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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-02-25 · Heft 8 (25.2.1898) · p. Seite 89

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 8 (25.2.1898)
Date
1898-02-25
Page
Seite 89 (sequence 5)
Language
German
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89 orthodoxe Judenthum in Frage kommt. Nun ist man auf die Idee eines Sonntagsgottesdienstes gekommen als eines weiteren Schrittes zur Assimilation. Wenn dem Einzelnen auch nicht benommen werden kann, zu thun und zu lassen, was er will und wünscht, so kann nur Eines verlangt werden, daß die jüdischen Gemeindeverbände, soweit fie eine offizielle Vertretung darpellen, nicht ihre Hand dazu bieten und, ich spreche es offen aus, der Mission den Weg zu bahnen. (!) Was in Jahrtausenden nicht erreicht worden ist, die Juden zu einem Sonntagsgottesdienst zu erziehen, das soll jetzt in einer sehr harmlosen Weise eingeführt werden, angeblich um dem sinkenden religiösen Bewußtsein dadurch zu steuern. Der logische Schluß ist der: Jeder, der heute am Sonntag einen Gottesdienst haben will, weil er am Sonnabend nicht hingehen kann, der muß, wenn die hohen Feiertage sich nahen, vor dasselbe Dilemma gestellt sein. Die Kette der Pflicht schließt sich um ihn in genau derselben Weise. So bleibt es für die ganze Reihe unserer Festtage. Die absolute Konsequenz eines solchen Beschlusses wäre, auch die anderen Feiertage anders zu legen. Wenn ich einen Einfluß auf die Herren Petenten gehabt haben würde, so würde ich ihnen gerathen haben, den Weg der Selbsthilfe zu beschreiten und sich einen Sonntagsgottesdienst zu beschaffen. In dem von der Reformgemeinde eingerichteten Sonntagsgottesdienst ist eine solche kleine Zahl von Menschen, daß es wirklich nicht des Aufwandes von Mühe, und ich weiß nicht von wie vielen Jahren, gelohnt hat, um ihn einzurichten. Wenn dieser Akt der Selbsthilfe hier eingetreten wäre und uns nach einem Jahre eine Statistik geliefert worden wäre, in der richtig und getreu wiedergegeben wird, wie viele der Petenten den Gottesdienst innerhalb eines Jahres besucht hätten, dann hätte die Frage eine ganz andere Basis bekommen in dem Sinne, als wir uns vielleicht geneigt gefunden hätten, dieser Gemeinschaft ebenso große Subventionen zu geben, wie andere sie haben. Abgesehen von den Momenten, die in dem Gutachten des Rabbinats zum Ausdruck gekommen sind, sind eine Reihe von anderen Momenten, die dagegen sprechen. Ich habe die Ueberzeugung, daß mit der Einführung des Sonntagsgottesdienstes ein Keil in die jüdische Gemeinde Hineingetrieben wird in einer Zeit, in der wir verpflichtet fein sollten, möglichst einen festen Aneinanderschluß zu erzielen, ein Keil, der niemals mehr den Spalt überbrücken lassen wird, der dadurch geschaffen wird. Die große Gemeinde in Berlin würden wir verlieren, sie würde eine Scheinexistenz führen, das Gros würde' austreten, wenn offiziell der Sonntagsgottesdienst eingeführt wird. Diesem Versuche stehen Prinzipien gegenüber. Man kann so konnivent sein, wie man will, es ist unmöglich, eine solche Forderung zu erfüllen. Was das Surrogat des Freitagsgottesdienstes betrifft, so stehe ich persönlich auf dem Standpunkte, eine solche Aenderung für nicht wünschenswerth zu halten, weil ich eine Willkür darin erblicke, zu der kein Mensch berechtigt ist, es sei denn, daß die ganzen ceremoniellen Gebräuche auseinanderfallen. Ich will aber bekennen, daß eine große Reihe meiner Freunde, um dem religiösen Bewußtsein, dem wiedererwachten Johannistriebe, entgegen zu kommen, den Vorschlag des Vorstandes billigen, und ich will nur hoffen, daß wir auch die Freude haben würden, die Herren auch wirklich in der Synagoge zu sehen. Wir werden Umschau halten, ob wirklich das religiöse Bedürfniß sich in einer solchen stärkeren Weise bemerkbar macht." Vom Vorstandstisch aus vertrat hierauf Herr Rechtsanwalt Fuchs den ablehnenden Beschluß. Er betonte zunächst, daß der Referent die persönlichen Verletzungen, ohne der Sache zu schaden, hätte fortlassen können. Die Ablehnung erfolge aus Gründen, die in der Natur der Sache liegen- Die Thatsache sei nicht aus der Welt zu schaffen, daß mehr als 5000 Censiten die Petition unterschrieben haben. Er mache sich das nicht zu eigen, daß er an den Unterschriften mäkele. Er nehme an, daß Jeder, der die Petition unterzeichnet habe, stch dessen bewußt gewesen ist, was er thut. Wenn nur 50 einen Sonntagsgottesdienst beantragen würden, müßte sich die Gemeindebehörde auch fragen, ob fie ihnen Rechnung tragen könne. Der Frieden in der Gemeinde werde auch nicht erhalten, wenn das Gesuch abgelehnt würde. Es werde sich fragen, wer das größere Recht habe. Die Petenten speise man nicht ab, wenn man ihnen sage, fie sollen in die Reform gehen Das sei Sache des Temperaments, des Gemülhs und der Erziehung, ob sie dorthin gehen wollen. Prinzipielle Bedenken ständen dem Gottesdienst am Freitag Abend, wie er