Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 3 (21.1.1898)
- Date
- 1898-01-21
- Page
- Seite 27 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3228257-3228261--54310-3290432- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
als solcher kann für oder gegen Militärvorlagen, für oder gegen Umsturzgesetze, für oder gegen Handelsverträge, für oder gegen Arbeiterschutz, für oder gegen Monarchie sein, sein Antisemitismus zeigt ihm in keiner Form den Weg, Es hängt von zufälligen Ansichten der Führer oder von taktischen Augenblickserwägungen ab, ob man sich so oder so entscheidet. Deshalb muß der Antisemitismus, sobald er politisch auftreten will, ein Bild der Zerfahrenheit bieten, er muß es, denn ihm fehlt eben eine politische Gesammtanschaunng. Die Grundlage, auf die er sich gestellt hat, ist für einen politischen Bau zu klein." •* Mit Beginn des neuen Jahres sind die Bestimmungen des neuen Handelsgesetzes in Kraft getreten, welche das Recht der Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge im sechsten Abschnitt des ersten Buches behandeln, während das neue Handelsgesetzbuch im Allgemeinen mit dem 1. Januar 1900 Gesetzeskraft erlangt. Wir erhalten nun dazu von juristischer Seite folgende beachtenswerthe Ausführungen: § 62 Absatz 2 des neuen Handelsgesetzbuchs vom 16. Mai 1897, dessen Bestimmungen über das Recht der Handlungsgehilfen (1. Buch, 6. Abschnitt) am 1. Januar 1898 in Kraft getreten sind, lautet: „Ist der Handlungsgehilfe in die häusliche Gemeinschaft ausgenommen, so hat der Prinzipal in Ansehung des Wohn- und Schlafraumes, der Verpflegung sowie der Arbeits- und Erholungszeit diejenigen Einrichtungen und Anordnungen zu treffen, welche mit Rücksicht auf di« Gesundheit, die Sittlichkeit und die Religion des Handlungsgehilfen erforderlich sind." Durch diese sozialpolitische Vorschrift, welche nach § 76 a. a. O. auch auf die Handlungslehrlinge Anwendung findet, ist es den Prinzipalen zur gesetzlichen Pflicht gemacht, die Arbeitszeit derjenigen Handlungsgehilfen, welche zu ihrer häuslichen Gemeinschaft gehören, dergestalt zu regeln, daß ihnen freie Zeit bleibt, um ihre religiösen Pflichten erfüllen zu können. Demgemäß werden nunmehr diejenigen jüdischen Handlungsgehilfen, bei welchen die Voraussetzung des § 62 cit. zutrifft, auf Grund des Gesetzes von ihren Prinzipalen zum mindesten beanspruchen können, daß ihnen an Sabbathen und Feiertagen der Besuch des Gottesdienstes gestattet, an den höchsten Feiertagen aber gänzlich freigegeben werde. Weigert sich der Prinzipal, der ihm nach § 62 cit. obliegenden Verpflichtung nachzukommen, so ist der Handlungsgehilfe berechtigt, das Dienstverhältüiß ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufzukündigen. (§ 71 Ziffer 4 a. a. O.) *' Die Zustände in Frankreich verwirren sich immer mehr. In dem Kampf zwischen Klerikalismus und Militarismus auf der einen, zwischen Republikanisnius und Sozialismus auf der anderen Seite bildet der Antisemitismus den Einschlag int Gewebe. Der Jude ist auch hier der Prügelknabe. In Paris, Lyon, Bordeaux, Nantes und Marseille durchzogen Banden ant letzten Sonntag die Straßen mit dem Ruf: „Tod den Juden!" Wer hätte es je geglaubt, daß solches in Frankreich möglich sei? Freilich, das war vorauszusehen, daß, wenn einmal in Paris der Antisemitismus Mode werden sollte, er dort diese Form annehmen müsse. Es ist nur ein leidiger Trost dabei, daß es sich für den Pariser Straßenpöbel höherer und niederer Gattung eben auch nur um eine Mode handelt, die vorübergehen wird wie alle anderen, sobald eine neue erfunden sein wird. Armes Frankreich! >4r Der verstorbene russische Kultusminister, Graf Deljanow, war unter den Männern im Rothe Alexanders III. der rücksichtsloseste. Moskauer von Geburt und Erziehung, verkörperte Deljanow den Typus jener russischen Staatsmänner, welche das Heil nur in der