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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-02-25 · Heft 8 (25.2.1898) · p. Seite 88

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 8 (25.2.1898)
Date
1898-02-25
Page
Seite 88 (sequence 4)
Language
German
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88 schlechte Organisation in Algerien getroffen zu haben. Der Deputirte Bourlier hob Samary gegenüber hervor, eine Judengefahr sei in Algerien nicht vorhanden, man betreibe dort die Judenfrage zu persönlichen Zwecken. (Beifall.) Der Generalgouverneur von Algerien, Löpine, erklärte, da die städtische Polizei nichts habe ausrichten können, hätte der Präfekt eingreifen müssen, um die Unruhen zu unterdrücken. Lupine wies sodann auf die Plötzlichkeit hin, mit der die Unruhen zum Ausbruch kamen, sowie auf die Unzulänglichkeit der Truppenzahl. Sein Wunsch sei, für die Beruhigung der Gemüther zu wirken; was den Algeriern fehle, sei die Einigkeit (Beifall). J'äurös verlangt, man möge ein Mittel gegen den in Algerien vorhandenen Antisemitismus angeben. Man möge den Arabern politische Rechte einräumen, um ein Gegengewicht gegen den politischen Einfluß der jüdischen Bevölkerung herzustellen (Beifall). Der Minister des Innern, Barthou, führte aus, es werde ein Dekret erlassen, wodurch die politische Einheitlichkeit Algeriens gesichert wird. Die Regierung wünsche, den Arabern allmälig das Wahlrecht zu verleihen, diese zögen es aber vor, ihre Nationalität zu bewahren. Die Individuen, die die Plünderungen begingen, seien meist Ausländer gewesen. Barthou erklärte ferner, er sei gegen die Aufhebung des Crsmieuxschen Dekrets, gegen die Revision der jüdischen Vermögen und die Massenaustreibung der Juden (Beifall). Der Minister schließt: „Es sind Maßnahmen getroffen, um die Ordnung zu sichern. Die Regierung wird nicht zulassen, daß ein Unterschied in den Rassen gemacht werde" (Anhaltender Beifall) Der Minister acceptirte folgende, inzwischen von dem Abgeordneten Gerville eingebrachte Tagesordnung: In Erwägung, daß eine Politik, die unabhängig ist von den Fragen der Rasse und der Religion, allein die Ruhe und Sicherheit Algeriens sichern kann, und unter Billigung der Erklärung der Regierung geht die Kammer zur Tagesordnung über. Diese Tagesordnung wurde mit 361 gegen 80 Stimmen angenommen und die Sitzung hierauf geschlossen. * Mit aller Entschiedenheit wird die Judenhetze von den höheren Organen der katholischen Geistlichkeit verdammt. „Und auch das ist zum Guten." So veröffentlicht der Brüsseler „Soir" eine interessante Unterredung mit dem Kardinal-Erzbischof Goossens in Mecheln. Der Kirchenfürst verurtheilte im Namen des Papstes scharf den Antisemitismus und erklärte, kein katholischer Priester dürfe Beziehungen zu Drumont haben oder dessen Grundsätzen Vorschub leisten. Auch in Amerika hat der katholische Bischof Martinelli eine sehr scharfe Erklärung gegen den französischen Antisemitismus den Journalen mittheilen lassen. Es heißt darin u. a.: „Wir sind von dem ungerechtfertigten Angriff auf den heiligen Vater und die Politik des Vatikans gegen die jüdische Rasse überrascht und verletzt. Es braucht keiner Erklärung von mir, um die Unrichtigkeit dieser Anschuldigungen zu widerlegen. Leo XIII. wird wegen seiner humanen Haltung gegen das jüdische Volk in den Annalen der Geschichte unsterblich verzeichnet sein. Nicht ganz vor einem Jahre erließ er eine besondere Allokution, welche sich mit dem Unrecht befaßte, das Europa auf die Juden häufte. Ganz besonders empfahl er der römischen Kirche, ein solch unbarmherziges Vorgehen zu vermeiden und das einst von Gott auserwählte Volk in Güte und Milde in ihren Schooß zurückzuführen. Die Geschichte wird es beweisen, daß der Schatten des großen St. Peters - Doms seit langer Zeit das einzige Asyl in Europa war, wo die Juden vor der Gewalt der tyrannischen Monarchen sicher waren. Von dem Fall Dreyfus kennen wir nur die bloßen Thatsachen, daß er von einem Kriegsgericht in Frankreich prozessirt und schuldig befunden wurde. Die später entstandenen antisemitischen Unruhen in Paris hatten ihren Ursprung, wenn wir nach den Preßberichten schließen, unter den Studenten des lateinischen Viertels, sicherlich kein Platz, wo man klerikale Einflüsse suchen könnte." Aus der Berliner Gemeinde. 