Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 11 (18.3.1898)
- Date
- 1898-03-18
- Page
- Seite 124 (sequence 4)
- Language
- German
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124 In höflicher Ewiederung JhrerZuschrift betreffs der Einführung einer Predigt am Freitag Abend gestatten wir uns. Ihnen ergebenst mitzutheilen, daß wir mit dieser Einrichtung prinzipiell einverstanden sind, da derselben religionsgesetzliche Bedenken nicht entgegenstehen und nachweislich schon in alter Zeit am Freitag Abend gepredigt wurde. Wir halten es überdies besonders in unserer Zeit für nothwendig, jeden ernsten Versuch, der die Hebung des religiösen Gefühls erstrebt, nach besten Kräften zu fördern und demselben möglichstes Entgegenkommen zu beweisen. Wir glauben dieser neuen Einführung unsere Stimme leihen zu müssen, trotzdem wir das ganze Jahr hindurch eine zahlreiche und rege Betheiligung an den Predigten am Sabbath-Bormittag wahrnehmen, da es nicht ausgeschlossen erscheint, daß dadurch ein anderer am Vormittage sonst behinderter Theil der Gemeinde die Möglichkeit erhält, dem Gottesdienste beiwohnen zu können. Wir halten sogar besonders in Anbetracht der Petition für den Sonntags-Gottesdienst die Einführung der Predigt am Freitag Abend schon in diesem Jahre für wünschenswerth und erlauben uns. Ihnen deshalb vorzuschlagen, den Versuch zu machen, in den üblichen in diesem Monat zwischen 6^/4 und 7 Uhr beginnenden Gottesdienst die Predigt einfügen zu lassen und, falls die Sache sich bewährt, es überhaupt dabei zu belassen. Der Einrichtung eines zweiten Gottesdienstes stehen mannigfache Bedenken entgegen, und glauben wir nicht, daß für eine derartige, von anderer Seite bereits vergeblich versuchte Veranstaltung in später Abendzeit auf eine wesentliche Theilnahme zu rechnen ist. In diesem Jahre erscheint übrigens die Einrichtung eines zweiten Gottesdienstes nach 7 Uhr keineswegs mehr durchführbar, da unser gesetzlich vorgeschriebener Gottesdienst am Freitag Abend, der etwa eine Stunde dauert, im laufenden Monat erst zwischen 6 und 7 Uhr beginnen darf und so nach demselben ein zweiter kaum mehr stattfinden kann. Hochachtungsvollst gez. Stier. Weisse. Herr Justizrath Meyer fügte nur wenige Worte zur Begründung des Antrages hinzu. Als der Vorstand die Vorlage eingebracht hätte, habe ihm das Bedenken nahe gelegen, die Zeit für den Gottesdienst nicht allzu früh festzusetzen, weil ja sonst der Zweck verfehlt wäre. Die Sache wieder zu vertagen, heiße, sie vorweg begraben. Was man wolle, müsse man schnell durchführen. Einer neuen Agende bedürfe es nicht, und wenn der Gottesdienst erst um 6'/4 bis 6l/2 Uhr begönne, würde er sich doch bis 7l 4 Uhr hinziehen, so daß dann Jeder, der den Wunsch hätte, eine Predigt, die sich an das Gebet anschließen solle, zu hören, dazu im Stande sein würde. Einen zweiten Gottesdienst könne man nicht abhalten, weil dieser nur die Wiederholung des ersten wäre. Der Antrag wurde darauf mit Majorität von der Versammlung an* genommen. — Eine debattelose Genehmigung fand die von Herrn Loewen berg als Referenten befürwortete Bewilligung eines Beitrages von 80 Mark zur Beköstigung der in der Strafanstalt zu Kottbus internirten jüdischen Gefangenen am diesjährigen Pessachfeste. Alsdann trat die Versammlung in die Berathung des Gemeindehaushaltsetats ein. Das Referat hatte an Stelle des noch auf Reisen befindlichen Vorsitzenden der Finanzkommisfion Herr Leonhard Sachs übernommen. Die Finanzkommisfion habe, so führte er aus, in vier Sitzungen sehr eingehend den Etat bearbeitet. Im Großen und Ganzen habe sie sich mit den Vorschlägen des Vorstandes einverstanden erklärt, in einzelnen Fällen sei sie darüber hinausgegangen, und nur in wenigen Fällen habe sie Abstriche vorgenommen. Die Finanzlage sei insofern eine durchaus gute, als die Erhebung höherer Gemeindesteuern durch den Etat nicht erforderlich fei, obwohl der letztere wesentlich erhöhte Ansprüche stelle und zwar im ersten Jahr um 226 000 Mark, im zweiten Jahr um 238 000 Mark und im dritten Jahr um 241000 Mark. Von der ersten Summe seien bereits im letzten Verwaltungsjahr 84 000 Mark bewilligt, und zwar für die Kosten der Centralstelle, für die vierte Religionsschule, für die Vermehrung der Kassen- und Steuerbeamten, für die Verwaltungsausgaben der Armenkommission, für Zinsen einer neuen Anleihe, für Unterstützung von Vereinen. Der Etat fordere neue Zuschüsse für den Betrieb der neuen Synagoge in der Lützowstraße, für den Schuletat (Aufbesserung der Lehrergehälter), für die Erweiterung der Präparandenanstalt. Wesentliche Erhöhungen träten ein bei der Verwaltung für die Armen und Waisen, deren Zahl sich mit der wachsenden Menge der Censiten vermehre, bei den