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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1838-02-15 · Heft 20 (15.2.1838) · p. Seite 78

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
2 (1838)
Issue
Heft 20 (15.2.1838)
Date
1838-02-15
Page
Seite 78 (sequence 2)
Language
German
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78 der vom General-Gouverneur aus der Zahl der zuverlässigen, verabschiedeten Staabs-Offiziere gewählt und vom Minister des Innern bestätigt ist. Der Dirigirende und seine Gehilfen, so wie das übrige Verwaltungs-Personal, werden ihren Sitz Ln Groß-Nagartoff haben, welches in der Mitte der bis jetzt bestehenden Juden-Colonien im cherson'schen Gouvernement liegt. Der Dirigirende der Juden-Colonien verfährt bei Ausübung seiner Amtspflichten nach den Regeln, welche durch das Regelement über die Fremden-Colonien festgesetzt sind. Die neuankommenden Juden fiedelt derDirigirende in den schon bestehenden Colonien an, oder gründet, wenn es nöthig ist, neue Colonien mit Bestätigung des General-Gouverneurs, indem er das dazu nöthige Land von den für jüdische Ansiedler bestimmten Ländereien anweist. Der Dirigirende bemüht sich, nach Maßgabe der vorhandenen Mittel, in den Colonien für den Unterricht der Kinder der angesiedelten Juden im Lesen und Schreiben des Russischen, so wie in den vier Species, besondere Schulen zu errichten. Besonders soll er sich bemühen, den Ackerbau, Gartenbau und die Seidenzucht in den Colonien zu fördern. Die sich am meisten im Ackerbau und Gartenbau auszeichnenden Juden erhalten Belobungsschreiben und Medaillen. Den angesiedelten Juden wird der Handel mit allem andern, als ihren eigenen Erzeugnissen streng untersagt. Erst nach zwanzigjährigem Verbleiben im Stande der Ackerbauer ist es ihnen gestattet, in den Hqndelsstand überzutreten und sich in Städten einschreiben zu lassen. Den nicht zur Klasse der Colonisten gehörigen Juden wird ein fortwährender Aufenthalt in der Colonien unter keinem Vorwände gestattet. Die angesiedelten Juden erhalten keine Pässe auf lange Zeit außerhalb der Colonien. Zu nickt weiten Reifen innerhalb des cherson'schen Gouvernements können sie Scheine auf höchstens einen Monat und nicht öfter als zweimal jährlich erhalten. — Dieses Gutachten des Reichsraths haben Sr. Majestät der Kaiser zu bestätigen geruht. Belletristik. Die Gegensätze. Eine israelitisch-religiöse Novelle. Die folgende Novelle, von der ein Bruchstück bereits im Isr. Pred. - und Gchul-Magazin abgedruckt war, ist nunmehr vollständig in unfern Besitz gekommen, und wachen wir unsre Leser freundlichst daraus aufmerksam, unsere Leserinnen aber bitten wir, sich von der allzuernsten Färbung der ersten Nummer nicht abschrecken zu lasten. _ D. Redact. 1. Wenn einer meiner Leser im Jahre 1820 am Abende des neun und zwanzigsten Februars durch die große Reiterstraße der Residenzstadt H. bedächtigen Schrittes gegangen wäre, würden ihm wol zwei Häuser ausgefallen sein, die durch den scharfen Gegensatz, den sie darboten, sich bemerklrch machten. Aus dem großen Hotel auf der rechten Seite der Straße tönte eine lärmende Ballmusik dem Wandrer entgegen , daß die Lust des wirbelnden Tanzes ihm, wenn er noch auf der Stufe fröhlicher Jugend stand, die Füße tactmäßig inBewegung gesetzt hätte; aus allen Fenstern strömte das Licht, „die Nacht zum Tage erhellend," nur bisweilen von vorüberhüpfenden Schatten wenig unterbrochen; auch mußte wol in Nebenzimmern eine lustige Schaar von Zechern, die dem Bacchus ihr Opfer zu bringen vorzogen, sich Raum geschafft haben, denn von Zeit zu Zeit tönte ein wüthendes Vivat auf die Straße hinab, die von nahender Mitternacht schon einsam gemacht worden. Das war das Haus des reichen und bekannten Banquiers Kaspar, welcher den alle Jahrviert nur wiederkehrenden Geburtstag seiner einzigen, blühenden, an Geist und Körper ausgezeichneten Tochter mit geziemendem Glanze feierte. Der Erzähler gesteht aber, daß er zu dieser Zeit selbst noch im Hause des Banquiers unbekannt war, und erst später die Gastfreundlichkeit desselben erfahren konnte, so daß es ihm unmöglich ist, so gern er auch möchte, den Leser in die „strahlenden" Gemächer einzuführen, ihn selbst der Königin des Festes vorzusteklen, und an den Freuden dieser Nacht Theil nehmen zu lassend Er kann ihm nicht die von zarten, duftenden Stutzern umschwärmte Heldin zeigen, so gern diese wol selbst einen männlichen Mann um sich sehen gemocht, er darf ihn nicht zu den Spiel- und Zechtischen der zahllosen Hof- Forst-, Regierungs- und Geheim-Räthe, der Professoren, Doctoren, Post- und Steuer-Beamten führen, die sich die Weine des reichen Juden wohlschmecken ließen, und sich, wenn nicht vom Manne, doch von seinem Keller, sehr befriedigt fühlten — denn die Zunge, lieber Lrser, welche so oft den Samen der Zwietracht ausstreut, ist nicht seltener die gütige Vermittlerin tausendfacher Extreme — wir müssen, der Schreiber wie der Leser, beide allen diesen Herrlichkeiten den Rücken wenden, und der Thüre des gegenüberliegenden Hauses zuschreiten. — „Wenn du ein Schatten bist, wie ist dein Name?" könnten wir mit jenem Geisterseher fragen. Das bescheidene Gebäude liegt in völliger Dunkelheit begraben, und das zitternde Licht aus dem höchsten Fenster, das unserm überschauenden Auge begegnet, macht die Finsterniß und Einsamkeit nur desto merkbarer. Aber wer weiß nicht, daß unter dem Mantel der Bescheidenheit öfterer ein größeres Herz schlägt, als das lärmende Gepränge vergebens zur. Schau zu tragen sich bemüht? Halten wir es daher nicht für überflüssig, sacht die Treppen des uns viel vertrauteren Hauses hinaufzuschleichen, und in das Studiekzimmer des Sohnes, des alten Großhändlers

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