8. Berlin, 20. Februar. Sie „große Sitzung" der Repräsentanten-Versammlung hat heute stattgefunden. Nur selten hat man Gelegenheit, den Vorstand und die Repräsentanten in solcher Vollzähligkeit beisammen zu sehen, wie es heute der Fall war, und ebenso selten ist die Gelegenheit, einer so starken Besetzung der Tribüne Erwähnung thun zu müssen, wie sie sich heute aus Anlaß der Berathung über die Petition, betreffend die Einrichtung eines Sonntagsgottesdienstes, darbot. Das Referat über diese Vorlage hatte Namens der Kommission Herr Professor Lewin übernommen. „Ich habe", so führte er etwa aus, „hier keine Veranlassung, diese Petition, die seit geraumer Zeit die jüdischen Gemeindemitglieder beschäftigt, von vornherein zu kritistren. Es wird sich aus der weiteren Diskussion und aus meinen Erklärungen Herausstellen, inwieweit die Mitglieder der Versammlung geneigt sind, auf die Wünsche der Herren Petenten einzugehen. Ich kann es mir aber nicht versagen, einen Punkt herauszuheben, der mir einer Beachtung werth erscheint. Es wird in dieser Petition von „sogenannten Orthodoxen" gesprochen. Ich hätte vorausgesetzt, daß in einer Petition eine derartige Ausdrucksweise vermieden wird, die meiner persönlichen Ueberzeugung nach Mangel an Takt verräth. Und ich will noch ein Wort mehr darüber sagen. Es sind unter den Petenten auch Herren, die im Dienste der jüdischen Gemeinde stehen, die also direkt auch von orthodoxen Gemeindemitgliedern besoldet werden, und es ist deswegen gleichfalls eine Taktlosigkeit, von sogenannten Orthodoxen zu sprechen. Wer das Recht hat, sich orthodox zu nennen, das kann hier nicht Gegenstand der Auseinandersetzung sein. Es wird sich eine andere Stelle finden, an der mit diesen Herren gerechtet werden soll. Seitens des Vorstandes ist von dem Rabbinat ein Gutachten über diese Petition eingefordert worden, als der Stelle, die in erster Reihe ein Gutachten abzugeben nicht nur verpflichtet, sondern auch berechtigt ist. (Referent verliest darauf das die Einführung des Sonntagsgottesdienstes ablehnende Gutachten, dessen Wortlaut wir noch unseren Lesern mitzutheilen gedenken.) Darauf hat der Vorstand der Repräsentanten-Versammlung die Nachricht zugehen lassen, daß er die von den Petenten gewünschte Einführung des Sonntagsgottesdienstes abgelehnt, dagegen beschlossen habe, in der Zeit von Sukkoth bis Pessach abwechselnd in einer der drei Orgelsynagogen an jedem Freitag Abend nicht vor 7 Uhr einen Gottesdienst mit Predigt abhalten zu lassen. Die Kommisfion hat in zwei Sitzungen mit einer vereinzelten Minorität beschlossen, dem Vorschläge des Vorstandes beizutreten. Damit könnte eigentlich meine Aufgabe als Reserenr beendet fein. Ich würde es angesichts einer solchen Angelegenheit für nicht angebracht halten, mich auf diesen rein formellen Boden zu stellen und die Versammlung zu bitten, zur Abstimmung zu schreiten, weil sich meiner Ueberzeugung nach eine Reihe von Fragen an diese Petition knüpfen, denen eine fundamentale Bedeutung zukommt. Diese Petition hat sehr viel Staub aufgewirbelt, und es ist uns hier zuerst etwas entgegengetreten, was bisher nur in Staalsverbänden oder republikanischen Gemeindeverbänden zu sehen üblich war, eine Form von Plebiszit, eine Volksabstimmung, um festzustellen, wie viele Gemeindemitglieder ihrem Wunsche geneigt sein möchten. Dieses Plebiszit kann meiner Ueberzeugung nach überall angebracht sein, nur nicht auf dem Boden der jüdischen Religionsgemeinschaft. Wir sind eine jüdische Religionsgemeinschaft, die einen alten Bestand von hergebrachten religiösen, ethischen und ceremoniellen Vorschriften hat. Diese haben wir in der ganzen Vollkommenheit, in der sie uns aus dem Alterthum überkommen find, durch das Mittelalter, durch die Jahrhunderte und Jahrtausende gewahrt, und nun sehen wir in der Neuzeit hier und da ein Stück abbröckeln; theils ist es Bequemlichkeit, theils jene Nachahmung, über die so oft nicht nur in jüdischen Kreisen geklagt worden ist, sondern über die auch Klage erhoben wird von Denen, die außerhalb unseres Kreises stehen. Nun kann kein Mensch gehindert werden, sich mit den religiösen Satzungen in einen beliebigen Widerspruch zu setzen. (!) Das ist aber gerade die jüdische Freiheit, die so häufig von Kollegen hervorgehoben wird. Ich nenne das Willkür, aus jeder Anordnung, aus jedem Kreise, der fest seit Jahrhunderten gezogen ist, herauszutreten und nach Willkür hinzuzufügen, was Einem beliebt. So hat eine Umgestaltung der ganzen Verhältnisse im Laufe von Jahrhunderten stattgefunden, soweit das alte

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