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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-01-28 · Heft 4 (28.1.1898) · p. Seite 41

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 4 (28.1.1898)
Date
1898-01-28
Page
Seite 41 (sequence 5)
Language
German
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WSW - 41 -- gehen. Diese rief: „Hoch die Armee, nieder mit den Juden!" 150 Verhaftungen wurden vorgenommen. Um 7all Uhr zogen die Lärmer zu dem Sitze des 19. Armeekorps und brachten Hochrufe auf die Armee aus, dann verwüsteten sie die jüdischen Mehlmagazine: fie schütteten die Säcke aus, beraubten verschiedene Magazine und warfen die Maaren auf die Straße. Die Zuaven gingen mit aufgepflanztem Bajonett vor und zerstreuten die Lärmer, von denen einige leicht verwundet wurden. Die Menge sammelte sich jedoch wieder auf den Kais und zündete dort die jüdischen Schnapsläden an. Die Truppen eilten sofort nach dem Schauplatze. Die Theilnehmer an der Kundgebung begaben sich schließlich nach der Vorstadt St. Eugene und beschädigten mehrere Landhäuser der Israeliten. Die Gendarmerie verhinderte alsdann die Lärmer, nach der Stadt zurückzukehren, in der die Ruhe nicht mehr gestört wurde. Im Ganzen wurden 300 Personen verhaftet. * Rumänien will wieder eine Anleihe in Berlin machen. Die Verhandlungen mit der Diskonto-Gesellschaft und Bleichröder wegen Abschluß einer vierprozentigen Anleihe von 220 Mill. Francs haben aber noch nicht zum Ziele geführt. Voraussichtlich werden die beiden betheiligten Bankfirmen Garantien dafür verlangen, daß nicht wieder Exzesse herbeigefiihrt und regierungsseitig geduldet werden, die den Wohlstand des Landes und damit die Jnteresieu seiner Gläubiger zu beeinträchtigen drohen. Selbst die freikonservative „Post" hat in einer Besprechung der Sachlage gegen die Forderung von Bürgschaften gegen antisemitische Ausschreitungen nichts einzuwenden. Ein Land, welches über alle Verpflichtungen des Völkerrechtes cynisch sich hinwegsetzt, darf das Vertrauen einer Anleihe gar nicht beanspruchen. Rumänien wird alle neuen Verpflichtungen in derselben Treue ausführen wie die Verpflichtungen des Berliner Kongresses gegen die Juden. Verband der Rabbiner Oberschlefiens. f er „Verband der Rabbiner Oberschlesiens" hielt am 6. Januar in Beuthen eine Versammlung ab, welche von dem größten Theil der Mitglieder besucht war. Als Gäste waren anwesend die Herren Prediger und Religionslehrer Dr. Emmerich-Beuthen und Rabbinatsverrvalter Dr. Sachs-Myslowitz. Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßte der Vorsitzende Rabbiner Dr. Cohn-Kattowitz den in den Verband neu eingetretenen Herrn Rabbiner Dr. Baeck-Oppeln und machte verschiedene insbesondere aus den Deutschen Rabbinerverband bezügliche Mittheilungen. Nach der nunmehr erfolgenden Verlesung des Kassenberichts gab Herr Rabbiner Dr. Köpfst ein-Beuthen ein eingehendes, fesselndes Referat über „rabb mische Seelsorge". Die Ausführungen des Redners gipfelten in folgenden Punkten. Für die Behandlung der Seelsorge im jüdischen Sinne fehle es nahezu an allen Vorarbeiten. Gelegentlich fänden sich darüber im „Israelitischen Volkslehrer" von Stein, in der Zeitschrift „Ben Chananja" von Löw und a. a. O. einzelne Bemerkungen, die aber die eigentliche Frage nur streifen. Die in den Ritualeodices enthaltenen Bestimmungen und Lehren über wichtige Punkte der Seelsorge, wie über die Krankenpflege, Tröstung der Trauernden, Wohtthätigkeit u. s. w., gälten jedem Juden nach dem biblischen Satze: „Ihr sollt mir ein Reich von Priestern sein", wie ja in der That das jüdische Gesetz bezüglich dieser Pflichten eigentlich keinen Unterschied zwischen einzelnen Berufsklassen kenne. Redner spricht des Weiteren darüber, in welcher Weise die Seelsorge der Geistlichen in der christlichen Kirche sich entwickelt habe, und erwähnt hierbei insbesondere der Schrift Schleiermachers: „Kurze Darstellung des theologischen Studiums", in welcher der Verfasser auch eingehend die praktische Theologie behandelt. Den Rabbiner, welcher „Führer" seiner Gemeinde sein soll, mache man mit mehr oder weniger Unrecht verantwortlich für die religiösen Schäden des Hauses. Was habe nun der Rabbiner zu thun, um erfolgreich seelsorgerisch zu wirken? Die Seelsorge, ob sich dieselbe auf Einzelne oder auf die Gesammtheit beziehe, habe ausschließlich den Zweck, den Glauben zu befestigen. Niemals dürfe dabei auch nur entfernt der Schein erweckt werden, als ob es gälte, sich persönlich