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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-03-04 · Heft 9 (4.3.1898) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 9 (4.3.1898)
Date
1898-03-04
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
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Herr Dr. Bonnin ist seit 18 Jahren Mitglied des Vorstandes und schon 14 Jahre lang Stadtverordneter. Die zahlreichen Glückwunschtelegramme aus Nah und Fern stnd der beste Beweis der allgemeinen Achtung, welcher sich Herr Dr. Bonnin erfreut. 0. Dresden, 27. Februar. Unsere Gemeinde und das deutsche Judenthum haben durch das gestern erfolgte Hinscheiden des Rechtsanwalts Emil Lehmann einen unersetzlichen Verlust erlitten. An der Schwelle des 70. Lebensjahres ist der edle und unermüdliche Mann nach kurzem Krankenlager von uns geschieden. Noch ist es nicht Zeit, seiner großen Verdienste und Leistungen zu gedenken. Sicher wird eine berufene Feder an dieser Stelle solchen Amtes walten — für heute wollen wir uns nur ins Gedächtniß rufen, daß mit Emil Lehmann ein guter und glaubenstreuer Jude, ein unerschrockener Führer und Vorkämpfer der Reform, ein echter deutscher Mann und glühender Patriot, ein Mensch im reinsten Sinne des Wortes uns entrissen wurde. Was die hiesige Gemeinde, deren Vorsteher er Jahrzehnte lang gewesen, was die Stadt, in deren Kollegium er eine Zierde war, was das Land, das ihn, bevor die traurige antisemitische Zeit kam, stets als Abgeordneten wählte, verloren haben, dies alles wird, wie gesagt, noch ausführlich zu schildern sein. Für heute genüge es, dem tiefen Schmerz über' diesen großen Verlust die ersten Worte zu leihen. Die Lücke, die das Hinscheiden Lehmanns in unserer Gemeinde, im Deutsch-israelitischen Gemeindebund, dessen Mitbegründer und Vizepräsident er war, gerissen hat, ist unersetzlich, und schon darum wird sein Andenken nicht erlöschen in Israels Mitte. (Mit tiefem Schmerz beklagen auch wir das jähe Hinscheiden des edlen und vortrefflichen, freisinnigen und glaubenstreuen Mannes, unseres ausgezeichneten Mitarbeiters, dessen Leben und Schaffen wir noch eingehend würdigen und stets in treuer Erinnerung bewahren werden. Have pia anima! Die Red.) < Weimar, 27. Februar. Am 17. d. verstarb Frau Wittwe Bankier Cäcilie Callmann, geb. Hirschberg. Als Tochter eines Buchhändlers in Bromberg 1824 geboren, heirathete sie im Jahre 1847 den 1869 verstorbenen Bankier August Callmann. Schon im Kriegsjahre 1866 hatte sie. sich als echte Patriotin ausgezeichnet und ganze Kompagnien preußischer Landwehr, welche am Ettersberg um Weimar auf Vorposten lagen, aus eigenen Mitteln mit Nahrung re. versorgt. Eine größere Thätigkeit entfaltete sie in den Kriegsjahren 1870/71. Ihr Haus am Markt bildete eine große freiwillige Arbeitsstätte für Berbandartikel und Unterzeug der Truppen im Felde. Aus allen Straßen der Stadt kamen die Damen, alt und jung, herbei, zu helfen und unter ihrer Anordnung zu arbeiten. Viele Nähmaschinen gingen Tag und Nacht, und im kleinen Garten saßen Kinder, Charpie zu zupfen. Wer etwas übrig hatte, brachte es zu Frau Callmann, dort wurde alles noch verarbeitet, alles für die Braven im Felde hergerichtet, und allwöchentlich gingen viele große Kisten fertiger Maaren an das Bezirkskommando zur Weiterbeförderung in Feindesland. Das waren die Thaten, mit denen die biedere Frau an die Oeffentlichkeit trat. Ihrem Rufe folgten gern Weimars Bürgerinnen zu neuer Arbeit. Gar manche Thräne verschämter Armen linderte sie im Stillen, keine Bitte ging unerhört an ihrem Ohre vorüber. Neben reichen Auszeichnungen vom verstorbenen Kaiser Wilhelm und der Kaiserin Augusta, von unserem Großherzog und der hochseligen Frau Großherzogin, auf welche sie in den letzten Tagen mit großer Freude zurückblickte — ihre Schulter zierte das Eiserne Kreuz für Frauen und Jungfrauen, der großherzoglich sächsische Verdienst-Orden für ruhmreiche Thätigkeit im Kriege und die Kriegsmedaille von 1870/71 —, ist ihr auch mancher schwere Schicksalsschlag nicht erspart geblieben. Ein langes Leiden erlöste ihr irdisches Sein im 74. Lebensjahre. Die Beerdigung hat am 18. d. M. stattgefunden. Die edle Frau wollte laut letztwilliger Bestimmung in aller Stille zur Ruhe gebettet werden, darum wurde weder Tag noch Stunde der Bestattung bekannt gegeben; dennoch haben die Weimarer sich zahlreich