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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-02-11 · Heft 6 (11.2.1898) · p. Seite 69

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 6 (11.2.1898)
Date
1898-02-11
Page
Seite 69 (sequence 9)
Language
German
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. ■ "111 . -—- 69 - Wollen wir aber die israelitische Volksseele richtig erkennen und beurtheilen, so müssen wir sie in allen ihren Regungen belauschen Wir müssen sie kennen lernen, nicht nur, wie sie ini Kampfe siegt oder unterliegt, nicht nur. wie sie in einzelnen hervorragenden Repräsentanten der Welt Ideale vorzeichnet, Ideale, die erst nach Jahrhunderten. Jahrtausenden, ja in ihrer Vollkommenheit vielleicht niemals erreicht werden können: sondern wie sie sich freut und wie sie trauert, wie das Volk erwirbt und genießt, wie es säet und erntet, wie der Mann ins feindliche Leben hinaustritt, wie die Hausfrau drinnen im Hause waltet, wie Letztere z. B. spinnt und webt, den kunstvoll hergestellten Gürtel und kostbare Prachthemden dem kanaanitischen Handelsmann verkauft, wie sie auch die Bedürfnisse des Hauses billig herbeizuschaffeu versteht, die Mägde richtig beschäftigt und so „mehrt den Gewinn mit ordnendem Sinn", daß in den Thoren ihre Werke sie rühmen und sie demnach als schönster Schmuck ihres Gatten gilt. (Vgl. Sprüche Kap. 31. Vers 8 ff.) Das Erwerbs- und Familienleben wie das Leben „in den Thoren", d. h. innerhalb der kleineren und engeren Gemeinschaft, das alles müssen wir beobachten, ja, ich wiederhole, es belauschen. Denn scheu und keusch zieht die Volksseele Israels sich zurück, wo es gilt, ihr Innerstes zu offenbaren, gleich dem echten israelitischen Weibe, dessen größte Ehre und Würde es ist, innerhalb des Hauses still und segenbringend zu walten. Es sei nun gestattet, aus den verschiedenen angeführten Momenten eines herauszugreifen und so Israel nicht als Weltbürger, sondern in seinem stillen, trauten Heim einigermaßen kennen zu lernen. Die Art und Weise, wie das Volk seine, d. h. die eigentlichen Volksfeste feiert, mag uns wohl solchen Einblick in dessen Wesen gestatten. Nur wen» es uns gelingt, das Volk in seinen ureigensten, weder politischen noch religiösen Festen kennen zu lernen, in der Weise, wie es aus eigenster Initiative seiner Freude Ausdruck gab, werden wir auch ein einigermaßen richtiges Bild seiner selbst erhalten. Es mag wohl schwer sein, zwischen den religiösen — seien es solcher auf historischer oder solcher auf landwirthschaftlicher Bedeutung beruhenden — und den nicht religiösen Festen, die wir der Kürze wegen hier „Volksfeste" nennen wollen, die richtige Grenzlinie zu ziehen, ja, wir wollen auch die Frage beiseite lassen, ob und welche von den späteren religiösen Festen wohl aus alten Volksfesten entstanden sein mögen. Doch glauben wir wohl das Richtige zu treffen, wenn wir nach Ausscheidung der im biblischen Gesetze gebotene», durch besondere Opfervorschriften ausgezeichneten Feste sowie der ein sonstiges historisches Ereigniß feiernden die übrigen als Volksfeste bezeichnen, auch wenn letztere später bestimmten religionsgesetzlichen Vorschriften »uterworfen waren. Denn es ist wohl nicht zu verwundern, daß in einem Volksleben, wie das israelitische in den letzten Jahrhunderten vor Zerstörung des zweiten Tempels sich herausgedildet hatte — und diese Zeit ist es, die wir vor allem in den Kreis unserer Betrachtung zu ziehen haben, — da die Religion jede Bewegung des Einzelnen sowohl wie der Gesammtheit in den Bannkreis ihrer Machtsphäre zog, auch diese Feste bestimmten religionsgesetzlichen Vorschriften unterworfen waren, daß die althergebrachten Gebräuche an denselben religionsgesetzlich kodifizirt wurden. Die Halacha, welche mit ihren Vorschriften das ganze Leben des Israeliten umgab und ordnete: