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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-03-11 · Heft 10 (11.3.1898) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 10 (11.3.1898)
Date
1898-03-11
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
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!'J H- J- ■' ,1, W'lMU.y l^iJ! 3 dem von uns scheidenden, und sich so großer Beliebtheit erfreuenden Herrn Rabbiner Dr. Deutsch viel, sehr viel verlieren; daß es ihm aber auch vergönnt sein möge, zu den zahlreichen alten Freunden und Gönnern sich im neuen Wirkungskreise noch recht viele neue zu erwerben. (D Dresden, 6. März. Wir haben schon des großen Verlustes gedacht, den unsere Gemeinde durch den Tod des allgemein bekannten Rechtsanwalts Emil Lehmann erlitten. Wir waren allezeit stolz auf diesen Mitbürger. An Reinheit des Charakters, Idealismus und Talent hat der Verstorbene hoch hervorgeragt. Im engeren Kreise der jüdischen Gemeinde versah er wohl 20 Jahre lang das Vertrauensamt des Vorstehers und hat durch Herzensgüte und Gerechtigkeit nur stets geschlichtet und gefördert. Politisch war Emil Lehmann als langjähriger Abgeordneter für den Landtag liberal, und im Stadtverordnetenkollegiumdem er Jahrzehnte als Vizevorsteher angehörte, für jeden zweckmäßigen Fortschritt. Aber gleichzeitig war er tief religiös. Mit dem verstorbenen unvergessenen Ober-Rabbiner Dr. Landau verband ihn innige Freundschaft. Seine advokatorische Praxis führte Emil Lehmann, zuletzt in Gemeinschaft mit einem Sohne, bis zum Tode. Ein anderer Sohn ist Arzt. Die Tochter ist an Herrn königl. Domänenpächter Hepner verwählt. Geboren war der Verblichene 1829 in einer angesehenen Dresdner Kaufmannsfamilie. Wer ihm nahegestanden, verliert in Emil Lehmann einen Freund von großer Herzensbildung. Leider ist die Gegenwart, fast möchte man sagen: wider Erwarten intolerant und zelotisch geworden. Die edle Toleranz Lehmanns, die es mit Nathan dem Weisen hielt, ist dadurch oft verletzt worden. Er zog sich von den öffentlichen Ehrenämtern hauptsächlich deshalb zurück, weil der Zelotismus die höhere Menschenliebe stark in Frage zu stellen begann. In würdiger, erhebender Weise vollzog sich am Dienstag Nachmittag die Trauerfeier. Die Räume der Synagoge waren von einer hochansehnlichen Versammlung erfüllt, in der namentlich die Berufsgenossen des Entschlafenen zahlreich vertreten waren, an ihrer Spitze der Vorsitzende der Anwaltskammer, Justizrath v. Schulz. Ferner bemerkte man Herrn Geh. Regierungsrath Dr. Hassel, zahlreiche Stadtverordnete, Vertreter der Loge zu den drei Schwertern, deren Mitglied der Verewigte gewesen, sowie der Loge zum goldenen Apfel, Vorstandsmitglieder des Gemeinnützigen Vereins, des Mendelssohn-Vereins u. s. w. Nach einleitendem Chorgesange („Seele, was betrübst du dich") zeichnete Herr Rabbiner Dr. Winter in bewegten, zu Herzen gehenden Worten das Charakterbild des Entschlafenen, in welchem die Gemeinde eine unersetzliche Persönlichkeit verliert, deren anregendes und schaffensfreudiges Wirken weit über den Jnteressenkreis der von ihm vertretenen Religionsgemeinde reichte. Mit Emil Lehmann haben wir einen unserer besten Bürger verloren, einen Mann von vornehmen Geisteseigenschaften, von wahrhaft edler Gesinnung, dem in der Brust ein warmfühlendes Herz für das Allgemeinwohl schlug. Abermals ertönten Trauergesänge, worauf der Prediger das Schlußwort sprach und der auf der Estrade aufgestellte Sarg unter Orgelklängen aus dem Gotteshause durch Mitglieder der Brüderschaft getragen ward. Unmittelbar hieran schloß sich die Ueberführung der irdischen Reste nach dem Friedhofe. Dort sprach zuerst Namens des hiesigen Vorstandes Justizrath G. Meyer, sodann Namens des Deutsch- Israelitischen Gemeindebundes Herr Syndikus Dr. Minden aus Berlin. Hierauf folgten noch mehrere Redner, die alle mit gleichem Schmerz den unersetzlichen Verlust beklagten, den wir Alle erlitten haben. Dem edlen Manne werden wir ein dauerndes Erinnern bewahren. OO Leipzig, 8. März. Unsere Gemeinde hat durch das Hinscheiden des Herrn Alex Werthauer einen unersetzlichen Verlust erlitten. Seit Jahrzehnten erster Vorsteher, hat er alle Institutionen der Gemeinde selbst oder mitbegründet und allen gleichmäßig seine Liebe und unermüdliche Fürsorge zugewendet. Auch dem „Deutsch-Israelitischen Gemeindebund", den derselbe mitbegründet, gehörte Werthauer als Ausschußmitglied bis zu seinem Tode an. Werthauer hat ein Alter von 77 Jahren erreicht, aber sein Geist und seine Thatkraft blieben bis in die letzten Lebenstage frisch und stark. Wir verlieren in ihm einen würdigen Vertreter, der das Judenthum kannte und liebte, einen humanen und wohlthätigen Mann, einen hochgeachteten Mitbürger. Friede seinem Andenken! K. Hannover, im März. Einen schweren Verlust hat die hiesige jüdische Lehrerbildungsanstalt durch das am Montag den 21. Februar erfolgte Hinscheiden