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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-01-21 · Heft 3 (21.1.1898) · p. Seite 32

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 3 (21.1.1898)
Date
1898-01-21
Page
Seite 32 (sequence 8)
Language
German
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■- 32 - drittens: Es ist allerdings im Bereiche der Möglichkeit, daß Israel alles vergessen hat, daß es von Geboten und Verboten keine Ahnung, keinen Begriff mehr hat, wir es in den Tagen Jerobeams« und in den Tagen Esras gewesen. In solchen Tagen ist alles möglich, ist es möglich, dass das Synhedrion irrthümlich lehrt, es gießt kein Sabbath-Gesetz, kein Götzendienst-Gesetz, man könne thun und machen was und wie man wolle. Wie richtig und zutreffend das Urtheil Nachmanides ist, beweist folgende Stelle in Horajoth iS. '4. b): Wenn das Obergericht sich irrt in Bezug ans ein Gebot, das selbst die Sadducäer üben und heilig halten, daun brauchen sie kein Sühnopfer darzubringen, 8*71 DH1?!T!TO ’JSÖ" „Sie hätten lernen sollen; sie haben aber nicht gelernt"!!' Es handelt sich also um eine Zeit, in der selbst die Synhedrial-Mitglieder, die Männer des Obergerichts, nichts gelernt haben, nichts wissen und in solch ungeheuerlicher Weise sich irren und das Volk irreführen können. Es handelt sich nm eine Zeit der Verrohung, der Verkümmerung, wo das Volk von seiner moralischen, intellektuellen Höhe herabgestürzt, tief gesunken und kaum mehr zu erkennen ist.... Wenn ein jüdisches Synhedrion Götzendienst, Entweihung des Sabbath u. s. w. irrthümlich erlauben kann, wie muß es mit der Intelligenz, mit der Religiosität, mit der Gottesfurcht des jüdischen Volkes aussehen?! Aber es giebt für jedes Volk ungewöhnliche, außerordentliche Zeiten des Verfalles, des Niederganges, der geistigen und moralischen Zersetzung. Und nur von diesem Gesichtspunkte aus läßt sich die wilde Leidenschaft, der niedrige Haß, die beispiellose Roheit, die ein Theil des französischen Volkes in der „Affäre Dreyfus" an den Tag legt, einigermaßen verstehen und begreifen. Wie ist es möglich, fragt alle Welt, daß dieses hochintelligente ^anzösische Volk, das das goldene, kostbare Wort „tibertv, egaiite, fraternite“ auf seine Fahne geschrieben, das, einem Hohenpriester gleich, die heilige Flamme der Freiheit im Heiligthum ' der Menschheit entfacht und entzündet, wie ist es möglich, daß dieses sonst edle, ritterliche Volk mit solch gemeiner, bestialischer Wuth einen armen unglücklichen Offizier anfeindet, verfolgt und jeden leisen Ton, jede Regung zur Rechtfertigung, zur Rettung dieses unglücklichen Menschen im Keime ersticken und durch beispielloses Lärmen und Schreien unhörbar machen will? Die Antwort auf diese Frage liegt auf der Hand! Dreyfus ist Jude, und gegen Juden, sagen diese Sedan-Helden, ist alles erlaubt. Unrecht, Härte, Grausamkeit, Lüge, Verleumdung, Ehrabschneide», alles, alles ist gegen Juden erlaubt. Das Gebot der Nächstenliebe, der Wahrheit, der Reinheit und Lauterkeit, der Milde und Barmherzigkeit existirt gegenüber Juden nicht. Das ist die Theorie des Herrn Rochefort, des Hohenpriesters französischen Gesinnungsadels! Gegen Juden ist alles erlaubt! Sie vergessen, diese Elenden, daß der Heiland der Christen — Jesus — ein Jude gewesen, aus dem Schooße des Judenthums hervorgegangen, eine Jüdin „Mutier" nannte, daß Er aus jüdischer Quelle geschöpft, an den Brüsten jüdischer Weisheit gesogen, sich in das Meer jüdischer Moral und Sittlichkeit getaucht und dadurch und nur dadurch groß und ruhmreich geworden. Sie vergessen alles, sie haben alles vergessen, und wie jenes Synhedrion sagte: „Sabbath gehört nicht zum Gesetz". „Götzendienst gehört nicht zum Gesetz", so sprechen diese Führer des französischen Volkes heute: „Nächstenliebe gehört nicht zur Religion, Wahrheit und Gerechtigkeit gehört