen zu dürfen glauben, weil sie die Richtigkeit unserer Ansicht bestätigen, daß das Niveau der Debatten in der Repräsentantenversammlung recht erheblich gesunken sei. Die Herren Rechtsanwälte Apolant und Holz verwahren sich dagegen, einen Angriff auf die Person des Vorsitzenden verübt zu haben. Herr Professor Lew in macht Herrn Justizrath Tiktin darauf aufmerksam, daß er nur für die Erregung den Ausdruck pro nihilo gewählt habe. Wenn Herr Tiktin gemeint habe, daß die ganzen Auseinandersetzungen, auch die seinige (Lewings) eingeschlossen, pro nihilo gewesen seien, so seien die neun Minuten, die Herr Tiktin gesprochen, ganz überflüssig gewesen (sic!!). Herr Justizrath Tiktin glaubt von Herrn Professor Lewin heute so wie früher wieder mißverstanden zu sein. Er habe nur den von Lewin gebrauchten Ausdruck für außerordentlich glücklich gewählt erachtet. Ob seine neun Minuten, für deren genaue Konstatirung er recht dankbar sei, so ganz überflüssig gewesen wären, sei eine Frage des