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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-03-18 · Heft 11 (18.3.1898) · p. Seite 123

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 11 (18.3.1898)
Date
1898-03-18
Page
Seite 123 (sequence 3)
Language
German
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123 sonst anstandslos angenommen werden, da eine Spezialkommission die Dinge vorberäth, fiel diesmal einem klerikalen Senator auf, daß die Petenten bis auf einen jüdisch klingende Namen hatten. Der Herr theilte seine Bemerkung seinen Kollegen niit, und ohne weitere Berathung, ohne auch nur festzustellen, ob die Leute wirklich Juden seien, wurden alle Gesuche abgelehnt, und nur der Mann mit dem arisch klingenden Namen erhielt das belgische Bürgerrecht. Nun ist Belgien wieder einmal gerettet! * Von großem Interesse ist der 24. Jahresbericht der Union of American Hebrew Congregations, d. h. des amerikanisch-jüdischen Gemeindebundes, derunssoeben zugeht. Dem Bunde gehören 156 Gemeinden mit dem Gesammtjahresbeitrag von fast 20000 Doll, an, außerdem einzelne Mitglieder mit einem Jahresbeitrags von ca. 4700 Dollars, endlich Spender mit Beiträgen von über 5000 Dollars. Es kommen noch dazu an Zinsen aus verschiedenen Fonds 1400 Dollars. Dagegen betrugen die Ausgaben etwas über 31000 Dollars. Der Fond beträgt ca. 50 000 Dollars; für das Hebrew Union College wurden auch in diesem Jahre 20 000 Dollars und außerdem 4000 Dollars für den Stipendienfonds bewilligt — wahrlich ein sehr nachahmenswerthes Beispiel. Der Bericht ist vom politischen und religiösen Standpunkt aus von Interesse. Er erzählt uns von der Verwendung für die Juden in Rußland, in Persien und Marokko, von der Agitation gegen die Einwanderungsbill und von der Fürsprache für amerikanische Staatsbürger in Europa; von nicht geringerem Interesse ist der Bericht des Kuratoriums des Hebrew Union College, das sich immer gedeihlicher entwickelt, und das jetzt neun ordentliche Lehrer und 67 Schüler hat, und aus dem bereits 52 Rabbiner, die in allen Theilen Amerikas wirken, entlassen wurden. Der Lehrplan ist ungefähr derselbe wie an unserer Lehranstalt, nur daß außerdem auch die orientalischen Sprachen dort gelehrt werden. Der Bericht macht einen sehr erfreulichen Eindruck und gewährt die besten Hoffnungen für die Zukunft des Judenthums in Amerika. * Ein samaritanischer Schnorrer, der von König Oskar II. von Schweden und seinem warmen Interesse für orientalische Studien gehört, hatte es natürlich nicht unterlassen können, sich an diesen edlen Monarchen zu wenden, und ein schwedischer Gelehrter hat es für nützlich befunden, diesen Brief im Faksimile herauszugeben und zu übersetzen. Das Beste an der Sache ist die Einleitung, aus der wir erfahren, baß die BevölkerungSziffer der Samaritaner sich gegenwärtig auf etwa 50 Familien und 150 Seelen beläuft. Auch über die Korrespondenz europäischer Gelehrter mit Samaritanern ist alles Wiffenswerthe zusammengestellt. Der Hauptbeweggrund freilich sär die Aufrechterhaltung dieser Korrespondenz war die meist sehr eindringliche Bitte um Geldunterstützung von samaritanischer Seite. Das neueste Schreiben von Joseph Dschelebi an König Oskar ist I gleichfalls ein Bettelbrief, in dem der Bittsteller dem Monarchen I yttn Schlüsse verschiedene Bücher und Manuskripte anbietet. „Und welche von diesen Büchern gut sind in Euren Augen, thuet sie kund lmrem Diener, daß er möge sie schicken zum Besten seines Volks I durch den Preis der Bücher, welche Ihr wünschet von ihm." Unter- I schrieben ist „Joseph Dschelebi ben Jaquub Dschelebi von der I Gemeinde der samaritanischen Israeliten in der heiligen Stadt Sichem, I gegenüber dem Berge Gerizzim, der Wohnung Gottes." Augen- I scheinlich eine gute Adreffe. Das Beste aber an diesem Schnorrbrief I des verehrten Samaritaners ist die beigegebene Schrifttafel von! Äulius Euting. die für die paläographische Bearbeitung der samari- I ionischen Schrift von hoher Bedeutung ist. Aus der Berliner Gemeinde. 