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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-01-21 · Heft 3 (21.1.1898) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 3 (21.1.1898)
Date
1898-01-21
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
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grüßungsansprache des Vorstandes Sympathie für die Lehrerkonferenzen und ihre Bestrebungen und gewährte als Beweis dafür dem Kollegen Attmann für alle Versammlungen Urlaub und Reisekostenentschädigung. Möchten doch alle Gemeinden diesem Beispiel Arnswaldes folgen. Beuthett, O.-S.516. Januar. In der letzten Sitzung der Stadtverordneten wurde bei der Wahl des Büreaus mit allen gegen eine Stimme der Stadtverordnetenvorsteher Dr. med. Mannheimer wiedergewählt. Die „Breslauer Zeitung" hebt hervor, daß Dr. Mannheimer mit dieser Wahl in das dreißigste Jahr seiner ununterbrochenen Thätigkeit als Vorsteher eingetreten ist. Aus diesem Anlaß wurde der Gewählte als bewährter Führer sowohl seitens der Versammlung als auch seitens des Magistrats herzlich beglückwünscht. Der Magistratsdirigent konstatirte mit freudiger Genugthuung, daß der Fall einer dreißigjährigen Amtswaltung als Stadtverordnetenvorsteher in der Geschichte der preußischen Städte noch nicht vorgekommen sei. Dr. Mannheimer dankte mit bewegten Worten für die-ihm dargebrachte Ehrung und sprach den Wunsch aus, daß das hergebrachte friedliche Verhältniß zwischen Magistrat und Stadtverordneten-Versammlung auch weiter bestehen möge. 2. Jeßnitz i. A., 16. Januar. Ein schönes Fest brachte das neue Jahr einem hochverdienten Mitglieds des hiesigen Gemeinderathes und Vorstehers der jüdischen Gemeinde: Herr Kommerzienrath Herz konnte sein 25 jähriges Jubiläum als Stadtverordneter feiern. Die letzten 17 Jahre ist Kommerzienrath Herz stets Vorsteher des Stadtverordnetenkoüegiums gewesen, was den Beweis dafür liefert, daß er das Vertrauen seiner Mitbürger und Kollegen in seltenem Grade besessen hat. Seine langjährige, unermüdliche Thätigkeit, während welcher er das Wohl der Stadt in jeder Hinsicht zu wahren wußte, fand in der That auch allseitige Anerkennung, die sich besonders darin äußerte, daß der Gemeinderath den Beschluß faßte, ihm an dem festlichen Tage das Ehrenbürgerrecht zu verleihen. Das Diplom wurde ihm von einer Deputation überbracht. <D Rheydt, 16. Januar. Die hiesigen Stadtverordneten haben sich bereits mehrfach mit der Frage der Einschränkung des Schächtens beschäftigt. Um sich über die Gesetzmäßigkeit des zu fassenden Beschlusses zu vergewissern, hatte sich, wie die „Deutsche Ztg." schreibt, vor einiger Zeit Oberbürgermeister Dr. Strauß mit einer Anfrage an den Regierungspräsidenten Freiherrn von Rheinbabxn in Düsseldorf gewandt, und zwar unter Mittheilung der Bedenken, die von Seiten des Vorstandes der Synagogengemeinde und der daran interesfirten Metzger erhoben worden sind. Daraufhin ist nun ein vom Kultusminister, vom Handelsminister und dem Minister des Innern gemeinschaftlich ergangener Erlaß eingetroffen, in welchem es dem Sinne nach heißt, daß eine Polizeiverordnung, durch die das Schächten verboten wird, allerdings nicht zu Recht bestehen würde; im vorliegenden Falle handele es sich aber nicht um eine Polizeiverordnung, sondern um eine Ordnung auf dem Schlachthofe, die die Stadt gewissermaßen als Eigenthümerin des Schlachthofes erläßt, und zum Erlasse einer solchen Hausordnung sei die Stadt zweifellos befugt. Der Regierungspräsident hat die Stadt gleichzeitig aufgefordert, nunmehr auch die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Zur Einschränkung des Schächtens haben nun die Stadtverordneten Folgendes beschlossen: 1. In dem städtischen Schlachthofe zu Rheydt darf hinfort die Tödtung eines Thieres mittelst des Schächtschnittes nur durch den stadtseitig bestellten Schächter oder dessen Stellvertreter erfolgen. 2. Für die Schächtung sind für ein Stück Groß- oder Jungvieh 1 Mk., für ein Kalb 50 Pf. und für ein Schaf oder eine Ziege 25 Pf. Gebühren zu entrichten. 3. Die Schächtung darf von dem Schächter nur in den von der Schlachthofverwaltung festzusetzenden Tageszeiten, nach Empfangnahme des Schächtzettels, vorgenommen werden. Das Fleisch der geschächteten Thiere ist mit einem besonders gefärbten Stempel zu versehen. 