beliebt zu machen, wiewohl jede seelsorgerische Thätigkeit nur dann wahrhaft segensreich wirken kann, wenn sie von einer sich der Beliebtheit erfreuenden Person ausgehe. Die Seelsorge habe sich zu äußern 1. bei der Jugend (Unterricht), 2. bei der Gesammtheit der Erwachsenen (Predigt), 3. bei einzelnen Mitgliedern der Gemeinde. Die beiden ersten Punkte habe Maybaum in seiner „Homiletik und Methodik" besprochen. Um den Rahmen eines kurzen Vortrages nicht zu überschreiten, wolle Redner sich in der Kürze auf die Behandlung des dritten Punktes beschränken. Die Seelsorge scheide sich in dieser Beziehung in außeramtliche, nebenamtliche und amtliche, wobei immer die Individualität des Seelsorgers und der betreffenden Personen in Betracht komme. Die außerordentliche Seelsorge komme besonders zur Anwendung bei dem zwanglosen Zusammensein mit Einzelpersonen. Hier gälte es, im Verkehr mit gebildeten Gemeindemitgliedern nicht nur bei etwaigen von den Betreffenden veranlaßten Religionsgesprächen die Unhaltbarkeit der Tagestheorien und die ewige Giltigkeit der Lehren der Religion darzuthun, sondern auch auf das irreligiöse Gedankenleben der Betreffenden einzugehen, um Jrrthümer berichtigen zu können. Es ergäbe sich hieraus, wenn ein Erfolg erzielt werden solle, die Nothwendigkeit der strengen, wissenschaftlichen Durchbildung des Seelsorgers. Ungebildeten gegenüber handele es sich insbesondere um Erschließung des Gemüthslebens, um Hinweis auf die Pietät gegen die im Grabe ruhenden Eltern, auf die Pflicht gegen die Heranwachsenden Kinder u. s. w. Die nebenamtliche Seelsorge trete in die Erscheinung bei geselligen Zusammenkünften, beim Hochzeitsfeste, bei dem Brudermahl der p'n u. s. w. Bei solchen Gelegenheiten fei das religiöse Wort der Belehrung, aber auch die richtige Auswahl des zu behandelnden Stoffes dringend geboten, ohne daß dabei das humorvolle Wort je nach der Individualität des Seelsorgers zu fehlen brauche, wie überhaupt jede herzliche Antheilnahme an den Freudenfesten der Gemeinde und ihrer Mitglieder dem Rabbiner Einfluß und Vertrauen verschaffe. Redner verweist bei diesem Theile seines Referats auf das bedeutsame Wort der Weisen, Tn** \rbv bi) ntrbtr «• s. w. Die amtliche Seelsorge bei Einzelnen gelange zur Anwendung insbesondere bei Traureden und Leichenreden. Die Traurede müsse vor allem das jüdische Haus mit seiner unbegrenzten Fülle von Liebe in den mannigfachsten Aeußerungen als ideales Vorbild schildern. Bei Leichenreden habe der Redner in erster Reihe strenge Gerechtigkeit und Wahrhaftigkeit zu üben. Es sei hinzuweisen, neben den frommen Tugenden des Entschlafenen, auf das Jenseits und auf den sicheren jenseitigen Lohn. Solch tief ernste Stunde müsse benutzt werden, um die religiöse Gleichgiltigkeit und Abgestumpftheit zu erschüttern. Was nun die häusliche Seelsorge betreffe, den Verkehr des Rabbiners in den Familien der Gemeinde zum Zwecke ausübender Seelsorge, so seien hiergegen manche Einwände gemacht worden. Der Werth solcher Besuche sei indessen nicht zu unterschätzen. Es schlinge sich dadurch ein unsichtbares, aber um so innigeres Band zwischen Rabbiner und Gemeinde. Redner führt hier ein treffendes Wort von Harnack an: „Wohl, die Arbeit ist eine fe/jr umfassende, weit über die Kräfte des Einzelnen hinausgehende. Auch hier gilt ultra posse nemo obligatur, nur muß man es durchaus ernst mit dem posse nehmen." Herr Dr. Kopfstein bespricht nunmehr einzelne Akte der häuslichen Seelsorge, wie Krankenbesuche, Besuche bei Trauernden, Anwesenheit bei einer rPTD DTyiD mitsorgende Theilnahme an der Berufswahl der Kinder, und schließt sein Referat mit der Bemerkung, daß er beabsichtige, seine Ausführungen erweitert in Buchform der Oeffentlichkeit zu übergeben. Dr. Cohn dankte dem Redner für seinen an belehrenden Winken reichen Vortrag. Demselben folgte eine längere, anregende Debatte, an welcher sich sämmtliche Mitglieder der Versammlung betheiligten. Die Versammlung wählte eine Kommission, bestehend aus den Herren Dr. Cohn, Dr. Kopfstein und Dr. Loewenthal- Tarnowitz, welche mit Bezug auf einzelne, in obigem Referat berührte Punkte in nächster Versammlung bestimmte Vorschläge machen sollen. Den nächsten Punkt der Tagesordnung bildet „Aufnahmetermine in den höheren Schulen am Sabbath und an Festtagen." Das Schuljahr 1898/99 beginnt am 14. April, dem letzten Pessachtage. In vielen Lehranstalten findet die Prüfung der neuemtretenden Schüler am

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