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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-02-25 · Heft 8 (25.2.1898) · p. Seite 90

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 8 (25.2.1898)
Date
1898-02-25
Page
Seite 90 (sequence 6)
Language
German
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90 Kommissar in seinen Worten geäußert habe, aber nicht die sogenannte orthodoxe Anschauung, welche der Referent zum Besten gegeben habe. Dem Auskunstsmittel des Gottesdienstes am Freitag Abend sei er nicht entgegen, es sei möglich, daß er etwas nütze. Er meine jedoch, daß hierdurch ein abgekürztes Verfahren eingeführt werde, welches dem Sonnabend noch viel gefährlicher sei als der andere Vorschlag. Der Gottesdienst am Sonnabend würde dann nur schwächer besucht werden. Die Heiligung des Sabbaths werde man auch ferner Hochhalten, man solle nur außerdem einen Gottesdienst am Sonntag abhalten, wo es möglich sei, daß die gesammte Jugend das Gotteshaus besuchen könne, wo so viele Glaubensgenossen ihren religiösen Gefühlen Nachkommen können und so aufs Neue das Streben empfingen, gute und treue Juden zu sein. Man solle fich nicht durch die durch nichts gerechtfertigte Bemerkung hindern lassen, daß die Existenz der hohen Feiertage beeinträchtigt werde. Es sei wiederum der sogenannte rechtgläubige Standpunkt, wenn den Gegnern Motive untergeschoben oder Perspektiven ausgemalt würden, die niemals ins Auge gefaßt worden seien. Er bitte darum, der Petition zuzustimmen. — Nachdem alsdann Herr Isidor Sachs den Beschluß des Vorstandes gut geheißen, am Freitag Abend einen Gottesdienst einzurichten, den nicht nur die jungen Leute, sondern auch die Eltern mit ihren Kindern besuchen könnten, rügte Herr Justizrath Tiktin, daß in den Ausführungen des Referenten so stark dessen subjektive Auffassung zu Tage getreten sei. Man habe Männern, die sich nicht hier vertheidigen könnten, Taktlosigkeit vorgeworfen, man habe ferner erwähnt, daß Männer, die im Solde der Gemeinde stehen, nicht die Petition unterzeichnen durften, und endlich hervorgehoben, daß man damit der Mission in die Hände arbeite. Dagegen müsse er auf das Entschiedenste protestiren. Die Majorität dürfte in keinem der frei erörterten Punkte der Motivirung des Referenten beitreten. Die Sache sei sine ira et stuäio zu prüfen. Ueber prinzipielle Bedenken in dieser Richtung könne man außerordentlich streiten. Ob man einen fundamentalen Grundsatz des Judenthums mit der Einführung des Sonntagsgottesdienstes untergrabe, sei ihm zweifelhaft. Diese Frage könne aber für den Augenblick völlig dahingestellt bleiben. Die Frage fei in erster Reihe eine Zweckmäßigkeitsfrage, ob man jetzt einen Streit herbeiführen dürfe, der zu den erheblichsten Konsequenzen führen könne. Zwar wolle er nicht drohen mit einem Austritt der dissentirenden Gemeindemitglieder, aber man müsse, wenn jemals, in diesem Zeitpunkte einig sein. Für ihn seien nicht die destruktiven Tendenzen maßgebend, sondern nur das alte Wort: „Feinde ringsum!" Wenn im Sinne der Petenten entschieden werde, so werde ein Zankapfel in die Gemeinde geworfen werden, man werde dem Zelotismus mehr Raum geben. Die Einigkeit der Berliner Gemeinde werde definitiv gestört werden, und diese Einigkeit sei ihm viel wichtiger als die Einrichtung des Sonntagsgottesdienstes. Der letztere würde viel zu theuer damit erkauft werden, daß der Frieden in der Gemeinde gefährdet werde. Gegen die Einführung des Gottesdienstes am Freitag Abend habe er keine Bedenken. Auch Herr Prof. Baginsky ist der Meinung, daß mit dieser Petition ein Streit in die Gemeinde hineingeworfen sei, dessen Konsequenzen fich noch gar nicht übersehen ließen. Jndifferentismus habe es überall und zu allen Zeiten gegeben. Bei uns sei er dadurch gekommen, daß wir unsere Kinder auch nicht eine Spur vom Judenthum haben wissen lassen. Wir seien thatsächlich mit der unglücklichen Mission (!!) auf die Welt gekommen, daß wir den Gottesgedanken hoch zu halten haben. Es sei ein Absurdum, daran zu denken, den Sabbath auf den Sonntag zu verlegen. Die Reihenfolge werde auch hier sein, wie man sie schon öfter gesehen habe. Erst komme die Orgel, dann werde der deutsche Gottesdienst eingeführt, dann werde der Sabbath abgeschafft, dann werden die Namen geändert. Das sei das Ende dieses Glaubens, von der Orgel angefangen, gehe die Sache bis schließlich zur Taufe. Wer das mitmachen wolle, der werde natürlich für die Petition stimmen können. Aber gerade Diejenigen, die auf dem historischen