gottesdienstlichen und festgottesdienstlichen Veranstaltungen. Demgegenüber stehe jedoch die Steigerung der Einnahmen. Die Zahl der Cenfiten sei von 16 200 (April 1895) jetzt auf 21700 gestiegen. Der Amortisationsfonds konnte ebenfalls sehr billig eingestellt werden. Von den erzielten Ueberschüffen seien 30 000 Mark wegzustellen für die Erbauung eines neuen Ouellbades, worüber der Versammlung eine besondere Vorlage zugehen solle. Ein Theil der Ueberschüsse, und zwar pro Jahr 110 000 Mark, solle dazu verwendet werden, um die Steuerquote auf dem jetzigen Status zu erhalten, ein fernerer Theil, um die durch die Austritte aus der Gemeinde, welche in letzter Zeit sich doch wieder vermehrt hätten, entstehenden Ausfälle zu decken, der Rest solle als Reservefonds zurückgestellt werden. Bezüglich der Einnahmen der Gemeinde aus der Vermiethung der Synagogenplätze hätten sich die Verhältnisse in der Kaiserstraße verschlechtert, da ungefähr 500 Mark durch den Fortfall von 100 Plätzen Mindereinnahme seien, für die Lindenstraße seien 2509 Mark mehr berechnet, für die Lützowstraße seien vorläufig 30 000 Mark in den Etat eingestellt, welche wohl reichlich erzielt werden dürften. Die Finanzkommission habe bezüglich der Einnahmen kein Monitum gehabt. — Auf Wunsch der Majorität der Versammlung wird darauf eine Generaldiskussion über die Vorlage beschlossen. Als erster Redner führte Herr Geheimrath Blumenthal aus, daß unter den Ausgaben zwei Kategorien zu scheiden seien. Es sollen zunächst Ausgaben für neue Schöpfungen gemacht werden, für welche noch die Grundlagen fehlten. So fehle für die Religionsschule noch der Unterrichtsplan, obwohl bereits im November zu diesem Zweck eine Kommission beschlossen worden sei. Trotz späterer Mahnung sei in dieser Richtung bisher noch nichts geschehen. Man wisse ferner nicht, weshalb die Präparandenanstalt, die doch mit der Gemeinde in einem sehr lockeren Zusammenhang stehe, erweitert werden solle. Die zweite Kategorie beträfe die Besoldung der höheren sowohl wie die der subalternen Beamten. Vor Kurzem sei erst eine Kommission gewählt worden zur Berathung eines Normalbesoldungsetats. Er gäbe gern zu, daß sich hierbei Schwierigkeiten bieten würden, doch müsse jeder Schein einer Ungerechtigkeit vermieden werden. Das könnte nur geschehen durch die Aufstellung eines Normalbesoldungsetats, durch eine steigende Skala, durch welche das Prinzip der Gleichheit und Gerechtigkeit durchleuchten müsse. Erst dann würden die anonymen Beschwerden der Beamten aufhören und die Arbeitsfreudigkeit derselben gesteigert werden. Er stelle den formellen Antrdg, nicht eher in die Berathung des Etats einzutreten, bevor nicht der Normalbesoldungsetat, welcher in der Zeit von 3—4 Tagen aufzustellen sei, vorgelegt sei. Das Unglück der Verzögerung des Gemeindeetats um wenige Tage wäre nicht sehr groß. In sehr erregter Weise erwiederte Herr Justizrath Meyer, daß es wohl der schwerste Vorwurf sei, der einer Behörde gemacht werden könnte, zu sagen, daß sie nicht mit Gleichheit und Gerechtigkeit gegen ihre Beamten verfahre. Er verwahre sich auf das Allerentschiedenste dagegen. Von anonymen Beschwerden wisse er nichts. Er müsse es zurückweisen, in einer öffentlichen Sitzung Beschuldigungen vorzubringen, die für jede Behörde im höchsten Maße kränkend seien. Man mache den Etat bezüglich derjenigen Ausgaben, die nach dem möglichen Ermessen im Laufe der Etatsperiode Vorkommen werden. Das betreffe die sachliche Seite. Die Ausführungen betreffs des Normalbesoldungsetats überstiegen alles das, was er sich vorgestellt habe. Unmittelbar nach dem gefaßten Beschluß über den Besoldungsetat habe er es für seine Pflicht gehalten, in einem sehr eingehenden Brief an Herrn Professor Lewin zu schreiben, welche Bedenken gerade in der hiesigen Gemeinde einem solchen Plan gegenüberständen. Man könne wohl einen Besoldungsetat aufstellen, wo die Beamten von der Pike auf dienten, aber nicht, wenn man genöthigt sei, die Beamten erst aus anderen Berufen herauszunehmen. Er habe ihm geschrieben, daß er ihn gern zum Referenten über diese Frage haben und ihn eventuell dazu ernennen wolle. Es sei eine Rücksichtslosigkeit gegen den Vorstand, hierauf nicht zu antworten. Von den Repräsentanten dürfe man erwarten, daß sie nicht blos Anträge stellen, sondern dieselben auch bearbeiten. Der Vorstand habe sich bemüht, praktisch einen Normaletat einzuführen, und habe bei den Kantoren eine Schlußgrenze angenommen. Der Ausschuß sei jedoch von dieser Ansicht abgegangen. Aus dem Anträge auf Vertagung folge, daß der Etat nicht bis zum 1. April fertig gestellt werden könne, obwohl die Repräsentantenversammlung bis zu diesem Termin hierzu verpflichtet fei und wohl auch durch die Aufsichtsbehörde ge-