Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 7 (18.2.1898)
- Date
- 1898-02-18
- Page
- Seite 78 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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WWWWW 78 adressirte Sendungen erhalten, ist diesen Personen die weitgehendste Belehrung zu ertheilen und zur Benachrichtigung ihrer Korrespondenten eine Frist von drei Monaten zu gewähren. Die von Personen aus Rußland niedergelegten Abholungserklärungen sind nach dem gleichen Zeitraum als erloschen zu betrachten. Nach Ablauf der dreimonatlichen Frist sind alle Sendungen, deren Aufschrift nicht den vorgeschriebenen Bestinnnungen entspricht, als unbestellbar zu behandeln. Spätestens nach vier Monaten ist zur Sache zu berichten." Wie wir bereits oben mitgetheilt, sind die als unbestellbar hier rekognoszirten Briefe in den letzten Wochen zahlreicher als je gewesen. Es ist kaum wiederzugeben, mit welcher Nachlässigkeit unsere Glaubensbrüder in Rußland das Adressiren der Briefe behandeln. Kommt es ja sogar nicht selten vor, daß sie Briefe, noch mehr an Zahl Karten, ganz und gar ohne Adresse lasten, es der Post anheimstellend, Den herauszufinden, den sie gemeint. Wir pflegen gewöhnlich alle vierzehn Tage nach der Generaldirektion zu gehen, um die Absender der jüdisch geschriebenen Briefe zu ermitteln, die an die Adreffaten nicht gelangen konnten, weil sie nicht deutlich genug adressirt waren. Da finden wir gewöhnlich 30—40 solcher Briefe und Karten vor, die alles Erdenkliche aufzuweisen haben, nur keine Ortsangabe und deutliche Unterschrift. Da haben wir Gelegenheit, Hieroglyphen zu studiren und uns mit Handschriften bekannt zu machen, die vielleicht als ungelöste Räthsel liegen bleiben werden, bis der Messias kommen wird. Am 13. d. M., dem russischen Neujahr, trat im Zarenreich bei den Juden das Verbot, das Schankgewerbe zu betreiben, in Kraft. Das Elend, das hierdurch herbeigeführt wird, ist unsäglich. In den: nächsten Grenzstädtchen Wistiten allein befinden sich sechs Familien, die hierdurch zu Grunde gerichtet werden. In dieser Roth haben Viele ihre Blicke auf Palästina und die dortigen Kolonien gerichtet. Jedenfalls wird daher dieser neue Akt der Engherzigkeit von Seiten der russischen Regierung eine neue und verstärkte Auswanderung »ach sich ziehen. Man hat sich wirklich zu besinnen, ob man im 19. Jahrhundert, in dem der Humanität und Aufklärung lebt. Th. Herzl: Bas neue Ghetto. Bon Prof. Dr. Ludwig Geiger. ohnt es die Mühe, sich über das Stück zu erregen, das, wenn xs^G) diese Zeilen in die Hände der Leser kommen, bereits vom Spielplan des Thalia-Theaters, wo es am 5. Februar zuerst erschien, verschwunden sein wird? Die Direktion giebt als Grund an: Nöthigung durch andere Verpflichtungen. Aber auch ohne diese wäre ein Wechsel erforderlich gewesen. Denn schon bei der 8. Vorstellung, der einzigen, der ich beiwohnen konnte, waren, und noch dazu an einem Sonnabend, obgleich die Mulackstraße und ähnliche schöne Gegenden ihr Bestes gesendet zu haben schienen, nur 8 Bänke im Parket besetzt, die Ränge fast völlig leer, der Beifall schwach. Es müßte mich alles täuschen, wenn das Stück nicht klangloser verschwände, als es erschien. Da aber das in Berlin gegebene Beispiel weiter wirkt, da schon die Zeitungen melden, daß sich Hamburg zum Empfange des Gastes rüstet, und vielleicht andere große Städte, wie Frankfurt, München oder Breslau, Nachfolgen, so sei es gestattet, ein kräftiges Wort für Andere zu sprechen, wenn es auch für Berlin nicht mehr zurechtkommt. Das Stück beginnt im Hause des Hellmann'schen Ehepaares, das nur in diesen Szenen zu erscheinen hat und dann ans Nimmerwiedersehen verschwindet. Ein armgewordener Börsenmann Wafferstein, der Einzige, der das ganze Schauspiel