Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 9 (4.3.1898)
- Date
- 1898-03-04
- Page
- Seite 104 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3228257-3228267--54417-3290551- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
104 Büscheln zusammengeschrumpft, und der Tag selbst wurde zu einem Tag der strengen Buße und Einkehr; die spätere mystische Richtung im Judenthum hat ihn zu einem zweiten Versöhnungstag gemacht. Jedoch scheint auch dieses Fest in seiner ursprünglichen Bedelitung aus sehr alter Zeit zu stammen; die Gesetzeslehrer führen es mit seinen Gebräuche» auf die Propheten zurück. Aber aus noch früherer Zeit wird uns von einem Winzerfest zur Zeit der Obst- und Weinlese berichtet. Dieses Fest hieß (Hillulim). Es wurdezurRichterzeit von den heidnisch Gesinnten in ihren Götzentempeln gefeiert, während im Gesetz dieses Wort für die dem Ewigen geweihten Früchte des Obst- und Weingartens gebraucht wird. Bei einem solchen heidnischen Fest machte» die Sichemiten ihrem Uebermuth über die Gewaltherrschaft Abimelechs Luft. In dem Gefühl des Wohlseins nach reichlich genoffenem Moste vergaßen sie im Tempel des Baal-B'rit der nöthigen Vorsicht und sangen dort Spottlieder auf den Usurpator, dem sie selbst zur Herrschaft verholfen halten. Wir sehen also auch hier schon an diesem Fest das Hervorbrechen politischer Demonstrationen an geweihter Stätte. Wenn auch die beiden Halbfeste Chanukah und Purim als Volksfeste angesehen werde» könnten, so gehören sie dennoch nicht in den Kreis dieser Betrachtung, da sie geschichtliche oder pseudogeschichtliche Ereignisse in ihrer religiösen Beziehung feiern. Nur einer Volksbelustigung, die beiden Juden Babels und Elams im Gebrauch war, sei hier erwähnt. In diesen Ländern war es nämlich Sitte, daß die Jünglinge einige Tage vor Purim eine Figur, die den Haman vorstellen sollte, lose in einen Reifen hängten. Ani Purim selbst zündeten sie ein Feuer darunter an, und indem sie die Figur hin- und herwarfen und wieder anffingen, sprangen sie um das Feuer heruni, bis endlich das Seil versengt war, und die Hamansfigur ins Feuer fiel. Diese Belustigung nannte man das „Purimspringen". Sie soll nach einer Notiz im Talmud in ihren Aeußerlichkeiten Aehnlichkeit mit dem alten Molochsdienst gehabt haben. IV. Wie nun bei den eben beschriebenen Volksfesten die ganze Gemeinde, ja das ganze Volk sich gleichsam als eine große Familie betrachtete, wie da alle Standesunterschiede geschwunden waren, und die allgemeine Freude wiederum vereinigte, „was sonst die Mode streng getheilt", so wurden hinwiederum die Familienfeste gewöhnlich von der ganzen Gemeinde gefeiert. Die Betheiligung Aller an der Freude und dem Leide des Einzelnen hat sich ja als ein Charakteristikum der Judenheit fast bis in unsere Zeit herein erhalten. Wenn das acht Tage alte Knäblein zur Ausnahme in den Bund Abrahams über die Straße» der Stadt getragen wurde, so schloß sich dem festlichen Zuge Alles an, was Zeit hatte. Aber selbst die vor den Thüren ihrer Häuser arbeitenden Handwerker unterbrachen ihre Beschäftigung und gaben ihrer Theilnahme Ausdruck, indem sie aufstanden und so lange stehen blieben, bis der Zug vorüber war. Es war auch Sitte, daß bei Geburt eines Knaben eine Ceder, bei der eines Mädchens eine Pinie gepflanzt wurde. Diese Bäume wurden dann bei Vermählung der Betreffenden gefällt und als Stangen für den Brauthimmel benutzt. Sonstige Festlichkeiten fanden zu Ehren des Neugeborenen nicht statt. „Unser Gesetzgeber hat uns nicht gestattet," sagt Josephus, „bei Geburt unserer Kinder Mahlzeiten zu halten, damit uns aller Anlaß zur Trunkenheit entzogen werde. Die Kinder müffen wir von ihrer Jugend an zur Mäßigkeit anhalten." Am ausführlichsten sind uns die verschiedenen Hochzeitsgebräuche beschrieben. Zum besseren Verständniß