Orthodoxie, Autokratie und in der Hervorkehrung der russischen Nationalität suchen zu müssen glauben. Bereits als ältester Rath der zweiten 27 --- Abtheilung bekundete Deljanow den Jttden und Sektirern gegenüber, deren Angelegenheiten ihm überantwortet wurden, eine beispiellose Unduldsamkeit. Es ist deshalb vollkommen begreiflich, daß, als Deljanow am 16. März 1882 auf den Posten des Unterrichtsmitiisters berufen wurde, der freisinnigen Elemente Rußlands sich ein Gefühl der Bangigkeit über das Schicksal der Bildung und der Wissenschaft im Zarenreiche bemächtigte. Deljanow begann damit, alle freiheitlichen Institutionen Alexanders II. auf dem Gebiete der Volksaufklärung über Bord ztt werfen und neue zu schaffen, welche die starrste Reaktion zu fördern berufen waren. Er schuf auch alle Beschränkungen gegen die lernende jüdische Jugend, die, wie es heißt, nunmehr fallen sollen. Aber auch außerhalb seines Ressorts diente Deljanow der Reaktion und verhalf allen rückschrittlichen Gesetzen aus dieser Regierungszeit zum Siege. Nun ist er todt; und vielleicht winkt den freiheitlichen, nach echter Bildung lechzenden Elementen in Rußland eine heffere Zttkunft. Mancherlei Zeichen deuten darauf hin. So brauchen nach den Bestimmungen des jüngst veröffentlichten kaiserlichen Ukas die jüdischen Schüler der Staatsschulen nicht mehr mit ihren christlichen Mitschülern bei den Gebeten des orthodoxen Kultus zugegen zu sein, die am Anfang und am Schluß jeder Sttmde gesprochen werden. Der Kurator des öffentlichen Unterrichts voit Odessa hat den Schuldirektoren der Stadt den Befehl gegeben, die Schüler in vier bestimmte Abtheilungen nach ihrer Religion ejnzutheilen: Orthodoxe, Katholiken, Protestanten und Juden. Die karaitischen Schüler werden zu den Juden gezählt. Die Schüler dieser vier Abtheilungen werden in bestimmte Zimmer geführt, wo die Gebete der betreffenden Religion gesprochen werden. Der Ukas scheint uns von der größten Wichtigkeit zu' sein. Er proklamirt die Religionsfreiheit und schafft die merkwürdige Behandlungsart ab, die seit zehn Jahren in Gebrauch in den Staatsschulen ist. Ein russisches Blatt sagt: „Die Eltern der jüdischen Schüler wagten nie zu protestiren, denn, wenn auch die Gewiffensfreiheit zu unseren Regierungsprinzipien gehört, so wußten sie doch sehr Wohl, daß ihre Söhne in den Sekundärschulen nur geduldet waren. Wenn dieser Ukas befolgt wird, so wird er eine wahre Wohlthat für die jüdischen Schüler sein." Nicht weniger bedeutungsvoll ist es, daß Bauern und Bürger in allen Theilen des Reiches die Juden zurückwünschen! Die Zeitung „Orlowski Westnik" berichtet aus Orel: „Wir berichteten vor einigen Wochen, daß die Bauern eines Dorfes des Gouvernements Orel beim Gouverneur ein Gesuch eingereicht haben, worin sie baten, einem Juden den Aufenthalt in ihrem Dorfe zu gestatten, weil er ihnen Arbeit gäbe. Dann gelangten ähnliche Bitten zum Gouverneur, von Bauern, Kaufleuten und Grundbesitzern. Diese Personen erklären, daß im Gouvernement Orel der Aufenthalt von Juden für die Entwickelung der Industrie eine Nothwendigkeit sei. In Anbetracht der großen Anzahl dieser Bitten hat der Gouverneur diese Frage der Centralgewalt überwiesen, deren Entscheidung von allen Jnteresfirten ungeduldig erwartet wird. Andererseits hat der Präsident des Semstwo den Präsidenten von Kursk auf die dringende Nothwendigkeit aufmerksam gemacht, die Bestimmungen abzuschaffen, welche den jüdischen Kaufleuten verbieten, sich in die Land- und Stadtgemeinden zu begeben zum Handel mit Ackerprodukten. Der Präsident giebt von der Lage der Bauern ein anschauliches Bild und hält unter den vorgeschlagenen Mitteln diejenigen für die wirksamsten, die den Juden erlauben, das Land zu durchreisen oder selbst da zu wohnen. Er glaubt, daß durch ihre Anwesenheit ein Markt für die Ackerprodukte geschaffen wird, die jetzt keinen Käufer finden.