sein Gehen und sein Liegen, sein Essen und sein Trinken, seinen Handel und Wandel, seine Freude und seine Trauer, konnte unmöglich diese Feste außer ihrem Bereiche lassen. Ja, die Pflegschaft, welche das Religionsgesetz diesen zum Theil uralten Festen angedeihen ließ, hat dieselben vor Untergang und Vergessenheit bewahrt. . Als nämlich infolge der überaus traurigen geschichtlichen Ereignisse jede Freude aus Israels Mitte schwand und in Trauer verwandelt wurde, da wiederum in weit höherem Maße als zur Zeit der babylonischen Gefangenschaft die Aufforderung: „singet uns eins der Lieder Zions" als beleidigender Hohn betrachtet werden mußte, da das unsägliche Leid, wie es so ergreifend in den Klageliedern geschildert worden war, in verstärktem Maße sich wiederholte und — sit venia verbo — zu einer dauernden Institution in Israel wurde, da ward jeder Freudenlaut innerhalb Judas erstickt, und die Feste wurden nur insofern gefeiert, als es die Ausübung einer religiösen Vorschrift galt. Wie nun solche Volksfeste zu religiösen Einrichtungen geworden, wie sogar die Aeußerungen ausgelassenster Freude allmälig und fast unmerklich sich in die ernstesten Töne verwandelt haben, diesen Vorgang werden wir besonders deutlich und drastisch bei einem derselben sich vollziehen sehen. Zunächst aber möchte ich mir erlauben, die Aufmerksamkeit des geneigten Lesers auf einen Vorgang zu lenken, der um so interessanter ist, als er in derselben Weise auch bei anderen Religionsgemeinschaften beobachtet werden kann. In dem Falle nämlich, daß alte Volksfeste, die vielleicht noch aus der Heidenzeit eines Volkes stammen oder als religiös „ ganz indifferent zu betrachten sind, zeitlich entweder mit Festen der Religion zusammenfallen oder ihnen nahe gerückt sind, werden elftere von letzteren absorbirt; diese aber hinwiederum nehmen von jenen einen Theil ihrer Feier an oder entlehnen von ihnen den Namen. Diesen Vorgang können wir — um recht nahe liegende Beispiele anzuführen — bei den christlichen Festen Ostern und Weihnachten, wie diese in unserem deutschen Vaterlande gefeiert werden, deutlich beobachten. Ersteres hat seine rein christliche Bedeutung ohne jede heidnische Beimischung beibehalten, auch in seiner offiziellen Feier keinerlei etwa alt-germanischen Brauch angenommen, wohl aber bei uns in Deutschland den Namen eines germanisch-heidnischen Festes der Ostarä. Umgekehrt ist es bei dem Weihnachtsfeste der Fall, das den aus dem jüdischen Channkah in die christliche Kirche übernommenen Namen sich erhalten hat, in der Art seiner Feier aber an das Julfest der Nordgermanen oder andere germanischheidnische Winterfeste erinnert. Ganz analog ist dieser Vorgang bei den Israeliten des Alterthums zu beobachten. Diese kannten z. B. vier verschiedene Jahresanfänge, nämlich außer dem religionsgesetzlichen 1. Nisan noch den 15. Schwat, 1. Ellul und 1. Tischri. Aehnlich, wie bei uns jetzt im bürgerlichen Leben neben dem bürgerlichen Jahresanfänge am 1. Januar das Schul- und meist auch das Verwaltungsjahr am 1. April, das landwirthschaftliche Jahr zu Michaelis beginnt. Bei den Israeliten waren die erwähnten Jahresanfänge wohl nicht ganz stabil und gleichmäßig — wir erfahren auch noch von dem 15. Ab, einem halben Monat vor dem 1. Ellul. Nun fällt aber auch nach dem Gesetze auf den 1. Tischri das religiöse Fest des Gedächtnißtages. Während dieses nun in der Art und Weise seiner Feier die ganze ernste Bedeutung eines religiösen Gedenktages beibehält, nimmt es von dem gleichzeitigen oder einen Monat früher liegenden voksthümlichen Jahresanfänge den Namen „Neujahr" an, während das Volksfest auf den 15. Ab, der, wie bereits erwähnt, in anderen Gegenden des israelitischen Landes als landwirthschaftliches Neujahr gefeiert worden sein mochte, zurückcückt.

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