hindurch zu jüdeln und — der Arme — sich in jedem Akt umzukleiden hat, erscheint als erster Gratulant, argwöhnisch von dem Dienstmädchen beobachtet, das ihn an dem reichbeladenen Geschenktisch nicht allein läßt. Die Neuvermählten kommen aus der Synagoge zurück mit ihren Gästen, unter denen sich auch ein christlicher Anwalt, Franz Wurzlechner, ein Freund des jungen Ehemannes, des Advokaten Dr. Samuel, befindet, dazu gesellt sich ein getaufter Arzt, Dr. Bichler, der das, was er im Stück zu thun hat, wohl auch als Jude fertig bringen würde und vermuthlich als Uebergetretener — Gründe für seine Handlungsweise giebt er nicht an — nur darum vorgeführt wird, um denk Rabbiner Gelegenheit zu einer recht überflüssigen Stichelei gegen Abtrünnige zu geben. Dieser Rabbiner, Dr. Friedheimer, kommt, wie billig, auch zum Gratuliren und hat später nochmals eine seelsorgerische Thätigkeit zu üben. Er ist eine würdevolle Erscheinung, desieu stattlicher Silbervollbart manchen Berliner Kollegen mit Neid erfüllen könnte. Daß er weder etwas spezifisch Jüdisches noch etwas Pfäffisches an sich hat, wird man gewiß billigen, weniger, daß er sofort auf den reichen Rheinberg, den anderen Schwiegersohn des Hellmann'schen Hauses, zugeht, ihn nach den Kursen fragt und auf den verwunderten Zuruf des Befragten entgegnet, daß er bei hohen Kursen größere Bereitwilligkeit zur Förderung seiner Wohlthätigkeitswerke finde. Soll das ein Witz sein, so ist es ein recht schlechter. Soll es Ernst sein, so würde ich das würdevolle Aussehen des Geistlichen gern gegen ein würdevolleres Betragen eintauschen. Unter den Gratulanten erscheint aber auch ein Rittmeister von Schromm, der mit Rheinberg Finanzgeschäfte hat und in Dr. Samuel böse Erinnerungen an ein unangenehmes Zusammentreffen erregt, weil er früher einem Duell mit ihm ausgewichen war. Auch treten Samuels Eltern auf, wackere kleine Leute, die sich im Kreise der Reichen vermuthlich ebenso überflüssig vorkamen wie uns. Die junge Ehe wird bald durch Wolken getrübt. Zwar sind die Eheleute gegen einander in Turteltaubenstimmung, erkennen jedoch, daß man von der Liebe allein nicht leben kann. Die Frau hat ihre verschwenderischen Neigungen aus dem Elternhaus beibehalten und erträgt schwer die Ablehnung ihrer kostspieligen Wünsche; der Mann ist unpraktisch, auf theoretische Studien mehr bedacht als auf Vermehrung seiner Praxis. Statt seiner jungen Frau Vernunft beizubringen und mit ihr ein seinen Verhältniffen angemessenes Leben zu führen, stürzt er sich in Schulden. Um diese zu bezahlen, pumpt er seinen Freund Wurzlechner an, der ihni gern die Summe giebt, ihm aber zugleich die Mittheilung niacht, daß er sich von ihm trennen müsse, weil er in den jüdischen Verkehr nicht Paste und durch einen solchen auch in der politischen Laufbahn, der er sich zuzuwenden gedenke, gehemnit würde. Natürlich nimmt Samuel von ihm das Geld, 3000 Gulden, nicht, muß es aber auch seinem Schwager Rheinberg, von dem er es nachher entlehnt, zurückgeben. Denn dieser, geleitet von seinem getreuen Wasterstein, der durch glückliches Befolgen der Kunstgriffe seines Meisters schon zu einigem Wohlstand gelangt ist, schlägt ihm das Aussetzen eines Kontraktes vor, als dessen Honorar er jene geliehene Summe betrachten soll. Es handelt sich um die Finanzirung eines Bergwerks, der „Rosamunden-Grube", das dein Rittmeister und dessen Schwager gehört. Samuel übernimmt die Abfaffung des Kontrakts und die Rechtsführung des Geschäfts, obwohl er die betrügerischen Absichten seines Schwagers merkt, nur in der Hoffnung, den Rittmeister zu schützen, ihm gegenüber den edlen Juden zu spielen. Diese Absicht aber giebt er auf, nachdem er durch einen Arbeiter, der seinen juristischen Rath sucht, erfahren hat, daß die