zur Trauerfeier eingefunden Die Leichenrede wurde auf Wunsch der Familie von Herrn Rabbiner Dr. Salzberger gehalten. Da es in Weimar sehr wenig Glaubensgenossen giebt, so bestand der Trauerzug fast nur aus Christen. A Wiesbaden, 28. Februar. Hier ereignete sich folgender, noch der Aufklärung bedürftige Fall: „Ein etwa 16 Jahre alter israelitischer Schüler des hiesigen Gymnasiums veranlaßte einen jüngeren Mitschüler, der evangelischen Bekenntnisses ist, ihn — den Israeliten — zu taufen, und zwar nach katholischem Ritus. Wie der evangelische Schüler dies zu Stande brachte, ist noch nicht bekannt. Wohl aber behauptet der „Rheinische Kurier", daß diese Knabentaufe von katholischer Seite als giltig und in aller Form Rechtens vollzogen anerkannt worden sei, und zwar trotz des Widerspruches der israelitischen Eltern des neugetauften Knaben. Es wäre also eine Art Mortara-Fall. Anders scheint die Leitung der Schule, welcher die zwei Schüler angehörten, den Vorfall aufgefaßt zu haben: Beide sind sofort aus dem Schulverbande ausgeschlossen worden. Der Fall erregt großes Aufsehen in Wiesbaden. Oesterreich - Ungarn. LI Wien, 28. Februar. Ein wichtiger Erlab gegen den Antisemitismus ist in Deutschböhmen an alle Schulleitungen des Landes ergangen. Der Erlaß lautet: „Die in letzter Zeit rn einzelnen Orten des Landes vorgekommenen judenfeindlichen Exzesse, welche zum größten Theil sogar in Beschädigung des Eigenthums von Personen israelitischer Konfession ausarteten, lassen es nothwendig erscheinen, der antisemitischen Bewegung besondere Beachtung zu schenken. Die Schule hat in dieser Beziehung dahin zu wirken, daß die Jugend von allem serngehalten werde, was der in der Schule zu pflegenden Menschenfreundlichkeit widerspricht. Zufolge hohen Erlasses des Präsidiums des k. k. Landesschulrathes vom 2. Februar 1898, Nr. 23 wird den Leitern I der öffentlichen und privaten allgemeinen Volks- und Bürgerschulen aufgetragen, den unterstehenden Lehrkräften den Erlaß des hohen Präsidiums des k. k. Landesschulrathes vom 8. März 1895, Z. 52, betreffend die Förderung der nationalen und konfessionellen Duldsamkeit an den Schulen, in Erinnerung zu bringen mit dem nachdrücklichen Bemerken, daß es die erziehliche Pflicht jeder Lehrperson ist, die Schulkinder zu einer verträglichen Gesinnung auch gegenüber den Angehörigen der israelitischen Konfession anzuleiten, und daß eine jede Lehrperson der Schuljugend in dieser Beziehung nicht nur selbst ein gutes Beispiel zu geben, sondern auch das Verhalten der Schulkinder innerhalb und außerhalb der Schule eifrigst zu überwachen habe." — Der österreichische Gemeindebund verwandelt sich nunmehr in einen „allgemeinen österreichischisraelitischen Bund". Unter diesem Titel wurden nämlich, nachdem der Gemeindebund von der Regierung verboten worden war, jüngst neue Statuten dem Ministerium des Innern überreicht. Graf Badeni hat der zu diesem Zwecke bei ihm erschienenen Deputation eine Bestätigung unter der Voraussetzung gewisser Aenderungen versprochen. Im neuen Entwürfe werden als Zwecke bezeichnet: 1. Förderung der Verwaltungs-, Bildungs- und Wohlthätigkeits-Angelegenheiten der israelitischen Kultusgemeinden Oesterreichs; 2. Sammlung und Mittheilung von Erfahrungen auf dem Gebiete der Gemeinde-Verwaltung; 3. Sammlung und Bearbeitung statistischen Materials, Förderung jüdischer Geschichtsschreibung und Verbreitung von Kenntnissen über Wesen und Geschichte des Judenthums; 4. Förderung des Religionsunterrichts; 5. Förderung des Armen- und Krankenpflegewesens; 6. Einrichtungen, welche die Altersversorgung der Gemeindeangestellten und die Fürsorge für deren Hinterbliebene bezwecken; 7. Rechtsschutz gegen rechtswidrige Angriffe auf Juden und Judenthum. Als Mitglieder können nach § 2 sowohl Kultusgemeinden als Kultusvorsteher oder Personen, die sich um die jüdische Wissenschaft oder jüdische Interessen Verdienste erworben haben, beitreten. Die Organe des Bundes sind der Ausschuß und der Bundestag, der alljährlich einmal nach Wien oder einem anderen Orte Oesterreichs einberufen werden soll. — Unter großer Betheiligung der industriellen und finanziellen Kreise sowie der Wiener Gesellschaft ist die Leiche des Großindustriellen kaiserlichen Rathes Gustav Ritter v. Leon, Chefs der Firma R.PH. Waagner, zu Grabe getragen worden.

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