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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-02-18 · Heft 7 (18.2.1898) · p. Seite 77

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 7 (18.2.1898)
Date
1898-02-18
Page
Seite 77 (sequence 5)
Language
German
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77 1! welchem unsere Vorfahren gelebt und wo sich das zugetragen, was uns die biblische Geschichte darüber berichtet. So hatten hier die Kinder das Bild von dem Kampfe Davids mit Goliath vor sich. Wir müssen gestehen und haben uns auch dafür ausgesprochen, daß wir diese Methode zur Förderung des ersten Unterrichts in der biblischen Geschichte durchaus für Praktisch halten. Sie erweitert und stärkt das Begriffsvermögen der jungen Schüler, und der Einwurf, der in der darauf folgenden Diskussion gemacht, daß die Auffassung der Schüler dabei eine zu sinnliche werde, kann wohl kaum ernst genommen werden. Bei der zarten Jugend wird das Vorstellungsvermögen wohl belebt, läßt'aber bleibende Eindrücke nicht dauernd zurück. In recht angenehmer Weise wurden die Arbeiten der Konferenz durch eine Frühstückspause unterbrochen, wo dann die Theilnehmer derselben Gelegenheit hatten, von der so liebenswürdigen Fürsorge für nöthige Magenstärkung den ergiebigsten Gebrauch zu machen. Um 8 Uhr Abends ward die Festversammlung eröffnet. In der That eine Festversammlung, wenn man den Eindruck würdigen wollte, welchen die so geschmackvoll dekorirteu langen Tafeln, der Helle Lichtglanz des Saales und die überall wahrzunehmende Frohstimmung auf den .Gesichtern in der Vorstellung der Eintretenden hervorgerufen. Das Arrangement zu diesem Festabend ist ein ganz besonderes Verdienst der Herren Birnbaum und Peritz, welche Beide sich in Aufmerksamkeiten Lberboten, den erschienenen Gästen den Abend zu einem genußvollen zu machen. Wir glauben nicht zu hoch zu greifen, wenn wir die Zahl der Anwesenden auf 200 anschlagen. Unter ihnen gewahrten wir viele Herren vom Litteraturverein, die es sich nicht haben nehmen laffen, Denen, welchen eigentlich das Fest galt, durch ihre Anwesenheit darzulegen, wie sie selbst den Beruf zu schätzen verstehen, welcher die Jugend für das Judenthum heranzubilden und zu gewinnen bestimmt ist. Zuerst ergriff nach Beginn der Festtafel Herr Rabbiner Dr. Vogelstein zu einem Trinkspruch auf den Kaiser das Wort und schloß mit einem donnernden Hoch auf den geliebten Landesfürsten worauf 'die Nationalhymne stehend gesungen wurde. Ihm folgte, die besten Wünsche für die Religionslehrer in eben so gediegenen, wie herzlichen Worten aussprechend, Herr Profeffor Dr. Saalschütz. Eine große Anzahl der Redner feierte den Abschied des Herrn Rabbiner Dr. Riilf, will sagen besten Verdienste nicht blos um den Lehrerstand, sondern auch diejenigen, die er sich um unsere Glaubensbrüder, in Rußland erworben. Hierdurch schon tief gerührt, kam es bei dem Gefeierten zur sichtbaren Ergriffenheit, als ihm vom Litteraturverein sein eigens zu diesem Zwecke angefertigtes Bild überreicht wurde. Die Worte seiner kurzen Erwiederung zeugten in der Art, wie sie gesprochen wurden, von dem Reichthum dankbarer Empfindungen, welche diese Ehrenbezeugungen in ihm hervorgerufen. Mit einem Trinkspruch auf den Ostpreußischen Gemeindebund wurde der Schreiber dieser Zeilen betraut. . Er entledigte sich der Aufgabe mit den Schlußsätzen, die vielleicht ihres humoristischen Anstriches halber den Lesern dieses Blattes von Jntereffe sein werden, wie es auch in der Versammlung sich bekundete. Diese Schlußsätze lauteten: Es ist vielleicht am Orte, den Beamtenlreis genauer zu bezeichnen, dem der Ostpreußische Gemeindeverband lein besonderes Wohlwollen zugewendet hat: es ist der Kreis jüdischer Kultusbeamter zweiter Klaffe. Da wird man vielleicht fragen: was ist denn ein jüdischer Beamter zweiter Klaffe? Und ich antworte darauf: es ist ein kritischer Apparat, an dem eine ganze Gemeinde ihren kritischen Sinn zu üben und zu Pflegen berechtigt