des Herrn Seminarlehrers L. H. Sommer erlitten. Seit dreiundzwanzig Jahren hat er der Anstalt als Haupt- | lehrer angehört, und ihm gebührt sein volles Theil an dem Verdienste, daß die Anstalt im Laufe dieser Zeit einen hohen Aufschwung genommen hat. Ihr zu dienen, hatte er als seine Lebensaufgabe erkannt und erfaßt, und er hat sie mit seltener Treue und Gewissenhaftigkeit erfüllt. Obschon seit vielen Jahren von asthmatischen Schmerzen schwer geplagt, hielt er ohne längere Unterbrechung im Unterrichten aus, das ihm geradezu zur Nothwendigkeit geworden war und in dem er sein Leiden vergaß; so lehrte er mit jugendlicher Frische und Lebendigkeit bis einige Tage vor seinem Tode. Das gewann ihm die Hochachtung und Werthschätzung der Vorgesetzten Schulbehörde, die Liebe seiner Schüler, die ihm mit Aufmerksamkeit folgten und in ihm zu jeder Zeit einen väterlichen Freund und Berather fanden, sowie die Freundschaft seiner Kollegen, die mit dem stets heiteren, offenen und freundlichen Manne Hand in Hand wirkten und gern verkehrten. Mit inniger Freude sah er der in diesem Jahre zu begehenden fünfzigjährigen Jubiläumsfeier der Bildungsanstalt entgegen, die ihm die verdiente äußere Anerkennung für sein erfolgreiches Wirken gebracht hätte. Er gehörte zu den ersten Schülern, und schon als Seminarist zeigte sich bei ihm eine ganz besondere Begabung für Geschichte und Geographie, die immer feine Lieblingsfächer blieben. Nach sehr gut bestandenem Examen übernahm er das Lehramt in Bleckede, von wo er später seine ihn tief betrauernde Gattin heimführte, mit der über drei Jahrzehnte in glücklichster Ehe lebte. Hierauf wirkte er als Lehrer und Vorbeter in Verden und wurde dann nach hier als ordentlicher Lehrer der Bildungsanstalt berufen. Die große Zahl von Lehrern, welche aus der Anstalt hervorgegangen, werden ihm ein liebevolles Andenken bewahren und seiner in Hochachtung gedenken. Am Grabe sprach Herr Landrabbiner Dr. Gronemann, während Herr Seminardirektor Dr. Knoller im Hause des Verstorbenen ihm warm empfundene Abschiedsworte nachrief und auf ihn das Wort Rochows gelten ließ, das derselbe als schönstes Lob seinem Lehrer Bruns gab: Er war ein Lehrer! GD Wiesbaden, 6. März. Wir haben bereits mitgetheilt, daß kürzlich hier ein evangelischer Gymnasiast an einem jüdischen Mitschüler durch die Taufe dessen Uebertritt zum Katholizismus vollzogen hat. Trotzdem der aktiv Betheiligte erklärte, es handele sich nur um einen Dummenjungenstreich, wird von einer Anzahl Blätter ganz ernsthaft die Frage, ob die Taufe giltig fei, bejaht. Ein katholisches Blatt in Wiesbaden selbst hält mit seinen Lesern eine förmliche Katechismusstunde ab und weist nach, daß der junge Mann, weil es sich nicht um eine Nothtaufe gehandelt habe, sich zwar ein fremdes Recht angemaßt habe, daß aber der Giltigkeit der Taufe nichts im Wege stehe, weil jeder Mensch, also auch ein junger Gymnasialschüler, giltig taufen könne. Auch der katholische Prälat Dr. Keller in Wiesbaden hat sich in ähnlichem Sinne ausgesprochen und folgende Darstellung des Falles gegeben: „Der betreffende junge Mann glaubte die feste Ueberzeugung von der Wahrheit der katholischen Religion gewonnen zu haben und hielt sich deshalb zum Uebertritt verpflichtet. Er wollte diesen jedoch mit Rücksicht auf seine Eltern, besonders seine Mutter, heimlich vollziehen und wandte sich daher an verschiedene Geistliche mit dem Ersuchen, die Taufe ohne Wissen der Eltern vorzunehmen. Da diese darauf nicht eingingen, so gewann er einen protestantischen Mitschüler, der die Taufe an ihm vollzog. Jeder Mensch kann giltig taufen. Die fragliche Taufe ist also giltig, wenn der junge Mann sie in richtiger Weise vollzogen und dabei die Absicht hatte, wirklich zu taufen. Dem katholischen Stadtpfarrer erklärte der Betreffende, er habe wirklich feinem Freunde den ausgesprochenen Wunsch erfüllen und ihn taufen wollen. Die Beschreibung seines Verfahrens bei dem Akte ließ ebenfalls alles als vorschriftsmäßig vollzogen erscheinen. Daher mußte der Pfarrer die Taufe als giltig ansehen. Nachträglich giebt der junge Mann vor, er habe nicht taufen wollen, sondern sich nur einen Scherz erlaubt. Er allein kann wissen, was seine Absicht war, er allein kann daher auch mit Sicherheit die Entscheidung geben, ob die Taufe giltig ist oder nicht. Die beiden Schüler sind inzwischen durch ihre Eltern vom Gymnasium abgemeldet worden." Mit der Erklärung des jungen Mannes, er habe sich nur einen Scherz erlaubt, könnten die Akten über den etwas verworrenen Fall geschlossen werden. Auffallen muß aber, daß eine derartig vollzogene Taufe, wenn sie ernst gemeint ist, giltig sein soll. Ist der Gymnasiast etwa auch berechtigt, einen Taufschein auszustellen? Und ob die katholische Kirche den so Getauften ohne Weiteres als vollgiltiges Glied ansehen würde, erscheint doch sehr zweifelhaft.

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