derselben ist hier eine kurze Abschweifung uothwendig itber die Stellung der Frau bei den Israeliten, besonders im Alterthum. Trotzdem das Gesetz noch die Vielweiberei gestattet, ist schon seit alten Zeiten die Monogamie durch Gebrauch und Sitte geheiligt; die Ehescheidung, welche vom Gesetze noch sehr leicht gemacht ist, wird durch Verordnungen der Gesetzeslehrer bedeutend erschwert; das Weib, das in ganz alter Zeit als käufliche Sache betrachtet worden war, wird später als höchste Zierde des Mannes hingestellt. Kein Wunder also, daß die Hochzeit als das schönste Fest im Leben betrachtet und gefeiert wird! Es war dies eine Festlichkeit, an der die ganze Gemeinde sich.betheiligte, denn es galt als eine der humansten Pflichten, Braut und Bräutigam zu erfreuen. Wie zu Ehren des Wafferschöpfens, des Omarschneidens und anderer Einrichtungen der Tanz es war, durch welchen die Theilnehmer sich ergötzten oder ergötzt wurden, so sollten auch die Neuvermählten durch Tänze erheitert werden, die vor ihnen ausgeführt und durch angemeffene Gesänge und Lieder begleitet wurden. Wie dort, so betheiligten auch hier sich die Vornehmsten und Angesehensten an diesen Tänzen und Gesängen. Es galten aber diese Ovationen hauptsächlich der Braut, ein Zeichen für die hohe Bedeutung der Frau bei dieser Feier! Ihr zu Ehren wurden die verschiedensten Belustigungen aufgeführt, die alle die gemeinsame Bezeichnung: rf» ’ölölö hatten. Die Gesetzeslehrer überbieten sich in der Erfindung solcher Belustigungen. Bei dem Hüpfen und den Tänzen zu Ehren der Braut, welche ausschließlich von Männern aufgeführt wurden, feierte man die Eigenschaften der Braut in Liedern, bei denen, wie noch heutzutage bei den Hochzeitsgedichten, die Galanterie den Vorrang vor der Wahrheitsliebe hatte. Ein Lied, das bei jeder Braut gesungen wurde, begann mit den Worten: „Schöne, anmuthige und liebreizende Braut!" Der strengen Schammaitischen Schule, welch auch in dieseni Falle jedes Abweichen von der Wahrheit verpönen wollte, antworteten dieWlleliten: „Einem Jeden erscheint seine Braut als schön und anmuthig, selbst wenn sie lahm und blind wäre". In diesen Tanz und Gesang mischten sich noch andere Belustigungen: Myrthenzweige wurden in kunstvollen Windungen vor der Braut geschwungen; ja, einer der angesehensten Gesetzeslehrer trug einst, um sie besonders zu ehren, die Braut — es war nicht seine eigene — in dem Festzuge auf seinen Schultern. Jeder Braut gebührten vieruudzwanzig bestimmte Schmucksachen. Bei einer zum ersten Male Vermählten kamen noch besondere, sie auszeichnende Gebräuche hinzu. Die jungfräuliche Braut war in einem duftigen Schleier, rrvUN genannt, gehüllt, ihr Haar wallte lose auf den Nacken hinab. Vor ihr wurden zur Belustigung der sich tummelnden Jugend gebrannte oder geröstete Samgen gestreut. Ihr zu Ehren wurde neben den vorgeschriebenen Bechern noch ein besonderer Becher geleert; er hieß der Kelch der frohen Botschaft ITTIBD D15. Auch dem Bräutigam wurden besondere Ehrungen und Ergötzungen zutheil. Ein sehr alter Gebrauch, welcher schon in der Geschichte Simsons erwähnt ist, war die Einrichtung der Kameradschaft, später s'2'iVIV sponsores genannt. Mindestens zwei Kameraden wurden dem Bräutigam beigegeben, welche die Aufgabe hatten, ihn während der siebentägigen Hochzeitsfeier zu belustigen, ihn auch sonst durch Geschenke zu erfreuen. Es war dies ein Liebesdienst, welchen man von seinen nächsten Freunden erwarten, ja verlangen durfte, und welcher auch gegebenen Falls zur Gegenseitigkeit verpflichtete. „Wer die Braut hat," heißt es im Johannis- Evangelium, „der ist der Bräutigam; der Freund aber des Bräutigams stehet und höret ihm zu und freut sich hoch über des Bräutigams Stimme." Je mehr in Israel die Monogamie Sitte und geheiligter Gebrauch wurde, desto mehr stieg auch für den m