Standpunkte stehen, — man könne auch außerhalb der Ritualgesetze stehen, wie er es auch thue, und doch ein orthodoxer Jude sein, — werden sich nicht dazu hergeben, alle die Wandlungen des Assimilationsgedankens mitzumachen. — In recht drastischer Weise trat Herr Geheimrath Prof. Dr. Senator den Orthodoxen entgegen, indem er auf die letzte Bemerkung des Herrn Prof. Baginsky zurückgriff. Daß das Judenthum auch ohne Ritualgesetze bestehen könne, dazu liefere Herr Prof. Baginsky selbst die beste Illustration. Er glaube, unglücklich, wie sie genannt worden sei, sei die Mission des Judenthums deshalb, daß es neben feiner eigentlichen Mission so gut an den Ceremonien festhalte. Er nehme die Petition gar nicht so tragisch. Man könne den Petenten noch viel mehr entgegenkommen. Der Gottesdienst, der am Sonntag wie an jedem anderen Tage stattfinde, könne ausgestaltet werden im Zusammenhang mit einer Ansprache. Damit würde keineswegs der Sabbathgottesdienst verdrängt werden. Nach einigen kurzen Ausführungen der Herren Leonhard Sachs und Rechtsanwalt Holz, welche Beide den Beschluß des Vorstandes vertreten, erhielt der Referent das Schlußwort, in dem er unter anderem anführt, daß die Herren Stadtrath Weigert und Mosse die Interessen der Reformgemeinde vertreten hätten. Herr Mosse erwiedert darauf sehr treffend in persönlicher Bemerkung, daß er, wenn er in diesem Saale spreche, die Interessen der Gesammtgemeinde vertrete. Als Vertreter der Reformgemeinde würde er sich freuen, wenn der Antrag des Vorstandes abgelehnt würde, da hierdurch nur die Reformgemeinde wachsen würde. In der nunmehr folgenden Abstimmung, die auf Antrag des Herrn Bo den stein eine namentliche ist, wird der erste.Theil des Borstandsbeschlusses—Ablehnung der Petition — mit 19 gegen 2 Stimmen (die Herren Mosse und Stadtrath Weigert) angenommen. Der zweite Theil — Einführung des Gottesdienstes am Freitag Abend — mit 17 gegen 4 Stimmen angenommen. Das Abstimmungsresultat ist dadurch hervorgerufen, daß zwei liberale Vertreter, die Herren Manheimer und Louis Sachs, beurlaubt sind und statt ihrer zwei orthodoxe Vertreter eingezogen waren. — Ein fernerer Punkt der Tagesordnung, die von Herrn Professor Lewin eingereichte Petition betr. Einführung eines Normalbesoldungsetats für die Gemeindebeamten fand eine schnelle Erledigung. Nachdem Herr Professor Lewin selbst seinen Antrag vertreten und empfohlen hatte, in gemischter Kommission darüber zu berathen, hielten vom Borstandstisch die Herren Justizrath Meyer und Jacoby einen Normaletat für durch niHts indizirt. Die jüdische Gemeinde arbeite besser und billiger wie andere Verwaltungen, die Beamten müßten jedoch für ihre individuellen Leistungen bezahlt werden. Eine Aenderung würde im Interesse der Gemeinde sehr zu bedauern sein. Der Vorstand erkläre sich jedoch einverstanden mit einer Berathung in gemischter Kommission, in welche von den Repräsentanten die Herren Rechtsanwalt Apolant, Geheimrath Marcuse, Professor Lewin und Isidor Sachs delegirt werden. Inzwischen ist ein Bertagungsantrag eingegangen, der allseitige Zustimmung fand. Die Sitzung hatte 3 Stunden gedauert, von denen 2^ Stunden die Debatte betreffs des Sonntagsgottesdienstes in Anspruch genommen hatte. Uon den Ouellen der jüdischen Sittenlehre.') Bon Prof. Dr. M. Lazarus. I. 8 1. Die Bibel ist das Grundbuch der jüdischen Ethik. Ihr folgen die rabbinischen Schriften: der Talmnd, die talmudischen und die späteren Midraschim; an diese schließen sich religiöse und philosophische Werke, welche die ethische Gedankenschöpfung der früheren Zeiten erläutern und fortsetzen. 8 2. Wie schon in der Bibel neben den Gesetzbüchern, welche ausdrückliche und bestimmte Gesetze, Verordnungen und Vorschriften enthalten, nach denen das Handeln des Menschen sich richten soll, in historischen Erzählungen von Begebenheiten, von anziehenden und abstoßenden Beispielen guter und gerechter, großmüthiger und schöpferischer oder ungerechter und verkehrter Thaten sich finden; wie in den Propheten Lehren und Ermahnungen zu sittlicher Erhebung und Vertiefung des Gemiithes gegeben sind; dann in den gedankenreichen und sinnigen Schriften die Tugend gelehrt und gepriesen, edle Gesinnungen ') Wir freuen uns, unseren Lesern heute aus der demnächst bei I. Kauffmann in Frankfurt a. M. im Kommissionsverlag erscheinenden hochbedeutsamen Publikation des gefeierten Philosophen über die Ethik des Judenthums das erste Kapitel mittheilen zu können. Die Red.

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