ist. Man tonnte auch sagen: ein jüdischer Kultusbeamter zweiter Klasse ist ein Mensch — der eigentlich zum Engel hätte erschaffen werden sollen; da aber seine irdische Abstammung solches nicht zuließ, wurde er Kultusbeamter, die Engelsgeduld hat er indeß erhalten. Er ist ■ gewissermaßen noch mehr als ein Engel. Sie fragen: wie so? Nun, von den Engeln heißt es: „Ln Nsloeki echod osse schtei schelichos“, kein Engel kann mehr als eine Botschaft ausrichten; der jüdische Kultusbeamte zweiter Klaffe hat aber mehr als drei Funktionen zu verrichten. Wenn so ein Kultusbeamter zu Abrahams Zeit gelebt, hätte Gott nicht nöthig gehabt, zu diesem, wie erzählt wird, drei Engel zu schicken, sondern ein Kultusbeamter zweiter Klaffe hätte alles ausgerichtet u. s. w. Die schönen Stunden, welche die Religionslehrer der Provinz auch dieses Mal in Königsberg verlebt, werden lange in angenehmer Erinnerung bei denselben fortleben. Nicht blos die Belehrung für ihren Beruf, die sie von dort heimgebracht, sondern auch die gewonnene Ueberzeugung von der innigen Theilnahme an ihren Geschicken wird sie die Schattenseiten ihrer redlichen Thätigkeit um so leichter hinnehmen lassen. — Im Jntereffe unserer Glaubensbrüder jenseits der Grenze fühle ich mich veranlaßt, eine zu meiner Kenntniß gelangte Verfügung der kaiserlichen Oberpostdirektion zu Gumbinnen an dieser Stelle zum Abdruck zu bringen, da, wie ich mich zu überzeugen oft Gelegenheit habe, die Zahl der unbestellbaren, weil nicht deutlich genug adresfirten jüdischen Briefe aus Rußland jetzt schon eine beträchtliche ist, aber sich jedenfalls noch vermehren würde, wenn der Inhalt folgenden Aktenstückes unbekannt bliebe. Letzteres lautet: „Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß in Rußland wohnende Personen durch Vermittelung diesseitiger Postanstalten Postsendungen und Telegramme erhalten, welche nach den bestehenden Bestimmungen als unbestellbar behandelt werden mußten. Die Sendungen tragen häufig in der Aufschrift außer dem Namen des in Rußland wohnenden Empfängers nur die Bezeichnung der deutschen Postanstalt und bleiben alsdann bei der letzteren so lange liegen, bis der Empfänger sich zur Empfangnahme meldet. Die mit gleicher Aufschrift versehenen Telegramnie lagern entweder ebenfalls bis zur Abholung oder werden infolge mündlicher Vereinbarung dritten Personen im Bestellbezirk der deutschen Postanstalt ausgehändigt. Viele der in Betracht kommenden Personen haben auch bei deutschen Postanstalten Abholungserklärungen niedergelegt und nehmen auf Grund derselben ihre Postsendungen in Empfang. Die kaiserlichen Postanstalten werden deshalb darauf aufmerksam gemacht, daß Sendungen, welche in der Aufschrift außer dem Namen der deutschen Postanstalt den Namen des in Rußland wohnenden Empfängers tragen, nach der Postordnung § 45 L zu I als unbestellbar zu behandeln sind. In Rußland wohnende Personen dürfen von der Abholung bei deutschen Postanstalten keinen Gebrauch machen. Noch weniger ist es zulässig, daß deutsches Personal auf russischem Gebiete Postsendungen oder Telegramme bestellt. Wenn in Rußland wohnende Personen ihre Postsachen und Telegramme durch Vermittelung deutscher Postanstalten in Empfang nehmen wollen, so müssen die Sendungen entweder mit dem Vermerk: „postlagernd" oder mit der Aufschrift: An A. per Adreffe (zu Händen oder dergl.) des B. in N. (Name der deutschen Postaustalt) versehen sein, als zweiter Empfänger (B.), welchem die Sendungen ohne Weiteres ausgehäudigt werden können, muß ein nach seinem Wohnort näher zu bezeichnender Einwohner im Orts¬ oder Landbestellbezirk der deutschen Postanstalt genannt sein. Sollen die nicht mit „postlagernd" bezeichneten Sendungen ebenfalls abgeholt werden, so hat der in zweiter Stelle bezeichnete Empfänger eine Abholungserklärung niederzulegen. Insoweit gegenwärtig in Rußland wohnende Personen durch Vermittelung der kaiserlichen Postanstalten nicht ordnungsgemäß 1 r

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