8. Berlin, 14. März. ine recht angenehme Enttäuschung bot die gestrige fast vierstündige Sitzung der Repräsentantenversammlung insofern, als sie statt der auf Grund der Tagesordnung — es stand der Gemeindehaushaltsetat für die Zeit vom 1. April 1898 bis 31. März 1901 zur Berathung — erwarteten trockenen Zahlen lebhafte, zuweilen erregte Debatten brachte. Vor der Tagesordnung fand zunächst ein Antrag, dessen Dringlichkeit von der Versammlung beschlossen wurde, Erledigung, ein Antrag, der den bezüglich der Frage des Sonntagsgottesdienstes seitens des Vorstands erfolgten entgegenkommenden Schritt wieder ziemlich illusorisch zu machen im Stande ist. Gemäß dem Referate des Herrn Rechtsanwalt Holz hat der Vorstand beschlossen, am 18. und 25. März sowie am 1. April in einer Synagoge den Gottesdienst am Freitag Abend bereis um 6'/* bis 6V* Uhr mit anschließender Predigt stattfinden zu lassen. Maßgebend für diesen Beschluß des Gemeindevorstandes waren die beiden folgenden Schreiben des hiesigen Rabbinats. Das erste von den Rabbinern Dr. Maybaum und Dr. Rosen zweig Unterzeichnete Schreiben lautet: Auf die geschätzte Zuschrift vom 24. h., welcher die Abschrift des Beschlusses beigegeben war, wonach die Repräsentanten-Versammlung im Prinzip ihre Zustimmung dazu ausgesprochen hat, „daß während der Zeit von Sukkoth bis Peßach abwechselnd in einer der drei Orgelsynagogen an jedem Freitag Abend frühestens um 7 Uhr ein Gottesdienst mit Predigt abgehalten werde", beehren wir uns zu erwiedern, daß uns der Beschluß in seiner vorliegenden Fassung nicht recht verständlich ist, und daß es uns im Interesse der Sache sehr erwünscht gewesen wäre, wenn wir uns über den geplanten Gottesdienst vor der Beschlußfassung gutachtlich hätten äußern können. Es müssen nämlich unseres Erachtens bei der Einführung eines solchen Gottesdienstes folgende Voraussetzungen festgehalten werden: 1. Der Hauptgottesdienst am Sonnabend Vormittag darf durch die neue Einrichtung in keiner Weise beeinträchtigt werden, besonders darf die Anzahl der Predigten am Sonnabend Vormittag, die bei der geringen Anzahl der Prediger ohnehin nur knapp bemessen ist, nicht noch dadurch verringert werden, daß dieselben Prediger auch bei der neuen Einrichtung Verwendung finden. Derselbe Einwand, der u. a. von uns gegen die Einrichtung eines festtäglichen Sonntags-Gottesdienstes hervorgehoben wurde, daß nämlich dadurch der Sabbathgottesdienst noch mehr als bisher würde vernachlässigt werden, könnte in diesem Falle auch gegen die neue Einrichtung mit vollem Rechte geltend gemacht werden. 2. Der bisherige Freitag-Abend-Gottesdienst müßte auch in derjenigen Synagoge, in welcher jeweilig der neue Gottesdienst mit Predigt „frühestens um 7 Uhr" stattzufinden hätte, genau mit Eintritt des Sabbaths beginnen, weil nach dem Religionsgesetze eine Hinausschiebung der vorgeschriebenen Gebetszeit am Freitag Abend nicht statthaft ist (vergl. Orach-Ehajim § 267 al. 2). Es müßten daher in der betreffenden Synagoge immer zwei Freitag-Abend-G ottesdienste, der eine in der bisherigen Weise, aber ohne Predigt, der andere mit Predigt abgehalten werden. 3. Dieser zweite Gottesdienst nun, dessen Anfang auf frühestens 7 Uhr angesetzt werden soll, würde in den Wintermonaten, für die er geplant ist, immer schon geraume Zeit nach Eintritt des Sabbaths beginnen; es müßte daher für diesen Gottesdienst eine vollständig neue Agende geschaffen werden. Hierbei erheben sich aber sofort gewichtige prinzipielle Fragen, die zuvor eine gemeinschaftliche Berathung in einer ad hoc aus den Mitgliedern des Rabbinats und aus Mitgliedern des Vorstands- und des Repräsentanten-Kollegiums gebildeten Kommission erheischen. Aus diesem Grunde sind wir zu unserem Bedauern außer Stande, dem Wunsche des Wohllöblichen Vorstandes, „ohne Verzug die erforderlichen Vorlagen zu machen", nachzukommen. Hochachtungsvoll und ergebenst gez. Maybaum. Rosenzweig. Das zweite Schreiben der beiden anderen Mitglieder des Rabbinats ist viel entgegenkommender und hat folgenden Wortlaut:

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