4. Allen jüdischen Metzgern, welche gegenwärtig in dem Schlachthofbezirk ihren Wohnsitz haben und dort ihr Gewerbe selbständig ausüben, wird gestattet, in jeder Woche ein Stück Großvieh oder Jungvieh und ein Stück Kleinvieh im Schlachthose schächten zu lassen. Weitere Schächtungen dieser Metzger oder seitens anderer, insbesondere auch seitens christlicher Metzger sind im Schlachthofe nicht zuzulassen. — Die Einwendungen eines Stadtverordneten, daß die jüdischen Metzger dann vielleicht ihr Vieh in den Schlachthöfen benachbarter Städte schächten ließen, beantwortete Oberbürgermeister Dr. Strauß damit, daß erstens der Marktverkauf von nicht in Rheydt geschlachtetem Vieh in der Stadt untersagt ist, daß es aber zweitens zu erwarten stehe, daß andere Städte bald mit ähnlichen Schlachthofverordnungen folgen würden. Der Oberbürgermeister erklärte noch, daß die neue Ordnnng in keiner Weise eine Beeinträchtigung der rituellen Bestimmungen der israelitischen Bürgerschaft bezwecken solle, sondern lediglich dazu dient, einen Uebelstand, der sich aufdringlich bemerkbar gemacht habe, in gewisse Grenzen einzuengen. L. Essen a. d. Ruhr, 15. Januar. Der schöne Verlauf des 41. Stiftungsfestes der hiesigen Chewra Kadischa verdient schon deshalb bekannt zu werden, weil Herr Salomon Schwarz am 27. v. M., dem Stiftungstage, das Jubiläum seiner 25jährigen Thätigkeit als Vorstandsmitglied des genannten Wohlthätigkeitsvereins feierte. Nachdem Herr I. Geldern die stattliche Versammlung herzlich begrüßt hatte, nahm Kanzleirath Hirsch das Wort, um in längerer Ausführung die Verdienste des Jubilars zu würdigen, und überreichte ihm als Zeichen der Anerkennung seiner langjährigen treuen Thätigkeit das Prachtwerk Oppenheims „Bilder aus dem jüdischen Familienleben". Gerührt dankte Herr Schwarz für die überraschende Ehrung, zugleich ein übersichtliches Bild gebend der allmäligen Entwickelung des Vereins und auf seine nächsten Ziele, Erbauung eines Asyls für Kranke und Altersschwache, hinweisend. In Vertretung des leider verhinderten Herrn Rabbiners Dr. Samuel, der von Berlin aus telegraphisch seine Glückwünsche übersandte, hielt Herr Lehrer Kaufmann die Festansprache. Anknüpfend an die großen Wohlthäter Israels, Montefiore, Cremieux und Baron Hirsch, deren edle Thätigkeit weltumfassend gewesen sei, zeigte er, wie man auch im engsten Kreise tagtäglich Gelegenheit finde, Gutes zu thun, und bestrebt sein müsse, die Tugend in unseren Kindern schon frühzeitig zu wecken und zu pflegen. Während Namens des Vorstandes Herr Hermann Herz den Leitern des Vereins sein Glas weihte, gedachte Herr Herz L. Hirschland der innigen Beziehungen zwischen Gemeinde und Chewra und hofft, daß die Erbauung des Asyls in nicht zu ferner Zeit verwirklicht werde! Daß man in fröhlichster Stimmung nicht vergaß, auch praktische Wohlthätigkeit zu üben, bleibe nicht unerwähnt. Der Verkauf des Tischgebetes zum Besten der Vereinskasse ergab über 350 Mk., außerdem wurde aber auch 8etiw hamaalaus versteigert, und zwar für 107 Mk., die durch Vermittelung des Herrn Lehrers Kaufmann, dessen Anregung dieser Modus sein Entstehen verdankt, dem Vorsitzenden des Vereins israelitischer Lehrer von Rheinland-Westfalen für dessen Unterstützüngskasse übergeben wurden. Eine Sammlung zu Gunsten der Wittwen- und Waisenkasse, wie im letzten Spendenverzeichnisse dieses Blattes angegeben ist, hat auf dem Stiftungsfeste, wie hier nochmals ausdrücklich betont sei, überhaupt nicht stattgefunden. 8 Frankfurt a. M., 18. Januar. Einer unserer tüchtigsten und besten Männer, Dr. H. Heinemann, ist uns in dieser Woche im Alter von 64 Jahren durch den Tod nach langen Leiden entrissen worden. Dr. Heinemann war Leiter des sogenannten Japhet'schen Mädchenpensionats, vorher Lehrer in Hamburg und an der Realschule der hiesigen Religionsgesellschaft. Als Pädagoge wie als Gelehrter ausgezeichnet, war Heinemann auch sonst für alle Interessen des Judenthums thätig. Er war einer der glänzendsten und beliebtesten Redner in den Logen und Litteraturvereinen, eines der eifrigsten Mitglieder in zahlreichen Wohlthätigkeits- und anderen Vereinen für jüdische Angelegenheiten. Selbst streng religiös, war der Verstorbene doch tolerant gegen andere Richtungen, und so übte er hier eine sehr vortheilhafte Wirkung im Gemeindeleben aus. Die Beerdigung fand am 17. unter allgemeiner Betheiligung statt. Im Sterbehause gab der Schwager des Verblichenen, Herr Lehrer H. Schwab, dem Schmerz über den Verlust tiefgefühlten Ausdruck. Auf dem Friedhofe beklagte Herr Rabbiner Dr. Horovitz schmerzbewegt den thätigen Mitarbeiter und treuen Freund und sprach ihm für alles^ was er geleistet, den innigen Dank aus. Hierauf sprachen die .Herren Raph. Ettlinger, W. Auerbach, Jak. S. Posen, Rechtsanwalt Plotke, Raph. Kirchheim, Jul. Landsberg, Professor Dr. Sulzbach, dann Vertreter der Rhenus-Loge in Mainz, der Nassan-Loge in Wiesbaden und der Friedrichs-Loge in Heidelberg. Zum Schluß stattete Herr Dr. Jsaae Heinemann, der Sohn des Verstorbenen, im Namen der Familie den Rednern und Allen, die seinem Vater die letzte Ehre erwiesen, tiefbewegten Dank ab. Das Andenken des Verstorbenen wird sortleben zum Segen!

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