nicht zur Tugend, Menschlichkeit und Theilname für eine jüdische Familie"gehört nicht zur Humanität; Juden gegenüber ist jede Niedertracht, jede Schandthat erlaubt. Armes, unglückliches Frankreich, wie tief bist du gesunken! Man darf seine Stimme nicht zu Gunsten eines vielleicht unschuldig Verurtheilten erheben!! Das jüdische Gesetz lehrt: (Schebuoth 31a). Wenn ein Schüler nierkt, daß der Lehrer sich in seinem richterlichen Urtheil irr t und den Unschuldigen - vielleicht verurtheilen könnte, darf er keinen Augenblick zaudern und zögern, sondern muß muthig den Jrrthum aufdecken, den^Lehrer aufmerksam machen und ihn vor Fehl und Jrrthum bewahren, denn es heißt: „Von einem falschen Ausspruch halte dich fern" (2. Buch Moses 23, 7) . . . Und der edle, hochangesehene Senator Scheurer- Kestner sollte, wenn er von der Unschuld Dreyfus überzeugt ist, Frankreich, dem französische» Gerichtshof nicht zurufen dürfen: „Vom falschen Ausspruch halte dich fern, und den Unschuldigen und Gerechten bringe nicht um"!? (ibid.) Die Unantastbarkeit des richterlichen Urtheils gilt der jüdischen Gesetzgebung, wie wir bereits gesagt, hoch und heilig. Das beiveist am eklatantesten die Erzählung von der Meinungsdifferenz zwischen Rabbi Gamliel und Rabbi Josua in Bezug auf die Festsetzung des Neujahrstages. . . Rabbi Josua hielt nach seiner Berechnung einen anderen Tag für den Neujahrs- resp. Versöhnungstag als Rabbi Gamliel. Da befahl Rabbi Gamliel, in seiner Eigenschaft als Nassi, als Oberhaupt des jüdischen Volkes, er — Rabbi Josua — möge * an dem Tage, den er für den Versöhnungstag halte, mit Stock und Tasche, wie an einem Werktag, vor ihm erscheinen. Als Rabbi Josua, gekränkt, tief verletzt, einen Augenblick rathlos gezaudert, gezögert, dem Befehle des Vorgesetzten Folge zu leisten, da sagte Rabbi Akiba zu ihm: Du mußt dem Vorgesetzten gehorchen, das Urtheil Rabbi Gamliels ist unantastbar und selbst wenn er sich irrt — öflK" —. du mußt dich diesem Urtheil unterwerfen, deinen Versöhnungstag als Werktag betrachten, und wenn das Recht tausendmal auf deiner Seite wäre. (Rasch haschanah 25 a) ... . Das gilt aber selbstredend nur von allgeuieinen Vorschriften und Anordnungen, die das ganze Volk und nicht einzelne Individuen und deren Interessen betreffen; wo aber das Leben, die Freiheit, das Heil und Wohl einzelner Personen und Familien gefährdet ist, da ist der Richter, so das Urtheil angefochten und die Unschuld des Verurtheilten behauptet wird, verpflichtet, das gefällte Urtheil zu revidiren, zu prüfen und nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln, auf daß er erfülle und bethätige das göttliche Gebot: „Vom falschen Ausspruch halte Dich fern, und den Unschuldigen und Gerechten bringe nicht um"! Wir hoffen noch immer, daß Frankreich in diesem Sinne und Geiste handeln und sich nicht von wilder Leidenschaft und niedrigem Hasse, sondern von Gerechtigkeit und Besonnenheit leiten lassen werde. Wir hoffen, daß sich dieses edle, humane Volk nicht mit Schmach und Schande bedecken und das schöne Frankreich nicht in eine „Teufels-Insel" umwandeln wird! Iu H. Sudermonns .Johannes". Bon Prof. Dr. Ludwig Geiger. fch glaube, auch eine jüdische Zeitung kann und soll Stellung nehmen zu dem neuen Drania, das ani 15. Januar gleichzeitig in Berlin und Dresden aufgeführt wurde. und das lauge genug Interesse oder wenigstens Neugier erregen wird. Warum eine jüdische Zeitung sich damit befassen soll, ist klar genug, denn man wird nicht leugnen können, daß hier ein eminent jüdischer Stoff vorliegt, und seine Behandlungsart manchen Juden intereffiren sollte. B"t doch das Deutsche Theater, >vie so oft, nicht blos an Premieren, einen recht ungemischten Eindruck; die Christen im Parket und ersten Rang waren leicht zu zählen; in letzterem kursirte das Witz-

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