beschlossen sei, nicht entgegen. Kein Gesetz hindere auch die Juden, am Sonntag in den Tempel zu gehen, der ja schon ohnedies an diesem Tag offen fei. Aber es ginge nicht an, dem Sonntag eine besondere Weihe zu geben. Wie es nur einen Gott gebe, gebe es nur einen Sabbath! Dem Sabbath werde die Exklusivität genommen, das sei der Kardinalpunkt, die Exklusivität, welche ausgesprochen sei in dem Heiligsten, was wir hätten, in dem Dekalog. Da können wir nicht mit uns handeln lassen, daß wir an die Stelle des Sabbaths den Sonntag einführen. Das Christenthum habe in bewußter Abkehr vom Judenthum den Sonntag gewählt, und es sei nicht würdevoll, hier nachzugeben. Eine gewaltige Schädigung des Judenthums werde dadurch eintreten. Tausende von Schulknaben in der Provinz werden von ihren Arbeiten am Sabbath dispenstrt, denen werde man sagen, die Berliner Juden haben einen anderen Tag als Ruhetag eingeführt. Man werde sagen, daß sich die Juden alles abhandeln lassen. Es müsse aber wenigstens sein Ln dubiis libertas, die er nicht die Willkür nenne. Wenn man nicht stch selbst verleugnen wolle, könne man die Forderung nicht erfüllen. Es war nur wohlthuend, gegenüber den leidenschaftlichen Ausführungen des Referenten die Vertreter der liberalen Richtung in klaren und schlichten Worten ihre Meinung äußern zu hören. Herr Mosse, als der Vertreter der „vereinsamten Minorität in der Kommission", führte aus, daß man verpflichtet sei, eine Petition, die mit 5800 Unterschriften versehen sei, einer sehr sorgfältigen Prüfung zu unterziehen und ihr thunlichst Rechnung tragen müsse. Die Unterschriften feien hervorgegangen infolge eines einmaligen Bersendens der Cirkulare, ohne jede große Propaganda, und unter den Unterzeichnern hätten stch die hervorragendsten und angesehensten Männer Berlins befunden. Jeder fromme Jude müsse sich freuen, wenn in den Kreisen des sogenannten Jndifferentismus so viel Interesse hervortrete, an einem Tage, an dem man am besten ruhen könne, einen zusagenden Gottesdienst zu haben. Das habe mit dem heiligen Sabbath absolut nichts zu thun. Wenn man befürchte, daß der Sabbath auf so schwachen Füßen stehe bei wahrhaft frommen und orthodoxen Juden, dann wäre er so wieso nicht mehr aufrecht zu erhalten. Gerade für Berlin, für die Jugend, für die Kommis, die von Hause aus gewöhnt seien, dem Sabbathgottesdienst beizuwohnen, aber hier verhindert seien, wäre der Sonntagsgottesdienst nothwendig. Es gäbe sehr viele Orthodoxe, die ihren jungen Leuten nicht gestatten, am Sabbath den Gottesdienst zu besuchen. Der Einwurf, in die Reform zu gehen, sei sehr billig. Man solle der Reformgemeinde den Charakter der Sekte nehmen, ihr ebenso prächtige Synagogen bauen, wie die anderen es seien, dann werde man genau dieselbe Frequenz haben wie in den anderen Synagogen. Gegenüber dem Gutachten des Rabbinats führe er die zustimmenden Zuschriften (die Redner im Wortlaut verliest) der Herren Professor Steinthal, Professor Behrend, des Geh. Kommerzienraths Liebermann und vieler Anderer an, die sicherlich alle für gute Juden gehalten werden müßten. Er resumire stch dahin, daß man die Verpflichtung habe, dem Wunsche der Petition Rechnung zu tragen, und er richte an die Herren der rechten, er wolle nicht sagen orthodoxen, Seile die eine Mahnung, sie möchten nicht zu sehr auf ihrem ablehnenden Standpunkt verharren und den Bogen nicht zu straff spannen, sonst könnte bei den nächsten Wahlen die Majorität der rechten Seite gebrochen werden. Der Jndifferentismus würde dann berechtigt sein; er würde wachsen und die Taufen noch zahlreicher werden. Herr Stadtrath Weigert bemerkte zunächst, daß erst der Kommissar die Diskussion auf ein Niveau gebracht habe, auf das sie gehöre, und die Freunde des Antrags würden gut thun, stch an dessen Ausführungen und nicht an diejenigen des Referenten zu halten. Es sei nicht die Ungläubigkeit, welche diesen Antrag stelle, sondern im Gegentheil die Gläubigkeit. Es seien die Leute, die das Herzensbedürfniß hätten, ferner im Judenthum zu bleiben, aber weder für sich noch für ihre Kinder die Möglichkeit sähen, dem Gottesdienst am Sonnabend beizuwohnen. Die Erwerbsverhältnisse seien schwerer und trauriger geworden. Das Gesetz über die Heilighaltung des Sonntags mache die Beobachtung des Sabbaths fast unmöglich. Es sei nicht gut, den Weg ins Himmelreich zu verbarrikadiren, im Gegentheil, öffnen sollte man ihn und die Möglichkeit lassen, beiden Richtungen Rechnung zu tragen. Auch religiöse Bedenken ständen der Forderung nicht entgegen. Der Bericht des Rabbinats erscheine ihm nicht allzu überzeugend. Er spreche von den Traditionen des Judenthums, die verletzt würden. Er habe zwar nicht die religionswissenschaftlichen Kenntnisse wie die Rabbiner, aber er sei ganz anderer Meinung. Er möchte dringend bitten, den Beschlüssen, die gefaßt würden, die humgne Anschauung zu Grunde zu legen, welche der

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